Die Herrschaft des Tiberius - Der Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat


Seminararbeit, 2004

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Der Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat in der modernen Forschung

III. Tiberius Aufstieg zum Princeps und seine Herrschaft
III.1. Die Amtsübernahme des Tiberius
III.2. Die ersten Regierungsjahre
III.3. Rückzug auf Capri und die politischen Folgen

IV. Das Verhältnis Tiberius´ zum Senat
IV.1. Tiberius und der Senat
IV.2. Das Senatorengericht
IV.3. Die Majestätsprozesse

V. Schlusswort

VI. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Mit dieser Hausarbeit soll das Verhältnis des zweiten römischen Kaisers Tiberius zum Senat näher beleuchtet werden. Als Tiberius sein Amt als Princeps von seinem Adoptivvater Augustus am 19. August des Jahres 14 n.Chr., nach dessen Tod, übernahm, befand sich das römische Reich in einem Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat. Besonderes Augenmerk wird in dieser Arbeit auf die Festigung des Prinzipats als politische Instanz, mit der, unter Augustus bereits da gewesenen, und unter Tiberius fortgeführten, Entmachtung des Senats und den alten aristokratischen Führungsschichten, gelegt. Zwar sah sich Tiberius anfangs nur als erster Bürger des Staates und nicht als Alleinherrscher, anderseits war er aber mit so weit reichenden Machten ausgestattet, dessen er sich auch bewusst war[1], dass er zum Regieren nicht auf den Senat angewiesen war, sondern dieser auf ihn. Die Frage ob er es ehrlich mit dem Senat meinte oder ob es nur darum ging die politische Opposition zu beruhigen wird eine der Hauptfragen sein, die diese Arbeit zu lösen versucht. Das erste Kapitel beschäftigt sich zunächst einmal mit den verschiedenen Positionen der modernen Forschung zu der Frage ob es sich bei der römischen Kaiserzeit um eine Fortführung der res publica oder um eine absolute Monarchie handelte. Im zweiten Kapitel wird die Amtsübernahme des Tiberius und seine Herrschaft untersuchen, welche in zwei Phasen, in die ersten Regierungsjahre nach seinem Amtsantritt und die Herrschaft nach seinem Rückzug auf Capri, unterteilt ist. Im dritten Kapitel wird Tiberius´ Verhältnis zum Senat, die Aufgaben, die dem Senat unter Tiberius zukamen und welche politische Rolle der Senat überhaupt noch während der Herrschaft des Tiberius spielte, behandelt. Das Senatsgericht und die Majestätsprozesse sind hierbei als besonders prägnant für die tiberianische Regierungszeit herausgestellt worden. Beim fünften Abschnitt handelt es sich letztendlich um eine Zusammenfassung der Arbeit. Die Forschungslage über die Herrschaft des Tiberius ist als relativ gut einzustufen und als zeitgenössische Quellen werden besonders die Angaben von Tacitus und Sueton berücksichtigt.

II. Der Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat in der modernen Forschung

Bei der Betrachtung der politischen Strukturen der römischen Kaiserzeit stellt sich die moderne Forschung die Frage ob es sich tatsächlich um die Fortführung der res publica oder um eine absolute Monarchie handelte. In der Forschung sind dabei zwei Thesen von zentraler Bedeutung. Die erste These, welche auch von Theodor Mommsen[2] befürwortet wird, besagt, dass die republikanische Verfassung in veränderter Form weiterbestanden habe. Obwohl die kaiserliche Macht schrankenlos war, konnte sie keineswegs als Monarchie bezeichnet werden[3], hiermit weist Mommsen besonders auf die Diskrepanz zwischen den rechtlichen und den tatsächlichen Verhältnissen in der Kaiserzeit hin. Die zweite These, vertreten von Jean Beranger und Lothar Wickert, besagt im Gegenzug, dass es sich bereits unter Augustus um eine absolute Monarchie gehandelt habe, die Wiederherstellung der res publica war lediglich von Kaisers Gnaden, wodurch dieser somit der absolute Herrscher im Staat war[4]. Weiterhin gibt es in der Forschung einen weiteren Standpunkt, welche diese beiden Thesen zu verbinden versucht. Vertreter hiervon ist unter anderen Matthias Gelzer, welcher die Meinung vertritt, die Herrschaft des Augustus sei eine Militärmonarchie gewesen, die unter einem republikanischem Schleier verhüllt war. Die Wiederherstellung der res publica, durch Augustus, hatte somit nur den Zweck die Monarchie zu verhüllen[5]. Dieser Bestand der Täuschung und Verhüllung findet auch unter Tiberius, gerade beim Umgang mit den alten Führungsschichten, eine stete Fortsetzung, wie im weiteren Verlauf dieser Arbeit gezeigt werden soll.

III. Tiberius Aufstieg zum Princeps und seine Herrschaft

III.1. Die Amtsübernahme des Tiberius

Mit dem Tod des Augustus, am 19. August des Jahres 14 n.Chr., sollte dessen Adoptivsohn Tiberius den Prinzipat, und somit dessen Nachfolge, antreten. Tiberius aber zögerte beträchtlich bei der Übernahme des Prinzipatamts, bis er letztlich am 17. September des Jahres 14 n.Chr.[6] die wesentlichen Rechte und Machtbefugnisse seines Adoptivvaters Augustus übernahm[7]. Dieses lange Zögern ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zum einen bot er dem Senat zunächst eine Teilung der Staatslenkung ein, von Tacitus als heuchlerische Absicht und taktisches Manöver abgetan[8], zum anderen musste die Frage der militärischen Kommandogewalt geklärt werden. Trotz der von Tiberius dazu geäußerten Einwände änderte man die befristete Kommandogewalt in eine lebenslange um[9]. Eine nicht unbedeutende Rolle bei der zögerlichen Amtsübernahme mag auch, in Anbetracht der Persönlichkeitsstruktur des Tiberius, seine sehr späte Ernennung zum Nachfolger Augustus gespielt haben. Bedeutender bei der mehrmaligen Zurückweisung der Herrschaft war jedoch der Aspekt, dass er vom Senat gebeten werden musste die Herrschaft zu übernehmen. Mit dem Senat als Quelle seiner kaiserlichen Macht stellte er seine „republikanische“ Gesinnung in den Vordergrund, obwohl er durch die Ernennung des alten Kaisers bereits als Nachfolger designiert war[10] und eine Ernennung durch den Senat im rechtlichen Sinn vollkommen überflüssig war, aber eine listige Täuschung des Senats darstellte, um sie in dem Glauben zu lassen, Teile ihrer alten Machtbefugnisse weiterhin zu besitzen. Zudem wich er hierdurch, zumindest formal, nicht von dem System der res publica restituta seines Adoptivvaters Augustus ab.

[...]


[1] Suet. Tib., 29

[2] hierzu siehe: Theodor Mommsen, Römisches Staatsrecht, 3.Aufl., Leipzig 1887.

[3] Winterling, A., ders. „Staat“ und „Gesellschaft“ in der römischen Kaiserzeit. Zwei moderne Forschungsprobleme und ihr antiker Hintergrund, in: Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld. Mitteilungen 3, 1998, 5-23

[4] Ebd., S.

[5] Ebd., S.

[6] Timpe, D., Untersuchungen zur Kontinuität des frühen Prinzipats, ders., in: Historia. Zeitschrift für alte Geschichte. Heft 5, Wiesbaden 1962, S.50.

[7] Castritius, H., Das römische Prinzipat als Republik, in: mehrere Hg., Historische Studien, Heft 439, Husum 1982, S. 55.

[8] Tacitus, Ann., 1,12,1

[9] Castritus, H., Prinzipat, S. 61

[10] Bleicken, J., Senatsgericht und Kaisergericht.Eine Studie zur Entwicklung des Prozeßrechtes im frühen Prinzipat, Göttingen 1962, S. 49.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Herrschaft des Tiberius - Der Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat
Hochschule
Universität Bielefeld
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
15
Katalognummer
V39813
ISBN (eBook)
9783638384940
ISBN (Buch)
9783638774765
Dateigröße
506 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Herrschaft, Tiberius, Transformationsprozess, Republik, Prinzipat
Arbeit zitieren
Daniel Volker (Autor:in), 2004, Die Herrschaft des Tiberius - Der Transformationsprozess von der Republik zum Prinzipat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39813

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