Die 25 Staaten der Europäischen Union befinden sich momentan in einem Prozess der Transformation vom jeweiligen Nationalstaat zu einem EUStaatenverbund. Wer in München am Flughafen ankommt, findet einen eigenen Eingang für Reisende aus den EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein und einen zweiten für Reisende aus Drittstaaten vor.1 Hier wird die Entwicklung zu neuen Außengrenzen offensichtlich. Dieser neue Grenzziehungsprozess hatte 1985 seinen Anfang. Er entstand aus dem Wunsch heraus, eine europäische Identität durch den freien Personenverkehr zu fördern.2 Gleichzeitig jedoch sollte die innere Sicherheit unter anderem durch Schutz der gemeinsamen Außengrenzen gewährleistet bleiben. Damals unterschrieben die Innen- und Justizminister der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland in Schengen/Luxemburg das „Schengener Abkommen“. Dieses Abkommen sollte die Einführung des Binnenmarktes begleiten: nicht nur der grenzenlos freie Austausch von Waren und Kapital, auch die EG-Bürger sollten im neu geschaffenen Markt ohne Zollkontrollen reisen können. Das zwischenstaatliche Abkommen sieht den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten vor. Ein Zusatzabkommen regelt die Behandlung von Asylanträgen und die Zusammenarbeit der Polizeibehörden über die Grenzen hinaus. Der ursprünglich veranschlagte Zeitpunkt der Grenzöffnung für den Personenreiseverkehr (1990) musste mehrfach verschoben werden. 1995 trat das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ) dann aber in Kraft. Vorab jedoch musste das „Schengener Informationssystem“ (SIS), welches schengenweite Personen- und Sachdaten umfasst, eingerichtet werden. Es erleichtert die grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung. Es stellt sich nunmehr die Frage, fast 10 Jahre nach Inkrafttreten des SDÜ, ob die Erwartungen an „Schengen“ tatsächlich erfüllt wurden oder ob gar die Befürchtungen der „Schengen“-Gegner, dass die Binnengrenzöffnung den Verlusts der inneren Sicherheit zur Folge haben werde, Realität geworden sind. 1 http://www.munich-airport.de/DE/Areas/StandardSeiten/Drucken/index.jsp 2 http://zoom.mediaweb.at/zoom_697/schengen.html
Inhaltsverzeichnis der Arbeit
1. Einleitung
2. Schengen-Mitgliedstaaten
2.1. Anfänge
2.2. Neuere Beitritte
3. Geschichtlicher Hintergrund
3.1. Entstehungsgeschichte
3.2. Entwicklung
4. Inhalt des Schengener Durchführungsübereinkommens
5. Schengen und das Verhältnis zum EG-/EU-Recht
5.1. Schengen-Besitzstand
5.2. Sonderstellung Dänemarks, des Vereinigten Königreichs und Irlands
5.3. Institutionelle Veränderung
6. Sicherheitsaspekt
6.1. Binnengrenzkontrollen in Ausnahmefällen
6.2. SIS
6.3. Polizeiliche Zusammenarbeit
6.4. Weitere Ausgleichsmaßnahmen
7. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Entwicklung und die Auswirkungen des Schengener Abkommens auf die europäische Integration sowie die damit verbundenen Herausforderungen für die innere Sicherheit. Im Fokus steht dabei die Analyse, inwiefern der Abbau von Grenzkontrollen durch kompensatorische Maßnahmen und polizeiliche Zusammenarbeit ausgeglichen werden konnte.
- Historische Genese der Passunion und des Schengener Abkommens
- Die rechtliche Einbettung des Schengen-Besitzstandes in das EG-/EU-Recht
- Funktionsweise und Bedeutung des Schengener Informationssystems (SIS)
- Sicherheitsaspekte und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
Auszug aus dem Buch
3.1. Entstehungsgeschichte
Die Idee einer Passunion war schon vor der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA, 28.02.1986 unterzeichnet) in den 1970er Jahren bei der EWG entstanden. Jedoch waren die Ziele auf der Gemeinschaftsebene vorerst nicht umsetzbar. Am 13.07.1984 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich das Saarbrückener Abkommen, einen völkerrechtlichen Vertrag, der auf längerfristige Sicht eine Abschaffung aller Kontrollen im Personenverkehr zum Ziel hatte.
Ein Richtlinienvorschlag der Kommission, der die Erleichterung der Grenzkontrollen vorsah, wurde jedoch vom Rat nicht angenommen. Aber die Benelux-Staaten bezeugten ihr Interesse an der Erweiterung des Saarbrückener Abkommens, was zum Schengener Übereinkommen (SÜ) bezüglich des schrittweisen Abbaus der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien führte. Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten unterzeichneten somit am 14.06.1985 das SÜ.
Ein im März 1997 erneut vorgelegter Richtlinienvorschlag der Kommission, welcher in Richtung der Grenzüberschreitung ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zielte, wurde nicht angenommen. Da offenbar auf Gemeinschaftsebene eine Lösung nicht in Sicht war, traten weitere EG-Staaten dem SÜ bei (Italien im November 1990, Spanien und Portugal im Juni 1991, Griechenland im November 1992, Österreich im April 1995 sowie Dänemark, Finnland, Schweden im Dezember 1996).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Kontext der Grenzziehung innerhalb der Europäischen Union und stellt die Forschungsfrage nach dem Erfolg von „Schengen“ hinsichtlich der Balance zwischen freiem Personenverkehr und innerer Sicherheit.
2. Schengen-Mitgliedstaaten: Dieses Kapitel erläutert die geografische Ausweitung des Abkommens, beginnend bei den Gründungsstaaten bis hin zu den neueren Beitritten und der Rolle von Nicht-EU-Mitgliedern.
3. Geschichtlicher Hintergrund: Hier wird die Entstehung des Abkommens als Antwort auf gescheiterte gemeinschaftsrechtliche Initiativen der 1970er und 1980er Jahre nachgezeichnet.
4. Inhalt des Schengener Durchführungsübereinkommens: Das Kapitel beschreibt die technischen und rechtlichen Kernpunkte des SDÜ, insbesondere visumpolitische Angleichungen und den Abbau von Binnengrenzkontrollen.
5. Schengen und das Verhältnis zum EG-/EU-Recht: Die Integration des Schengen-Acquis in die Rechtsordnung der EU durch den Vertrag von Amsterdam und die bestehenden Sonderregelungen für einzelne Staaten werden hier thematisiert.
6. Sicherheitsaspekt: Es werden die Ausgleichsmaßnahmen wie das Schengener Informationssystem (SIS) und die intensivierte polizeiliche Zusammenarbeit zur Wahrung der inneren Sicherheit analysiert.
7. Fazit: Das Fazit bilanziert die Auswirkungen auf die europäische Identität und reflektiert die sicherheitspolitische Bilanz sowie mögliche Risiken für die informationelle Selbstbestimmung.
Schlüsselwörter
Schengen-Abkommen, SDÜ, Europäische Union, Binnengrenzen, Personenkontrollen, SIS, Schengen-Besitzstand, Grenzsicherheit, polizeiliche Zusammenarbeit, Binnenmarkt, europäische Identität, Asylrecht, Visa-Politik, Sicherheitspolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Entstehung, die rechtliche Struktur und die Auswirkungen des Schengener Abkommens sowie dessen Bedeutung für die europäische Integration und die innere Sicherheit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Kernbereichen zählen die historische Entwicklung der Grenzöffnung, die rechtliche Einbettung in das EU-Recht, die Funktionsweise des Schengener Informationssystems (SIS) und die polizeiliche Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu evaluieren, ob die Erwartungen an das Schengener Abkommen – insbesondere der freie Personenverkehr bei gleichzeitiger Wahrung der inneren Sicherheit – zehn Jahre nach Inkrafttreten des SDÜ tatsächlich erfüllt wurden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen und politikwissenschaftlichen Analyse von Abkommen, Verträgen, Richtlinienvorschlägen und der einschlägigen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Kapitel zur Mitgliedschaft, die historische Genese, den Inhalt des SDÜ, das Verhältnis zum EU-Recht und die verschiedenen Sicherheitsaspekte wie SIS und polizeiliche Zusammenarbeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Schengen-Abkommen, Binnengrenzkontrollen, SIS, europäische Integration, innere Sicherheit und polizeiliche Nacheile.
Welche Rolle spielen Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland?
Diese Staaten haben eine Sonderstellung; sie nehmen an Teilen des Schengen-Besitzstandes teil oder haben Wahlmöglichkeiten, während sie gleichzeitig nicht in vollem Umfang wie die übrigen Schengen-Staaten in das System integriert sind.
Was ist das SIS und warum ist es für das Abkommen zentral?
Das Schengener Informationssystem ist eine Datenbankanwendung, die den Wegfall der Binnengrenzkontrollen kompensieren soll, indem sie grenzüberschreitende Fahndungen nach Personen und Sachen ermöglicht.
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- Astrid vom Felde (Author), 2005, Das Schengener Abkommen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39915