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Wie entwickelte sich historisch gesehen die Zusammenarbeit in Strafsachen in den Mitgliedstaaten

Title: Wie entwickelte sich historisch gesehen die Zusammenarbeit in Strafsachen in den Mitgliedstaaten

Essay , 2005 , 14 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Andrea Bou-Said (Author)

Politics - Topic: European Union
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Die justitielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten hat seit ihrem Beginn zahlreiche Veränderungen erfahren. In der vorliegenden Arbeit wird die historische Entwicklung der justitiellen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich Strafsachen, im Weiteren JZS genannt, dargestellt. Da die erst im April 2003 gegründete Behörde Eurojust einen bedeutenden Meilenstein in der geschichtlichen Entwicklung der JZS darstellt, wird auf die geschichtlichen Hintergründe eingegangen, die zu Ihrer Errichtung führten, sowie auf die Ziele und Tätigkeitsfelder dieser Behörde. Anschließend wird ein Ausblick gegeben, wie Eurojust – im Vergleich zum Vertrag über die Europäische Union – nach Inkrafttreten der Europäischen Verfassung aussehen wird. Als Quellen dienten vor allem neuere Veröffentlichungen, die sich speziell mit Eurojust befassen, sowie verschiedene Webseiten der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaften, der Europäischen Kommission usw.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die historische Entwicklung der justitiellen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

3 Die Entwicklung der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen im Vertrag über die Europäische Union

4 Eurojust (Europäische Stelle für Justitielle Zusammenarbeit)

5 Die Auswirkungen der Europäischen Verfassung auf die justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen

6 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen (JZS) zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit einem besonderen Fokus auf die Entstehung und Funktion der Behörde Eurojust sowie zukünftige Entwicklungen im Kontext der Europäischen Verfassung.

  • Historische Meilensteine der multilateralen Zusammenarbeit in Europa
  • Die Rolle der "dritten Säule" innerhalb der EU-Verträge
  • Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise von Eurojust
  • Die Perspektive einer Europäischen Staatsanwaltschaft
  • Herausforderungen durch die EU-Osterweiterung

Auszug aus dem Buch

4 Eurojust (Europäische Stelle für Justitielle Zusammenarbeit)

Am 15. und 16. Oktober 1999 fand eine Sondertagung des Europäischen Rates in Tampere (Finnland) statt, die ausschließlich der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres gewidmet war. Im Rahmen dieser Tagung fiel die Entscheidung über die Einsetzung eines Spezialteams aus Rechts- und Justizexperten mit der Bezeichnung Eurojust. „Nach langer [...] Vorarbeit ist nun auch erstmals der Strafjustiz im europäischen Haus ein Zimmer zugewiesen worden, an dessen Tür „EUROJUST“ steht“ (Schomburg, S. 13). Der Rat der Justiz- und Innenminister wurde beauftragt, das notwendige Rechtsinstrument bis Ende 2001 bereitzustellen. Am 14. Dezember 2000 fasste der Rat den Beschluss, eine Vorläuferorganisation – Pro-Eurojust – solle am 1. März 2001 die Arbeit in Brüssel aufnehmen. Pro-Eurojust war so lange tätig, bis der Rechtsakt zur Errichtung von Eurojust in seiner endgültigen Form angenommen wurde (Langsdorff / Kapplinghaus, S. 346f).

Am 28. Februar 2002 verabschiedete der Rat den „Beschluss über die Errichtung von Eurojust“. Milke begrüßt grundsätzlich die Errichtung von Eurojust, bemängelt jedoch aus demokratischer Sicht die Art und Weise der Errichtung durch einen einfachen Beschluss des Rates und nicht – wie im Falle von Europol – durch ein Übereinkommen unter Beteiligung der nationalen Parlamente. Jedoch konnte durch den Ratsbeschluss das Errichtungsverfahren beschleunigt werden. Die Behörde, ein Organ der EU mit eigener Rechtspersönlichkeit, wurde bereits im April 2003 mit Sitz in Den Haag gegründet. „Zweck der Errichtung von Eurojust war die Schaffung eines justiziellen Pendants zu Europol“ (Esser, S. 2421). Die Ziele der Tätigkeit von Eurojust sind gemäß Art. 3 des Beschlusses: a) „Förderung und Verbesserung der Koordinierung der in den Mitgliedstaaten laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten [...] b) Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Erleichterung der internationalen Rechtshilfe und der Erledigung von Auslieferungsersuchen; c) anderweitige Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Wirksamkeit ihrer Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu erhöhen.“

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung erläutert den historischen Wandel der justitiellen Zusammenarbeit und definiert den Fokus der Arbeit auf die Entstehung von Eurojust.

2 Die historische Entwicklung der justitiellen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten: Dieses Kapitel zeichnet die informelle Zusammenarbeit vor dem EU-Beitritt und die Etablierung der "dritten Säule" im Vertrag von Maastricht nach.

3 Die Entwicklung der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen im Vertrag über die Europäische Union: Der Abschnitt analysiert die vertraglichen Grundlagen und die schrittweise Formalisierung der Zusammenarbeit in Strafsachen.

4 Eurojust (Europäische Stelle für Justitielle Zusammenarbeit): Es wird die Gründung, Struktur und die operative Rolle von Eurojust als Unterstützungseinheit für nationale Strafverfolgungsbehörden beschrieben.

5 Die Auswirkungen der Europäischen Verfassung auf die justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen: Das Kapitel beleuchtet, wie die Europäische Verfassung die Effizienz steigern und den Weg für eine mögliche Europäische Staatsanwaltschaft ebnen könnte.

6 Fazit: Das Fazit resümiert die Notwendigkeit der Stärkung von Eurojust und die Herausforderungen durch die wachsende Zahl der Mitgliedstaaten.

Schlüsselwörter

Eurojust, Europäische Union, Strafsachen, Justitielle Zusammenarbeit, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam, Europäischer Haftbefehl, Grenzüberschreitende Kriminalität, Europäische Staatsanwaltschaft, Rechtskooperation, Strafverfolgung, Europol, Dritte Säule, Harmonisierung, Rechtshilfe.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit analysiert die geschichtliche Entwicklung und die institutionellen Fortschritte der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen (JZS) innerhalb der Europäischen Union.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Themen sind die Entwicklung der Rechtsgrundlagen in den EU-Verträgen, die Gründung und Funktion von Eurojust sowie die zukünftigen Potenziale einer europäischen Staatsanwaltschaft.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Zusammenarbeit der Justizbehörden zur Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität historisch gewachsen ist und welche Rolle Eurojust dabei spielt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse sowie die Auswertung von EU-Vertragstexten, Ratsbeschlüssen und Fachveröffentlichungen zur europäischen Rechtspolitik.

Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?

Im Hauptteil werden die Entwicklungsschritte von der informellen Zusammenarbeit über Maastricht und Nizza bis hin zur Rolle von Eurojust detailliert dargestellt.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie justitielle Zusammenarbeit, Eurojust, Europäische Staatsanwaltschaft, Strafverfolgung und Vertiefung der europäischen Integration geprägt.

Welche Kritik äußert der Autor an der Gründung von Eurojust?

Der Autor verweist auf kritische Stimmen, die bemängeln, dass Eurojust durch einen einfachen Ratsbeschluss statt durch ein Übereinkommen unter Beteiligung nationaler Parlamente errichtet wurde.

Wie bewertet der Text die Rolle von Eurojust gegenüber der Europäischen Staatsanwaltschaft?

Eurojust wird lediglich als Unterstützungseinheit für nationale Behörden beschrieben, während eine mögliche Europäische Staatsanwaltschaft als aktives Organ zur Verfolgung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU konzipiert ist.

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Details

Title
Wie entwickelte sich historisch gesehen die Zusammenarbeit in Strafsachen in den Mitgliedstaaten
College
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Sozialwissenschaften)
Course
Proseminar
Grade
2,0
Author
Andrea Bou-Said (Author)
Publication Year
2005
Pages
14
Catalog Number
V40215
ISBN (eBook)
9783638387842
ISBN (Book)
9783640389889
Language
German
Tags
Zusammenarbeit Strafsachen Mitgliedstaaten Proseminar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Andrea Bou-Said (Author), 2005, Wie entwickelte sich historisch gesehen die Zusammenarbeit in Strafsachen in den Mitgliedstaaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40215
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