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Einwilligung und Einverständnis

Zustimmung des Betroffenen und ihre Behandlung im Strafrecht

Title: Einwilligung und Einverständnis

Seminar Paper , 2005 , 33 Pages , Grade: gut ( 15 Punkte)

Autor:in: Diplom Juristin Emel Özdemir (Author)

Law - Penology
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Bei "Einwilligung und Einverständnis" handelt es sich um eine präzise Darstellung der beiden Rechtfertigungsgründe im Strafrecht. Es werden die einzelnen Voraussetzungen des Tatbestandsauschließenden Einverständnisses und der rechtfertigenden Einwilligung erläutert, wobei auch eine Abgrenzung der Einwilligung vom Einverständnis erfolgt. Zudem werden die beiden Rechtfertigungsgründe anhand des Diebstahls nach § 242 StGB des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB und der Körperverletzung nach § 223 StGB näher verständlich gemacht.

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Inhaltsverzeichnis

1. Teil Grundlagen von Einwilligung und Einverständnis

A. Einleitung

I. Zustimmung des Betroffenen und ihre Behandlung im Strafrecht

II. Geschichte und Grundgedanke der Einwilligung

B. Unterscheidung des tatbestandsausschließenden Einverständnisses von der rechtfertigenden Einwilligung

I. Differenzierungs- und Einheitslösung

II. Unterscheidung der Einwilligung vom Einverständnis anhand des Hausfriedenbruchs und der Sachbeschädigung

1. Lehre vom Achtungsanspruch

2. Lehre von der objektiven Zurechenbarkeit

3. Stellungsnahme

C. Ergebnis zum 1. Teil

2. Teil Tatbestandsausschließendes Einverständnis

A. Grundlage

I. Funktion des Einverständnisses bei der Wegnahme im Sinne der §§ 242, 249 StGB

1. Zwei verschiedene Funktionen des Einverständnisses mit dem Gewahrsamswechsel

II. Funktion des Einverständnisses beim Raub nach Toepel

III. Voraussetzungen des tatbestandsausschließenden Einverständnisses

1. Natürliche Willensfähigkeit

2. Freiwillig zustande gekommen

B. Ergebnis zum 2. Teil

3. Teil Rechtfertigende Einwilligung

A. Grundlage

B. Voraussetzungen der Einwilligung

I. Objektives Rechtfertigungselement

1. Disponibilität des Rechtsguts, Dispositionsbefugnis

2. Einwilligung vor der Tat erteilt und noch fortbestehend

3. Kundgabe der Einwilligung nach außen

4. Einwilligungsfähigkeit

5. Keine wesentlichen Willensmängel

a. Täuschung

b. Drohung oder Zwang

c. Irrtum

6. Keine Sittenwidrigkeit

II. Subjektives Rechtfertigungselement

1. Handeln in Kenntnis der Einwilligung

C. Ergebnis zum 3. Teil

4. Teil Mutmaßliche Einwilligung

A. Grundlage

B. Ergebnis zum 4. Teil

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Diese Seminararbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Problematik von Einverständnis und Einwilligung. Das Ziel ist es, die systematische Abgrenzung dieser beiden Konzepte sowie ihre jeweiligen Voraussetzungen unter Berücksichtigung verschiedener Straftatbestände und der mutmaßlichen Einwilligung fundiert darzulegen.

  • Grundlagen von Einwilligung und Einverständnis
  • Abgrenzung zwischen tatbestandsausschließendem Einverständnis und rechtfertigender Einwilligung
  • Voraussetzungen der Einwilligung (objektive und subjektive Elemente)
  • Problematik der Sittenwidrigkeit bei Körperverletzungen
  • Konzept der mutmaßlichen Einwilligung

Auszug aus dem Buch

II. Geschichte und Grundgedanke der Einwilligung

Die Einwilligung hat in ihrer Bedeutung für das Strafrecht eine lange und wechselvolle Geschichte. Von dem großen römischen Juristen Ulpian ist im 47. Buch der Digesten der Satz überliefert:

„ Nulla iniuiara est, quae in volenten fiat“, das heißt “Was mit dem Willen des Verletzten geschieht, ist kein Unrecht.“ Ulpians Satz ist später zu dem Rechtssprichwort „volenti non fit iniura“, dem, der es so haben will, geschieht kein Unrecht, umgeformt wurden. Die von der Naturrechtslehre beeinflussten Autoren ließen die Einwilligung, ähnlich wie später die Hegelianer und auch das heutige Recht, nur bei der Preisgabe subjektiver Rechte wirksam sein, soweit sie der Verfügungsbefugnis des einzelnen unterlagen und der Eingriff daher nicht gegen den objektiven Gemeinwillen verstieß. Dagegen lehnte die historische Rechtsschule einen Einfluss der Einwilligung auf die Strafbarkeit grundsätzlich ab, weil das Strafrecht als geschichtliche Erscheinungsform der staatlichen Ordnung nicht der Disposition der einzelnen unterliegen könne. Die soziologische Rechtsschule, die das Verbrechen als Interessenverletzung deutete, musste zu dem entgegengesetzten Ergebnis kommen, dass die Einwilligung einen Rechtsverstoß des Handelnden schlechthin ausschließt. Im heutigen geltenden Recht ist die Einwilligung kein gesetzlich geregelter Rechtfertigungsgrund, doch ist sie gewohnheitsrechtlich anerkannt. Eine ausdrückliche Vorschrift erhält das Strafgesetzbuch nur für den wichtigsten und regelungsbedürftigsten Fall, der wegen Einwilligung gerechtfertigten Körperverletzung, in § 226 a StGB. Jedoch ist anerkannt, dass die Einwilligung des Verletzten auch bei anderen gegen den einzelnen gerichteten Straftaten als Rechtfertigungsgrund eingreifen kann. Die Einwilligung findet eher im Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 2 I GG ihr verfassungsrechtliches Fundament, sie kann nicht nur an den alten Rechtsgrundsatz „volenti non fit iniura“ anknüpfen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Teil Grundlagen von Einwilligung und Einverständnis: Dieses Kapitel führt in die strafrechtliche Behandlung der Zustimmung ein, erläutert deren historische Entwicklung und beginnt mit der Abgrenzung von Einverständnis und Einwilligung.

2. Teil Tatbestandsausschließendes Einverständnis: Hier werden die Grundlagen und speziellen Funktionen des tatbestandsausschließenden Einverständnisses, insbesondere bei Wegnahmedelikten wie Diebstahl und Raub, analysiert.

3. Teil Rechtfertigende Einwilligung: Dieses Kapitel widmet sich den theoretischen Grundlagen der rechtfertigenden Einwilligung sowie ihren detaillierten objektiven und subjektiven Voraussetzungen.

4. Teil Mutmaßliche Einwilligung: Das abschließende Kapitel behandelt die mutmaßliche Einwilligung als Rechtfertigungsgrund in Fällen, in denen eine tatsächliche Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

Schlüsselwörter

Einwilligung, Einverständnis, Strafrecht, Tatbestand, Rechtfertigungsgrund, Rechtsgut, Dispositionsbefugnis, Wegnahme, Gewahrsamswechsel, Sittenwidrigkeit, Körperverletzung, mutmaßliche Einwilligung, objektive Zurechnung, Handlungsfreiheit, Selbstbestimmungsrecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Bedeutung und Systematik von Einverständnis und Einwilligung sowie deren Abgrenzung zueinander.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Differenzierung zwischen tatbestandsausschließendem Einverständnis und rechtfertigender Einwilligung, die Voraussetzungen für deren Wirksamkeit und die mutmaßliche Einwilligung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist die Klärung der strafrechtlichen Problematik von Einverständnis und Einwilligung durch eine detaillierte Darstellung der Voraussetzungen und der systematischen Einordnung.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es erfolgt eine rechtsdogmatische Analyse unter Auswertung von Literatur, Kommentaren, Rechtsprechung und historischen Rechtsgrundsätzen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert die Abgrenzungskriterien, spezifische Funktionen bei Eigentumsdelikten (Diebstahl, Raub), die Voraussetzungen der Einwilligung (einschließlich Sittenwidrigkeit) und die mutmaßliche Einwilligung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Schlüsselwörter sind Einwilligung, Einverständnis, Rechtsgut, Dispositionsbefugnis, Wegnahme, Gewahrsamswechsel und Sittenwidrigkeit.

Wie unterscheidet sich das Einverständnis von der Einwilligung bei der Sachbeschädigung?

Bei der Sachbeschädigung erfordert der Tatbestand kein entgegenstehendes Willensmerkmal, weshalb die Zustimmung als rechtfertigende Einwilligung den gesamten Tatbestand umfasst, im Gegensatz zum Einverständnis, das den Tatbestand direkt ausschließt.

Wann ist eine Einwilligung bei Körperverletzungen sittenwidrig?

Eine Einwilligung ist sittenwidrig, wenn die Körperverletzung aufgrund ihres Gewichts, des Umfangs oder des damit verbundenen Gefahrengrades für Leib und Leben des Opfers durch die Rechtsordnung nicht mehr toleriert werden kann.

Was ist die Funktion der mutmaßlichen Einwilligung?

Die mutmaßliche Einwilligung dient als Rechtfertigungsgrund, wenn eine wirksame Einwilligung nicht vorliegt oder rechtzeitig eingeholt werden kann, aber bei objektiver Würdigung aller Umstände zu erwarten gewesen wäre.

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Details

Title
Einwilligung und Einverständnis
Subtitle
Zustimmung des Betroffenen und ihre Behandlung im Strafrecht
College
University of Cologne
Grade
gut ( 15 Punkte)
Author
Diplom Juristin Emel Özdemir (Author)
Publication Year
2005
Pages
33
Catalog Number
V40223
ISBN (eBook)
9783638387910
ISBN (Book)
9783638676984
Language
German
Tags
Einwilligung Einverständnis
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Diplom Juristin Emel Özdemir (Author), 2005, Einwilligung und Einverständnis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40223
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