Ein parlamentarisches System, das zwar breite Willensbildung im Rahmen repräsentativer Demokratie verspricht, faktisch aber alle Entscheidungen und Willensbildungen im politischen Leben einer winzigen Minderheit von Parteimitgliedern reserviert, hat ein chronisches Defizit an Beteiligung der Bürger1. Daraus ergibt sich die erste und vo rnehmste Verpflichtung für die Kommunalpolitik in der Weise, dass sie keine Politik „vom grünen Tisch aus“ sein darf. Kommunalpolitik muss davon ausgehen, dass der mündige und verantwortungsbewusste Bürger in immer stärkerem Maße an der Kommunalpolitik unmittelbar beteiligt werden muss. Das heißt, Planungen und Entscheidungen dürfen nicht in dem, dem für Bürger nicht zugänglichen Verwaltungsbereich getroffen werden. Sie muss so verstanden werden, dass der Bürger nicht nur formal, sondern vor allem politisch das Recht hat, mit zu diskutieren und mit zu entscheiden, wenn es um seine eigenen Belange, nämlich um die Gestaltung der Kommune geht. Diese Forderungen bzw. Ziele müssen gerade in einer repräsentativen Demokratie, wo die Betonung auf Demokratie und nicht auf Repräsentation zu liegen hat, im Mittelpunkt jeglicher kommunaler Entscheidungen stehen. Mitwirkung und Mitsprache der Betroffenen, denen Information und Aufklärung über den Zusammenhang des Details mit dem Ganzen vorausgehen muss, sind Grundvoraussetzungen, die im staatlichen Zusammenleben erfüllt sein müssen. Kritiker führen bei einer Erfüllung dieses Grundsatzes als Nachteil immer eine Verlangsamung des Verwaltungshandelns an. Diese Kritik kann aber dann nicht bestehen bleiben, wenn als oberste Maxime – Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitverantwortung und Mitentscheidung von den Verantwortlichen für das jeweilige Gemeinwesen in den Mittelpunkt ihres Handelns gestellt werden. Ausgehend von diesen Grundüberlegungen wird der Versuch unternommen, nachstehend am Beispiel der Stadtgemeinde Bremen die Möglichkeiten und Verfahren für eine kommunale volks- und ortsnahe Verwaltung aufzuzeigen. 1 Vgl.: Heinz Grossmann, Bürgerinitiativen – Schritte zur Veränderung?, Fischer Nr. 1233, Seite 166, Frankfurt 1972
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichtlicher Rückblick
2.1 Rechtslage bis 1945
2.2 Beirätestrukturen in den Jahren 1945 bis 1971
2.3 Die Einführung der Beiräte im gesamten Stadtgebiet
2.4 Die Gesetzesnovellierung von 1971
2.5 Novellierung von 1989 – Einführung der Direktwahl
3. Aufgaben und Rechte des Beirats
3.1 Aufgaben des Beirates
3.2 Recht auf Akteneinsicht
3.3 Beschlussrecht des Beirates
4. Wahl der Beiräte
4.1 Direktwahl der Beiräte
5. Bewertung der Beiratsarbeit
5.1 Beiräte im Spannungsfeld zwischen Senat und Bürgerschaft
5.2 Verfassungsrechtliche Schranken der Beiratsarbeit
5.3 Rolle der Ortsämter als Verwaltungseinheit für den Beirat
6. Schlussbetrachtung
7. Rechtsquellen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung und Funktion der kommunalen Beiratsverwaltung in der Stadtgemeinde Bremen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch gesetzliche Reformen eine stärkere Beteiligung der Bürger an kommunalpolitischen Entscheidungen ermöglicht und die Rolle der Ortsämter als Servicestelle für diese demokratischen Gremien definiert wurde.
- Historische Entwicklung der Beiratsstrukturen seit 1945
- Stufenweise Erweiterung der Kompetenzen und Entscheidungsrechte der Beiräte
- Einführung und Auswirkungen der Direktwahl der Beiratsmitglieder
- Spannungsfeld zwischen politischem Ehrenamt, Verwaltung und Entscheidungsinstanzen
- Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Beiratsarbeit
Auszug aus dem Buch
2.1 Rechtslage bis 1945
Im Laufe des 19. Jahrhunderts und anschließend noch in den Jahren 1902 und 1921 wurde im Zuge der sich immer weiter ausbreitenden städtischen Besiedelung ein erheblicher Teil des ehemaligen Landgebietes in die Stadtgemeinde Bremen eingemeindet und damit ihrer zentralen Verwaltung unterstellt.
Eine bedeutsame Änderung trat im Jahre 1939 ein. Aufgrund der 4. Verordnung über den Neuaufbau des Reiches, die am 01.11.1939 in Kraft trat, erfuhr die Stadtgemeinde Bremen durch die Eingemeindung ehemals preussischer Gemeinden einiger gleichfalls selbstständig gewesener bremischer Landgemeinden und der Stadtgemeinde Vegesack einen weiteren starken Gebietszuwachs und dadurch eine Ausdehnung in der Ost-/Westachse auf rund 40 Kilometer. Die außergewöhnliche Länge und Gestalt des neuen Verwaltungsgebildes zwang die Stadtgemeinde, örtliche Verwaltungsdienststellen einzurichten und diesen bestimmte Verwaltungsaufgaben zur selbständigen Wahrnehmung zu übertragen. Diese Maßnahme war unumgänglich, wollte man nicht der ortsansässigen Bevölkerung weite Wege in die Stadtmitte zumuten und die bisherigen Bindungen zur angestammten Gemeindeverwaltung zerreißen. Es mussten Mittel und Wege gefunden werden, die Bevölkerung in den eingemeindeten Gebietsteilen an ihre neue Verwaltungsstelle heranzuführen und das alte Zusammengehörigkeitsgefühl auch im neuen Landlebenskreis zu erhalten und zu stärken, ohne die innere Einheit der Stadtgemeinde Bremen zu gefährden. Eine weitgehende Rücksichtsnahme auf die gefühlsmäßige Einstellung der neu eingegliederten Bevölkerung war außerdem durch die Kriegsverhältnisse geboten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet das Defizit an Bürgerbeteiligung in repräsentativen Systemen und postuliert die Notwendigkeit einer bürgernahen Kommunalpolitik am Beispiel Bremens.
2. Geschichtlicher Rückblick: Dieses Kapitel zeichnet die Entwicklung der städtischen Verwaltungsstrukturen und die stufenweise Etablierung von Beiräten von der Nachkriegszeit bis zur Einführung der Direktwahl nach.
3. Aufgaben und Rechte des Beirats: Hier werden die konkreten Beratungs- und Beschlussbefugnisse der Beiräte sowie deren rechtliche Möglichkeiten zur Akteneinsicht detailliert aufgeführt.
4. Wahl der Beiräte: Der Fokus liegt auf dem Verfahren der Direktwahl, durch das die demokratische Legitimation der Beiratsmitglieder durch die wahlberechtigten Bürger sichergestellt wird.
5. Bewertung der Beiratsarbeit: Die Analyse diskutiert die Motivationen für das Ehrenamt sowie die strukturellen Konflikte zwischen Beiräten, Senat und Bürgerschaft.
6. Schlussbetrachtung: Das Fazit unterstreicht die Bedeutung des persönlichen Engagements und mahnt eine Rückbesinnung auf die politischen Gestaltungsmöglichkeiten der Beiräte an.
7. Rechtsquellen: Eine Auflistung der relevanten Gesetze, Protokolle und Urteile, auf die sich die Arbeit stützt.
Schlüsselwörter
Bremen, Kommunalpolitik, Beirat, Ortsamt, Bürgerbeteiligung, Repräsentative Demokratie, Direktwahl, Verwaltungsrecht, Ortsgesetz, Mitbestimmung, Ehrenamt, Stadtteilpolitik, Landesverfassung, Entscheidungskompetenz, Stadtgemeinde.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die historische und rechtliche Entwicklung der Beiratsgremien in Bremen als Instrumente der bürgernahen Verwaltung und deren politische Handlungsspielräume.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Kompetenzausweitung der Beiräte, die Einführung der Direktwahl, das Verhältnis zur Stadtverwaltung sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll aufgezeigt werden, wie Beiräte trotz administrativer Hürden effektiv zur Gestaltung ihres Stadtteils beitragen können und welche Verfahren hierfür bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer historischen und rechtlichen Analyse der Ortsgesetze sowie einer Bewertung der strukturellen Bedingungen kommunalpolitischer Arbeit.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Rückschau, eine detaillierte Auflistung der Rechte und Aufgaben der Beiräte sowie eine kritische Bewertung ihrer Arbeit im Spannungsfeld der Politik.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Bremen, Kommunalpolitik, Bürgerbeteiligung, Direktwahl, Ortsgesetz und politische Mitbestimmung.
Welchen Einfluss hatte die Gesetzesnovellierung von 1989?
Sie führte die Direktwahl der Beiratsmitglieder ein und stärkte deren Entscheidungsbefugnisse bei stadtteilbezogenen Maßnahmen erheblich.
Warum entstehen häufig Konflikte zwischen Ortsamtsleitern und Beiräten?
Konflikte entstehen oft, wenn Ortsamtsleiter als Kontrollinstanz wahrgenommen werden, während der Beirat sie als reine Unterstützungseinheit oder Servicestelle für seine politischen Ziele betrachtet.
Welche Rolle spielen die Ortsämter für die Beiräte?
Das Ortsamt fungiert als Servicestelle, die den Beirat fachlich berät, eine juristische Prüfung der Beschlüsse vornimmt und die Interessen des Beirats gegenüber den städtischen Behörden vertritt.
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- Christoph Sakuth (Author), 2005, Entwicklung und Aufgaben der Beiräte in der Stadtgemeinde Bremen - Erweiterung der Rechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40260