Jugendkriminalität in der DDR - Ursachen, Erscheinung, Bekämpfung


Hausarbeit, 2004

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zur Jugendkriminalität in der DDR
2.1. Jugendkriminalität als Forschungsgegenstand der Kriminologie
2.1.1. Begriffsbestimmung
2.1.2. Historische Entwicklung
2.1.3. Bedeutung der Dunkelfeldforschung
2.2. Jugendkriminalität in der DDR
2.2.1. Erfassungsmethoden in der DDR – Kriminalstatistik
2.2.2. Deliktstruktur
2.2.3. Ursachenforschung in der DDR-Kriminologie
2.2.4. Kriminalitätsbekämpfung

3. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Die sozialistische Gesellschaft will sich mit Kriminalität nicht abfinden. Sie will die Gesellschaft und den Menschen so verändern, dass es letztlich zu keiner Kriminalität mehr kommt.“[1] Die marxistisch – leninistische Lehre bezeichnete Kriminalität als dem Sozialismus „wesensfremd“ und auf absehbare Zeit „absterbend“. Man ging davon aus, „…dass das „Dunkelfeld“ der Kriminalität zusammen mit der Vervollkommnug der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse, der zunehmenden „Unduldsamkeit“ der Bevölkerung gegenüber Gesetzesbrüchen und der Verfeinerung der Kriminaltechnik immer kleiner wird und schließlich ganz verschwindet.“[2]

Diese Grundannahmen der DDR-Ideologen erwiesen sich jedoch als gegensätzlich zur tatsächlichen Entwicklung im Bereich der Jugendkriminalität. Denn während die Kriminalität der Erwachsenen im Verlauf der Jahre stetig rückläufig war, verzeichnete man im Bereich der Jugendkriminalität eine Stagnation im Bereich der Sechzehn- bis Achtzehnjährigen. Gerade diese Generation wuchs jedoch ausschließlich unter den „neuen Bedingungen“ auf und war frei von den „zersetzenden Auswirkungen“ des Kapitalismus.

Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit soll eine Analyse der Jugendkriminalität in der DDR, ihrer Erscheinungsformen und Bewertung in der sozialistischen Gesellschaft sein. Eine genaue Begriffsbestimmung, der Blick in die Vergangenheit und die Bedeutungsanalyse der Dunkelfeldforschung dienen der näheren Einführung in den Themenkomplex. Im Folgenden wird auf die Problematik der unterschiedlichen Datenerhebung in beiden deutschen Staaten verwiesen, welches einen Vergleich der Situationen erheblich beeinflusst.

Im Schwerpunkt der Hausarbeit wird dann die Deliktstruktur, sowie Ursachenforschung und Bekämpfung der ostdeutschen Jugendkriminalität vor der Wiedervereinigung beleuchtet. Ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels, der in jedem Land die kriminologische Deliktstruktur beeinflusst, zeigt diese in der DDR über die Jahre durchaus typische Erscheinungen auf, welche einen Vergleich mit der heutigen Situation dennoch kaum zulassen. Viele der aktuellen Problemfelder, wie beispielsweise Drogenkriminalität und Prostitution, waren in der DDR nahezu unbekannt, nicht zuletzt auf Grund der umfangreicheren Betreuung der Jugendlichen in den Jugendverbänden und der damit verbundenen Präventivwirkung.

Die Ursachenforschung ostdeutscher Kriminologen war von einem positiven zeitlichen Wandel geprägt. Galt in den Gründungsjahren der DDR noch die undifferenzierende stalinistische These, Verbrechen sei „Ausdruck des Klassenkampfes“ und jegliche Kriminalität dem Wirken des inneren und äußeren „Klassenfeindes“ zuzuschreiben, so suchten führende DDR-Kriminologen später, wenn auch politisch tabuisiert, Ursachen für delinquentes Verhalten im gesamtgesellschaftlichen Kontext. Personell untrennbar mit dieser Entwicklung verbunden ist der führende DDR-Strafrechtler John Lekschas (1925-1999), der sich in den sechziger Jahren immer mehr der Jugendkriminalität zuwandte und schließlich die mutige These vertrat, dass auch in der sozialistischen Gesellschaft soziale Widersprüche wirksam seien, welche zu delinquenten Verhalten unter Jugendlichen führen könnten.[3]

2. Zur Jugendkriminalität in der DDR

2.1. Jugendkriminalität als Forschungsgegenstand der Kriminologie

2.1.1. Begriffsbestimmung

Jugendkriminalität wird im öffentlichen Diskurs gegenwärtig nahezu selbstverständlich als Teilgebiet der Gesamtkriminalität betrachtet. Sie kennzeichnet sich vermeintlich besonders durch Gewaltkriminalität junger Männer und wird in den Medien häufig als Kern des Kriminellen schlechthin dargestellt. Hierbei kommt es rasch zu einer Verschiebung der Proportionen, denn die schlimmsten sozialen Schäden, welche etwa durch Umwelt- und Wirtschaftskriminalität entstehen, werden nach wie vor von Erwachsenen hervorgerufen. Unter Kriminalität versteht man allgemein „…die Gesamtheit der in einer gegebenen Gesellschaftsordnung als gesellschaftliche Erscheinungen auftretenden Straftaten.“[4] Um näher beleuchten zu können, wodurch sich Jugendkriminalität von „normaler“ Kriminalität unterscheidet, muss der Begriff Jugend zunächst strafrechtlich sowie sozialgeschichtlich definiert werden.

Als Jugendlicher gilt nach § 1 Jugendgerichtsgesetz, wer zur Tatzeit 14 aber noch nicht achtzehn ist und als Heranwachsender gilt, wer zur Tatzeit 18 aber noch nicht 21 Jahre alt ist. Zusätzlich hat sich aufgrund einiger Ergebnisse der Jugendforschung und der Kriminologie eine weitere Unterteilung etabliert. So spricht man bei der angrenzenden Altersgruppe der 21- bis 25 jährigen von Jungerwachsenen[5].

Sozialgeschichtlich betrachtet kann „Jugend“ als eigenständige Lebensphase erst mit Beginn der „Moderne“ bezeichnet werden. Die zunehmende Differenzierung auf dem Arbeitsmarkt und eine deutliche Trennung von Arbeits- und Lebenswelt führten besonders in den letzten Jahrzehnten zu einer zunehmenden Verschulung von Jugend. Folglich wird der Schule eine unverzichtbare Rolle als Integrations- und Sozialisationsinstanz zugeschrieben, welche den entscheidenden Beitrag zur Internalisierung der Werte einer Gesellschaft leisten muss. Abweichendes Verhalten junger Menschen wird dann häufig als Ursache defizitärer sozialer Strukturen erklärt.

In der öffentlichen Debatte zeichnet sich die Jugend heute durch ein in Qualität und Quantität zunehmendes Maß an Gewalt und Brutalität aus, wobei die Vorstellung von undisziplinierten, mangelhaft sozialisierten und zu spontanen kriminellen Aktionen fähigen Jugendlichen eingeschlossen ist[6]. Diese Annahmen sind jedoch nicht ausschließlich kennzeichnend für die Gegenwart. Schon den altgriechischen Philosophen war das Problem bereits bekannt und Sokrates (470-399 v. Chr) bemerkte einst dazu:

„Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.“

Die abweichenden Verhaltensweisen junger Menschen, aus dem Blickwinkel der erwachsenen Gesellschaftsmitglieder betrachtet, sind scheinbar zeitlos. Doch ist fraglich, ob dies ebenso auf gewalttätige Handlungen zutrifft.

Jugendkriminalität ist also die Gesamtheit der in einer Gesellschaft auftretenden, zumeist durch unzureichende Sozialisation und defizitäre soziale Strukturen hervorgerufenen Straftaten, welche von Jugendlichen im Sinne des Gesetzbuches begangen werden.

In der kriminologischen Auseinandersetzung ist Jugendkriminalität seit ihrer Entdeckung mit einer tiefen Sorge über ihren fortwährenden Anstieg verbunden.[7] Dies stellt auch die Grundlage für ihre Problematisierung und die Furcht vor einer massiven Bedrohung der Gesellschaft dar.

2.1.2. Historische Entwicklung

Die Befürchtungen, dass Jugendkriminalität die Strukturen einer Gesellschaft beeinflussen könne, gehen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Mit der beginnenden Verstädterung und Entwurzelung der Landbevölkerung wurden neue Formen sozialer Ordnung und Kontrolle unabdingbar. Besonderes Augenmerk lag auf der Arbeiterjugend, welche in der Mehrzahl im Alter von 14 Jahren die Schule verließ. Die Kinder gingen anschließend gewerblicher Lohnarbeit nach, ohne zunächst festen Halt in einem Lehrverhältnis zu finden. „Die Kluft zwischen der Schulentlassung und dem späteren Wehrdienst, in dem dann die militärische Aufsicht griff, wurde zunehmend als gefährlich angesehen und musste überwunden werden[8].“ Die größten Sorgen bereiteten jene Jugendliche, welche nach der Schule weder in berufliche Verhältnisse noch in andere persönlichen Beziehungen gebracht werden konnten. Erschwerend kam hinzu, dass ein Großteil der Eltern aus der sozialen Unterschicht infolge ihrer eigenen, meist schweren körperlichen Arbeit, kaum Zeit fanden sich um ihre Kinder zu kümmern. Auch die Gesellschaft konnte keine entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung stellen, um diese Missstände zu beseitigen. Anders als heute stand bei der Betreuung gefährdeter Jugendlicher eher „soziale Einpassung“ als persönliches Mitgefühl im Vordergrund. Gestrauchelte, Vagabunden, Bettler und Prostituierte wurden schnell zu „Gegnern der Gesellschaft“ und sollten umgehend „gebessert“ werden.

In der nationalsozialistischen Ära zwischen 1933 und 1945 kam es zu einer regelrechten Kampfansage an jugendliche Straftäter und so genannte „sittliche Verwerfungen“. Die politische Selektion Unliebsamer wurde durch das Fehlen genauer kriminologischer Begrifflichkeiten begünstigt. „Verwahrlosung und „liederlicher Lebenswandel“ waren schnell gegeben, soweit etwa die Mitwirkung in der Hitlerjugend (HJ) zu wünschen übrig ließ, oder in Rüstungsbetrieben „gebummelt“ wurde“.[9] Dem jungen, heldenhaften, arischen Menschen mit hohem Pflichtgefühl und Opferbereitschaft für sein Volk stand der „rassisch Minderwertige“, frühreif gewalttätig Verderbte als Äquivalent gegenüber. Im Zuge dieser Diskriminierung schufen die NS-Ideologen zusätzlich neue Tätertypen, etwa Polen, Juden, Sinti und Roma, welche gleichsam aus biologischen Gründen schlecht waren.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Bemühungen, kriminologische Besonderheiten junger Menschen näher zu benennen und zu klassifizieren, forciert. Um den Anwendungsbereich des Jugendrechts gegenüber der folgenden Altersgruppe abzugrenzen, wurden als Ergänzung zu §105 JGG (Anwendung des Jugendstrafrechts auf Erwachsene) eine Reihe von Unreife - Merkmalen benannt. Als jugendtypische Momente gelten demnach: Fehlen von Zielstrebigkeit, planloses impulsives Situationsbedingtes Handeln, Nachahmungstrieb, Geltungsbedürfnis, Leichtsinn, Unbekümmertheit, Anlehnungsbedürftigkeit, naiv-vertrauensseliges Verhalten, spielerische Einstellung zur Arbeit, Erlebnishunger und Geschwindigkeitsrausch. Die weitgehend selbstständige Persönlichkeit, mit einer im Wesentlichen abgeschlossenen Entwicklung und autonomer Lebensplanung, stellt dementsprechend das Gegenteil dar.

Des weiteren lassen sich bestimmte Abfolgen epochaler Jugendkriminalität benennen. So unterscheiden sich beispielsweise die Halbstarkenkrawalle der späten Fünfziger Jahre, Auseinandersetzungen zwischen motorisierten Rockerbanden in den Sechziger und Siebziger Jahren, sowie Ausschreitungen rechtsradikal motivierter „Skinheads“ wesentlich in ihrer Erscheinungsform und den Deliktstrukturen. Als „zeitlose“ Erscheinung haben sich dagegen die Gewaltexzesse so genannter „Hooligans“ am Rande von Fußballspielen erwiesen.

[...]


[1] zitiert nach: Lekschas John. In: Aue, Herbert (1976): Die Jugendkriminalität in der DDR. Berlin: Berlin Verlag. S.23.

[2] Freiburg, Arnold (1985): Jugendkriminalität in der DDR – Erscheinung, Erklärung, Bekämpfung. In: Gisela Helwig (Hrsg.): Jugendkriminalität in beiden Deutschen Staaten. Verlag Wissenschaft und Politik. S.74.

[3] Vgl.: Lekschas, John (1984): Zur Vorbeugung der Kriminalität Minderjähriger – Forschungsprobleme. Berlin: Akademischer Verlag. S.29.

[4] Meyers neues Lexikon (1963): In 8 Bänden. Bibliografisches Institut Leipzig.

[5] Vgl: Aue, Herbert (1976): Die Jugendkriminalität in der DDR. Berlin: Berlin Verlag. S. 29.

[6] Vgl.: Lamnek, Siegfried (1996): Jugend und Gewalt – A Never Ending Story.In: Lamnek, Siegfried (Hrsg): Jugend und Gewalt. Devianz und Kriminalität in Ost und West. Opladen: Leske + Budrich. S.11.

[7] Vgl.: Walter Michael (2001): Jugendkriminalität – eine systematische Darstellung. 2. Auflage. Stuttgart: Boorberg Verlag. S.30.

[8] D.J.K. Peukert (1986): Grenzen der Sozialdisziplinierung. Aufstieg und Krise der deutschen Jugendfürsorge von 1878 bis 1932. S. 58f.

[9] Walter Michael: a.a.O. S.32.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Jugendkriminalität in der DDR - Ursachen, Erscheinung, Bekämpfung
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
24
Katalognummer
V40407
ISBN (eBook)
9783638389235
ISBN (Buch)
9783638655477
Dateigröße
838 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit behandelt Ursachen, Erscheinung und Bekämpfung der Jugendkriminalität in der DDR.
Schlagworte
Jugendkriminalität, Ursachen, Erscheinung, Bekämpfung
Arbeit zitieren
Christian Dube (Autor:in), 2004, Jugendkriminalität in der DDR - Ursachen, Erscheinung, Bekämpfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40407

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Jugendkriminalität in der DDR - Ursachen, Erscheinung, Bekämpfung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden