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Befugnisse des BND zur Überwachung des Fernmeldeverkehres - BVerGE 100,313

Title: Befugnisse des BND zur Überwachung des Fernmeldeverkehres - BVerGE 100,313

Seminar Paper , 2005 , 30 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Alexander Pillris (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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Summary Excerpt Details

Staatliche Macht einerseits und die Freiheit der Bürger andererseits standen sich von jeher sich seit Anbeginn nicht nur der modernen Staatlichkeit antagonistisch gegenüber. Vor Aufkommen der Aufklärung war der Staatsbürger lediglich Objekt staatlicher Machtausübung ohne eigene Rechte. Ein entsprechendes Übergewicht hatte demzufolge auch staatliches Eingreifen gegenüber dem Recht des Einzelnen. Im ausgehenden Mittelalter spiegelt sich dieser Sachverhalt auch im Verhältnis zwischen der „Polizey“ (von griechisch: „polis“ = „Gemeinschaft, Stadt, Staat“) und dem Bürger wieder. Vor dem Aufkommen der Idee der Gewaltenteilung war die Polizey als Inbegriff aller staatlichen Tätigkeit gegenüber dem Einzelnen prinzipiell immer im Recht, es existierten keine einklagbaren Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem – im absoluten Herrscher verkörperten - Staat.

Mit Aufkommen der Aufklärung verbesserte sich die Balance etwas: Der aufgeklärte Herrscher verkörperte nun nicht mehr den Staat, er wurde vielmehr zum „ersten Diener“ des Staates und band sich damit selbst an gewisse Grundregeln. Diese Bindung staatlicher Macht implizierte gleichzeitig, dass der Staat gegenüber dem Bürger auch nicht mehr vollkommen losgelöst von jeder Ordnung auftreten konnte. Im aufgeklärten Absolutismus wurde der Bürger vom bloßen Objekt nun zum Subjekt patriarchalisch-strenger Fürsorge durch den Landesherrn. Der Bürger verfügte nun über grundlegende Rechte (aber mehr im Sinne eines moralischen Anspruchs denn als „harte“ justiziable Rechte). Der Polizey-Begriff wandelte sich entsprechend. Er wurde nicht mehr global für jede staatliche Tätigkeit gebraucht, sondern ganz im Sinne streng-hausväterlicher Güte im Kontext der Gefahrenabwehr und der Wohlfahrtspflege. An der gedanklichen Verschränkung von Recht und Polizey änderte sich jedoch nichts.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A Das Verhältnis von Bürger und Strafverfolgung – Schranken der Gefahrenabwehr

I. Historischer Blick: Staatsmacht, „Polizey“ und bürgerliche Freiheit

II. Strafverfolgung: strafprozessuale Prinzipien als normatives Paradigma

B Der BND und das „Gesetz zu Art. 10 GG – G 10“ contra BVerfG bis 1984

I. Der Auftrag des BND und Abgrenzung zur Polizei

II. Das G 10 – Herkunft und Inhalt

III. Die „erste (I) Abhörentscheidung“ des BVerfG 1970

IV. Die „zweite (II) Abhörentscheidung“ des BVerfG 1984

C Die „dritte (III) Abhörentscheidung“ des BVerfG (14.07.1999)

I. Die Novellierung des G 10 durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz (1994)

II. Die Beschwer der Beschwerdeführer

III. Die Entscheidung des BVerfG („dritte Abhörentscheidung“) vom 14.07.1999

1. Zulässigkeit (nur problematische Punkte)

2. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

a) Betroffenheit von Grundrechten

b) Verletzung der einschlägigen Grundrechte

3. Ergebnis

IV. Eine kritische Bewertung der Entscheidung

D Kritische Betrachtung: Die Reaktion des Gesetzgebers auf die III. Abhörentscheidung

I. Überwachung extremistischer Einzeltäter und Kleingruppen

II. Strategische Kontrolle bei Krisensituationen im Ausland

III. Zweckbindung von G 10 – Daten

IV. Kennzeichnung von G 10 – Daten

V. Mitteilung an Betroffene

E Fazit: Die III. Abhörentscheidung und das Trennungsgebot mit föderalem Ansatz

Zielsetzung und Themen

Diese Seminararbeit analysiert die grundrechtliche Zulässigkeit der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur strategischen Überwachung des internationalen Fernmeldeverkehrs vor dem Hintergrund der „dritten Abhörentscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts von 1999. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie der Staat zwischen der notwendigen nachrichtendienstlichen Informationsgewinnung und dem verfassungsrechtlichen Schutz des Fernmeldegeheimnisses sowie dem Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden abwägen kann.

  • Historische und normativ-rechtliche Grundlagen des Verhältnisses von Bürger und Staat.
  • Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu G 10-Überwachungsmaßnahmen.
  • Detaillierte verfassungsrechtliche Prüfung der BND-Befugnisse und deren Einschränkung.
  • Kritische Würdigung der gesetzgeberischen Reaktionen auf die höchstrichterliche Entscheidung.
  • Diskussion des Trennungsgebots im Kontext moderner nachrichtendienstlicher Herausforderungen.

Auszug aus dem Buch

II. Strafverfolgung: strafprozessuale Prinzipien als normatives Paradigma

Die Manifestation des Bürgerschutzes gegenüber staatlichen Eingriffen ist grundsätzlich Sache der allgemeinen Grundrechtslehre. Ich möchte mich an dieser Stelle nun auf diejenigen Prinzipien beschränken, die den Bürger im Kontext der Strafverfolgung vor im weiteren Sinne polizeilichen Eingriffe schützen sollen. Sie binden den Gesetzgeber formal und materiell, verpflichten die Polizei und sind während des gesamten Strafprozesses gültig. Ziel dieser strafprozessualen Prinzipien ist die transparent und vorhersehbar handelnde Staatsgewalt. Die solchermaßen rechtsstaatlich eingebundene Polizei soll beim „Rechtsunterworfenen Vertrauen .. stiften und so staatliche Machtausübung .. legitimieren“. Die Prinzipien im Einzelnen:

Legalitätsprinzip

Der Staat ist verpflichtet, bei Verdacht auf „interpersonalen Strafverletzungen“ zu ermitteln. Dieser Verdacht markiert zugleich die Trennlinie zwischen präventiver Gefahrenabwehr und repressiver Strafverfolgung und zieht die Grenze zwischen Freiheitsraum und staatlicher Pflicht zur Strafverfolgung. Grundsätzlich soll die Staatsgewalt nur dann gegen einzelne vorgehen dürfen, sobald ein hinreichender Tatverdacht oder eine Gefahr vorliegt. Keinesfalls darf sie präventive Strafverfolgung betreiben. Dieses Verbot umfasst auch Vorfeldermittlungen: Die Polizei darf nur tätig werden, sobald eine Gefahr (mit allen definitorischen Untiefen, die hier nicht näher erläutert werden sollen) vorliegt - die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn ein strafprozessualer Tatverdacht vorliegt. Das Prinzip enthält gleichzeitig die „Sachleitungsbefugnis“ der Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei, soweit diese im Rahmen der Repression tätig wird. Insofern bildet die Sicherheitsbehörde BND eine Ausnahme: Diese darf gegen Individuen durchaus präventiv tätig werden, aber nur unter ganz engen Voraussetzungen.

Zusammenfassung der Kapitel

A Das Verhältnis von Bürger und Strafverfolgung – Schranken der Gefahrenabwehr: Das Kapitel erläutert die historische Entwicklung des Spannungsfeldes zwischen staatlicher Gewalt und bürgerlicher Freiheit sowie die Bedeutung strafprozessualer Prinzipien für den Schutz des Bürgers.

B Der BND und das „Gesetz zu Art. 10 GG – G 10“ contra BVerfG bis 1984: Dieses Kapitel definiert den Auftrag des Nachrichtendienstes im Vergleich zur Polizei und betrachtet die ersten beiden Abhörentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

C Die „dritte (III) Abhörentscheidung“ des BVerfG (14.07.1999): Hier erfolgt eine detaillierte verfassungsrechtliche Analyse der Novellierung des G 10 durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz und der Entscheidung des Gerichts hinsichtlich Zulässigkeit und Begründetheit.

D Kritische Betrachtung: Die Reaktion des Gesetzgebers auf die III. Abhörentscheidung: Das Kapitel bewertet kritisch, wie der Gesetzgeber auf die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts reagiert hat, insbesondere in Bezug auf Überwachungsbefugnisse und Mitteilungspflichten.

E Fazit: Die III. Abhörentscheidung und das Trennungsgebot mit föderalem Ansatz: Zusammenfassende Bewertung der Bedeutung des Trennungsgebotes und Ausblick auf die Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Abgrenzung zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgung.

Schlüsselwörter

BND, G 10, Bundesverfassungsgericht, Fernmeldegeheimnis, Strafverfolgung, Nachrichtendienst, Trennungsgebot, Verhältnismäßigkeit, informationelle Selbstbestimmung, Grundrechte, Überwachung, Rechtsstaat, Gesetzesnovelle, Strategische Kontrolle, Abhörentscheidung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit nachrichtendienstlicher Fernmeldeüberwachung in Deutschland, fokussiert auf die „dritte Abhörentscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts von 1999.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses sowie die verfassungsrechtlichen Schranken für staatliche Überwachungsbefugnisse.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die kritische Analyse, ob die gesetzlichen Grundlagen für den BND nach der Entscheidung von 1999 den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutz genügen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik und eine verfassungsrechtliche Analyse, indem sie Gesetzestexte, höchstrichterliche Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Kommentare im Kontext des G 10-Gesetzes interpretiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Rechtsprechungshistorie, die detaillierte Prüfung der „dritten Abhörentscheidung“ (Zulässigkeit und Begründetheit) sowie die kritische Bewertung der Reaktionen des Gesetzgebers darauf.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

BND, G 10, Grundrechte, Trennungsgebot, Verhältnismäßigkeit, Fernmeldeüberwachung, Rechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit.

Welche Bedeutung hat das Trennungsgebot in diesem Werk?

Das Trennungsgebot dient als fundamentales rechtsstaatliches Prinzip, das eine Machtkonzentration durch die Zusammenführung nachrichtendienstlicher und polizeilicher Befugnisse bei einer Behörde verhindern soll.

Wie bewertet der Autor die Reaktion des Gesetzgebers auf das Urteil von 1999?

Der Autor äußert sich skeptisch und kritisch; er sieht in einigen geplanten Nachbesserungen des Gesetzgebers eine Fortsetzung verfassungswidriger Zustände, insbesondere bei Mitteilungspflichten und Fristen.

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Details

Title
Befugnisse des BND zur Überwachung des Fernmeldeverkehres - BVerGE 100,313
College
University of the Federal Armed Forces München  (Lehrstuhl öffentliches Recht)
Course
Seminar höchstrichterliche Entscheidungen aus dem Europa- und Verfassungsrecht
Grade
1,0
Author
Alexander Pillris (Author)
Publication Year
2005
Pages
30
Catalog Number
V40409
ISBN (eBook)
9783638389259
Language
German
Tags
Befugnisse Fernmeldeverkehres BVerGE Seminar Entscheidungen Europa- Verfassungsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexander Pillris (Author), 2005, Befugnisse des BND zur Überwachung des Fernmeldeverkehres - BVerGE 100,313, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40409
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