Der Europäische Stabilitaets- und Wachstumspakt


Seminararbeit, 2005

32 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung.

2 Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt
2.1 Geschichte und Ziele des SWP
2.2 Inhalt und Ablaufschema des SWP bis Ende 2004
2.3 Die Situation bis Anfang 2004

3 Die Reform des SWP
3.1 Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge
3.2 Die Reform des SWP und deren Resonanz.

4 Fazit.

Anhang.

Literatur.

Glossar.

Abbildungsverzeichnis

1 Die Entwicklung der Defizite innerhalb der EUR-15

2 Die Entwicklung der Defizite innerhalb Deutschlands

3 Die Entwicklung der Schulden innerhalb der EUR-15

4 Die Entwicklung der Schulden innerhalb Deutschlands

5 Schuldenstand-Grafik aller EUR-15 Teilnehmerländer

Tabellenverzeichnis

1 Die Entwicklung der Defizite innerhalb einiger EU-Mitgliedsstaaten

2 Die Entwicklung der Schulden innerhalb einiger EU-Mitgliedsstaaten

3 Gegenüberstellung der alten und neuen SWP-Regeln, Teil 1

4 Gegenüberstellung der alten und neuen SWP-Regeln, Teil 2

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

1 Einleitung

Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP)1 von 1997, der die Vor-schriften des Vertrages von Maastricht konkretisiert, soll sicherstellen, dass die Haus-haltsdisziplin von allen Teilnehmerländern auch nach ihrem Eintritt in die Eu-ropäische Währungsunion (EWU) gewährt wird. Damit möchte der SWP u. a. die offene Flanke der EWU, nämlich die nationale Finanzpolitik, mit fiskalpolitischen Regeln schließen und somit verhindern, dass die EU-Mitgliedsstaaten in eine Zins-falle geraten. Denn Deutschland plant alleine Zinszahlungen in Höhe von knapp 40 Mrd. Euro2 im Jahr 2005..

Seit der Einführung des SWP wurde eine kontroverse Diskussion über den Nut-zen des Paktes geführt, mal mehr oder weniger intensiv. Bis Ende 2004 verschärfte sich die Diskussion und die Stimmen wurden immer lauter, die eine Reform des Paktes forderten, denn die volkswirtschaftlichen Entwicklungen sprachen und spre-chen leider nicht für einen Erfolg des SWP. Sechs Jahre nach Beginn der dritten Stufe der EWU ist die Lage der öffentlichen Finanzen einiger EU-Mitgliedstaaten (vor allem der großen Volkswirtschaften) sehr problematisch. Gegen sechs der neuen EU-Mitgliedsländer wurde im Jahr 2004 ein Defizitverfahren eingeleitet und sechs der alten EU-Länder prognostizierten im Bericht der Europäischen Kommission für 2004 Defizite von mehr als 3% des Bruttoinlandsproduktes (BIP).3.

Innerhalb dieser Arbeit wird zunächst im Kapitel zwei der SWP eingehend erläutert. Den Hauptteil bildet das dritte Kapitel, in dem zunächst einige wichtige Kritikpunk-te der Diskussion um den SWP zusammen mit entsprechenden Verbesserungsvor-schlägen vorgestellt werden. Im Anschluss wird das Ergebnis der Diskussion, die Reform des SWP vom 20. März 2005, dargestellt. Doch auch mit dieser Reform wurden die Diskussionen nicht beendet und es gab entsprechend unterschiedliche Reaktionen, von denen anschließend einige genannt werden. In Kapitel vier wird abschließend ein Fazit gezogen..

2 Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt

2.1 Geschichte und Ziele des SWP

Geschichte des SWP.

Bereits im Maastricht-Vertrag von 1992 einigten sich die EU-Staaten auf so genannte Konvergenzkriterien4, die EU-Mitglieder erfüllen müssen, wenn sie der 3. Stufe der EWU beitreten und den Euro einführen wollen. Da die Europäische Währungsunion die Geldpolitik für alle Teilnehmerländer vereinheitlicht, die Finanz- und Haushaltspolitik aber weiterhin in nationaler Verantwortung liegt, ergibt sich ein Konfliktpotential zwischen supranationaler Geld- und Währungspolitik einerseits und nationaler Wirtschafts- und Finanzpolitik andererseits..

Auf der einen wollte man diesen möglichen Konflikt (und mit ihm die entsprechenden Auswirkungen) beseitigen. Andererseits sah man es als ungenügend an, die Finanzsituation eines Landes nur an einem Stichtag beurteilen zu können. Deshalb wurden auf Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel die Kriterien des Vertrages von Maastricht auf dem EU-Gipfeln in Dublin und Amsterdam 1996/1997 ergänzt und konkretisiert, und das in der Art, dass sie auch über den Euro-Eintritt hinaus überprüfbar sind.5.

Diesem Stabilitäts- und Wachstumspakt haben alle Mitgliedsländer zugestimmt. Da in wirtschaftlich guten Zeiten der Schuldenstand zurück zu führen ist, wird zugleich auch ein Sicherheitsabstand zum 3%-Referenzwert für die Defizitquote geschaffen, der im Konjunkturverlauf ein Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren6 gestattet. Dieser vertragliche Referenzwert von 3% des BIP zu Marktpreisen stellt die Obergrenze für das staatliche Finanzierungsdefizit dar..

Ziele des SWP.

Wie bereits erwähnt, möchte der SWP die offene Flanke der Europäischen Währungs-union, nämlich die nationale Finanzpolitik, mit fiskalpolitischen Regeln schließen. Damit werden mit Hilfe des SWP die Mitgliedsländer der EU zu einer gesunden, öffentlichen Finanzlage mit einem mittelfristig7 ausgeglichenen Haushalt angehalten. Denn eine allzu lasche Haushaltpolitik eines Mitgliedstaats könnte über steigende Zinssätze auf Kosten der anderen Staaten gehen und dem Vertrauen in die wirt-schaftliche Stabilität der Eurozone abträglich sein. Die Entwicklung der nationalen Haushalte wird dabei überwacht, um frühzeitige Warnsignale bei Abweichungen zu bekommen. Der SWP möchte so eine solide und dauerhafte Konvergenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten der Eurozone gewährleisten.8.

Überdies sind gesunde öffentliche Finanzlagen wichtige Voraussetzungen für die Preisstabilität des Euro und somit unterstützt dieser Pakt die u. a. auf Preissta- bilität des Euro ausgerichtete Politik der Europäischen Zentralbank (EZB).9 ”Denn langfristig ist es für eine Zentralbank nicht möglich, Preisniveaustabilität ohne solide Staatsfinanzen zu sichern.“10.

2.2 Inhalt und Ablaufschema des SWP bis Ende 2004

Inhalt des SWP bis Ende 2004.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt stützt sich auf die folgenden drei Säulen:11.

- der Entschließung des Europäischen Rates vom 17. Juni 1997 über den Stabilitäts- und Wachstumspakt,
- der Verordnung Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Über-wachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken vom 07. Juli 1997, und
- der Verordnung Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit vom 07. Juli 1997..

Durch den SWP werden die Vorgaben des EG-Vertrages (EGV) konkretisiert. Die Kriterien für die finanzwirtschaftliche Stabilität der Länder bleiben zwar auch innerhalb des SWP gültig, aber bezüglich einer drohenden oder tatsächlichen Verletzung insbesondere des 3%-Kriteriums sieht der Pakt ein Frühwarnsystem ( ”Early War- ning“) bzw. ein Sanktionssystem innerhalb des Defizitverfahrens vor. Weiterhin darf die Gesamtverschuldung 60 % des BIP zu Marktpreisen nicht erreichen. Bezüglich der Inflation und der Zinssätze gibt es ebenfalls Kriterien. Das genaue Ablaufschema wird im Folgenden behandelt..

Ablaufschema des SWP bis Ende 2004.

Die Euroländer müssen ihre kurz- und mittelfristigen Finanzpolitik-Programme jähr-lich vorlegen. Diese mittelfristigen Planungen und Annahmen über die Entwicklung entsprechender ökonomischer Größen nennt man Stabilitätsprogramme12. Die Einzelheiten zu Form und Inhalt der Stabilitätsprogramme legt der ECOFIN-Rat13 fest.14 Die nicht an der EWU teilnehmenden EU-Länder müssen so genannten Konvergenzprogramme vorlegen.15.

Diese Programme werden auf die Einhaltung der Kriterien überprüft und auf die-ser Grundlage erstellt die EU-Kommission immer dann einen Bericht, wenn das öffentliche Defizit den Referenzwert von 3% überschreitet. Besteht die Gefahr einer Überschreitung, so kann die Kommission einen Bericht erstellen. Die jährliche Ab-gabe der Stabilitätsprogramme und die Erstellung der Berichte haben die Funktion eines Frühwarnsystems..

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss muss innerhalb von zwei Wochen eine Stel-lungnahme zu dem Bericht der Kommission abgeben. Wird das Defizit als nicht übermäßig eingestuft, so muss dies von der Kommission schriftlich begründet wer-den. Ein Defizit kann als nicht übermäßig eingestuft werden, wenn es sich um eine vorübergehende Überschreitung handelt oder die Überschreitung auf außergewöhn-liche Umstände zurückzuführen ist. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und die gesamtstaatliche Finanzlage schwerwiegend beeinträchtigen, wie z.B. Naturkatastrophen, die Folge von Streiks, eine schwere Rezession,16 etc..

Wird dagegen vom Rat ein übermäßiges Defizit festgestellt, so werden Empfehlungen an den Mitgliedsstaat gerichtet. Innerhalb dieser Empfehlungen werden explizite Fristen für das Ergreifen von wirksamen Maßnahmen (innerhalb von vier Monaten) und für die Korrektur des übermäßigen Defizits festgesetzt. Diese Korrekturmaßnahmen müssen in dem Jahr, das auf die Feststellung des Defizits folgt, vorgenommen werden, sofern nicht besondere Umstände vorliegen.17.

Befolgt das Land die Empfehlungen nicht, so werden Sanktionen vom Rat beschlos-sen. Zu diesen gehört immer eine unverzinsliche Einlage18 von dem Mitgliedsstaat, die bis zur Korrektur des übermäßigen Defizits hinterlegt werden muss. Überdies können Sanktionen folgende Maßnahmen beinhalten:19.

- von dem Mitgliedsland wird verlangt, vor der Emission von Schuldverschreibungen und sonstigen Wertpapieren vom Rat näher zu bezeichnende zusätzliche Angaben zu veröffentlichen,
- die Europäische Investitionsbank wird ersucht, ihre Darlehenspolitik gegenüber dem Land zu überprüfen,
- es werden Geldbußen in angemessener Höhe verhängt..

Die unverzinsliche Einlage wird nach zwei Jahren in eine Geldbuße umgewandelt, wenn das Haushaltsdefizit weiterhin übermäßig bleibt. Die Einlage wird zurückgezahlt, sobald das Land kein übermäßiges Defizit mehr aufweist. Geldbußen werden dagegen nicht zurückbezahlt..

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit wird ausgesetzt, wenn die Regierung des betreffenden Landes geeignete Abhilfemaßnahmen beschließt. Diese Maßnahmen werden von der Kommission und dem Rat so lange überwacht, bis der Rat entscheidet, dass das übermäßige Defizit korrigiert ist. Sollte das übermäßige Defizit dagegen nicht in der vorgegebenen Frist korrigiert worden sein, so wird das Verfahren an der Stelle wieder aufgenommen, an der es angehalten wurde..

Das Verfahren wurde durch verkürzte Fristen im Vergleich zum EGV Art. 104 gestrafft und durch Sanktionen verschärft werden..

2.3 Die Situation bis Anfang 2004

Bis 1997 führten die Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages zu erheblichen Konsolidierungsfortschritten bei den öffentlichen Haushalten. Doch bald darauf lie-ßen diese Anstrengungen nach und die konjunkturell guten Jahre wurden nicht ge-nutzt, um die nationalen Haushalte zu sanieren. Dadurch wurde ein großer Teil der politischen Handlungsfähigkeit vergeben. Da diese Länder dann mit einem Defizit in den konjunkturellen Abschwung geraten sind, haben die betroffenen Nationen kaum noch eine Möglichkeit, die automatischen Stabilisatoren wirken lassen zu können. Daher stiegen die Defizite in der folgenden konjunkturellen Schwächephase über die.

[...].


1 Im Folgenden wird der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt auch mit SWP, Pakt oder Stabilitätspakt abgekürzt..

2 Vergleiche [3], BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN (2005), S. 50..

3 Vergleiche [10], EUROP ÄISCHE KOMMISSION (2004), S. 15. -.

4 Vergleiche Glossar..

5 Vergleiche[2], G ÖRGENS, E./ RUCKRIEGEL, K./ SEITZ, F. (2004), S. 376..

6 Vergleiche Glossar..

7 Mittelfristig bedeutet dabei über einen Konjunkturzyklus hinweg. -.

8 Vergleiche[23], EUROPA - DAS PORTAL DER EUROP ÄISCHEN UNION (2003)..

9 Neben der Preisstabilität ist die Stabilität der Währung ein weiteres wichtiges Ziel der EZB..

10 [17], STARK, J. (2005)..

11 Vergleiche [22], BUNDESFINANZMINISTERIUM DER FINANZEN (2004). -.

12 Vergleiche Glossar..

13 Vergleiche Glossar..

14 Zuletzt wurden diese Richtlinien durch den ”Verhaltenskodes“(”CodeofConduct“)ergänzt..

15 Konvergenzprogramme lösen allerdings kein Verfahren aus, falls das Defizitkriterium überschrit-ten wird..

16 Eine außergewöhnlich schwere Rezession liegt bei einem Rückgang des realen BIP von über 2% vor, dann werden in diesem Jahr keine Strafen verhängt. Bei einem Rückgang zwischen 0,75% und 2% kann der Rat die Sanktionen auf Antrag aussetzen..

17 Vergleiche[2], G ÖRGENS, E./ RUCKRIEGEL, K./ SEITZ, F. (2004), S. 377..

18 Die Höhe der unverzinslichen Einlage besteht bei der erstmaligen Festsetzung aus einer festen (0,2% des BIP) und einer variablen Komponente (10% des Betrages, um den das Defizit den - Wert von 3% des BIP überschreitet). Die jährliche Höchstgrenze von 0,5% des BIP darf dabei nicht überschritten werden..

19 Vergleiche [22] BUNDESFINANZMINISTERIUM DER FINANZEN (2004). -.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Der Europäische Stabilitaets- und Wachstumspakt
Hochschule
Hochschule Bochum
Veranstaltung
Seminar
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
32
Katalognummer
V40625
ISBN (eBook)
9783638390989
Dateigröße
506 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Stabilitaets-, Wachstumspakt, Seminar
Arbeit zitieren
Brigitte Ahrens (Autor:in), 2005, Der Europäische Stabilitaets- und Wachstumspakt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40625

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