Aus historischer Sicht ist das Gesetz der Be rufsfreiheit auf den Kampf um die Gewerbefreiheit zurückzuführen. Die Gewerbefreiheit wurde erstmals in der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 gesetzlich verankert und später auf das gesamte Deutsche Reich ausgeweitet und zum Gesetz erhoben. Die Gewerbeordnung (GewO) von 1869 war zum damaligen Zeitpunkt durch Reichsoder Landesgesetze beschränkbar.1 Die Paulskirchenverfassung2 von 1849, umfasste eine Freiheit der Berufswahl, welche nur noch durch Reichgesetze einzuschränken war. Daneben umfasste Art. 151 III WRV die Freiheit des Handels und Gewerbes.3 Das heutige Grundrecht der Berufsfreiheit gilt gleichermaßen für Unternehmer sowie für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, aber auch für freie Berufe und auch für die Berufe aus den Bereichen des Bergbaus und der Landwirtschaft.4 Ein ursprünglich kapitalistisches Grundrecht wurde somit ein für alle Schichten der Bevölkerung geltendes Freiheitsrecht.5 1 Art. 111 WRV (WRV vom 11.8.1991) 2 Die Verfassung des Deutschen Reichs wurde am 28. März 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main von der verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung beschlossen. Aufgrund des Tagungsortes der Nationalversammlung wird sie als "Paulskirchenverfassung" bzw. als "Frankfurter Reichsverfassung" bezeichnet. 3 vgl. STEIN, Ekkehart – Staatsrecht, Seite 266 4 vgl. WEBER-FAS, Rudolf –Lexikon, Seite 23 5 vgl. STEIN, Ekkehart – Staatsrecht, Seite 266
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG - HISTORISCHER ABRISS ZUR BERUFSFREIHEIT
- ALLGEMEINE BEDEUTUNG DER BERUFSFREIHEIT
- SCHUTZBEREICH
- GRUNDRECHTSTRÄGER
- DEFINITION DES BERUFES.
- EINGRIFFE IN DEN SCHUTZBEREICH
- BERUFSAUSÜBUNGSREGELUNGEN..
- SUBJEKTIVE ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNGEN
- OBJEKTIVE ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNGEN:
- EINGRIFFE IN DIE AUSBILDUNGSFREIHEIT
- ZUSAMMENFASSUNG: DREISTUFENTHEORIE.
- Schranken.....
- Schranken-Schranken.
- SCHUTZ VOR ARBEITSZWANG UND ZWANGSARBEIT.
- ZUSAMMENFASSENDE BETRACHTUNG DES GRUNDRECHTES DER BERUFSFREIHEIT (ART. 12 GG)..
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Referat behandelt das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und beleuchtet dessen historische Entwicklung, allgemeine Bedeutung, Schutzbereich, Eingriffe und Schranken. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis dieses wichtigen Grundrechtes zu vermitteln, seine Bedeutung im Kontext von Arbeitsmarkt und Sozialstaat zu beleuchten und die Spannungsfelder zwischen individueller Freiheit und staatlicher Regulierung aufzuzeigen.
- Historische Entwicklung der Berufsfreiheit
- Allgemeine Bedeutung und Schutzbereich
- Eingriffe in die Berufsfreiheit
- Schranken und Schranken-Schranken
- Zusammenfassende Betrachtung und Bedeutung im Sozialstaat
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung - Historischer Abriss zur Berufsfreiheit: Diese Einleitung verfolgt die historische Entwicklung der Berufsfreiheit von der Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert bis zur Verankerung in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Sie beleuchtet die Herausforderungen und Umwälzungen in der Gesetzgebung, die zur heutigen Ausgestaltung des Grundrechtes führten.
- Allgemeine Bedeutung der Berufsfreiheit: Dieses Kapitel erläutert die zentrale Bedeutung der Berufsfreiheit als Grundrecht, das die freie Berufswahl, die Ausbildungswahl und die Berufsausübung selbst schützt. Es geht auch auf die Relevanz des Artikels 12 im Kontext von Arbeitsmarktpolitik und der Debatte um Arbeitslosigkeit ein.
- Schutzbereich: Dieses Kapitel definiert den weitreichenden Schutzbereich der Berufsfreiheit, wobei es auch umstrittene Punkte wie die Einordnung von verbotenen Tätigkeiten beleuchtet. Es betont die Bedeutung des Grundrechtes für alle Berufsgruppen, einschließlich Nebenjobs und atypischer Berufe.
- Eingriffe in den Schutzbereich: Dieses Kapitel analysiert verschiedene Formen von Eingriffen in die Berufsfreiheit, einschließlich Berufsausübungsregelungen, Zulassungsbeschränkungen, Eingriffe in die Ausbildungsfreiheit und die Dreistufentheorie als wesentliches Element der Rechtssprechung.
Schlüsselwörter
Berufsfreiheit, Art. 12 GG, Gewerbefreiheit, Ausbildungswahl, Berufsausübung, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosigkeit, Sozialstaat, Eingriffe, Schranken, Dreistufentheorie, Zulassungsbeschränkungen, Berufsausübungsregelungen, Schutzbereich, Grundrechte.
- Arbeit zitieren
- Roland Mersch (Autor:in), 2005, Artikel 12 Grundgesetz - Berufsfreiheit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40926