Die Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung sind vom BGH und vom BVerfG mehrfach behandelt worden und gestaltet sich regelmäßig als äußerst schwierig. Die Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung ist eines der zentralen Probleme des Medienrechts. Eine Definition dieser beiden Begriffe gestaltet sich äußerst schwierig. Gerade weil, wie in der Literatur mehrfach angeführt wird, die Meinungsfreiheit in der Vergangenheit bis an die äußersten Grenzen ausgeweitet wurde.1 Allgemein bekannt sind die Ausführungen wonach eine Meinung im Unterschied zur Tatsachenbehauptung durch das Element des Wertens, insbesondere der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt. Es handelt sich um die persönliche Auffassung, die sich der Einzelne zu Verhältnisses, Ereignissen, Ideen oder Personen.2 Tatsachenäußerung sind hingegen dem Beweis zugänglich. Diese allseits bekannten kurzen Lehrbuchdefinitionen werden im nachfolge nden noch näher erläutert, um dann festzustellen, dass eine Abgrenzung sich als äußerst schwierig erweist. Die Einordnung einer Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung ist für die rechtliche Beurteilung von Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit von weichenstellender Bedeutung. 3 Die Frage, ob und inwieweit die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 II GG) Grenzen ziehen können, muss ebenfalls geklärt werden. Wie diese Auffassungen im Hinblick auf die Massenmedien betrachtet wirken, darf nicht vergessen werden, einen kurzen Überblick darüber zu verschaffen, was eigentlich unter dem Begriff Massenmedien zu verstehen ist. Im Übrigen müssen die Ansichten der beiden Gerichte grob anhand von verschiedenen Urteilen dargestellt werden, um dann abschließend ein Resumee zu ziehen, wie diese Auffassungen sich letztlich auf die Massenmedien auswirkten. [...]
1 Thomas Vesting, AöP, 122, 336, 338 2 BVerfGE 61, 1 (9); 85, 1 (14) 3 BVerfGE 61, 1 (7 f.); 99, 185 (196 f.)
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Notwendigkeit der Grenzziehung zw. Meinungs- und Tatsachenäußerung
- Rechtsprechung zur Meinungs- und Tatsachenäußerung
- Grundzüge der Rechtsprechung des BVerfG.
- Unterscheidung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung.
- Meinungsäußerung
- Tatsachenäußerung
- Zwischenergebnis.
- Unterscheidung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung.
- Grundzüge der Meinungs- und Tatsachenäußerung des BGH.
- Unterscheidung von Meinungs- und Tatsachenäußerung...
- Meinungsäußerung
- Tatsachenäußerung
- Zwischenergebnis.
- Unterscheidung von Meinungs- und Tatsachenäußerung...
- Abgrenzungskriterien.
- Grundzüge der Rechtsprechung des BVerfG.
- Folgen für die Massenmedien
- Massenmedien
- Geburtsstunde der Massenmedien.
- rechtliche Stellung der Massenmedien.
- Spannungsfeld zwischen Ehrenschutz und Kritikfreiheit
- Bedeutung der beiden Rechte..
- Kritik an der Rechtsprechung bzgl. der Behandlung des Ehrenschutzes gegenüber der Meinungsfreiheit.
- verdeckte Behauptungen
- Massenmedien
- Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung im Medienrecht und analysiert die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zu diesem Thema. Ziel ist es, die Problematik der Grenzziehung zwischen diesen beiden Begriffen aufzuzeigen und die Folgen für die Massenmedien zu untersuchen.
- Die Unterscheidung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung
- Die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH
- Die Bedeutung der Meinungsfreiheit im Spannungsfeld zum Ehrenschutz
- Die Rolle der Massenmedien in der öffentlichen Meinungsbildung
- Die Folgen der Rechtsprechung für die Praxis des Medienrechts
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit stellt die Problematik der Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung im Medienrecht dar und verdeutlicht die Bedeutung dieser Unterscheidung für die rechtliche Beurteilung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit.
- Notwendigkeit der Grenzziehung zw. Meinungs- und Tatsachenäußerung: Dieses Kapitel beleuchtet die Notwendigkeit, zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden, um die Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig den Schutz der persönlichen Ehre zu gewährleisten.
- Rechtsprechung zur Meinungs- und Tatsachenäußerung: Das Kapitel analysiert die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Unterscheidung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung. Es werden die Kriterien der beiden Gerichte zur Einordnung von Äußerungen dargestellt und die jeweiligen Ansätze miteinander verglichen.
- Folgen für die Massenmedien: Der Fokus dieses Kapitels liegt auf den Folgen der Rechtsprechung für die Massenmedien. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Medien beleuchtet und die Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz aufgezeigt.
Schlüsselwörter
Medienrecht, Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung, Ehrenschutz, BVerfG, BGH, Massenmedien, Rechtsprechung, Abgrenzungskriterien, Spannungsfeld, Kritikfreiheit.
- Arbeit zitieren
- Kristina Thürk (Autor:in), 2003, Die Rechtsprechung zur Differenz zwischen Meinungs- und Tatsachenäußerungen in der Rechtsprechung von BVerfG und BGH und die Folgen für die Massenmedien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40970