Leseprobe
Inhalt
1. Einleitung
2. Subventionsbegriff
2.1. Abgrenzung des Subventionsbegriffs
2.1.1. Subventionen nach Subventionsbericht der Bundesregierung
2.1.2. Subventionen nach Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (VGR)
2.1.3. Subventionen nach Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW Kiel)
3. Vergabe von Subventionen
3.1. Politische Hintergründe
4. Auswirkungen von Subventionen
4.1. Auswirkungen auf die Makroökonomie
4.1.1. (Neo-) Klassik
4.1.2. Keynesianismus
4.2. Auswirkungen auf die Mikroökonomie
4.2.1. Konsumentenrente
4.2.2. Produzentenrente
4.2.3. Auswirkungen von Subventionen auf die Gesamtwohlfahrt
5. Fazit
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der auf den Bund entfallende Finanzhilfen und Steuervergünstigungen in den Jahren 2015 bis 2018 (Quelle: 26. Subventionsbericht des Bundes)
Abbildung 2: Zahlungsbereitschaft Konsumenten, Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 3: Konsumentenrente, Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 4: gesamte Konsumentenrente, Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 5: Anbieterbereitschaft Händler, Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 6: Produzentenrente, Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 7: gesamte Produzentenrente, Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 8: Gleichgewichtspreis ohne Subventionen, Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 9: Konsumentenrente und Produzentenrente, Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 10: Angebotskurve nach Subventionen, Quelle: eigene Darstellung
Abbildung 11: Konsumentenrente und Produzentenrente mit Staatseinfluss, Quelle: eigene Darstellung
1. Einleitung
In der folgenden Hausarbeit beschäftige ich mich mit dem Thema Subventionen. Dabei erkläre ich die einzelnen Definitionen des Subventionsbegriffes und wie diese einen Einfluss auf den Subventionsbetrag haben. Weiter erläutere ich die politischen Hintergründe der Vergabe von Subventionen, sowie die Möglichkeitendes Staates, die Unternehmen zu unterstützen. Danach folgen dieAuswirkungen der Subventionen auf die Makroökonomie, mit Hinweisauf die Vertreter der Neoklassik und des Keynesianismus, sowie dieAuswirkungen auf die Mikroökonomie anhand eines selbstgewähltenBeispiels, welches den Wohlfahrtsverlust durch Subventionen aufzeigensoll. In meinem Fazit präsentiere ich dann meine persönliche Meinung zuSubventionen und beantworte so die Frage: „Subventionen - Nutzen oderSchaden?“
2. Subventionsbegriff
Subventionen lassen sich in der Literatur unterschiedlich definieren, wasdazu führt, dass es keine genaue Definition des Subventionsbegriffesgibt.
Die enge Definition beschreibt Subventionen als Geldzahlung der öffentlichen Hand an private Unternehmen, die ohne Gegenleistung gewährt werden.1 Unter Subventionen werden also überwiegend Finanzhilfen und Steuervergünstigungen an Unternehmen, ohne unmittelbare Gegenleistung, verstanden.2 Dabei lassen sich Subventionen in direkte und indirekte Finanzhilfen unterscheiden. Direkte Subventionen (auch Direktsubventionen oder Leistungssubventionen) zeichnen sich dadurch aus, dass der Staat (Subventionsgeber) dem Unternehmen (Subventionsnehmer) Geld- oder Sachleistungen gewährt, die das Vermögen steigern. Dies könnenZuschüsse, Kapitalzufuhr oder Darlehen sein. Indirekte Subventionen (auch Indirektsubventionen oder Verschonungssubventionen)beschreiben eine Verminderung der Kostenbelastung für denLeistungsempfänger. Dies können zum Beispiel Sondertarife,Steuererleichterung oder Steuerverzicht sein. 3
2.1 . Abgrenzung des Subventionsbegriffs
Wie sich der Subventionsbegriff abgrenzen lässt, zeigt die folgende Übersicht der einzelnen Subventionsdefinitionen und Berichterstattungenin Deutschland. Am Ende ist dabei auch ersichtlich, wie unterschiedlichdas Subventionsvolumen nach den einzelnen Abgrenzungen ausfällt.
2.1.1. Subventionen nach Subventionsbericht derBundesregierung
Am 23. August 2017 hat das Bundeskabinett den 26. Subventionsberichtder Bundesregierung verabschiedet. Nach § 12 des Gesetzes zurFörderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) legtdie Bundesregierung dem Bundestag alle zwei Jahre eine Übersicht überalle Finanzhilfen des Bundes und die Steuervergünstigungen vor. 4 DerBund definiert Subventionen als Finanzhilfen (Geldleistungen),außerhalb der Bundesverwaltung, die privaten Unternehmen undWirtschaftszweigen zu Gute kommen. Steuervergünstigungen sinddemnach spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen die für dieöffentliche Hand zu Mindereinahmen führt. 5 Der Bund hat imBerichtszeitraum von 2015 (mit 20,9 Mrd. €) bis 2018 (mit 25,2 Mrd. €)einen Anstieg des Subventionsvolumens um 4,3 Mrd. €. Für dieFinanzhilfen wurde 2015 rund 5,5 Mrd. € veranschlagt, diese steigen für2018 auf knapp 9,1 Mrd. €. Die Steuervergünstigungen haben ihrenAnteil daran mit 15,4 Mrd. € für das Jahr 2015 mit einer Steigerung auf16,1 Mrd. € für das Jahr 2018. 6 Die folgende Abbildung zeigt denAnstieg der Subventionen im Berichtszeitraum von 2015 bis 2018.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Entwicklung der auf den Bund entfallende Finanzhilfen und Steuervergünstigungen in den Jahren 2015 bis 2018 (Quelle: 26.Subventionsbericht des Bundes)
2.1.2. Subventionen nach Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung(VGR)
Das Statistische Bundesamt veröffentlich jährlich die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR). Darin sie die jeweiligenProduktions- und Importabgaben sowie staatliche Subventionen nachWirtschaftsbereiche gegliedert, (einschließlich der Europäischen Union).Die VGR bezeichnet Subventionen als laufende Zahlungen ohneGegenleistungen, die der Staat oder die Organe der Europäischen Union (EU) an gebietsansässige Produktionsunternehmen leistet.7 Die VGR definiert Subventionen also als Zuschüsse, die der Staat im Rahmen derWirtschafts- und Sozialpolitik an Unternehmen für laufendeProduktionszwecke zahlt, um den Preis am Markt zu beeinflussen, oder Einkommen und Produktion zu schützen.8 Durch diese Definition ergab sich ein höheres Subventionsvolumen im Jahr 2015, als jenes derBundesregierung, in Höhe von 31,6 Mrd. €.9
2.1.3. Subventionen nach Institut für Weltwirtschaft Kiel (IfW Kiel)
Nach dem IfW Kiel nimmt der Subventionsbegriff ein viel weiter gefächertes Bild an, als vergleichsweise zur Bundesregierung oder demVGR. Nach IfW sind Finanzhilfen allokationsverzerrende Zahlungen dieohne Gegenleistung vom Staat gewährt werden und die Staatsausgabenund das Defizit erhöhen. 10 Bei Steuervergünstigungen verzichtet derStaat zugunsten der Unternehmen auf Steuern, die die Unternehmenhätten zahlen müssen.11 Dies sorgt für eine Erhöhung des Defizites. Daim Bericht des IfW ersichtlich ist, dass noch mehr Faktoren in dasSubventionsvolumen eingreifen, hat er mit 168,7 Mrd. € den höchstenWert für das Jahr 2015. Grund dafür ist, das Subventionen fürbeispielsweise staatliche Einrichtungen, Bibliotheken oderKrankenhäuser nicht von der Bundesregierung, oder der VGR, erfasstwerden.
3. Vergabe von Subventionen
3.1. Politische Hintergründe
Durch die Vergabe von Subventionen verspricht sich die Regierung einenpositiven Effekt auf die Wirtschaft. Diese ist bestrebt eine Schutz- undUnterstützungsfunktion einzunehmen und somit wirtschaftliche „Fehler“wieder auszugleichen.12 Das soll also heißen, dass Subventionen einen bestimmten Zweck erfüllen sollen, die im öffentlichen Interesse liegen.13 Daher lassen sich drei Arten von Subventionen unterscheiden.
Zum einen fördert der Staat die Gründung von Unternehmen (Start-Ups)damit diese sich am Markt behaupten können. Auch das Wachstum vonUnternehmen durch Innovationen, Absatzförderung oder Investitionenkann der Staat durch Beihilfen unterstützen. Diese Beihilfen werden auchEntwicklungssubventionen genannt. 14 Ein sehr anschauliches Beispielliefert die Automobilbranche. Der Staat wollte seit 2016 den Absatz vonElektroautos fördern. Dabei wurde geplant, dass bis 2021 mit ca. 2,5 Mrd. Euro die Elektromobilität gefördert werden soll.15 Für den Aufbau der Ladestationen für Elektrofahrzeuge stellt die Bundesregierungdarüber hinaus bis 2020 ca. 300 Mio. Euro zur Verfügung.16
Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung liegt darin, das eine Marktbereinigung verhindert wird, welche durch Arbeitsplatzabbau oderKonkurse versursacht werden kann. Das Ziel ist es den Status vonBetrieben und Wirtschaftszweigen zu bewahren. Diese werdenErhaltungssubventionen genannt.17 Dazu bietet sich ein kleiner Exkursan. Ein in der Vergangenheit liegendes, aber immer noch präsentes,Beispiel liefert die Montanindustrie.18 Seit den 60er Jahren lässt sichSteinkohle nicht mehr kostengünstig abbauen, was zur Folge hatte, dassbereits Ende der 90er Jahre die Gewinnungskosten das Dreifache desWeltmarktpreises ausmachten.19 Die Steinkohle wurde auf Grund ihrerWettbewerbsunfähigkeit mit ca. 200 Mrd. DM subventioniert. 20 Auch heute belaufen sich die Beihilfen noch bei ca. 19,5 Mrd. Euro seit 2009, wovon der Bund bis zu 15,6 Mrd. Euro und das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 3,9 Mrd. Euro tragen. Auch die Beihilfen für dieArbeitnehmer (Anpassungsgeld) belaufen sich auf ca. 2,1 Mrd. Euro. Jegliche Beihilfen werden Ende 2018 stillgelegt. 21
Die dritte und letzte Möglichkeit besteht darin, die Betriebe und Unternehmen auf wirtschaftliche Verhältnisse (Strukturwandel) anzupassen, mit sogenannten Anpassungssubventionen.22 Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Unterstützung von erneuerbaren Energien. Die im Jahr 2011 angestoßene Energiewende trägt dazu bei, dass die Regierung mit bestimmten Förderungen, die Ziele des Klimaschutzes erreichen will. Dazu zählen z.B. die KfW Förderungen bei Einfamilienhäusern,Förderung energieeffizienter und klimaschonendender Produktionsprozesse, Reduzierung von CO2-Emissionen oder Abbau von Kraftwerken und ein Wechsel zu Windkrafträdern oder Solaranlagen. Im Jahr 2015 lagen die Beilhilfen noch bei 630 Mio. Euro (ohne Verkehr), bis 2018 ist eine Steigerung von 1537 Mio. Euro zu erwarten und liegt somit bei 2167 Mio. Euro (ohne Verkehr).23
4. Auswirkungen von Subventionen
4.1. Auswirkungen auf die Makroökonomie
Unter Makroökonomie versteht man die Ansicht auf die Volkswirtschaft als Ganzes, das heißt, die Wirtschaftssubjekte (Haushalt undUnternehmen) werden als Sektoren dargestellt und gesamtwirtschaftlich betrachtet. 24 In der Theorie der Makroökonomie gibt es zwei große Vertreter, auf die ich nun eingehen werde.
4.1.1. (Neo-) Klassik
Die Theorie der Neoklassik geht auf verschiedene bedeutende Theoretiker der Klassik zurück. Der wohl Bekannteste ist Adam Smith.Als Vorreiter der Klassik, wird er fortan durch die Ökonomen AlfredMarshall, William Stanley Jevons und Léon Walras abgelöst. Dasklassische Modell besagt, dass der Markt über selbstheilende Kräfteverfügt und sich das Angebot seine Nachfrage schafft.25 Es sind also dieBedingungen für vollständige Konkurrenz geschaffen, welche sich inForm von flexiblen Zinsen, Löhnen und Preisen wiederspiegeln und füreinen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf den verschiedenenMärkten sorgen.26 Diese Stabilität wird als Saysche Theorem bezeichnet.Dies besagt, dass sich jedes Angebot seine eigene Nachfrage schafft,indem durch Produktion Einkommen entsteht, welches wiederausgegeben werden will und somit die Nachfrage nach Konsum- undInvestitionsgüter erhöht.27 Die Neoklassik sieht also vor, dass der Staatnicht in das Markgeschehen eingreifen muss, da dieser sich immer selbstreguliert. Es handelt es sich also um eine angebotsorientierteFiskalpolitik, die Steuerkürzungen anstrebt, um die Leistungsbereitschaftder Wirtschaftssubjekte anzuregen. Weiterhin sollen Subventionenabgebaut werden, da die Unternehmen sich selbst finanzieren sollen undder Wettbewerb nicht beeinflusst wird. Auch der Schuldenabbau sollgefördert werden, da eine höhere Zinsbelastung den Konsumbeeinflusst.28 Eine wichtige Funktion die der Staat allerdings übernehmensollte, ist das Schaffen von stabilen Rahmenbedingungen um dieSteuerung des Marktes noch mehr zu begünstigen. Dem Staat fallen soverschiedene Aufgaben zu Grunde. Zum einen zählt dazu dieAllokationsfunktion des Staates.
[...]
1 Vgl. (Staiger, 2009) S. 9
2 Vgl. (Edling, 2008) S. 404
3 Vgl. (Odeskog, 2013) S. 21 ff.
4 26. Subventionsbericht des Bundes S. 5
5 26. Subventionsbericht des Bundes S. 9
6 26. Subventionsbericht des Bundes
7 Statistisches Bundesamt VGR 2017 (D.3.)
8 Vgl. (Staiger, 2009) S. 22
9 Statistisches Bundesamt VGR 2017
10 Institut für Weltwirtschaft Kiel, 2016 S. 5
11 Institut für Weltwirtschaft Kiel, 2016 S. 5
12 Vgl. (Kortmann 2004) S. 462
13 Vgl. (Odeskog 2013) S. 23
14 Vgl. (Odeskog 2013) S. 24
15 Vgl. Der Spiegel 5/2016 S.78
16 26. Subventionsbericht des Bundes S. 45
17 Vgl. (Odeskog 2013) S. 23
18 Montanindustrie, eine Bergbau und Hüttenwesen umfassende Industrie
19 Vgl. (van Suntum 2000) S. 246
20 Vgl. (van Suntum 2000) S. 246
21 26. Subventionsbericht des Bundes S. 46
22 Vgl. (Odeskog 2013) S. 24
23 26. Subventionsbericht des Bundes S. 17
24 Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Makroökonomie
25 Vgl. (Edling 2008) S. 229
26 Vgl. (Kampmann & Walter 2010) S. 67
27 Vgl. (Edling 2008) S. 229
28 Vgl. (Edling 2008) S. 309f.