Die Literatur des deutschen Privatrechts setzt bereits im 13. Jahrhundert mit dem Rechtsbuch des Ritters Eyke von Repgowe, dem Sachenspiegel, zwischen 1220 und 1235 ein. Noch im 14.Jahrhundert beginnen im römischen Recht gebildete Juristen den Sachenspiegel und andere Rechtsbücher zu glossieren, um deren Harmonie mit dem römisch-kanonischen Recht nachzuweisen. Mit der Rezeption hört die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem deutschen Recht allerdings auf und das römische Recht trat an seine Stelle. Erst in der frühen Neuzeit, sowie in der frühen Moderne schritt die Schaffung eines einheitlichen Privatrechts erneut in einem langwierigen Prozess voran.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Entwicklung des deutschen Privatrechts im 13. bis 19. Jahrhundert
3. Der Weg zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
3.1 Erste Vorkommission und Kommission
3.2 Zweite Kommission und Inkrafttreten des BGB
4. Sozialmodell und Kritik am ursprünglichen BGB
5. Anpassungen des Privatrechts im 20. Jahrhundert und danach
Zielsetzung und Themenfelder
Die Projektarbeit verfolgt das Ziel, die historische Entwicklung und den Ursprung des heutigen deutschen Privatrechts, insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehung und Wandlung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), fundiert darzulegen.
- Historische Wurzeln des deutschen Privatrechts vom 13. Jahrhundert bis zur Neuzeit.
- Der Prozess der Gesetzgebung und die verschiedenen Kommissionen zum BGB.
- Kritische Analyse des ursprünglichen Sozialmodells und der gesellschaftlichen Ausrichtung des BGB.
- Anpassungsprozesse des Rechts an gesellschaftliche und politische Veränderungen (z.B. Familienrecht).
- Entwicklung des Privatrechts im Kontext nationaler und globaler politischer Umbrüche.
Auszug aus dem Buch
Die Entstehung des BGB
Die Entstehung des BGB geschah in mehreren Etappen. Zunächst erfolgte die Reichszuständigkeit für das Gebiet des gesamten Zivilrechts durch das Reichsgesetz vom 20.12.1873, dem sog. lex Miquel-Lasker, benannt nach den zwei maßgeblichen nationalliberalen Abgeordneten Miquel und Lasker. Danach wurde 1874 eine Vorkommission über Plan und Methode zum Entwurf eines ersten Gesetzentwurfs zum Privatrecht eingesetzt.
Es folgte die Errichtung der Vorkommission sowie die Berufung der ersten Kommission am 22.6.1874, bestehend aus insgesamt elf Juristen, darunter die zwei Rechtswissenschaftler Windscheid und Roth und Praktiker, wie Gebhardt und Planck, denen nun die Aufgabe der Entwicklung eines einheitlichen deutschen Zivilrechts zukam. Die Entwicklung eines ersten Entwurfes beanspruchte dreizehn Jahre, ehe die Vorlage des ersten Entwurfs samt Begründung 1887 heftige Kritik wegen seiner zum Teil sozialen Rückständigkeit und der Lebensfremdheit des Textes provozierte. Er galt als überromanistisch wegen einer zu starken Übernahme römisch-rechtlicher Elemente. Außerdem seien die von Germanist Otto von Giercke definierten Aufgaben des BGB nur unzureichend berücksichtigt worden. Es beinhaltete eine rein geschichtliche Betrachtungsweise und berücksichtigte keinerlei die Lebensprobleme der heutigen Gesellschaft. Zusätzlich waren die allgemein unverständliche Ausdrucksweise und die abstrakte Kasuistik der Gesetzestexte zu kritisieren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Kurze Hinführung zur Bedeutung und historischen Verortung des deutschen Privatrechts im Kontext seiner Entwicklung.
2. Die Entwicklung des deutschen Privatrechts im 13. bis 19. Jahrhundert: Darstellung der Rechtszersplitterung nach dem Wiener Kongress und der wachsenden Forderungen nach einer nationalen Einheit.
3. Der Weg zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Beschreibung der legislativen Prozesse und der Arbeit der Kommissionen, die zur finalen Verabschiedung des BGB im Jahr 1896 führten.
3.1 Erste Vorkommission und Kommission: Detaillierte Betrachtung der ersten Arbeitsphase und der massiven öffentlichen Kritik am ersten Gesetzentwurf.
3.2 Zweite Kommission und Inkrafttreten des BGB: Erläuterung der Überarbeitungsprozesse und des Inkrafttretens des BGB zum 1. Januar 1900.
4. Sozialmodell und Kritik am ursprünglichen BGB: Analyse der gesellschaftlichen Annahmen des BGB, insbesondere in Bezug auf das Rollenbild in der Ehe und die vernachlässigten sozialen Belange.
5. Anpassungen des Privatrechts im 20. Jahrhundert und danach: Überblick über die Reformen des BGB unter dem Einfluss historischer Ereignisse, der deutschen Teilung und moderner gesetzgeberischer Modernisierungen.
Schlüsselwörter
Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, Privatrecht, Rechtsgeschichte, Gesetzgebung, Rechtszersplitterung, Sozialmodell, Familienrecht, Kommission, Windscheid, Giercke, Einverdienermodell, Kodifizierung, Schuldrechtsmodernisierung, Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Genese und dem Ursprung des heutigen deutschen Privatrechts, unter besonderer Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des BGB.
Welche thematischen Schwerpunkte werden gesetzt?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung von Rechtsbüchern des Mittelalters, die Rechtszersplitterung des 19. Jahrhunderts, die Gesetzgebungsphasen des BGB sowie dessen Anpassungen durch gesellschaftliche Reformen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, den Ursprung des heutigen Rechts in Deutschland aufzuzeigen und zu analysieren, wie historische Ereignisse und gesellschaftliche Strömungen die Gesetzgebung geprägt haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine historisch-deskriptive Methode angewandt, um die Entstehungsprozesse und die Kritik am Gesetzesentwurf anhand juristischer und historischer Literatur aufzuarbeiten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Kommissionsarbeit, die kritische Auseinandersetzung mit dem ursprünglichen Sozialmodell des BGB und die Erläuterung bedeutender Reformen im 20. Jahrhundert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen BGB, Privatrecht, Rechtsgeschichte, Gesetzgebungskommissionen und die gesellschaftliche Transformation des Rechts.
Welche Rolle spielte Otto von Giercke bei der Entstehung des BGB?
Otto von Giercke war einer der prominenten Kritiker des ersten Entwurfs; er bemängelte die mangelnde Berücksichtigung genossenschaftlicher Prinzipien und die zu starke Orientierung an römischem Recht.
Wie veränderte sich das Familienrecht seit 1900?
Das ursprüngliche Leitmodell der "Hausfrauenehe" wurde 1976 durch das Partnerschaftsprinzip abgelöst, was die gesetzliche Aufgabenteilung aufhob und die gegenseitige Rücksichtnahme betonte.
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- Franziska Gräf (Author), 2017, Grundlagen des heutigen Privatrechts. Geschichte und Ursprung des heutigen Rechts in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/411878