Das Thema Brandschutz, Standgestaltung und Besonderheiten wird in drei Teilbereiche gegliedert. Es werden jeweils allgemeine Vorgaben vermittelt, Arbeitsaufträge zu den Bereichen erteilt und durch ein Praxisbeispiel die Anschaulichkeit verbessert. Die Inhalte sind auf den Lehrplan der Lehrkraft abgestimmt und für die Studierenden für das weitere Berufsleben von Nutzen
Gliederung
1 Voraussetzungen
1.1 Zielgruppe
1.2 Betriebliche Voraussetzungen
1.3 Organisatorische Rahmenbedingungen
2 Didaktische Überlegungen
2.1 Lernziele
2.2 Inhalte
2.2.1 BrandschutzSeite
2.2.2 Standgestaltung / DekorationSeite
2.2.3 BesonderheitenSeite
2.3 Lernzielkontrolle
3 Methodische Überlegungen
4 Verlaufsplan der Mitarbeiterschulung
5 Dokumentation
5.1 Teilnahmezertifikat
5.2 Teilnahmebestätigung
5.3 Arbeitsaufträge
6 Quellenangaben
1 Voraussetzungen
1.1 Zielgruppe
An der Schulung nehmen sieben Damen im Alter von 20 – 26 Jahren teil, die einen mittleren Schulabschluss vorweisen. Drei der Teilnehmerinnen erlernten den Ausbildungsberuf der Assistentin für Ernährung und Versorgung, die anderen vier schlossen eine Ausbildung zur Hotelfachfrau ab.
Keiner der Teilnehmer hat grundlegende Vorkenntnisse zum Thema Brandschutz, Standgestaltung und Besonderheiten, daher sind sie motiviert, sich in einem neuen Teilbereich Kenntnisse anzueignen.
1.2 Betriebliche Voraussetzungen
Die Schulungsbeauftragte XY befindet sich momentan im 2. Weiterbildungsjahr der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement. Die Schulung „Brandschutz, Standgestaltung und Besonderheiten“ erfolgt im Rahmen des Unterrichtsfachs Veranstaltungsmanagement und ist ein essentieller Bereich der Planung von Veranstaltungen. Da bisher kein Fachwissen über diese Themenbereiche vermittelt wurde, ist die Schulung Pflicht für die Studierenden der Klasse 2.
1.3 Organisatorische Rahmenbedingungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2 Didaktische Überlegungen
2.1 Thema der Schulung
Das Thema Brandschutz, Standgestaltung und Besonderheiten wird in drei Teilbereiche gegliedert. Es werden jeweils allgemeine Vorgaben vermittelt, Arbeitsaufträge zu den Bereichen erteilt und durch ein Praxisbeispiel die Anschaulichkeit verbessert. Die Inhalte sind auf den Lehrplan der Lehrkraft abgestimmt und für die Studierenden für das weitere Berufsleben von Nutzen.
2.2 Lernziele
Sollzustand
Nach der MAS am 11.01.2018 sind die Studierenden in der Lage, bei Veranstaltungen die sicherheitsrelevanten Brandverhütungsmaßnahmen bei der Standgestaltung umzusetzen.
Grobziele
#1: Die anwesenden Studierenden zeigen Interesse beim Erarbeiten der Inhalte.
#2: Die Studierenden notieren sich Aspekte der MAS, die sie persönlich interessieren oder die sie sich gut einprägen konnten.
Feinziele
Psychomotorisch:
#3: Alle Teilnehmer der MAS füllen mindestens 50 % des Fragebogens selbstständig und korrekt aus.
Affektiv:
#4: Die Studierenden erlernen den fachgerechten Umgang mit dem Anti-Flame-Spray und fühlen sich sicher bei der Anwendung.
Kognitiv:
#5: Alle Teilnehmer beschreiben zwei geeignete Brandverhütungsmaßnahmen, die sie aus der Präsentation entnehmen können.
2.3 Inhalte
Brandschutz: Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
BGV C1 § 29 Vorbeugender Brandschutz
- Rauchen, Feuer und offenes Licht sind in bühnentechnischen und produktionstechnischen Bereichen verboten.
- Aufbauten und Dekoration, mit Ausnahme von Möbeln und Requisiten, dürfen nur verwendet werden, wenn diese mindestens schwer entflammbar sind.
- Abweichungen von den Absätzen 1 und 2 sind nur zulässig, wenn dies aus szenischen Gründen unumgänglich ist und besondere Brandschutzmaßnahmen getroffen wurden.
Zu § 29 Abs. 3:
Besondere Brandschutzmaßnahmen sind mit der örtlich zuständigen Feuerwehr abzustimmen. Zu den besonderen Brandschutzmaßnahmen gehört auch das Vorhandensein einer Sprühwasser-Löschanlage, Rettungswege und Notausgänge.
Brandschutz: Brandverhütungsmaßnahmen
- Brand- und Rauchmelder
- Sprinkleranlagen
- Feuerlöscheinrichtungen
- Flucht- und Rettungswege
- Anti-Flame-Spray
➔ Anwendungsgebiete
dünnes Holz, Papier, Karton, Textil
und weitere saugfähige Naturmaterialien
➔ Eigenschaften
geruchslos, wasserlöslich,
umweltfreundlich und giftklassenfrei
Standgestaltung: Allgemeine Vorschriften
BGV C1 §30 Ausstattung
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Dekorationen, Kostüme, Möbel, Requisiten und Effekte so ausgeführt und so beschaffen sind, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Verletzungen sowie gesundheitliche Schädigungen vermieden werden.
- Brennende Kerzen und sonstiges offenes Licht untersagt
- Alle Ausschmückungsgegenstände müssen der B1-Norm entsprechen (schwer entflammbar)
- Stand- und Fußbodenbeläge fugendicht verlegt
- Bei Essenszubereitung ohne Abzug: alle Öffnungen des Standes durchgehend geöffnet
- Feuerlöscher nach DIN 14406 vorhanden
- Koch- und Grillgeräte standfest aufgestellt und ständig beaufsichtigt
Standgestaltung und Dekoration: Baustoffklassen DIN 4102-1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Standgestaltung und Dekoration: Brandklassen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Standgestaltung und Dekoration: Checkliste für Aussteller der NürnbergMesse
Folgende Punkte sind bei der Standgestaltung einzuhalten:
- Breite und Tiefe Ihres Standes sind laut den Maßen Ihrer Standbestätigung einzuhalten.
- Standgrenzen sind einzuhalten – es darf nichts in den Gang ragen (z. B. Lichter/Strahler).
- Die maximal erlaubte Bauhöhe beträgt 5,60 m in Halle 3; 5,80 m in den Hallen 1, 2 und 4, und 7,00 m in Halle 3A und 4A. Bitte entnehmen Sie die jeweils technisch mögliche Bauhöhe für Ihre Standfläche dem technischen Hallenplan.
- Alle offenen Seiten müssen frei zugänglich sein. Dies bedeutet, dass mindestens 50 % der jeweiligen Gangseite nicht mit Aufbauten verstellt werden dürfen.
- Die Rückseiten der Standbegrenzungen, Werbeträger oder anderer Gestaltungselemente zum Nachbarstand über 2,50 m Höhe müssen neutral (weiß) gestaltet und gereinigt sein und dürfen keine Texte oder Grafiken enthalten.
- Hallenschilder, Säulen & Technikräume usw. sind Bestandteil der Standfläche und müssen entsprechend mit eingeplant werden.
Folgende technischen Bestimmungen sind einzuhalten:
- Alle Standbau- und Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 mindestens B1, d.h. schwerentflammbar sein und dürfen weder brennend abtropfen noch toxische Gase entwickeln.
- Bei Abweichung von den Brandschutzrichtlinien ist das Formular P2 sowie die entsprechenden Zertifikate an standgenehmigung@nuernbergmesse.de zu senden.
- Besprechungsräume, Büros und dergleichen, die als „geschlossener“ Raum ausgeführt sind, müssen eine Sichtverbindung über den Messestand in die Halle haben. Die Sichtverbindung ist so auszubilden, dass während des Aufenthalts im geschlossenen Raum die freie Sicht im Sitzen, wie auch im Stehen, gewährleistet ist. Als Sichtfeldgröße wird ein Fenster mit den Abmessungen von 0,20 m x 0,80 m (Breite x Höhe) empfohlen.
- Küchen und Lager müssen nach oben hin offen sein.
- Gefangene Räume (Räume, die ausschließlich über andere Räume verlassen werden können) sind nicht erlaubt.
- Schiebetüren sind in Fluchtwegen untersagt.
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- Quote paper
- Renate Semmler (Author), 2017, Mitarbeiterschulung über Brandschutz, Standgestaltung und Besonderheiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/412673
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