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Die rechtliche Stellung der Ehefrau im frühen Mittelalter im Kontext des "Edictus Rothari"

Titel: Die rechtliche Stellung der Ehefrau im frühen Mittelalter im Kontext des "Edictus Rothari"

Hausarbeit , 2017 , 15 Seiten , Note: 2,3

Autor:in: Julian Ibald (Autor:in)

Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Charakterisiert man die Ehefrau des Mittelalters, werden den meisten Menschen die Vorstellung einer unterdrückten, gedemütigten, unselbstständigen und einer dem fremden Willen unterworfenen Person in den Kopf kommen. Fraglich ist jedoch der Wahrheitsgehalt dieser Klischees. Diese Seminararbeit beschäftigt sich daher mit folgender Frage: Wie viele Rechte hatte die Ehefrau im frühen Mittelalter? Hierbei soll der Fokus auf das langobardische Recht in der Zeit des Frankenreiches liegen.

Als Quellengrundlage dient das langobardische Stammesrecht „Edictus Rothari“. Der Rechtstext des „Edictus Rothari“ beinhaltet umfangreiche eherechtliche Regelungen und verkörpert das germanische Rechtsdenken zu dieser Zeit, weshalb es sich für die Beantwortung der Themenfrage gut eignet. Gewohnheitsrechte, die Praxis im Alltag, oder Untersuchungen außerhalb von gesetzlichen Bestimmungen werden in der Seminararbeit nicht berücksichtigt.

Die Beantwortung der Themenfrage ist zum einen wichtig, um vorherrschende Klischees zur Geschlechterrolle im frühen Mittelalter zu überprüfen. Zum anderen können die Rechte der Frau damit in einen epochenübergreifenden Zusammenhang eingeordnet werden und mögliche Veränderungen festgestellt werden. Die neuesten ausführlichen Informationen aus der Forschung zum Thema bietet das Buch „Frauen im frühen Mittelalter“ von Hans-Werner Götz, an welchem sich die Hausarbeit orientiert. Des Weiteren dienen die Forschungen von Brigitte Pohl-Resl, welche sie in ihrem Aufsatz mit dem Titel „Quod me legibus contanget auere: Rechtsfähigkeit und Landbesitz langobardischer Frauen“ darlegt, als wichtige Grundlage für die vorliegende Arbeit.

Die Seminararbeit beginnt mit einem kurzen Rückblick auf die rechtliche Stellung der Ehefrau in der Antike. Anschließend wird die Rechtsquelle „Edictus Rothari“ vorgestellt. Danach folgt der Hauptteil der Arbeit, in welchem auf Basis des „Edictus Rothari“ die ehelichen Rechte einer Frau analysiert werden. Es werden hierbei ausschließlich die Rechte einer freien, germanischen Frau betrachtet. Im ersten Schritt werden hierzu zunächst die Eheformen des frühen Mittelalters dargestellt. In einem weiteren Schritt wird die Eheform der „Munt“ herausgegriffen und auf die eherechtliche Stellung der Frau analysiert. Hierbei wird insbesondere das zentrale Kapitel zur „Munt“ im „Edictus Rothari“ sowie die Frage nach der Chance auf Selbstmündigkeit einer Frau diskutiert.

Leseprobe


1. Einleitung

2. Die rechtliche Stellung der Ehefrau in der Antike

3. Edictus Rothari

4. Die rechtliche Stellung der Ehefrau im frühen Mittelalter

4.1 Die Ehe

4.2 Die Munt

4.3 Erb- und Besitzrecht

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht auf Basis des langobardischen Edictus Rothari die rechtliche Stellung der Ehefrau im frühen Mittelalter, um vorherrschende Klischees der vollkommenen Unterdrückung zu hinterfragen und den tatsächlichen Umfang ihrer Rechte zu analysieren.

  • Analyse der Eheformen des frühen Mittelalters
  • Untersuchung der "Munt" als zentrales Instrument der Geschlechtervormundschaft
  • Evaluierung der Rechtssubjektivität der Frau hinsichtlich Schutz, Gewaltfreiheit und Besitz
  • Vergleich der mittelalterlichen Muntehe mit antiken Eheformen

Auszug aus dem Buch

4.2 Die Munt

Die Quellengrundlage der vorliegenden Arbeit ist das langobardische Stammesrecht „Edictus Rothari“. Betrachtet man die Inhalte des Stammesrechts, wird deutlich, dass die Munt als Norm des familiären sowie ehelichen Zusammenlebens bestand hatte. Fraglich ist jedoch, ob die Munt auch über das langobardische Stammesrecht hinaus die rechtliche Stellung der Ehefrau im frühen Mittelalter definiert. Zunächst ist also zu prüfen, ob auf Grundlage des langobardischen Eheverständnisses die Frage geklärt werden kann, wie viele Rechte eine Ehefrau im frühen Mittelalter hatte.

Wirft man einen Blick auf die andere germanischen Stammesrechte im frühen Mittelalter, fällt auf, dass dort nur sporadisch von Muntehe die Rede ist. Beispielsweise wird im lex Alamannorum die Munt erwähnt: „…sed ad illum pristinum maritum mundio pertineat“ oder „si autem ipsa femina post illum virum mortua fuerit, antequam illius mundium apud patrem adquirat…“. In anderen germanischen Stammesrechten wird die Munt nicht aufgeführt. Dies könnte den Schluss offen legen, dass es die Munt in den übrigen Gebieten des Frankenreiches zur damaligen Zeit gar nicht gegeben hat. Blickt man jedoch auf die etymologische Herkunft des Wortes „Munt“, stößt man auf Phrasen wie „die durch Kauf erworbene Vormundschaft“, deren Herkunft sich auf germanische Stämme zurückführen lassen. Die Herkunft solcher Phrasen ist nur durch die Idee einer Geschlechtervormundschaft zu verstehen. Es liegt also der Schluss nahe, dass auch in anderen germanischen Stämmen die Muntehe verbreitet war. Da es zur damaligen Zeit vielmehr üblich war, die Punkte in Gesetzen festzuhalten über die Unsicherheit herrschte und alle weiteren unter das Gewohnheitsrecht vielen, kann erklären, warum die Muntehe in den meisten germanischen Leges nicht angesprochen wurde.

Auf Grundlage dieser Überlungen ist davon auszugehen, dass die die Muntehe als brauchtümlich gehandhabtes Gewohnheitsrecht in den meisten Stammesrechten nicht ausdrücklich festgehalten wurde, diese jedoch als normale Form der Ehe zu dieser Zeit anzusehen ist.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die rechtliche Stellung der Ehefrau im frühen Mittelalter und stellt die Forschungsfrage, wie viele Rechte diese innehatte, unter Verwendung des Edictus Rothari als Quellengrundlage.

2. Die rechtliche Stellung der Ehefrau in der Antike: Dieses Kapitel gibt einen historischen Rückblick auf die römische Manus-Ehe sowie die spätere Manus-freie Ehe, um einen Vergleichshorizont für die mittelalterlichen Verhältnisse zu schaffen.

3. Edictus Rothari: Die Rechtsquelle des langobardischen Stammesrechts von 643 n.Chr. wird vorgestellt, wobei deren Bedeutung für das Eherecht und die gesellschaftlichen Strukturen betont wird.

4. Die rechtliche Stellung der Ehefrau im frühen Mittelalter: Der Hauptteil analysiert spezifisch die Eheformen, das Konzept der Munt und das Erb- sowie Besitzrecht der freien germanischen Frau.

4.1 Die Ehe: Es werden die verschiedenen Formen wie Kebsehe, Friedelehe und Muntehe voneinander abgegrenzt.

4.2 Die Munt: Dieses Unterkapitel untersucht die Geschlechtervormundschaft, die Schutzpflicht des Mannes und die begrenzte Chance auf Selbstmündigkeit der Ehefrau.

4.3 Erb- und Besitzrecht: Die Analyse der erbrechtlichen Stellung zeigt auf, dass der Frau zwar ein gewisser Anspruch auf Besitz zustand, dieser jedoch stark vom Willen des Muntinhabers abhängig war.

5. Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass die Ehefrau zwar als Rechtssubjekt anerkannt war und Rechte auf Schutz und Gewaltfreiheit besaß, eine vollständige Selbstmündigkeit jedoch nicht existierte.

Schlüsselwörter

Ehefrau, frühes Mittelalter, Edictus Rothari, Langobarden, Munt, Muntehe, Geschlechtervormundschaft, Rechtsgeschichte, Besitzrecht, Erbrecht, Rechtssubjekt, Frauenrechte, Germanisches Recht, Selbstmündigkeit, Manus-Ehe.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Situation von Ehefrauen im frühen Mittelalter und hinterfragt das Klischee, dass diese rechtlich vollkommen rechtlos oder unterdrückt waren.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Schwerpunkte liegen auf den verschiedenen Eheformen, dem Konzept der Munt (Geschlechtervormundschaft), den Besitzrechten der Frau sowie ihrem Schutz innerhalb der ehelichen Gemeinschaft.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, auf Basis des langobardischen Edictus Rothari den tatsächlichen rechtlichen Status der freien germanischen Ehefrau objektiv zu bestimmen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Untersuchung basiert auf einer juristisch-historischen Analyse der normativen Texte des Edictus Rothari unter Einbeziehung aktueller forschungsgeschichtlicher Perspektiven.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die Eheformen des frühen Mittelalters definiert, das System der Munt detailliert auf seine schützenden und beschränkenden Aspekte hin untersucht und die erbrechtliche sowie besitzrechtliche Lage der Frau analysiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Munt, Edictus Rothari, frühes Mittelalter, Rechtsfähigkeit, Geschlechtervormundschaft und Eheformen.

Was genau versteht man im Kontext des Edictus Rothari unter der Munt?

Die Munt bezeichnet eine rechtliche Geschlechtervormundschaft, die den Mann dazu verpflichtete, die Frau zu schützen, ihr jedoch gleichzeitig in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten ein Mitspracherecht bzw. eine Vormundschaft aufzwang.

Führt der Verlust der Munt durch den Ehemann automatisch zur vollen Selbstmündigkeit der Frau?

Nein. Auch wenn ein Mann durch Fehlverhalten oder Missbrauch seine Munt-Gewalt verlor, ging diese rechtlich gesehen lediglich an den Vater oder Bruder der Frau zurück, nicht an die Frau selbst.

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Details

Titel
Die rechtliche Stellung der Ehefrau im frühen Mittelalter im Kontext des "Edictus Rothari"
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Note
2,3
Autor
Julian Ibald (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
15
Katalognummer
V413626
ISBN (eBook)
9783668645448
ISBN (Buch)
9783668645455
Sprache
Deutsch
Schlagworte
stellung ehefrau mittelalter kontext edictus rothari
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Julian Ibald (Autor:in), 2017, Die rechtliche Stellung der Ehefrau im frühen Mittelalter im Kontext des "Edictus Rothari", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413626
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Leseprobe aus  15  Seiten
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