Die Debatte um bürgerschaftliches Engagement ist zur Zeit in aller Munde. Nicht zuletzt durch die Einrichtung der Enquete-Kommission – Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements. Mit ihrem Bericht versucht die Enquete-Kommission, zahlreiche Akteure wie Bürger, Organisationen und staatliche Institutionen zu erreichen und für das bürgerschaftliche Engagement zu öffnen. Vor allem in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf ist ohne die aktive Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen und örtlichen Akteuren die Verbesserung der Lebensbedingungen kaum möglich. Bürgerschaftliches Engagement ist heute zu einer wertvollen Ressource geworden und ist aus der sozialen Arbeit nicht mehr wegzudenken. Engagierte entlasten hauptamtlich Tätige und leisten so einen aktiven Beitrag. Nicht selten werden qualifizierte Aufgaben der sozialen Arbeit von engagierten Menschen übernommen.
Diese Arbeit soll eine kurze Einführung in das Thema bürgerschaftliches Engagement geben. Zuerst werde ich auf die Begriffe Partizipation und bürgerschaftliches Engagement eingehen und diese näher erläutern. Nach einem kurzen historischen Abriss werde ich die Formen und Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements näher beschreiben. Die Motivation und Erwartungen der Engagierten, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen sollen ebenfalls Inhalt dieser Arbeit sein. Des weiteren möchte ich auf ausgewählte Methoden eingehen. Hier werden die Freiwilligenagenturen und das Service Learning erläutert. Zum Abschluss möchte ich bürgerschaftliches Engagement und soziale Benachteiligung diskutieren.
Diese Arbeit soll keineswegs eine vollständige Abhandlung des Themas bürgerschaftlichen Engagements mit all seinen komplexen Gebieten sein.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffsklärung bürgerschaftliches Engagement und Partizipation
3 Historischer Hintergrund des bürgerschaftlichen Engagements
4 Engagementpotenziale in Deutschland
5 Formen und Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements
6 Motivation und Erwartungen des Engagierten
7 Rechtliche Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements
7.1 Haftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit
7.2 Aufwandsentschädigung
8 Verbesserung der Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen 12 Engagements
9 Freiwilligenagenturen
10 Service Learning
11 Bürgerschaftliches Engagement und soziale Benachteiligung
12 Schluss
13 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die Debatte um bürgerschaftliches Engagement ist zur Zeit in aller Munde. Nicht zuletzt durch die Einrichtung der Enquete-Kommission – Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements. Mit ihrem Bericht versucht die Enquete-Kommission, zahlreiche Akteure wie Bürger, Organisationen und staatliche Institutionen zu erreichen und für das bürgerschaftliche Engagement zu öffnen. Vor allem in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf ist ohne die aktive Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen und örtlichen Akteuren die Verbesserung der Lebensbedingungen kaum möglich. Bürgerschaftliches Engagement ist heute zu einer wertvollen Ressource geworden und ist aus der sozialen Arbeit nicht mehr wegzudenken. Engagierte entlasten hauptamtlich Tätige und leisten so einen aktiven Beitrag. Nicht selten werden qualifizierte Aufgaben der sozialen Arbeit von engagierten Menschen übernommen.
Diese Arbeit soll eine kurze Einführung in das Thema bürgerschaftliches Engagement geben. Zuerst werde ich auf die Begriffe Partizipation und bürgerschaftliches Engagement eingehen und diese näher erläutern. Nach einem kurzen historischen Abriss werde ich die Formen und Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements näher beschreiben. Die Motivation und Erwartungen der Engagierten, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen sollen ebenfalls Inhalt dieser Arbeit sein. Des weiteren möchte ich auf ausgewählte Methoden eingehen. Hier werden die Freiwilligenagenturen und das Service Learning erläutert. Zum Abschluss möchte ich bürgerschaftliches Engagement und soziale Benachteiligung diskutieren.
Diese Arbeit soll keineswegs eine vollständige Abhandlung des Themas bürgerschaftlichen Engagements mit all seinen komplexen Gebieten sein.
2 Begriffsklärung bürgerschaftliches Engagement und Partizipation
Bürgerschaftliches Engagement zu definieren und klar einzugrenzen, ist sehr schwierig. Folgend ein Definitionsversuch des bürgerschaftlichen Engagements:
Häufig werden die Begriffe Partizipation und Bürgerschaftliches Engagement als Synonym verwendet. Beschäftig man sich näher mit diesen beiden Begriffen, kann man klar die Unterschiede abgrenzen.
"I. Unter Partizipation (P.) werden ... alle Tätigkeiten verstanden, die Bürger freiwillig mit dem Ziel unternehmen, Entscheidungen auf den verschiedenen Ebenen des politischen Systems zu beeinflussen. Aus dieser Begriffsbestimmung wird deutlich, daß Beteiligung an der Politik vor allem als instrumentelles, zielgerichtetes Handeln aufgefaßt wird und zwar aus der Sicht des einzelnen Bürgers" (Kaase 1995, S. 521, zit. n. Payk 2003).
Das heißt, Partizipation ist immer politisch. Abzugrenzen ist jedoch, dass Handlungen, welche nur in ihren Konsequenzen politisch sind nicht als Partizipation verstanden werden. Weiterhin deutet Kaase auf den Charakter von Partizipation hin: „Partizipation ist instrumentelles, zielgerichtetes Handeln von Individuen. Darin unterscheidet sich Partizipation nicht vom gesellschaftlichen Engagement, sondern nur in der Zieldimension“ (ebd. 2003).
Bürgerschaftliches Engagement dagegen ist der selbstbestimmte und zielgerichtete Einsatz für nachhaltige Verbesserungen. Dies kann zum einen im persönlichen Lebensumfeld, zum anderen im Gemeinwesen sein. Bürgerschaftliches Engagement reagiert auf individuelle und gesellschaftliche Herausforderungen und kann als Ergänzung zum staatlichen Handeln betrachtet werden (vgl. FöBE 2000).
Bürgerschaftliches Engagement umfasst Ehrenämter, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe, Bürgerinitiativen und selbstorganisierte Projekte. Es wird ermöglicht durch die Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen des aktiven Individuums.
„Bürgerschaftliches Engagement basiert auf demokratischen Grundregeln und Toleranz. Es ist angewiesen auf öffentliche Anerkennung, auf rechtliche, strukturelle und finanzielle Förderung sowie entsprechende Rahmenbedingungen“ (ebd. 2000).
Des weitern kann bürgerschaftliches Engagement kreative und gemeinschaftliche Lösungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht zuletzt durch die Verbindung von Eigeninitiative und sozialer Verantwortung aufzeigen (vgl. ebd. 2000).
3 Historischer Hintergrund des bürgerschaftlichen Engagements
Ehrenamt und freiwilliges Engagement haben eine lange Tradition. Die Formen und Funktionen haben sich in dieser langen Geschichte jedoch mehrfach gewandelt. Im folgenden möchte ich einen kurzen Abriss der Entwicklungen zum Verständnis bearbeiten.
Eine der Wurzeln des freiwilligen Engagements ist sicherlich das christliche Weltbild mit seinen Aspekten von Wohltätigkeit und Hilfe, welche im deutschen Mittelalter immer wieder sichtbar wurden. Diesen privaten Initiativen stand am Ende des Mittelalters ein autoritäres Staatsverhältnis, dass gegenüber seinen Bürgern einen allumfassenden Kontroll- und Versorgungsanspruch formulierte, gegenüber.
Die preußische Städteverordnung vom November 1808 schafft für die Kommunen die erste kommunale Selbstverwaltung. In §191 wurde festgelegt, dass der Bürger zur Übernahme „öffentlicher Stadtämter“ verpflichtet war, ohne dafür ein Entgelt beanspruchen zu können. Hier liegt der Ursprung des bürgerlichen Ehrenamtes (vgl. Sachße 2000, S. 76).
1853 wurde dann das soziale Ehrenamt durch das „Elberfelder System“ geschaffen, welches die Durchführung der öffentlichen Armenpflege zur ehrenamtlichen Aufgabe der Bürger machte (vgl. ebd. 200, S. 77).
Weiterhin gilt der Verein als typische Organisationsform bürgerlichen Lebens im 19. Jahrhundert. Vereine sind ein Resultat der Industrialisierung und der Urbanisierung von Gesellschaft. „Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, verstärkt aber zwischen der Revolution von 1848 und der Reichsgründung, entwickelt sich in den deutschen Städten eine lokale Vereinskultur, die tendenziell alle Lebensbereiche umfasst“ (ebd. 2000, S. 78). In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Verein zur typischen Organisationsform der Privatwohltätigkeit.
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