Diese Arbeit befasst sich mit dem Thema der Flughäfen als Telekommunikationsnetzbetreiber und Erbringer von Telekommunikationsdienstleistungen. Im Fokus steht dabei die Regulierung durch das TKG. In der folgenden Arbeit möchte ich prüfen ob und inwieweit Flughäfen im Allgemeinen Telekommunikationsnetzbetreiber und Erbringer von Telekommunikationsdienstleistungen sein können sowie welche regulativen Maßnahmen daraus resultieren können. Dafür ist zunächst zu prüfen, ob der Anwendungsbereich des TKG für Flughäfen als Telekommunikationsnetzbetreiber und -dienstleistungserbringer eröffnet ist. Daraufhin möchte ich erläutern, welche Rechtsfolgen das TKG vorsieht und welche besonderen Fragestellungen sich im Zusammenhang mit Flughäfen ergeben.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Regulierungsbedarf der Telekommunikation an Flughäfen
I. Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht
1. Unternehmen
2. Marktdefinition §10 TKG
a) Sachlich relevanter Markt
b) Räumlich relevanter Markt
c) Drei-Kriterien-Test
3. Marktanalyse §11 TKG
a) Marktanteile
b) Sonstige Kriterien
II. Regulierungsmöglichkeiten
1. Zugangsregulierung
a) Zugangsverpflichtung gem. §21 TKG
b) Begleitende Verpflichtungen
2. Entgeltregulierung
a) Allgemeine Bestimmungen
b) Zugangsentgeltregulierung §§30 ff. TKG
c) Endnutzerentgeltregulierung §39 TKG
C) Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob Flughäfen als Telekommunikationsnetzbetreiber und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen zu klassifizieren sind und inwieweit daraus ein spezifischer Regulierungsbedarf gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) resultiert.
- Analyse des Anwendungsbereichs des TKG für Flughafen-Netzstrukturen
- Prüfung der Voraussetzungen für das Vorliegen einer beträchtlichen Marktmacht
- Untersuchung von Zugangsregulierungsoptionen zur Förderung des Wettbewerbs
- Evaluation der notwendigen Entgeltregulierungsmechanismen (Ex-ante vs. Ex-post)
- Abwägung zwischen notwendiger Marktkontrolle und technologischer Flexibilität
Auszug aus dem Buch
I. Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht
Gem. §9 I i.V.m. §9 I TKG dürfen einem Unternehmen Maßnahmen auferlegt werden, wenn es über beträchtliche Marktmacht verfügt. Die Feststellung des Tatbestands der beträchtlichen Marktmacht erfolgt durch Marktdefinition (§10 TKG) und Marktanalyse (§11 TKG), den ersten beiden Stufen des Marktregulierungsverfahrens.
1. Unternehmen
Dazu müsste der Flughafen als Dienstleister und Netzbetreiber ein Unternehmen i.S.d. §3 Nr.29 TKG sein. Das ist unstreitig zu bejahen. Anhaltspunkt ist die Gesellschaftsform des Flughafens. Meist sind sie in Form einer GmbH oder, im Falle des Frankfurter Flughafens, in einer AG organisiert.
2. Marktdefinition §10 TKG
a) Sachlich relevanter Markt
Die Marktdefinition bezieht sich auf TK-Märkte (§10 I TKG). Dieser Begriff der TK-Märkte ist gesetzlich nicht legaldefiniert. Es wird aber angenommen, dass TK-Märkte sämtliche Märkte sind, auf denen TK-Dienste (§3 Nr.24 TKG) angeboten werden. Gem. §3 Nr.24 TKG handelt es sich bei TK-Diensten um die Signalübertragung über TK-Netze, die gewöhnlich gegen Entgelt erbracht werden. Unschädlich ist, wenn der Dienst im Einzelfall unentgeltlich erbracht wird. TK-Netze sind gem. §3 Nr.27 TKG alle technischen Einrichtungen, welche die Signalübertragung ermöglichen. Technischer Bestandteil eines Netzes sind mehrere Übertragungssysteme, die der Signalübertragung dienen. Diese sind auf einem Flughafen gegeben, durch Verlegung kabelgebundener und kabelloser Übertragungswege. Auf Flughäfen existieren deshalb TK-Netze zur Signalübertragung. Somit können TK-Dienste angeboten werden. Diese Dienste stellen TK-Märkte dar, auf die sich auch die Marktdefinition in §10 I TKG bezieht. Fraglich ist, ob eine Unterscheidung zwischen öffentlichen TK-Netzen und nicht-öffentlichen in diesem Zusammenhang stattzufinden hat, um die Anwendung des TKG bejahen zu können. Einige TKG-Normen sind nur auf öffentliche Netze anzuwenden. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, ob das Netz einem unbeschränkten Personenkreis, also jedem Flughafenbesucher, angeboten wird oder ob es z.B. allein den Mitarbeitern einer bestimmten Airline, also einer bestimmten Personengruppe, zugänglich ist. Grds. begründet aber das Merkmal der Öffentlichkeit nicht das TK-Netz und somit nicht die Anwendbarkeit des TKG im Allgemeinen.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Einführung in die Thematik der Regulierung von Flughäfen als Telekommunikationsanbieter durch das TKG und Formulierung der Forschungsfrage.
B) Regulierungsbedarf der Telekommunikation an Flughäfen: Detaillierte Prüfung der Voraussetzungen für die Einstufung als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht mittels Marktdefinition und Marktanalyse sowie Diskussion möglicher Regulierungsmaßnahmen.
C) Zusammenfassung und Ausblick: Fazit der Untersuchung mit der Erkenntnis, dass aufgrund natürlicher Monopolstellungen eine Regulierung unerlässlich bleibt, jedoch Augenmaß bei der Wahl der Eingriffsintensität geboten ist.
Schlüsselwörter
Telekommunikationsgesetz, TKG, Flughafen, Marktdefinition, Marktanalyse, Regulierungsbehörde, Zugangsregulierung, Entgeltregulierung, beträchtliche Marktmacht, Ex-ante-Regulierung, Ex-post-Regulierung, Netzbetreiber, Wettbewerbsrecht, Infrastrukturmonopol, Signalübertragung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Rolle von Flughäfen als Betreiber von Telekommunikationsnetzen und ob diese unter die Regulierungsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) fallen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zu den Schwerpunkten zählen die Marktdefinition und -analyse im TK-Bereich, das Konzept der beträchtlichen Marktmacht sowie die verschiedenen Instrumente der Zugangs- und Entgeltregulierung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel besteht darin, zu prüfen, ob Flughäfen als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft werden müssen und welche regulativen Maßnahmen daraus resultieren, um einen wirksamen Wettbewerb zu fördern.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die geltendes Recht (insbesondere TKG, GWB und AEUV) und einschlägige Kommentarliteratur sowie marktregulatorische Leitlinien in Bezug auf die spezifische Infrastruktur von Flughäfen auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Marktmachtvoraussetzungen (Marktdefinition und Analyse) und die anschließende Diskussion spezifischer Regulierungsinstrumente, unterteilt in Zugangs- und Entgeltregulierung.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind TKG, beträchtliche Marktmacht, Ex-ante-Regulierung, natürliches Monopol und die spezifischen Regulierungsinstrumente wie der Drei-Kriterien-Test.
Warum wird der Drei-Kriterien-Test für Flughäfen diskutiert?
Der Test dient dazu, festzustellen, ob ein Markt sektorspezifisch regulierungsbedürftig ist, insbesondere wenn Wettbewerb durch allgemeines Kartellrecht alleine nicht ausreicht, was bei der Netzstruktur von Flughäfen der Fall ist.
Welche Rolle spielt die Unterscheidung zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Netz für den Flughafen?
Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Anwendbarkeit des TKG, da bestimmte Normen nur auf öffentliche TK-Netze anwendbar sind, was am Flughafen oft durch die Abgrenzung der Nutzergruppen (z.B. Passagiere vs. internes Personal) determiniert wird.
Was ist das Ergebnis der Analyse zur Entgeltregulierung?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass aufgrund des natürlichen Monopols der Flughafennetzstrukturen eine präventive Ex-ante-Regulierung in vielen Fällen sinnvoller ist als eine reaktive Ex-post-Kontrolle.
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- Peter Krause (Author), 2014, Flughäfen als Telekommunikationsnetzbetreiber und Erbringer von Telekommunikationsdienstleistungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/416090