Am 10. Dezember 1948 wurde in Paris die UN-Menschenrechtscharta verabschiedet. Sie zählt zu den größten Errungenschaften der Vereinten Nationen, da sie erstmals in der Geschichte einen international geschützten Code an Menschenrechten liefert. Doch erst in der Zeit der europäischen Aufklärung wurden unveräußerliche, unteilbare und universell geltende Menschenrechte für eine breite Öffentlichkeit formuliert. Die Begründung geht auf die Philosophen Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant zurück.
Diese Arbeit versteht sich als ein Beitrag zum Verständnis von Thomas Hobbes' Philosophie und Staatstheorie. Der Schwerpunkt liegt auf Hobbes' Rolle im Entwicklungsprozess des Menschenrechtsdenkens. Er lieferte hierzu systematische Grundlagen. Diese Arbeit wird jene Grundlagen erläutern, seine Theorie einordnen und dem Leser die wichtigsten Beiträge der Menschenrechtsentwicklung vorstellen. Die zentrale Analysefrage lautet: War Thomas Hobbes ein Wegbereiter für das moderne Menschenrechtsdenken? In diesem Zusammenhang werden politischen und anthropologischen Positionen beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG:
1.1 Hintergrund:
II. DIE MENSCHENRECHTE:
2.1 Die Entwicklung der Menschenrechtsidee:
2.2 Merkmale von Menschenrechten:
III. DIE BEGRÜNDUNG DER MENSCHENRECHTE IN DER AUFKLÄRUNG:
3.1 Thomas Hobbes: „Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“
3.2 John Locke: Freiheit, Gleicheit, Eigentum
3.3 Jean-Jacques Rousseau: Freiheit und Gemeinwille
3.4 Immanuel Kant: Selbstzweck und Freiheit
V. ZUSAMMENFASSUNG: WAR THOMAS HOBBES EIN WEGBEREITER?
VI. QUELLENVERZEICHNIS:
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Rolle von Thomas Hobbes im Entwicklungsprozess der Menschenrechte und analysiert, inwiefern seine politische Philosophie und Staatstheorie als Wegbereiter für das moderne Verständnis individueller Rechte betrachtet werden können.
- Analyse der historischen Entwicklung der Menschenrechtsidee von der Antike bis zur Aufklärung.
- Untersuchung der anthropologischen Positionen von Hobbes, Locke, Rousseau und Kant.
- Diskussion der Konzepte Naturzustand, Gesellschaftsvertrag und staatliche Herrschaftslegitimation.
- Herausarbeitung der spezifischen Beiträge zur Definition von Grundrechten und individueller Freiheit.
Auszug aus dem Buch
3.1 Thomas Hobbes: „Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“
Den entscheidenden Schritt von der Naturrechts- zur Menschenrechtslehre vollzog die Aufklärung. Im Fokus dieser Zeit stand der zentrale Versuch, individuelle Rechte eines jeden Menschen zu begründen. Hobbes ist berüchtigt für sein subjektivistisches Menschenbild und seine skeptische Anthropologie: „homo homini lupus“ und „bellum omnium contra omnes“. Kritiker werfen ihm vor ein Menschenfeind zu sein. Ob er die Menschen gehasst hat, ist nicht eindeutig zu klären. Trotzdem bestimmt sein negatives Menschenbild maßgeblich seine Theorie. Er wagt einen Perspektivwechsel und Bruch mit Aristoteles. Bei ihm steht nicht die Gemeinschaft, sondern das absolute Individuum im Mittelpunkt. Aristoteles spricht vom „Zoon politikon“. Der Mensch sei vernunft- und sprachbegabt, kann im Unterschied zu Tieren Glück empfinden und strebt ein gutes Leben in einer Gemeinschaft an. Hobbes kritisiert den Menschen als Mängelwesen (Vgl. Hobbes in Klenner 1996, S. 96). Der Mensch sei ein leidenschaftlicher Egoist, der nur nach seinem eigenen Vorteil und der Erhaltung seiner Existenz strebt. Der Mensch steht nur mit sich selbst in Beziehung und ist nach außen beziehungslos. Er schildert „das menschliche Leben als einsam, ekelhaft, tierisch und kurz“ (Vgl. Hobbes, Kapitel 13).
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Die Einleitung führt in die historische Bedeutung der UN-Menschenrechtscharta ein und skizziert die wissenschaftliche Relevanz der Frage nach Hobbes als Vordenker der Menschenrechte.
II. DIE MENSCHENRECHTE: Dieses Kapitel erläutert die Genese der Menschenrechtsidee sowie die zentralen Merkmale wie Universalität, Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit.
III. DIE BEGRÜNDUNG DER MENSCHENRECHTE IN DER AUFKLÄRUNG: Der Hauptteil analysiert die Theorien von Hobbes, Locke, Rousseau und Kant hinsichtlich ihrer Beiträge zur Begründung individueller Rechte und politischer Ordnung.
V. ZUSAMMENFASSUNG: WAR THOMAS HOBBES EIN WEGBEREITER?: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass Hobbes durch seine anthropologischen Annahmen und sein Verständnis von Selbsterhaltung als wichtiger Vordenker der Menschenrechtsidee gelten kann.
VI. QUELLENVERZEICHNIS: Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärliteratur zur Unterstützung der wissenschaftlichen Argumentation.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Aufklärung, Thomas Hobbes, Naturrecht, Gesellschaftsvertrag, Selbsterhaltung, John Locke, Jean-Jacques Rousseau, Immanuel Kant, Staatstheorie, Freiheit, Gleichheit, Naturzustand, Herrschaftslegitimation, Philosophie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die philosophischen Grundlagen der Menschenrechte und hinterfragt, inwieweit Thomas Hobbes, trotz seines oft kritisierten Menschenbildes, als Wegbereiter für diese modernen Konzepte angesehen werden kann.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind die Entwicklung der Menschenrechtsidee, das Naturrecht, die Bedeutung von Gesellschaftsverträgen sowie die unterschiedlichen Begründungsansätze der großen Aufklärungsphilosophen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Analysefrage lautet: War Thomas Hobbes ein Wegbereiter für das moderne Menschenrechtsdenken?
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer systematischen Analyse der politikphilosophischen Hauptwerke der Aufklärung, insbesondere durch den Vergleich der theoretischen Positionen von Hobbes, Locke, Rousseau und Kant.
Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Betrachtung der Begründungsversuche individueller Rechte bei den vier genannten Philosophen im Kontext ihrer jeweiligen Anthropologie und Staatsphilosophie.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Freiheit, Selbsterhaltung, Naturzustand, Vernunftrecht und Volkssouveränität geprägt.
Warum wird Hobbes oft als Menschenfeind bezeichnet?
Dies begründet sich in seinem pessimistischen Menschenbild, dem „homo homini lupus“ (Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf) und seiner Beschreibung des Naturzustandes als „Krieg aller gegen alle“.
Wie unterscheidet sich Kants Begründung der Menschenrechte von Hobbes?
Während Hobbes seine Theorie auf den Naturzustand und die Notwendigkeit der Selbsterhaltung stützt, begründet Kant die Menschenrechte als normatives Vernunftrecht durch die Existenz des Menschen als „Selbstzweck“.
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- Michael Schubert (Author), 2018, Thomas Hobbes als Wegbereiter? Begründungsstrategien für Menschenrechte in der Zeit der Aufklärung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/416187