In den Debatten der aktuellen Tagespolitik sorgt das Thema „Agenda 2010“ immer noch regelmäßig für angeheizte Diskussionen. Trotz nunmehr 14 Jahren seit Verkündigung der Reformpläne durch Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahre 2003 scheint diese Thematik die Bundespolitik bis heute nachhaltig verändert zu haben. Im Vordergrund steht dabei seitdem häufig die neue Rolle der Zeit-/ und Leiharbeit. Dieser so rasch wachsende Wirtschaftssektor stellt, wie so oft, auch hier einen bemerkenswerten Spezialfall dar.
Im Fokus dieser Arbeit, steht eine Betrachtung der Interessenvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern des Sektors. Mit Schwerpunkt auf Besonderheiten der Arbeitnehmerseite, werden in der Analyse die Schwierigkeiten der Arbeitnehmerverbände in Zeit-/Leiharbeit erörtert und die daraus resultierende Sonderrolle des Gesetzgebers aufgezeigt. Die Analyse erfolgt nach Betrachtung der Organisation von Zeit-/ und Leiharbeit in ausgewählten, europäischen Ländern im Vergleich.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Machtressourcentheorie und (Neo-)Korporatismusansatz in Zeit-/ und Leiharbeit
2.1. Klassische Annahmen
2.2. Akteure der sozialen Konzertierung in Zeit-/ und Leiharbeit in Deutschland
3. Maß der Regulierung und institutionelle Ausgestaltung von Zeit-/ und Leiharbeit im europäischen Vergleich
3.1. Deutschland
3.2. Frankreich
3.3. Großbritannien
3.4. Niederlande
4. Forschungsstand
4.1. Fragestellungen für die Analyse
5. Analyse
5.1. Schwierigkeiten der Arbeitnehmervertretungen
5.2. Rolle des Staates als Gesetzgeber
6. Fazit
7. Ausblick und aktuelle Entwicklungen
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die strukturellen Schwierigkeiten der Interessenvertretung im deutschen Zeitarbeitssektor und analysiert, inwiefern der Staat durch gesetzliche Regulierungen eine Kompensationsfunktion für die schwache gewerkschaftliche Position der Beschäftigten übernimmt.
- Machtressourcentheorie und Neo-Korporatismus im Kontext der Zeitarbeit
- Strukturelle Hürden für Arbeitnehmervertretungen und Betriebsräte
- Europäischer Vergleich der Regulierungsdichte und Flexibilisierung
- Die Rolle des Staates als indirekte Interessenvertretung
- Auswirkungen der Agenda-2010-Reformen auf den Zeitarbeitsmarkt
Auszug aus dem Buch
5.1. Schwierigkeiten der Arbeitnehmervertretungen
Um zu verstehen warum Arbeitnehmervertretungen bei der Interessenvertretung von Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung Probleme haben, ist neben dem (eingangs erwähnten) sehr geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad dieser Randbelegschaft, eine wichtige gesetzliche Vorgabe zu beachten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Punkt auf das Betriebsratswahlrecht wie folgt: „Leiharbeitnehmer sind […] bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen im Entleiherbetrieb nicht wählbar.“ (§ 14 Abs. 2 S. 1 AÜG). Dieses nicht zugestehen eines passiven Betriebsratswahlrechts resultiert aus dem Umstand, dass entliehene beschäftigte Angehörige des Betriebs des Verleihers sind.
Unter bestimmten Umständen wird überlassenem Personal aber im Gegensatz zur früheren Gesetzgebung nun ein zumindest aktives Wahlrecht eingeräumt (siehe § 14 Abs. 2 AÜG). Es besteht hier also eine gesetzlich geregelte Ungleichheit im Wahlrecht bezüglich der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen. Da der Betriebsrat (neben den Gewerkschaften) für gewöhnlich eine wichtige Rolle bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer spielt, darf man diesen gesetzlich geregelten Unterschied nicht außer Acht lassen. Man könnte dem entgegensetzen, dass die Belegschaft der einzelnen Personaldienstleister die Möglichkeit hätte, intern einen Betriebsrat zu gründen. Jedoch ist auch dies, neben der oft sehr kleinen Betriebsgröße der Personaldienstleister, aus bereits erwähnten Gründen nicht etabliert: „In Zeitarbeitsunternehmen sind Betriebsräte bisher noch selten. Das lässt sich einerseits darin begründen, dass nicht viele Zeitarbeitnehmer in Gewerkschaften organisiert sind. Andererseits können sich aufgrund ihrer häufigen Einsatzwechsel und der hohen Fluktuation nur weniger mit dem Zeitarbeitsunternehmen als Vertragsarbeitgeber identifizieren.“ (Gutmann 2009, 148).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese führt in die politische Bedeutung der Agenda 2010 für den deutschen Arbeitsmarkt ein und beleuchtet den Anstieg der Zeitarbeit sowie die wissenschaftliche Relevanz des Themas.
2. Machtressourcentheorie und (Neo-)Korporatismusansatz in Zeit-/ und Leiharbeit: Das Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen der Machtressourcentheorie und definiert die zentralen Akteure der sozialen Konzertierung in der deutschen Zeitarbeitsbranche.
3. Maß der Regulierung und institutionelle Ausgestaltung von Zeit-/ und Leiharbeit im europäischen Vergleich: Hier wird der deutsche Sektor mit den Modellen in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden verglichen, um unterschiedliche Ansätze staatlicher Regulierung aufzuzeigen.
4. Forschungsstand: Es werden zentrale Erkenntnisse zur Spaltung zwischen Kern- und Randbelegschaften zusammengefasst und die spezifischen Forschungsfragen für die Analyse hergeleitet.
5. Analyse: Dieses Kernkapitel untersucht die rechtlichen Hürden für Arbeitnehmervertretungen und die Rolle des Staates, der versucht, die ungleiche Machtverteilung durch gesetzliche Vorgaben auszugleichen.
6. Fazit: Das Kapitel fasst zusammen, dass die Zeitarbeit in Deutschland aufgrund mangelnder Partizipationsoptionen für Arbeitnehmer einen Sonderfall im korporatistischen System darstellt.
7. Ausblick und aktuelle Entwicklungen: Es wird auf die politische Aktualität durch Koalitionsverhandlungen und die mögliche Evaluierung des AÜG verwiesen.
Schlüsselwörter
Zeitarbeit, Leiharbeit, Machtressourcentheorie, Korporatismus, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG, Interessenvertretung, Sozialpartnerschaft, Deregulierung, Flexicurity, Agenda 2010, Betriebsrat, Tarifvertrag, Arbeitsmarktregulierung, Gewerkschaften
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert die strukturellen Defizite bei der Interessenvertretung von Leiharbeitnehmern in Deutschland im Rahmen der Machtressourcentheorie.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Machtverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Rolle staatlicher Gesetzgebung sowie ein europäischer Vergleich der Zeitarbeitsregulierung.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Arbeit fragt, warum Arbeitnehmervertretungen Schwierigkeiten haben, die Interessen von Leiharbeitnehmern zu wahren, und wie der Staat als Gesetzgeber diesen Mangel an Partizipation ausgleichen kann.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Untersuchung zugrunde?
Es handelt sich um eine vergleichende, theoriegeleitete Analyse, die auf soziologischen Ansätzen wie der Machtressourcentheorie und dem Korporatismusansatz basiert.
Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte des Hauptteils?
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen des AÜG, den Hürden bei der Betriebsratsgründung und der Rolle des Staates als indirekter Interessenvertreter.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Machtressourcentheorie, Zeitarbeit, AÜG, Partizipationsoption und Sozialpartner.
Warum spielt das passive Betriebsratswahlrecht eine so große Rolle für die Argumentation?
Das fehlende passive Wahlrecht von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb stellt eine zentrale gesetzliche Hürde dar, die eine effektive Interessenvertretung vor Ort strukturell behindert.
Welche Rolle spielt der internationale Vergleich in der Analyse?
Der Vergleich mit Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden dient dazu, unterschiedliche Wege der staatlichen Regulierung und der Kompensation von Machtungleichgewichten aufzuzeigen.
- Arbeit zitieren
- Marius Rosenthal (Autor:in), 2018, Sonderfall Zeit- / Leiharbeit. Korporatismus ohne Partizipationsoption?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/416895