Die Erfindung betrifft ein Unterwasserbauteil für Surfboards, das die klassische Finne vom Stand der Technik substituiert. Das Unterwasserbauteil ist dadurch gekennzeichnet, dass die Konstruktion einen Bugteil in Gestalt einer kompakten Schiene (RAIL) und ein Heckteil in Gestalt einer (ebenfalls kompakten) Finne (FIN) besitzt. Die Erfindung betrifft die Lehre über die Integralkonstruktion der Unterwasserbauteils: Rail-Fin-Intergration, nachfolgend RFI benannt, Surfboard und Unterwasserbauteil nachfolgend Surfsystem benannt. Schiene und Finne sind robust und aus widerstandsfähigen Materialien gefertigt.
Schiene RAIL und Finne FIN besitzen im mittleren Bereich eine Taille.
Die Surfsystem-Gesamtkonstruktion ist lateralsymmetrisch ausgeführt und zur gestaltkompatiblen Montage an standardisierte Einbauflansche für Surfboards diverser Hersteller geeignet. Das Surfboard und die Einbauflansche für sind nicht Gegenstand der Erfindung.
Gestaltungsmotiv (Design Intent) ist die Resistenz des Surfboards gegen die so genannte LURCHING-Bewegung des Surfsystems.
Traktat
über die Beiträge zum Stand der Technik und zu den „Transactions in Suffering Innovations“
Die „Transactions in Suffering Innovations“ bilden eine Sammlung von Schriften über Artefakte im Themenfeld Biologie & Technik, die in loser Reihenfolge erscheint. Es besteht durchaus die Absicht, den Stand der Technik zu verändern.
Gegenstand der Beiträge zu den Schriften der „Transactions in Suffering Innovations“ sind Artefakte, Problemlösungen, Gestaltungsfragen und die kritische Auseinandersetzung mit Themen der Bionik, also Technik nach Vorbildern aus der belebten und unbelebten Natur und ihre Umsetzung. In ausgesuchten Fällen sind Technische Beschreibungen nach Standards des Deutschen Patent und Markenrechts1 verfasst.
Mit den „Transactions in Suffering Innovations“ soll der Fortschritt auf dem Gebiet der angewandten Bionik dadurch gefördert werden, dass die dargestellten notleidenden Artefakte, Problem- und Gestaltungslösungen frei von Rechten Dritter sind und mit ausdrücklicher Genehmigung dem Leser zur Nutzung verfügbar werden.
In den „Transactions in Suffering Innovations“ werden ausschließlich Artefakte offeriert, die nicht unter das Arbeitnehmererfindungsgesetzes ArbErfG2 fallen oder in der Vergangenheit fielen.
Die in den „Transactions in Suffering Innovations“ dargestellten Artefakte sind insofern notleidend, da sie einerseits aus materieller Not nicht weiterverfolgt werden, ein Umstand der sich vielleicht wieder ändern mag. Andererseits sind die dargestellten Artefakte notleidend, weil sie möglichweise auftretender oder voranschreitenden geistigen Umnachtung zum Opfer zu fallen drohen; ein Umstand der sich wohl nicht mehr ändern wird.
Als Übergeordneter Absicht gilt es solche Forschung anzustoßen, die Lösungswege der Übertragung biologischer Phänomene untersucht und Fragestellungen betrifft, die im Zusammenhang stehen mit Natur und Technik.
Die Beiträge zum Stand der Technik und den „Transactions in Suffering Innovations“ sind in deutscher Sprache verfasst. Dem Text wird gegebenenfalls eine teilweise oder vollständige Übersetzung in englischer Sprache beigestellt. In einer Ausgabe der Schriftensammlung wird jeweils nur ein Werk platziert. Den Ausführungen wird gegebenenfalls ein Prolog vor und ein Epilog nachgestellt.
Mi. Dienst
Titel: Unterwasserteil zur Anmontage an Surfboards
Untertitel: Transactions in Suffering Innovations T12 SI730 13. März 2018
Technische Beschreibung
Unterwasserteil zur Anmontage an Surfboards
Die Erfindung betrifft ein Unterwasserbauteil für Surfboards, das die klassische Finne vom Stand der Technik substituiert. Das Unterwasserbauteil ist dadurch gekennzeichnet, dass die
Konstruktion einen Bugteil in Gestalt einer kompakten Schiene (RAIL) und ein Heckteil in Gestalt einer (ebenfalls kompakten) Finne (FIN) besitzt. Die Erfindung betrifft die Lehre über die Integralkonstruktion der Unterwasserbauteils: Rail-Fin- Intergration, nachfolgend RFI benannt, Surfboard und Unterwasserbauteil nachfolgend Surfsystem benannt. Schiene und Finne sind robust und aus widerstandsfähigen Materialien gefertigt.
Schiene RAIL und Finne FIN besitzen im mittleren Bereich eine Taille.
Die Surfsystem-Gesamtkonstruktion ist lateralsymmetrisch ausgeführt und zur gestaltkompatiblen Montage an standardisierte Einbauflansche für Surfboards diverser Hersteller geeignet. Das Surfboard und die Einbauflansche für sind nicht Gegenstand der Erfindung.
Gestaltungsmotiv (Design Intent) ist die Resistenz des Surfboards gegen die so genannte LURCHING-Bewegung des Surfsystems.
Stand der Technik. Leitflächen an Surfboards
Surfboardfinnen sind als Leit- und Steuertragflächen im Bereich des Hecks eines Surfboards wirksam. Für die Montage von unterschiedlichen Finnen an Surfboards sehen die Hersteller unterschiedlich standardisierte Einbauflansche vor. Bei Surfboards in Fahrt und beim Manövrieren ist neben der hohen mechanischen Belastung der strömungsmechanisch wirksamen Bauteile im Bereich des Unterwasserschiffes die optimale und an Strömungswiderständen arme Funktionsweise entscheidend für die Fahr-leistung. Grundsätzlich sind bei leistungsoptimierten Seefahrzeugen vom Stand der Technik und all ihren Bauteilen Robustheit, Formhaltigkeit, Funktion und Lebensdauer bei geringem Gewicht von Bedeutung.
Zum Lateralplan eines Seefahrzeugs zählen alle fluidmechanisch wirksamen Leitflächen im Unterwasserbereich. Bei Surfboards vom Stand der Technik gehören die als Leitflächen ausgeführten Finnen am Heck zum Lateralplan. In Fahrt bilden fluidmechanisch wirksame Leitflächen im Unterwasserbereich mit symmetrischem Profil nach Stand der Technik dann einen fluiddynamisch wirksamen Tragflügel aus, wenn eine nicht axiale Anströmung gegeben ist. Dies gilt insbesondere für Surfboardfinnen mit symmetrischem Profil nach Stand der Technik.
Die aus dem hydrodynamischen Auftriebsgebaren der Surfbrettfinnen resultierende Quer-kraft wird beim Manövrieren genutzt. Surfbrettfinnen nach Stand der Technik sind üblicher-weise aus (symmetrisch profiliertem) Vollmaterial. Für das Flügelende der Leit- und Steuer-tragfläche, insbesondere den Randbogen (die Kontur des vom Surfbrettkörper abweisenden, freien Surfbrettfinnenflächenendes) sind unterschiedliche Formen bekannt.
[...]
1 https://www.dpma.de/patent/anmeldung/index.html
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Zweck der "Transactions in Suffering Innovations"?
Die "Transactions in Suffering Innovations" sind eine Sammlung von Schriften über Artefakte im Themenfeld Biologie & Technik. Ihr Zweck ist es, den Fortschritt auf dem Gebiet der angewandten Bionik zu fördern, indem notleidende Artefakte, Problem- und Gestaltungslösungen frei von Rechten Dritter zur Nutzung verfügbar gemacht werden. Sie sollen Forschung anstoßen, die Lösungswege der Übertragung biologischer Phänomene untersucht.
Was sind "notleidende Artefakte" im Kontext der "Transactions in Suffering Innovations"?
Artefakte werden als notleidend bezeichnet, weil sie entweder aus materieller Not nicht weiterverfolgt werden oder weil sie Gefahr laufen, aufgrund möglicher geistiger Umnachtung in Vergessenheit zu geraten.
Welche Art von Artefakten werden in den "Transactions in Suffering Innovations" behandelt?
Die Sammlung behandelt Artefakte, Problemlösungen, Gestaltungsfragen und die kritische Auseinandersetzung mit Themen der Bionik, also Technik nach Vorbildern aus der belebten und unbelebten Natur und ihre Umsetzung. In manchen Fällen werden auch Technische Beschreibungen nach Standards des Deutschen Patent und Markenrechts verfasst.
Was ist der Inhalt des Beitrags "Unterwasserteil zur Anmontage an Surfboards"?
Dieser Beitrag beschreibt eine Erfindung, die ein Unterwasserbauteil für Surfboards betrifft, das die klassische Finne substituiert. Das Bauteil besteht aus einem Bugteil (Schiene/RAIL) und einem Heckteil (Finne/FIN), die eine Integralkonstruktion (Rail-Fin-Integration/RFI) bilden. Die Konstruktion ist lateralsymmetrisch und für die Montage an standardisierte Einbauflansche geeignet. Das Design soll die Resistenz des Surfboards gegen die sogenannte LURCHING-Bewegung erhöhen.
Was ist das "Arbeitnehmererfindungsgesetz ArbErfG"?
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz ArbErfG regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bezug auf Erfindungen, die von Arbeitnehmern im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses gemacht werden. Die "Transactions in Suffering Innovations" offerieren ausschließlich Artefakte, die nicht unter dieses Gesetz fallen.
Wer ist Mi. Dienst?
Mi. Dienst ist vermutlich der Autor oder Herausgeber der Beiträge zum Stand der Technik und zu den "Transactions in Suffering Innovations".
- Quote paper
- Dipl.-Ing. Michael Dienst (Author), 2018, Unterwasserteil zur Anmontage an Surfboards, Basis-Type, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417035