Stimmen im Rahmen der Debatte um das Zuwanderungsgesetz, 2001 - 2002:
„(...) Da soll es jetzt schon genügen, wegen geschlechtsspezifischer Faktoren benachteiligt zu sein; und dann wird die Bundesrepublik ja das Einfallstor aller benachteiligten Frauen aus aller Welt!“ (Edmund Stoiber, CSU )
„Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, sich einzugestehen, dass es das falsche Zeichen wäre, allen unterdrückten Frauen weltweit zu signalisieren, dass Deutschland der richtige Aufenthaltsort für sie ist.“ (Angela Merkel, CDU)
„Beim Schutz für die Opfer von nicht-staatlicher Verfolgung und geschlechtsspezifischer Verfolgung geht es demzufolge weder um die Erweiterung von Asylgründen noch um die Frage höherer Asylbewerberzahlen. [...] Doch auch andere Initiativen seitens der Unionsparteien belegen die Ansicht, dass es sich z.B. bei der geschlechtsspezifischen Verfolgung keineswegs nur um Probleme handelt, „die sich aus der unterschiedlichen Stellung von Mann und Frau“ ergeben, sondern um schlimmste Menschenrechtsverletzungen. (...)“ (Dr. Christian Schwarz-Schilling, CDU, ehem. Bundespostminister, internationaler Streitschlichter für Bosnien und Serbien).
„Die Kommission bejaht die Schutzbedürftigkeit von Frauen, die ihres Geschlechts wegen verfolgt werden [...]. Über die Frage, ob sich eine entsprechende Schutzgewährung bereits aus der Genfer Konvention oder aus dem Ausländergesetz hinreichend ergibt oder anderweitig vorgesehen werden soll, konnte die Kommission keine Einigung erzielen.“ (aus dem Bericht der Zuwanderungskommission, die unter der Leitung der CDU-Abgeordneten und ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth tagte)
In der folgenden Arbeit wird die Thematik der frauenspezifischen Verfolgung behandelt. Warum flüchten Frauen aus ihren Heimatländern, welche Fluchtmotive haben sie? Wohin zieht es sie auf ihrer Flucht? Gibt es Fluchthindernisse, die sich nur für Frauen und nicht für Männer ergeben? Wie sieht die derzeitige Rechtslage für Frauen in Deutschland aus, die geschlechtsspezifische Gründe für ihre Flucht geltend machen wollen? Welche Einstellungen vertreten die Politiker der verschiedenen Parteien? Was soll das neue Zuwanderungsgesetz von Bundesinnenminister Otto Schily verändern? Welche Initiativen gibt es auf europäischer und internationaler Ebene?
Die Autorin begründet im Fazit, warum die geschlechtsspezifische Verfolgung in den Text der Genfer Konvention und das deutsche Grundgesetz aufgenommen werden sollte.
Gliederung
1. Einleitung
2. Flucht und Asyl
2.1 Zum globalen Umfang von Fluchtbewegungen
2.2 Frauen auf der Flucht
2.3 Die frauenspezifische Verfolgung
2.3.1 Verfolgung wegen eigener politischer Aktivitäten
2.3.2 Verfolgung aufgrund der Zughörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Minderheit
2.3.3 Verfolgung aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen zu Oppositionellen
2.3.4 Verfolgung aufgrund der Übertretung speziell für Frauen geltender Normen und Gesetze
2.4 Die Genitalverstümmlung
3. Fluchthindernisse von Frauen
3.1 Der mangelnde Zugang zu Geld und Bildung
3.2 Sexuelle Übergriffe
4.1 Genfer Flüchtlingskonvention
4.2 Die deutsche Rechtslage
5. Die Zuwanderungskommission unter Rita Süssmuth
6. Koalitionsvereinbarung und Zuwanderungsgesetz
7. Position der Parteien
7.1 Bündnis 90/ Die Grünen
7.2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
7.3 Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU/ Christlich Soziale Union Deutschlands, CSU
7.4 Freie Demokratische Partei, FDP
7.5 Partei des Demokratischen Sozialismus, PDS
8. Grenz- und parteiüberschreitende Initiativen
9. Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik der frauenspezifischen Verfolgung als Fluchtgrund. Ziel ist es, die bestehende deutsche Rechtslage kritisch zu beleuchten und zu begründen, warum eine Anerkennung dieser spezifischen Verfolgungsgründe in der Genfer Flüchtlingskonvention sowie im deutschen Grundgesetz notwendig ist.
- Analyse frauenspezifischer Fluchtmotive und Verfolgungsformen
- Untersuchung geschlechtsspezifischer Fluchthindernisse
- Bewertung der deutschen Asylpraxis im Hinblick auf Zuwanderungsgesetzgebung
- Vergleichende Darstellung der Parteienpositionen zur Thematik
- Internationaler Vergleich von Initiativen zur Anerkennung weiblicher Flüchtlingsschicksale
Auszug aus dem Buch
2.3.1 Verfolgung wegen eigener politischer Aktivitäten
Frauen, die wegen oppositioneller politischer Aktivitäten in Parteien, Frauenorganisationen oder Gewerkschaften verfolgt und inhaftiert werden, sind teilweise „in den Verhörzentren und Gefängnissen neben geschlechtsunspezifischen Foltermethoden auch Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Misshandlung ausgesetzt“. Die Sanktionen richten sich dabei nicht nur auf die „Gegnerinnenschaft zum herrschenden System, sondern auch gegen ihr aktives politisches Engagement als Frauen“ (Schöttes/Schuckar 1994: 25). Die Frauen haben durch ihre politischen Aktivitäten den ihnen zugeschriebenen Raum von Familie und Haushalt verlassen und ihre Rolle eigenständig erweitert. Durch sexuelle Misshandlung der Frauen soll das ungleiche Machtverhältnis von Frauen und Männern zum Ausdruck kommen. Die Männer bestrafen sie „für ihr Vordringen in die männliche Sphäre der Politik [...] und [verweisen] sie auf ihre untergeordnete gesellschaftliche Stellung“ (Schöttes/Schuckar 1994: 26).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung rahmt die Debatte um das Zuwanderungsgesetz ein und verdeutlicht die unterschiedlichen politischen Positionen zur Schutzbedürftigkeit von Frauen.
2. Flucht und Asyl: Dieses Kapitel liefert eine statistische Einordnung der globalen Fluchtbewegungen und definiert die verschiedenen Formen frauenspezifischer Verfolgung.
3. Fluchthindernisse von Frauen: Hier werden spezifische Gefahren und strukturelle Barrieren wie mangelnde Bildung und sexuelle Gewalt thematisiert, die Frauen auf der Flucht besonders treffen.
4.1 Genfer Flüchtlingskonvention: Die Konvention wird auf ihre Anwendbarkeit für Frauen geprüft, wobei insbesondere das Fehlen des Merkmals Geschlecht problematisiert wird.
4.2 Die deutsche Rechtslage: Dieses Kapitel analysiert das Asylrecht im Grundgesetz sowie die Einschränkungen durch die Drittstaatenregelung und das Ausländergesetz.
5. Die Zuwanderungskommission unter Rita Süssmuth: Die Ergebnisse der Kommission hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit von Frauen werden dargestellt und kritisch hinterfragt.
6. Koalitionsvereinbarung und Zuwanderungsgesetz: Es wird erörtert, welche gesetzlichen Verbesserungen im Koalitionsvertrag geplant sind und wie diese den Abschiebeschutz verändern könnten.
7. Position der Parteien: Die unterschiedlichen Ansichten der deutschen Parteien (SPD, Grüne, CDU/CSU, FDP, PDS) zur Anerkennung frauenspezifischer Verfolgung werden gegenübergestellt.
8. Grenz- und parteiüberschreitende Initiativen: Ein Überblick über europäische Resolutionen und internationale Kongresse zur Thematik der weiblichen Flüchtlingssituation.
9. Schlussbemerkungen: Zusammenfassend wird die Forderung nach der Aufnahme des Merkmals Geschlecht in das Ausländerrecht und das Grundgesetz erhoben.
Schlüsselwörter
Frauenspezifische Verfolgung, Flucht, Asyl, Zuwanderungsgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention, Geschlechtergerechtigkeit, Menschenrechtsverletzung, Politische Verfolgung, Grundgesetz, Nicht-staatliche Verfolgung, Abschiebeschutz, Geschlechterrollen, Diskriminierung, Empowerment, Internationale Flüchtlingspolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Problematik, dass Frauen weltweit aufgrund ihres Geschlechts verfolgt werden, diese Form der Verfolgung jedoch in vielen nationalen und internationalen Rechtsnormen wie der Genfer Flüchtlingskonvention bisher nur unzureichend als Fluchtgrund anerkannt ist.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zu den Schwerpunkten zählen die Fluchtgründe von Frauen, spezifische Fluchthindernisse wie sexuelle Gewalt, die deutsche Asylrechtslage sowie die kontroversen politischen Debatten um die Ausweitung des Flüchtlingsschutzes im Kontext des neuen Zuwanderungsgesetzes.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Notwendigkeit zu begründen, geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständigen Asylgrund rechtlich festzuschreiben, um Frauen einen wirksamen und gesicherten Schutzstatus zu garantieren.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Analyse der aktuellen Rechtslage, wertet Regierungsberichte, Gesetzesentwürfe und Parteiprogramme aus und zieht bestehende Studien zur Lebenssituation von Flüchtlingsfrauen heran.
Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition frauenspezifischer Verfolgung (z.B. Genitalverstümmlung, Verfolgung aufgrund sozialer Normen), die Analyse der deutschen Gesetzeslage sowie eine vergleichende Untersuchung der Parteienstandpunkte.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind frauenspezifische Verfolgung, Abschiebeschutz, Genfer Flüchtlingskonvention, Zuwanderungsgesetz und die politische Gleichstellung der Geschlechter.
Welche spezifische Rolle spielt das Konzept der "sicheren Drittstaaten" für Flüchtlingsfrauen?
Das Konzept erschwert für Flüchtlinge die legale Einreise nach Deutschland erheblich, da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist, was insbesondere Frauen in ohnehin vulnerable Situationen bringt, wenn sie auf irreguläre Fluchtwege angewiesen sind.
Warum wird die Genitalverstümmlung explizit als Verfolgungsgrund genannt?
Da sie als gravierende Menschenrechtsverletzung anerkannt ist und Frauen, die sich dieser Praxis entziehen wollen, mit gesellschaftlicher Ächtung und existentieller Not konfrontiert sind, stellt sie ein zentrales Beispiel für frauenspezifische Fluchtursachen dar.
- Citation du texte
- Tanja Prinz (Auteur), 2002, Frauen auf der Flucht - Frauenspezifische Verfolgung weltweit als Fluchtgrund anerkennen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4171