Wohl jeder gewissenhafte Jurist in Deutschland kennt das Gesetzlichkeitsprinzip, welches meist in lateinischem Gewand als „Nullum crimen, nulla poena sine lege“ (zu Deutsch: Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz) auftritt. Mit den Worten „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“ ist das Prinzip in Deutschland prominent in Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB niedergeschrieben.
In England erhielt das Gesetzlichkeitsprinzip jedoch erst durch die Implementierung der Europäischen Menschenrechtskonvention 1998 eine – im kontinentaleuropäischen Verständnis - unmittelbare Rechtsgrundlage. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass sich die englischen rechtssetzenden, wie auch die rechtsanwendenden Organe schon lange Zeit vorher an das Gesetzlichkeitsprinzip hielten.
In dieser Untersuchung wird deshalb mit einem Blick auf die Rechtsgeschichte Englands die tiefergehende Grundlage für das Gesetzlichkeitsprinzip herausgearbeitet.
Insbesondere der grundlagenbewusste Jurist verknüpft die englische Rechtskultur mit dem auf Präzedenzfällen beruhenden Common Law. Wohl kaum eine andere Strafrechtsordnung in Europa unterscheidet sich derart vom deutschen Strafrecht wie die englische. Wie das System der Präzedenzfälle funktioniert, soll deshalb ebenso untersucht werden.
Daran anschließend wird unter Eingehung auf die verschiedenen Ausprägungen des Gesetzlichkeitsprinzips das englische Verständnis von Strafgesetzlichkeit aufgezeigt. Um dem Leser den besten Erkenntnisgewinn zu garantieren, soll diese Darstellung unter Zuhilfenahme anschaulicher Beispiele erfolgen. Bevor ein abschließendes Fazit gezogen wird, soll noch durchleuchtet werden, wie es in England um die Gesamtkodifikation des Strafrechts steht.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Grundlagen des englischen Rechts
I. Rechtshistorischer Überblick
1. Die Entstehung des Common Law
2. Die Entwicklung englischer Strafgesetzlichkeit
II. Gegenwärtige Grundlage des Gesetzlichkeitsprinzips
1. Verfassungsrechtlicher Bezug
2. Rechtstheoretischer Bezug
3. Der Human Rights Act 1998
4. Zwischenfazit
III. Die Rechtsquellen englischen Strafrechts
1. Richterrecht
2. Gesetzesrecht
3. Zusammenspiel
C. Formelle Anforderungen an die Rechtsquelle
I. Aufriss
II. Der Mordtatbestand in England
III. Würdigung
D. Bestimmtheitsgebot
I. Überblick
II. Beispielfälle
III. Würdigung
E. Grenzen der Auslegung und Rückwirkungsverbot
I. Zusammenhang
II. Grenzen der Auslegung
1. Aufriss
2. Das Prinzip im Wandel
III. Rückwirkungsverbot im Common Law
1. Schaffung von neuen Delikten
2. Aufhebung von Strafausschließungsgründen
3. Erweiterung und Schaffung von Strafausschließungsgründen
IV. Wider den Autoritarismus
F. Die Idee einer Gesamtkodifikation
G. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Gesetzlichkeitsprinzip im englischen Strafrecht und analysiert, wie dieses Konzept trotz der historischen Prägung durch das Common Law und der fehlenden formellen Gesamtkodifikation mit rechtsstaatlichen Anforderungen, wie sie kontinentaleuropäisch verstanden werden, vereinbar ist.
- Historische Entwicklung der englischen Strafgesetzlichkeit und des Common Law
- Verfassungsrechtlicher Stellenwert des Gesetzlichkeitsprinzips unter der "Rule of Law"
- Rolle der Rechtsprechung bei der Auslegung von Strafnormen und der Schaffung von Straftatbeständen
- Spannungsfeld zwischen richterlicher Rechtsfortbildung und dem Rückwirkungsverbot
- Debatte um die Idee einer Gesamtkodifikation des englischen Strafrechts
Auszug aus dem Buch
Die Entstehung des Common Law
In England entfällt der wesentliche Anteil an der Ausformung des materiellen Rechts weniger auf die Tätigkeit des Gesetzgebers oder auf Leistungen der Rechtswissenschaft. Vielmehr wurde die Entwicklung des Strafrechts maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. Nach der Eroberung Englands durch die Normannen im Jahre 1066 wurden im 12. Jahrhundert unter der Herrschaft des Königs Henry II. Zentralgerichte gebildet, die für ganz England verbindlich Gericht hielten. In jede Grafschaft Englands kamen drei bis viermal im Jahr reitende Richter, welche als sogenannte Assize Courts durch das Land reisten und Recht – etwa über gefangengehaltene, eines schweren Verbrechens Beschuldigte – sprachen. Die Assize Courts waren den Zentralgerichten von König Henry II. untergeordnet. Die im Auftrag des Königs reitenden Richter erhielten von diesem auch die Befugnis, ihre eigenen Regeln und Prinzipien zu entwickeln. Aus dem immer größer werdenden Fundus an Rechtsprechung und von Richtern verfassten Schriften bildete sich ein Richterrecht heraus, das sich auf dem Gebiet des Strafrechts aber auch des Zivilrechts kontinuierlich bis in die Gegenwart fortentwickelt hat. Das englische Richterrecht wird seit Anbeginn Common Law (auf Deutsch: „gemeinsames Recht“, „gemeines Recht“) genannt, weil es für ganz England verbindlich war. Es hat sich gegenüber den partikularen Gewohnheitsrechten als vorrangiges Recht durchgesetzt und verdrängte die feudalen Gerichte des regionalen Adels. Ein Grund für die damalige Durchsetzung des Common Law gegenüber den Feudalgerichten war sicherlich auch, dass die richterlichen Entscheidungen der Assize Courts bereits im 13. Jahrhundert in sogenannten Year Books aufgezeichnet wurden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung führt in das Gesetzlichkeitsprinzip ein und kontrastiert das deutsche Verständnis ("Nullum crimen, nulla poena sine lege") mit der englischen Rechtskultur, die historisch auf dem Common Law basiert.
B. Grundlagen des englischen Rechts: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Common Law, die Bedeutung der Rule of Law und die Implementierung der EMRK durch den Human Rights Act 1998.
C. Formelle Anforderungen an die Rechtsquelle: Hier werden die Unterschiede zwischen der deutschen Gesetzesbindung und der englischen Praxis, exemplarisch verdeutlicht am Mordtatbestand, analysiert.
D. Bestimmtheitsgebot: Dieses Kapitel diskutiert die Anforderungen an die Bestimmtheit von Strafvorschriften und untersucht das "Maximum Certainty Principle" anhand von Präzedenzfällen.
E. Grenzen der Auslegung und Rückwirkungsverbot: Hier steht die Untersuchung im Fokus, inwieweit das Analogie- und Rückwirkungsverbot im englischen Recht unter Berücksichtigung von richterlicher Rechtsfortbildung Geltung finden.
F. Die Idee einer Gesamtkodifikation: Das Kapitel befasst sich mit den historischen und aktuellen Forderungen nach einem englischen Strafgesetzbuch und den Gründen für das Scheitern bisheriger Projekte.
G. Resümee: Die abschließende Betrachtung fasst zusammen, dass die englische Rechtsprechung zwar großzügig interpretiert, dies aber in Anbetracht der Rule of Law und der EMRK-Vorgaben zunehmend in einen Rahmen gezwungen wird, der sich dem europäischen Standard annähert.
Schlüsselwörter
Gesetzlichkeitsprinzip, Common Law, Strafrecht, Rule of Law, Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsverbot, Richterrecht, EMRK, Strafgesetzlichkeit, Präzedenzfälle, Statute Law, Kodifikation, Analogieverbot, Rechtsfortbildung, Strafrechtsvergleichung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Anwendung und dem Verständnis des Gesetzlichkeitsprinzips im englischen Strafrecht im Vergleich zu kontinentaleuropäischen Standards.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Rolle des Common Law, die Bedeutung der Rule of Law, das Bestimmtheitsgebot sowie die Debatte über eine mögliche Gesamtkodifikation des Strafrechts in England.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist herauszuarbeiten, wie das englische Rechtssystem das Gesetzlichkeitsprinzip wahrt, insbesondere wenn Strafnormen durch richterliche Entscheidungen geprägt werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die rechtsvergleichende Methode, indem sie englische Rechtsgrundsätze und Präzedenzfälle mit deutschen dogmatischen Anforderungen und europarechtlichen Vorgaben kontrastiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die formellen Anforderungen an Rechtsquellen, das Bestimmtheitsgebot, die Grenzen der richterlichen Auslegung sowie die Problematik des Rückwirkungsverbots im Kontext von Fallrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Gesetzlichkeitsprinzip, Common Law, Rule of Law, Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsverbot und richterliche Rechtsfortbildung.
Welche Rolle spielt die Magna Charta für die englische Strafgesetzlichkeit?
Sie gilt historisch als eine der Grundlagen, die den Schutz der Freiheit des Einzelnen vor willkürlicher königlicher Macht adressiert, auch wenn ihre Bedeutung heute eher symbolischer Natur ist.
Inwiefern beeinflusst der "Human Rights Act 1998" das englische Strafrecht?
Durch die Implementierung der EMRK in das nationale Recht wurde das Gesetzlichkeitsprinzip expliziter verankert und die englische Rechtsprechung zur Beachtung der Konventionsrechte verpflichtet.
Was besagt das "Thin Ice Principle"?
Es dient der Rechtfertigung richterlicher Rechtsfortbildung und besagt, dass Personen, die sich am Rande der Legalität bewegen, damit rechnen müssen, dass ihre Handlungen unter Strafe gestellt werden.
Ist eine Gesamtkodifikation des englischen Strafrechts wahrscheinlich?
Der Autor schätzt eine solche Kodifikation in naher Zukunft als eher unwahrscheinlich ein, da die Einzelfallgesetzgebung und das Common Law das Strafrecht bereits auf einem aktuellen Stand halten.
- Arbeit zitieren
- Matthias Reiner (Autor:in), 2017, Das Gesetzlichkeitsprinzip in England, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417351