Ziel dieser Arbeit ist zunächst, den aktuellen Standard der Ertragsrealisierung nach IAS 11 und IAS 18 zu erläutern und zu analysieren. Danach wird der IFRS 15 ausführlich erklärt, mit Beispielen unterlegt und anschließend zu den alten Standards in Kontrast gestellt. Dies formt den ersten theoretischen Teil der Arbeit, der das Fundament für die Ausarbeitung des praktischen Teils bildet. Hier wird zunächst beschrieben, wie der neue Standard in die fiktive Beispielenergy Gruppe implementiert werden soll und was der aktuelle Stand ist.
Dabei geht es um die Konzeption der Implementierung, den Ablauf und schließlich auch um erstandene Kernproblemstellungen durch den IFRS 15. Der Ansatz der Lösung soll jeweils an spezifischen Beispielen zur Beispielenergy erläutert und näher gebracht werden. Anknüpfend wird verglichen, wo die wesentlichen Unterschiede zur alten Bilanzierung liegen. Als Schlussbündelung des Praxisteils wird gezeigt, wie sich der neue Standard auf GuV, Margen und ausgewählte Kennzahlen auswirkt sowie prospektiv auf mögliche Entwicklungen hingewiesen, da sich das Projekt noch in Bearbeitung befindet.
Es existieren weltweit viele unterschiedliche Märkte, die sich in zahlreichen Merkmalen unterscheiden lassen. Noch größer ist die Zahl der Unternehmen, die auf all diesen Märkten agieren. Allein in Deutschland belief sich die Zahl von börsennotierten Unternehmen im Jahr 2016 auf 531. Die Zahl der kapitalmarktorientierten Unternehmen ist dabei weitaus größer. Mitunter deswegen gründete sich das IASC in London. Die heutige IFRS-Foundation überwacht und ernennt das International Accounting Standards Board (IASB) und IFRS Interpretations Committee. Diese standardisieren die Rechnungslegung durch die Publikation von International Accounting Standards (IAS) und International Financial Reporting Standards (IFRS) in Paragraphenform.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Aktueller Standard der Ertragsrealisierung
2.1 IAS 11 Fertigungsaufträge
2.2 IAS 18 Umsatzerlöse
2.2.1 Definition und Bemessung der Erträge
2.2.2 Verkauf von Gütern
2.2.3 Erbringung von Dienstleistungen
2.2.4 Mehrkomponentenverträge
2.2.5 Boni, Rabatte, Vertragskosten und Netzanbindungserlöse
3 Reformierte Ertragsrealisierung nach IFRS 15
3.1 Überblick der Reformierung des IASB und Übergangsvorschriften
3.1.1 Identifizierung von Verträgen mit Kunden
3.1.2 Identifizierung der Leistungsverpflichtungen
3.1.3 Bestimmung des Transaktionspreises
3.1.4 Verteilung des Transaktionspreises
3.1.5 Ertragsrealisierung und Erfüllung der Leistungsverpflichtung
3.2 Behandlung von Vertragskosten
3.3 Relevante Änderungen der Anhangangaben
4 Implementierung des IFRS 15 in der Beispielenergy AG
4.1 Planungskonzeption und vorläufige Einschränkungen
4.2 Informationssammlung und Auswertung
4.3 Anwendung des IFRS 15 auf spezifische Problemstellungen
4.3.1 Take-or-pay Klauseln
4.3.2 Boni und Rabatte
4.3.3 Vertragserlangungskosten und Netzanbindungserlöse
4.3.4 Grundpreisrealisierung und Gegenüberstellung zu IAS 18
5 Finanzielle Auswirkungen des IFRS 15
6 Abschlussbetrachtung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der Umstellung auf den IFRS 15 auf die Ertragsrealisierung in einem kapitalmarktorientierten Energieunternehmen. Das Hauptziel ist die Untersuchung, wie sich das neue 5-Schritte-Modell des IFRS 15 auf die Bilanzierungspraxis, insbesondere bei komplexen Verträgen mit mehreren Leistungsverpflichtungen, sowie auf die Gewinn- und Verlustrechnung und die internen Prozesse auswirkt.
- Analyse und Vergleich der alten Standards IAS 11 und IAS 18 mit dem neuen IFRS 15.
- Methodische Darstellung der 5-Schritte-Ertragsrealisierung.
- Praktische Implementierung des IFRS 15 anhand von Fallbeispielen der Beispielenergy AG.
- Evaluierung finanzieller Auswirkungen und prozessualer Anpassungsbedarfe.
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Identifizierung von Verträgen mit Kunden
Zunächst definiert IFRS 15 den Anwendungsbereich auf alle Verträge mit Kunden die nicht in den Standard von Leasingverträgen IFRS 16, Versicherungsverträgen IFRS 4, Finanzinstrumenten IFRS 9 oder Tauschgeschäften fallen (IFRS 15.5). Dabei sind nur die Verträge relevant, die mit einem Kunden abgeschlossen werden. Ein Kunde ist eine Partei, mit dem das Unternehmen eine Vereinbarung getroffen hat, Güter oder Dienstleistungen für eine Gegenleistung auszutauschen. Entscheidend ist hier, ob vertraglich bedingte Rechte, Leistungsverpflichtungen und –ansprüche entstehen und durchsetzbar sind. Eine Kooperationsvereinbarung die nur zur Teilung von Risiko und Nutzen führt, und keinem Austausch von Gegenleistungen, zählt nicht dazu. Ein Vertrag kann schriftlich, mündlich oder durch eine gewachsene Geschäftsbeziehung entstehen.53 Hat eine Partei ein einseitig durchsetzbares Recht, den noch vollständig unerfüllten Vertrag ohne Entschädigung zu kündigen, liegt nach IFRS 15 kein Vertrag vor. Begründet wird dies mit dem fehlenden Potenzial, die Finanzlage eines Unternehmens zu beeinträchtigen.54 Folgend muss der Vertrag fünf Kriterien kumulativ erfüllen, um als solcher nach IFRS 15 zu gelten. Erstens, müssen beide Parteien dem Vertrag zugestimmt haben und bereit sein, die getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen. Das Unternehmen muss alle Fakten und Informationen einbeziehen, um die Bereitschaft zu bewerten. Der Fokus der zweiten Teilbedingung liegt auf der Schließung von mündlichen Verträgen. Zweitens, muss das Unternehmen die Rechte beider Parteien für den Austausch der Güter und Dienstleistungen ersehen. Drittens, das Unternehmen ist in der Lage die Zahlungsbedingungen im Vertrag zu identifizieren. Viertens, der Vertrag besitzt eine wirtschaftliche Substanz. Dabei muss sich das Risiko, der Zeitpunkt oder die Höhe der zukünftigen Zahlungsströme des Unternehmens ändern. Hier wird versucht zu verhindern, dass Unternehmen ihre Erträge künstlich durch ständigen Austausch von Gütern mit einer anderen Partei aufblähen.55 Fünftens, muss es wahrscheinlich sein, dass das Unternehmen die Gegenleistung für den vereinbarten Austausch von Gütern und Dienstleistungen erhält. Zu prüfen ist dabei nur die die Fähigkeit und Absicht bei Fälligkeit (IAS 15.9e). Als Prüfpunkt gilt hauptsächlich das Kreditrisiko der anderen Partei. Das IASB will hier eine Einbringlichkeitsschwelle (collectability treshold) erzeugen. So muss ein Unternehmen bei Vertragsbeginn oder wenn sich wesentliche Umstände ändern, prüfen, ob die Einbringung der Gegenleistung wahrscheinlich ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die internationale Rechnungslegung nach IFRS ein und erläutert die Notwendigkeit der Umstellung von IAS 11/18 auf IFRS 15 zur Harmonisierung der Finanzberichterstattung.
2 Aktueller Standard der Ertragsrealisierung: Dieses Kapitel analysiert die bisherigen Standards IAS 11 und IAS 18, deren Regelungslücken und die Anwendung bei Fertigungsaufträgen sowie Umsatzerlösen.
3 Reformierte Ertragsrealisierung nach IFRS 15: Hier wird das neue 5-Schritte-Modell des IFRS 15 detailliert erläutert, inklusive der Identifizierung von Verträgen, Leistungsverpflichtungen und der Verteilung des Transaktionspreises.
4 Implementierung des IFRS 15 in der Beispielenergy AG: Dieser Abschnitt beschreibt den praktischen Implementierungsprozess bei der fiktiven Beispielenergy AG, inklusive der Analyse spezifischer Problemstellungen wie Take-or-pay-Klauseln und Grundpreisrealisierung.
5 Finanzielle Auswirkungen des IFRS 15: Hier werden die potenziellen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung und Finanzkennzahlen des Unternehmens analysiert.
6 Abschlussbetrachtung und Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet den IFRS 15 als transparenteres, aber implementierungsintensives Regelwerk.
Schlüsselwörter
IFRS 15, Ertragsrealisierung, IAS 11, IAS 18, Mehrkomponentenverträge, Kundenverträge, Leistungsverpflichtung, Transaktionspreis, Beispielenergy AG, Bilanzierung, Anhangangaben, Take-or-pay, Grundpreis, Umsatzrealisierung, Rechnungslegung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelor-Thesis grundlegend?
Die Arbeit untersucht die Umstellung der Ertragsrealisierung von den bisherigen Standards (IAS 11/18) auf den IFRS 15 im Kontext der Beispielenergy AG.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den zentralen Themen gehören das 5-Schritte-Modell zur Ertragsrealisierung, die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen in Energieverträgen und die Dokumentationsanforderungen des IFRS 15.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?
Das Ziel ist es, die praktischen Herausforderungen der IFRS 15-Implementierung für ein Energieversorgungsunternehmen zu identifizieren und die bilanziellen Auswirkungen der neuen Regelungen zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine literaturgestützte Analyse der Standards, ergänzt durch eine anwendungsorientierte Untersuchung in Form eines Implementierungsprojekts innerhalb der Beispielenergy AG.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Erläuterung des IFRS 15 und einen Praxisteil, der spezifische Probleme wie Grundpreisvariabilisierung und Boni/Rabatte untersucht.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
IFRS 15, Umsatzrealisierung, Energiebranche, Leistungsverpflichtung, Vertragskosten und Bilanzierung sind die entscheidenden Charakteristika.
Wie wirkt sich IFRS 15 konkret auf die Grundpreisrealisierung aus?
Die Arbeit diskutiert, dass eine Variabilisierung des Grundpreises gemäß IFRS 15 die Volatilität der Umsatzerlöse erhöhen kann, da diese dann vom tatsächlichen Verbrauch abhängig gemacht werden.
Warum ist die Implementierung des IFRS 15 so aufwendig für die Beispielenergy AG?
Die Komplexität ergibt sich aus der Notwendigkeit, alle Kundenverträge neu zu bewerten, IT-Systeme anzupassen und eine detaillierte Trennung von Leistungsverpflichtungen vorzunehmen.
- Arbeit zitieren
- Michael Mayrhans (Autor:in), 2017, Änderungen der reformierten Ertragsrealisierung nach IFRS 15 sowie deren Umsetzung und Auswirkung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417919