Die Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser rückte in jüngster Vergangenheit auf verschiedenen Gebieten in den Fokus. Bereits seit einigen Jahren ist ein Trend zu immer weniger Krankenhausapotheken zu erkennen. Während in den 90er Jahren noch ca. 600 Erlaubnisinhaber zum Betrieb einer Krankenhausapotheke existierten, konnten im Jahr 2016 noch 384 Apotheken gezählt werden.
Zuletzt erschütterte ein Urteil des BFH zum Thema Umsatzsteuerbefreiung der Abgabe von Zytostatika im Rahmen einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus das Ökosystem der Krankenhausapotheken mit seinen „Schockwellen“. Seit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses des BMF sind insbesondere Steuer- und Sozialrechtler noch heute mit der Umsetzung – prospektiv z. B. im Rahmen neuer Versorgungsverträge nach § 129a SGB V und retrospektiv im Rahmen von Rückabwicklungen – beschäftigt. Die Rekonstruktion der Abrechnungsvergangenheit gelingt lediglich durch die Betrachtung des Einzelfalles, da nicht die räumliche Nähe im Verhältnis von Krankenhaus und Apotheke, sondern die gemeinsame Trägerschaft für die Frage der Umsatzsteuerbefreiung maßgeblich ist. Unberührt verbleibt die Umsatzsteuerpflicht – und damit der mögliche sowie in der bestehenden Vertragslandschaft wirtschaftlich unentbehrliche Vorsteuerabzug - für die Fremdbelieferung.
Die neuen Vergütungssystematiken - die letztendliche Kalkulationsgrundlage im Rahmen der überarbeiteten Arzneiversorgungsverträge nach § 129a SGB V - und die veränderte umsatzsteuerliche Betrachtung vermag den Trend zum Outsourcing insbesondere im Bereich der onkologischen Zubereitungen weiter zu verstärken.
Die Fremdversorgung durch Krankenhausapotheken des gleichen Trägers oder die Versorgung durch Dritte geht üblicherweise mit einer Vergrößerung der räumlichen Distanz zwischen Versorgtem und Versorgendem einher. Vor dem Hintergrund von spezialisierten Herstellungsbetrieben im Bereich der Onkologie wird dies umso mehr deutlich. Diese beliefern teilweise bundesweit onkologische Schwerpunktpraxen, wie auch Kliniken.
Festzuhalten bleibt, dass sich das Ökosystem der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus verändert. Neue (richter-)rechtliche Rahmenbedingungen, neue wirtschaftliche Anreize und allgemeine Spezialisierungstrends führen zu neuen Versorgungsansätzen die zumeist mit größeren räumlichen Entfernungen einhergehen. Dabei drängen sich Fragen nach der Sicherstellung der Versorgung – in Hinblick auf Qualität und insb. in der Akutversorgung – förmlich auf.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Formen der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus
2.1 Interne Arzneimittelversorgung
2.2 Externe Arzneimittelversorgung
3 Sicherstellung der Arzneimittelversorgung bei größeren Entfernungen
3.1 Praktische und Rechtliche Herausforderungen des Gewährleistungsauftrages
3.1.1 ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung
3.1.2 Lieferung
3.1.3 (persönliche) Beratung
3.1.4 Zeitkomponente
4 Fazit/Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen der Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern vor dem Hintergrund zunehmender Outsourcing-Trends. Zentral ist dabei die Untersuchung, wie eine ordnungsgemäße Versorgung sowie die geforderte Qualität und Sicherheit bei wachsenden räumlichen Distanzen zwischen versorgender Apotheke und Krankenhaus gewährleistet werden können.
- Aktuelle Entwicklungen im Ökosystem der Krankenhausapotheken (Fusionsdruck, Outsourcing)
- Rechtliche Grundlagen der internen versus externen Arzneimittelversorgung
- Anforderungen an die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung und den Gewährleistungsauftrag
- Herausforderungen in Logistik, Lieferung und pharmazeutischer Beratung
- Die Rolle der räumlichen Distanz und Zeitkomponente bei der Sicherstellung der Notfallversorgung
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Lieferung
Die Gewährleistung der direkten Lieferung bzw. Lieferung im Wege des Versandhandels dürfte in der Praxis kein Problem für eine versorgende Apotheke darstellen. Sowohl die Lieferung über den Botendienst nach § 17 Abs. 2 ApBetrO als auch der Vertriebsweg über den Versand nach § 11a ApBetrO sind lange etabliert. Natur- und leitliniengemäß sind hier organisatorische Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, Prüfung der Bestellungen und Auslieferung sowie zum Transport (z. B. Kühlkette) zu treffen. Für die Krankenhausbelieferung dürfte im Kontext der Auslieferung von Arzneimitteln die Regelmäßigkeit der Belieferung vom bekannten Procedere zugunsten höherer Lieferfrequenzen abweichen. Weiterhin findet eine Arzneimittelabgabe im „Standardgeschäft“ auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung aus der ambulanten Versorgung (Muster 16) statt. Bei der Krankenhausbelieferung handelt es sich hingegen i. d. R. um Stationsanforderungen.
Zukünftig könnte die Möglichkeit der Krankenhausbelieferung im Wege des Versandes entfallen, da die aktuelle Bundesregierung ein Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel plant. Hier sind Ausgestaltung und Umsetzung abzuwarten, da auch ein Verbot des Versandes an den Patienten denkbar wäre. Damit könnte der o. g. Versorgungsweg der Krankenhausversorgung offen bleiben.
Sinn und Zweck der Vorschrift nach § 14 Abs. 5 Nr. 2 ApoG dürfte weniger eine Regelung der absoluten Transportwege sein. Vielmehr könnte die gesetzgeberische Intention sein, eine Versorgung „aus einer Hand“ sicherzustellen. Denn theoretisch könnte eine Vertragsapotheke ohne diese Klarstellung eine andere - eventuell der Klinik nähergelegene - Apotheke als „Subunternehmer“ mit der Lieferung beauftragen. Dies könnte eine ökonomische und schnelle Alternative zum unzulässigen Lager vor Ort darstellen, widerspricht allerdings dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit des vertragsschließenden Apothekenleiters.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Beleuchtet den Rückgang der Krankenhausapotheken durch Fusionsdruck und Outsourcing sowie die rechtliche Unsicherheit durch umsatzsteuerliche Urteile.
2 Formen der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus: Definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die interne Versorgung als Funktionseinheit und die externe Versorgung durch Versorgungsverträge.
3 Sicherstellung der Arzneimittelversorgung bei größeren Entfernungen: Analysiert kritisch die Gewährleistung von Qualität und Sicherheit, wenn räumliche Nähe zwischen Apotheke und Krankenhaus wegfällt.
3.1 Praktische und Rechtliche Herausforderungen des Gewährleistungsauftrages: Untersucht die komplexen Anforderungen an die Apotheker bei der Fernbelieferung und Beratung.
3.1.1 ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung: Erörtert, dass der Apotheker für die Einhaltung sämtlicher berufsrechtlicher Pflichten haftet, unabhängig von der räumlichen Distanz.
3.1.2 Lieferung: Diskutiert die logistischen Anforderungen an Transport und Belieferung sowie das Risiko der Verwässerung des Grundsatzes der Versorgung aus einer Hand.
3.1.3 (persönliche) Beratung: Bewertet die gesetzliche Forderung nach apothekerlicher Beratung und die Akzeptanz technischer Kommunikationsmittel zur Überbrückung der Distanz.
3.1.4 Zeitkomponente: Zeigt auf, dass die zeitnahe Belieferung, insbesondere in Notfällen, ein faktisches neues Regionalitätsprinzip erzwingt.
4 Fazit/Ausblick: Fordert den Gesetzgeber auf, eine wettbewerbsrechtliche Gleichstellung zu prüfen, um die Versorgungsqualität der Patienten nachhaltig zu sichern.
Schlüsselwörter
Arzneimittelversorgung, Krankenhausapotheke, Outsourcing, Versorgungsvertrag, ApoG, ApBetrO, Gewährleistungsauftrag, Fernbelieferung, Arzneimittelsicherheit, Pharmazeutische Beratung, Notfallversorgung, Umsatzsteuerbefreiung, Krankenhaus, Apotheke, Regionalitätsprinzip
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Herausforderungen der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgende Apotheken, insbesondere im Kontext von Outsourcing-Trends und größeren räumlichen Entfernungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die strukturelle Veränderung der Krankenhausapothekenlandschaft, die rechtlichen Voraussetzungen der Versorgungsverträge nach dem Apothekengesetz sowie die Sicherstellung von Qualität, Beratung und Zeitnähe bei der Belieferung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen zu geben und kritisch aufzuzeigen, ob die bestehenden Regelungen ausreichen, um eine gleichwertige Arzneimittelversorgung sicherzustellen, wenn die räumliche Nähe zwischen Apotheke und Krankenhaus entfällt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetzesvorschriften (ApoG, ApBetrO), der Auswertung relevanter Rechtsprechung (BFH, BVerwG) und der Berücksichtigung fachspezifischer Leitlinien und Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Anforderungen an den Gewährleistungsauftrag, unterteilt in die ordnungsgemäße Versorgung, die Logistik der Lieferung, die Notwendigkeit persönlicher Beratung und die zeitliche Dringlichkeit in Notfällen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Arzneimittelversorgung, Krankenhausapotheke, Outsourcing, Versorgungsvertrag, Arzneimittelsicherheit, pharmazeutische Beratung und die zeitliche Komponente der Belieferung.
Warum ist das Thema der "Funktionseinheit" so wichtig für die Arzneimittelversorgung?
Die Definition der Krankenhausapotheke als "Funktionseinheit" impliziert traditionell eine räumliche Nähe. Die Arbeit zeigt auf, dass durch Outsourcing diese Einheit räumlich entkoppelt wird, was neue rechtliche Anforderungen an die Gewährleistung der Versorgung stellt.
Welche Rolle spielt das Notfalldepot laut dieser Untersuchung?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass ein Notfalldepot nur für spezielle Antidote gedacht ist und kein vollwertiges Zweitlager ersetzen kann, was die zeitnahe Belieferung durch die versorgende Apotheke bei Notfällen umso kritischer macht.
- Arbeit zitieren
- Dr. Dennis Effertz (Autor:in), 2018, Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch Krankenhausapotheken und durch krankenhausversorgende Apotheken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/418854