Ästhetische Bildung in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung


Studienarbeit, 2017

16 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe

Inhalt

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung
2.1 Mensch mit geistiger Behinderung

3. Sozialpädagogische Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung in Wohngruppenform
3.1 Institution Wohngruppe
3.2 Ziele
3.3 Pädagogische Fördermaßnahmen

4. Begriffsbestimmung
4.1 Ästhetische Bildung

5. Ästhetische Bildung in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung
5.1 Möglichkeiten der Förderung für Menschen mit geistiger Behinderung
5.2 Methoden & Techniken
5.3 Theorien
5.4 Qualifikation der Mitarbeiter

6. Projekt „TAT“
6.1 Beschreibung des Projekts
6.2 Teilnehmer
6.3 Verwendete Materialien & Techniken
6.4 Durchführung/ Ablauf

7. Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ästhetische Bildung ein sehr diskutierter Begriff, der vor allem als Oberbegriff für alle pädagogischen Handlungsbereiche beschrieben wird, die die ästhetische Arbeit mit einbeziehen, beispielsweise Kunst, Theater, Musik und Literatur. Schon lange orientiert sie sich also nicht mehr nur an den Themen der Kunst und der Kultur, sondern setzt ihren Schwerpunkt auf allgemeinere Aspekte eines ästhetischen Ich- Weltverhältnisses und der Persönlichkeitsbildung durch ästhetische Erfahrung. Darunter fällt vor allem die Frage nach der Bedeutung von Wahrnehmung und Sinnlichkeit. Der Begriff der Ästhetischen Bildung wächst und wird immer bedeutender. Ästhetik, ästhetische Erfahrungen, ästhetisches Verständnis und ästhetisches Wissen gilt heute als wesentlicher Bestandteil des Lernens und der Bildung.

Aus der Sicht des Begriffs ästhetische Bildung wird sich die Aufgabe gestellt, wie die Arbeit mit einer geistigen behinderten Person durch ästhetische Bildung in einer Wohngruppenform gefördert werden kann. Ein Mensch mit geistiger Behinderung lebt in einer betreuten Wohngruppe. Hier bekommt er/ sie Unterstützung bei alltagsund lebensnotwendigen Maßnahmen von pädagogischen Fachkräften. Damit der Mensch mit einer geistigen Behinderung individuelle Entwicklungsförderungen erhält, werden Konzepte und Ideen einer Fördermaßnahme durch die pädagogischen Mitarbeiter*Innen erarbeitet. Viele Konzepte und Maßnahmen, die in einer Wohngruppenform angeboten werden, stammen aus ästhetischen Handlungsfeldern. Die ästhetischen Handlungsfelder beschreiben vielfältige Methoden und Techniken, die in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen angewendet werden. Ein Konzept einer betreuten Wohngruppe in H. wird hier als ein Beispiel für die ästhetische Gestaltung im Kontext von Wohngruppenarbeit erläutert. Das Projekt nennt sich „TAT“ (Treff am Turm) und wurde als Freizeitgestaltung für die Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung entwickelt. Die Konzeptidee beruht auf dem Grundgedanken, dass ästhetische Gestalten als Teilnahme in der Gesellschaft dienen kann.

2. Begriffsbestimmung

2.1 Mensch mit geistiger Behinderung

Der Mensch mit einer Behinderung wird gesetzlich nach dem §2 Abs. 1 SGB IX eingestuft, „[...] wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheitszustand mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“

Diese Studienarbeit setzt den Fokus auf die geistige Behinderung.

Eine geistige Behinderung wird als Folge einer Hirnschädigung dargestellt, die in intellektuellen Fähigkeiten, wie beispielsweise Wahrnehmen und Einsehen, beeinträchtigt ist und dadurch Konsequenzen auf das Lernen und die Lebensgestaltung eines Menschen mit sich bringt. Es wird auch von einer unvollständigen Entwicklung der geistigen Fähigkeiten gesprochen. Dennoch bereitet es große Schwierigkeiten eine einheitliche Begriffsdefinition für geistige Behinderung abzuleiten, da es keine allgemeingültigen Merkmale gibt. In der Fachdiskussion steht der Mensch mit seiner Art im Vordergrund. Der Schwerpunkt der Begriffserklärung konzentriert sich auf die Individualität und die Umwelt des Einzelnen. Mit der geistigen Behinderung wird ein Anpassungsspielraum zwischen den Möglichkeiten des Einzelnen und der Strukturen als auch den Erwartungen der Umwelt verdeutlicht. Ähnlich sieht es auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe, die die geistig behinderten Menschen als individuell sehr unterschiedlich beschreibt, wie jeder andere Mensch auch. „Es ist normal verschieden zu sein: Jeder Mensch ist einzigartig und unverwechselbar“ (Frühauf, T.; S. 334; 2011). Indirekt wird dadurch verdeutlicht, dass die verschiedenen Grade der geistigen Behinderung sich auch verschiedenen durch die Umweltbedingungen bemerkbar machen.

Im medizinischen Bereich wird geistige Behinderung […] „als ein Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeit definiert“ (Fornefeld, B.; 2013; S. 65). Dabei werden Fähigkeiten, die zum Intelligenzniveau beitragen, wie beispielsweise Kognition, Sprache, Motorik und soziale Fähigkeiten, stark eingeschränkt. Die Formen der geistigen Behinderung werden anhand eines Intelligenzquotienten in drei Schweregrade eingeordnet: mäßige oder leichte, mittelgradige und sehr schwere Behinderung. Die Internationale Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) und das Diagnostische und Statistische Manual Psychischer Störungen (DSM- IV) erklären geistige Behinderung als Intelligenzminderung und erfassen den jeweiligen Grad der Intelligenzabweichung. Die beiden Klassifikationsschemas ordnen die geistige Behinderung unter den psychischen und den Intelligenzstörungen zu.

In den letzten Jahren entstand ein verändertes Verständnis von dem Begriff Behinderung. Zunehmend wird deutlich, dass es eine große Abhängigkeit zwischen den Individuen und den sozialen Lebensumständen gibt. Der Begriff Behinderung wird verstärkt unter der Sichtweise des biopsycho- sozialen Modell erläutert. Die neugebildete Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) beschäftigt sich mit dem Ziel die gesamte Lebenssituation der Betroffenen zu berücksichtigen. Sie beschreibt „die Gesundheitsprobleme eines Menschen werden in ihren Auswirkungen auf dessen Körperfunktionen und -strukturen, die Aktivitäten sowie die Möglichkeiten der Teilhabe gesehen“ (Fornefeld, B.; 2013; S.69). Das Ziel muss also die Öffnung allgemeiner Orte zur Teilhabe für alle Menschen sein.

3. Sozialpädagogische Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung in Wohngruppenform

3.1 Institution Wohngruppe

Die Menschen mit geistiger Behinderung können in verschiedenen Wohnformen: Wohngemeinschaft, Wohnung mit Assistenzbedarf und einer Wohngruppe leben. Der Unterschied von einer Wohngemeinschaft und einer eigenen Wohnung mit Assistenzbedarf zur Wohngruppe stellt die Selbstständigkeit und die Selbstversorgung der BewohnerInnen dar.

Die Wohngruppe steht bei dieser Studienarbeit im Vordergrund. Bei der Wohngruppe handelt es sich um eine Einheit, die von einem Träger organisiert ist. Der Träger entscheidet auch über die Zusammensetzung der Wohngruppe, da haben die BewohnerInnen kein Mitbestimmungsrecht. Thesing definiert eine Wohngruppe wie folgt: „Es leben Personen zusammen, die durch Verantwortung und Pflichten zur Selbstversorgung überfordert wären und deshalb nicht selbstständig leben können; sie wirken jedoch nach ihren individuellen Fähigkeiten und Kräften bei der Selbstversorgung und dem Leben der Gruppe mit. Es ist eine je nach Bedarf der Bewohner gestaffelte Betreuung rund um die Uhr möglich; dafür hat der Träger entsprechende Vorkehrungen getroffen“ (Thesing; 1998; S. 87).

3.2 Ziele

Das wichtigste Ziel der Wohngruppenförderung ist das Wohlergehen des*r Bewohners*In, die individuelle Förderung der Selbständigkeit, der Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten und der Erhalt erlernter Inhalte zu verfestigen. Die pädagogische Begleitung hat die Aufgabe, das Wohnen so zu gestalten, dass der*die Bewohner*In ein selbstbestimmtes Leben führen und an den sozialräumlichen Angeboten teilnehmen kann. Das Wohnen schafft einen Ort für Zusammenleben und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Durch das individuelle Wohnen, können die Bewohner*Innen ihre Bedürfnisse mitgestalten und in Interaktion miteinander treten.

Die Förderung der Selbstständigkeit der einzelnen Bewohner*Innen nimmt einen großen Stellenwert ein. Die Bewohner*Innen haben die Aufgabe sich so selbstständig wie möglich um die Organisation ihres alltäglichen Lebens (Einkaufen, Essen zu bereiten, Zimmer aufräumen, etc.) zu kümmern. Dabei bekommen sie Unterstützung von pädagogischen Fachkräften. Des Weiteren steht die individuelle Entwicklungsförderung der einzelnen Bewohner*Innen im Fokus. Diese wird regelmäßig von den Fachkräften überprüft und reflektiert. Entwicklungsförderungen können sein: Einkaufen gehen, Fähigkeiten auszubauen, Freizeitmöglichkeiten gestalten, Interessen der Bewohner*Innen zu ermöglichen und durchzusetzen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Zugänge der Möglichkeiten unterschiedlich erreichbar sind, da der Hilfebedarf der Bewohner*Innen individuell ausgeprägt ist und sich die Angebote an ihnen orientieren.

Aus diesen beiden Punkten lässt sich zusammenfassen, dass es auch in der betreuten Wohnform darum geht, die Bewohner*Innen in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen Teilhabechancen zu schaffen. Die Menschen mit geistiger Behinderung sollen selbst entscheiden können, wo und wie sie leben möchten. Zusätzlich steht den Bewohnern*Innen das persönlichen Budget zu, indem sie ihre individuellen Bedürfnisse mit dem Ziel der gesellschaftlichen Teilnahme in eigener Verantwortung organisieren können. (Thesing, 1998)

3.3 Pädagogische Fördermaßnahmen

Pädagogische Fördermaßnahmen einer betreuten Wohnform beziehen sich hauptsächlich auf den Alltag der Bewohner*Innen als auch auf deren Bedürfnisse. In den Fördermaßnahmen können Inhalte der Selbstständigkeit, des Sozialverhalten, der Persönlichkeitsbildung, der Freizeitgestaltung und der Normalisierung des Alltags vorhanden sein. http://www.caritas-wohnen-hildesheim.de/download/konzeption.pdf

In einer betreuten Wohngruppe können pädagogische Fördermaßnahmen beispielsweise das selbstständige Einkaufen/ Selbstversorgung oder die Freizeitgestaltung, das monatliche Schwimmtraining im öffentlichen Hallenbad sein. Die konkreten Hilfemaßnahmen sollen so ausgearbeitet sein, dass die Bewohner*Innen neue Handlungsmöglichkeiten erkennen und nutzen lernen. Die Die Bewohner*Innen können durch die angebotenen Hilfen einen leichteren Umgang mit ihren eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen zur Gestaltung ihres eigenen Lebens finden. Insgesamt wird für jede*n Bewohner*In ein individueller Förderplan gemeinsam mit den Bewohnern selbst, den Betreuer*Innen, der gesetzliche Betreuer und den Angehörigen erarbeitet. Dieser Plan wird hinsichtlich der festgelegten Ziele evaluiert und fortgeführt.

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Ästhetische Bildung in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung
Note
1,0
Jahr
2017
Seiten
16
Katalognummer
V419419
ISBN (eBook)
9783668682078
ISBN (Buch)
9783668682085
Dateigröße
520 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ästhetische Bildung, Menschen mit Behinderung, geistige Behinderung, Kreative Methoden, Inklusion, Teilhabe an der Gesellschaft, Wohngruppenarbeit
Arbeit zitieren
Anonym, 2017, Ästhetische Bildung in der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419419

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