Einleitung
Am 17.11.2004 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)1 verabschiedet, welches sich einreiht in die Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission Corporate Governance.
Schwerpunkte dieses Gesetzentwurfes sind das Anfechtungsrecht sowie die Organhaftung von Vorstand und Aufsichtsrat,2 wobei insbesondere die Klagedurchsetzung bei der Innenhaftung von Vorstand und/oder Aufsichtsrat durch Minderheitsaktionäre vereinfacht werden soll.3
Dieses Seminar behandelt die Vorschriften, welche zur Erreichung des letztgenannten Zieles dienen. Zu diesem Zweck wird zunächst die jetzige Rechtslage dargestellt. Sodann wird unabhängig vom RegE UMAG die Kritik an der jetzigen Rechtslage aufgezeigt. Daran anknüpfend werden die Änderungen der Klagedurchsetzung durch den RegE UMAG vorgestellt, um in einem letzten Schritt nach der Problemlösungskompetenz dieses RegE zu fragen und gegebenenfalls weitere bzw. weitergehende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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1 Einzusehen unter http://www.bmj.de/media/archive/797.pdf.
2 Thümmel, DB 2004, 471.
3 RegE, S. 1.
4 BHGZ 135, 244 (252 ff.).
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Haftungsdurchsetzung de lege lata
- I. Grundsatz: Aufsichtsrat oder Vorstand
- II. Auf Verlangen der Hauptversammlung
- III. Auf Verlangen einer Minderheit
- 1. Benötigtes Quorum
- 2. Aktienbesitz vor Kenntniserlangung
- 3. Minderheitenrecht nach § 147 III AktG
- 4. Die Kostenregelung
- IV. Kritik an der jetzigen Regelung
- 1. Kritik an der Regelung des § 147 III AktG
- a) Kritik hinsichtlich des Quorums
- b) Kritik hinsichtlich anderer Voraussetzungen
- c) Kritik am besonderen Vertreter
- 2. Kritik an der Regelung des § 147 IV AktG
- 3. Kritik wegen eines fehlenden Vorverfahrens
- C. Verfolgungsrecht de lege ferenda
- I. Neuregelung des § 147 AktG-E
- II. Einfügung des § 148 AktG-E
- 1. Erforderliches Quorums
- 2. Einführung eines Vorverfahrens
- 3. Abschaffung des besonderen Vertreters
- 4. Lösung der Kostenfrage
- III. Kritik
- 1. Kritik an der Absenkung des Schwellenwertes
- 2. Kritik am Vorverfahren
- 3. Kritik an der Einführung der actio pro socio
- 4. Kritik an der Kostenregelung
- 5. Kritik an weiteren Voraussetzungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Durchsetzung der Organhaftung durch die reformierte Aktionärsklage nach dem RegE UMAG. Ziel der Arbeit ist es, die aktuelle Rechtslage der Aktionärsklage zu analysieren, die Änderungen durch den RegE UMAG zu beleuchten und deren Auswirkungen auf die Durchsetzung der Organhaftung zu bewerten.
- Die aktuelle Rechtslage der Aktionärsklage im deutschen Aktienrecht
- Die Auswirkungen der Reform des Aktienrechts durch den RegE UMAG
- Die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Organhaftung durch Aktionäre
- Die Kritik an der neuen Regelung und deren Auswirkungen auf die Praxis
- Die Bedeutung der Aktionärsklage für die Corporate Governance
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung bietet einen Überblick über die Thematik und erläutert die Relevanz der Aktionärsklage für die Durchsetzung der Organhaftung. Kapitel B analysiert die Rechtslage der Aktionärsklage vor der Reform des Aktienrechts, wobei insbesondere die verschiedenen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Klageerhebung sowie die Kritik an der bestehenden Regelung beleuchtet werden. Kapitel C widmet sich der neuen Regelung im RegE UMAG und analysiert die Änderungen hinsichtlich der Voraussetzungen, des Verfahrens und der Kostenregelung. Schließlich wird im letzten Kapitel die Kritik an der neuen Regelung diskutiert und deren Auswirkungen auf die Durchsetzung der Organhaftung bewertet.
Schlüsselwörter
Aktionärsklage, Organhaftung, RegE UMAG, Corporate Governance, Aktienrecht, Minderheitsrechte, Vorverfahren, Kostenregelung, Kritik, Reform, Rechtsprechung, Praxis.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel des Gesetzes UMAG?
Das UMAG zielt darauf ab, die Integrität von Unternehmen zu stärken und die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Vorstände und Aufsichtsräte durch Minderheitsaktionäre zu erleichtern.
Wie wurde die Aktionärsklage reformiert?
Durch die Absenkung von Schwellenwerten (Quoren) und die Einführung eines Vorverfahrens wurde es für Aktionäre einfacher, Klagen wegen Pflichtverletzungen der Organe einzuleiten.
Was versteht man unter Organhaftung?
Organhaftung bezeichnet die persönliche Haftung von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft bei schuldhaften Pflichtverletzungen.
Welche Kritik gibt es am RegE UMAG?
Kritiker befürchten eine Zunahme von „Erpressungsklagen“ durch Berufskläger und sehen die Gefahr, dass die Entscheidungskompetenz der Organe durch Klagedruck gelähmt wird.
Was ändert sich bei der Kostenregelung?
Die Neuregelung versucht, das Kostenrisiko für klagende Minderheitsaktionäre kalkulierbarer zu machen, um die faktische Hürde für Haftungsprozesse zu senken.
- Quote paper
- Andreas Müller (Author), 2005, Durchsetzung der Organhaftung durch die reformierte Aktionärsklage nach dem RegE UMAG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41952