Die Position Gregors VII. im Investiturstreit mit Heinrich IV.


Seminararbeit, 2003

18 Seiten, Note: Gut (2)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Einführung in das Thema.

2. Der Investiturstreit als historischer Hintergrund

3. Die Person Gregor VII

4. Drei Quellen in Darstellung
4.1 Das Papstwahldekret von
4.2 Der Dictatus Papae
4.3 Ein Brief Gregors VII. an Hermann von Metz

5. Darstellung und Interpretation der Position Gregors VII

6. Die Bedeutung des Themas in der Folgezeit und bis heute

7. Abschließende Bemerkungen

8. Literaturangaben

1. Einleitung und Einführung in das Thema

Die folgende Arbeit befasst sich mit der Position Gregors VII. im Investiturstreit. Da neben Gregor VII. Heinrich IV. einer der Hauptakteure und Gegenspieler Gregors war, kann auch sein Standpunkt in diesem Streit nicht außer Acht gelassen werden. Die Benennung der Auseinandersetzung als „Investiturstreit“, der zeitlich im 11. und 12. Jahrhundert einzuordnen ist, ist heute nicht unumstritten[1], ging es doch neben der bzw. mit ausgelöst durch die Investitur durch Laien um das Verhältnis von kirchlicher und weltlicher Macht. Im Mittelpunkt dieses Konfliktes standen zu Beginn des 11. Jahrhunderts Heinrich IV. und Gregor VII. Anhand dreier Quellen (Papstwahldekret von 1059, Dictatus Papae, Brief an Hermann von Metz) soll im Folgenden die Position des letztgenannten herausgearbeitet und dargestellt werden. Zuvor bedarf es aber einer Beschreibung der Person Gregors VII. sowie des sogenannten Investiturstreites im Allgemeinen, dessen Auswirkungen im Anschluss an die Quellenarbeit geschildert werden.

2. Der Investiturstreit als historischer Hintergrund

Die durch Simonie[2], Nikolaitismus[3] und Laieninvestitur[4] verweltlichte Kirche sah sich ab dem 10. Jahrhundert als reformbedürftig und bekämpfte deshalb besonders die drei genannten Abweichungen vom asketischen Ideal des Klerikerlebens. Auftrieb erhielt die Reformbewegung durch chaotische Verhältnisse in Rom, wo zeitweise drei Päpste (Benedikt IX., Silvester III., Gregor VI.) gleichzeitig amtierten und allesamt von Heinrich III. zugunsten Clemens II. abgesetzt wurden. Mit Gregor VI. ging auch der spätere Gregor VII. ins Exil nach Deutschland, was später näher erläutert wird.

Durch die Einsetzung von Mitgliedern des deutschen Reichsepiskopats, die als Päpste ihre Bistümer beibehielten, was zuvor nicht gern gesehen wurde, da der Papst allein Bischof von Rom zu sein hatte, nahm die Kirche unter diesen Päpsten zwischen 1046 und 1073 ihre weltliche Leitungsaufgabe zunehmend wichtiger. Mit Leo IX. und Nikolaus II. begann das Reformpapsttum durch Schaffung eines Kardinalskollegiums, welches mit dem später zu beschreibenden Papstwahldekret von 1059 die alleinige Befugnis zur Papstwahl erhielt.

Der eigentliche Konflikt wurde ausgelöst durch unterschiedliche Kandidaten von Heinrich IV. und Papst Alexander II. für das Bischofsamt von Mailand, was zu Bannung fünf königlicher Räte von Seiten Alexanders II. führte. Gregor VII., nach dem Tod Alexanders II. seit 1073 Papst, forderte Heinrich IV. nach erneuter Provokation durch den deutschen König zur Trennung von den gebannten Räten auf. Daraufhin erhob der König auf dem Reichstag in Worms 1076 in einem Brief schwere Vorwüfe „[a]n Hildebrand[5], nicht mehr Papst, sondern an den falschen Mönch“[6] und forderte ihn auf: „Wir, Heinrich, König von Gottes Gnaden, mit all unseren Bischöfen sagen dir: steige herab, steige herab.“[7] Als der Brief Gregor VII. auf einer Fastensynode erreichte, setzte er seinerseits Heinrich IV. ab und exkommunizierte ihn in Form eines Gebets, worauf die deutschen Bischöfe und Fürsten eine Neuwahl des Königs mit Hilfe des Papstes innerhalb eines Jahres in Augsburg planten. Heinrich reiste daraufhin dem Papst entgegen und erreichte in Canossa, auf der Burg von Markgräfin Mathilde von Tuszien, einer Anhängerin Gregors, nach dreitägiger Buße seine Rekommunikation. Die deutschen Fürsten wählten jedoch trotzdem einen Gegenkönig, den Schwaben-Herzog Rudolf von Rheinfelden. Drei Jahre lang behielt der Papst daraufhin eine neutrale Position, bis er auf der römischen Fastensynode von 1080 schließlich Heinrich erneut exkommunizierte. Heinrich ließ Erzbischof Wibert von Ravenna zum Gegenpapst Clemens III. wählen und zog 1083 mit seinem Heer in Rom ein. Dort musste sich Papst Gregor VII. in der Engelsburg verstecken und flüchtete schließlich nach Salerno, wo er 1085 starb. Heinrich wurde von Clemens III. zum Kaiser gekrönt.

Der berühmte „Gang nach Canossa“, der vordergründig als taktischer Sieg Heinrichs IV. erscheint, da dieser seiner Absetzung zuvorkam, führte aber eigentlich zum Machtgewinn des Papstes: Das Verbot der Laieninvestitur konnte ausdrücklich auf Könige und Kaiser ausgedehnt werden, denn Heinrich hatte mit seinem Bußgang gezeigt, dass „auch der König [...] als sündiger Mensch unter der Kirchenhoheit des Papstes [steht]“[8]. Die zweite Exkommunikation Heinrichs jedoch muss als Niederlage Gregors verbucht werden, denn sie nahm ihm die Macht und trieb ihn ins Exil.

Ein Ende fand der Investiturstreit erst mit dem Wormser Konkordat von 1122, in dem der Kaiser auf Investitur mit Ring und Stab verzichtet.

3. Die Person Gregor VII.

In der Literatur werden Gregor VII. und sein Wirken höchst unterschiedlich beurteilt und benannt. Einerseits als „religiöses Genie“, „Revolutionär“ und „zweifellos einer der größten aller Päpste“[9] durchaus positiv bewertet, finden sich andererseits auch Attribute wie „Härte, Fanatismus, Maßlosigkeit und Grausamkeit, Rührseligkeit und Haßgefühle[...]“, die den von „Kraft und Verstand, Unbeugsamkeit und Willensmacht“ gekennzeichneten Papst zu einem Menschen machten, dem „kaum eine sympathische Seite abzugewinnen“ sei.[10] Einigkeit scheint allerdings darüber zu herrschen, dass man in Gregor VII. einen „bedeutenden“ und „umstrittenen“[11] Papst vor Augen hat, dessen Leben hier in äußerster Kürze wiedergegeben werden soll.

[...]


[1] Vgl. Engelberger, Johann: Gregor VII. und die Investiturfrage: quellenkritische Studien zum angeblichen Investiturverbot von 1075, Köln-Weimar-Wien-Böhlau 1996, S. 256 und Fuhrmann, Horst: Gregor VII., Gregorianische Reform und Investiturstreit, in: Greschat, Martin (Hrsg.): Das Papsttum I. Von den Anfängen bis zu den Päpsten in Avignon, Stuttgart-Berlin-Köln-Mainz 1984, S. 155.

[2] Ämterkäuflichkeit, Name nach Apg 8,18ff.

[3] Priesterehe, Name nach Apk 2,6.

[4] Investitur = lat.: „Einkleidung“, im MA Einsetzung in ein hohes kirchliches Amt.

[5] Hildebrand war der Geburtsname Gregors VII (vgl. S. 5).

[6] Ritter, A.M.: Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen, Band 2: Mittelalter, S. 91f.

[7] Ebenda.

[8] Fuhrmann 1984, S. 171.

[9] Blumenthal, Uta-Renate: Artikel „Gregor VII., Papst (1073-1085)“, in: TRE Band XIV, S. 145.

[10] http://www.mittelalter-genealogie.de/mittelalter/paepste/gregor_7_papst_+_1085.html (Kühner, Hans : Lexikon der Päpste, S. 142-148).

[11] Blumenthal, Uta-Renate: Gregor VII. Papst zwischen Canossa und Kirchenreform, Darmstadt 2001, Vorwort der Autorin

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Position Gregors VII. im Investiturstreit mit Heinrich IV.
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen  (Institut für Evangelische Theologie)
Veranstaltung
Methoden der Kirchengeschichte/ Proseminar
Note
Gut (2)
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V41957
ISBN (eBook)
9783638401098
Dateigröße
530 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Breiter Seitenrand
Schlagworte
Position, Gregors, Investiturstreit, Heinrich, Methoden, Kirchengeschichte/, Proseminar
Arbeit zitieren
Michaela Hofmann (Autor:in), 2003, Die Position Gregors VII. im Investiturstreit mit Heinrich IV., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41957

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