Die kleineren Herrschaften der Eifel im 14. Jahrhundert. Blankenheim, Manderscheid und Virneburg


Magisterarbeit, 2010

92 Seiten, Note: 3,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Eingrenzung des Themas und Vorgehensweise
1.2 Quellen
1.3 Forschungsstand

2. Die Eifel
2.1 Der Naturraum Eifel
2.2 Die wirtschaftlichen Entwicklungen in der Eifel

3. Das Heilige Römische Reich im 14. Jahrhundert

4. Blankenheim
4.1 Von den Anfängen bis Friedrich I. († 1267)
4.2 Die Herrschaftsfolge im 14. Jahrhundert
4.3 Die Außenpolitik
4.3.1 Lehen
4.3.2 Fehden
4.3.3 Heiratspolitik
4.4 Herrschaftsrechte
4.5 Eigengüter
4.6 Die weiteren Familienmitglieder

5. Manderscheid
5.1 Von den Anfängen bis Wilkin († 1267)
5.2 Die Herrschaftsfolge im 14. Jahrhundert
5.3 Die Außenpolitik
5.3.1 Lehen
5.3.2 Fehden
5.3.3 Heiratspolitik
5.4 Die Innenpolitik
5.5 Die weiteren Familienmitglieder

6. Virneburg
6.1 Von den Anfängen bis Heinrich I. († 1289)
6.2 Die Herrschaftsfolge im 14. Jahrhundert
6.3 Die Außenpolitik
6.3.1 Lehen
6.3.2 Fehden
6.3.3 Heiratspolitik
6.4 Herrschaftsrechte
6.5 Eigengüter
6.6 Die Innenpolitik
6.7 Die weiteren Familienmitglieder

7. Gegenüberstellung der Herrschaften
7.1 Lehen
7.2 Fehden
7.3 Heiratspolitik
7.4 Herrschaftsrechte
7.5 Eigengüter
7.6 Die Innenpolitik
7.7 Die weiteren Familienmitglieder

8. Fazit

9. Quellen- und Literaturverzeichnis
9.1 Quellen
9.2 Literatur

1. Einleitung

1.1 Eingrenzung des Themas und Vorgehensweise

Den kleineren Herrschaften[1]der Eifel hat bis heute kaum jemand Aufmerksamkeit geschenkt. So ist die Eiflia illustrata[2]aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts immer noch das einzige Werk, in dem eine komplette Erfassung der Eifelherrschaften versucht wurde. In ihr werden insgesamt 24 Herrschaften[3]bzw. Grafschaften genannt, von denen es aber nicht alle schafften ihre Dynastie bis in das 14. Jahrhundert fortzuführen.[4]Die Herrschaften, auf die das zutrifft, scheiden daher für eine Betrachtung in dieser Arbeit von vorneherein aus, ebenso diejenigen deren Linie im Laufe des 14. Jahrhunderts ausgestorben war.[5]Neben diesen offensichtlichen Auswahlkriterien fällt besonders die Forschungs- und Quellenlage ins Gewicht, auf die später noch im Einzelnen eingegangen wird. Auf Grund der Tatsache, dass die kleineren Herrschaften bisher kaum Beachtung fanden, finden sich nur wenige Arbeiten die diese im 14. Jahrhundert zum Thema hatten. Die Wahl fiel am Ende aus mehreren Gründen auf Blankenheim, Manderscheid und Virneburg.

Ein Argument für diese drei war, dass sich zu allen ein ausreichendes Maß an Literatur und Quellen findet. Außerdem bieten sie sich an, da sie die Möglichkeit eröffnen, Herrschaften mit unterschiedlichen Entwicklungsstadien darzustellen. So bleibt Manderscheid das gesamte 14. Jahrhundert eine einfache Herrschaft, während Blankenheim zum Ende des Jahrhunderts zur Grafschaft aufstieg und Virneburg bereits eine Grafschaft war.

Die vorliegende Arbeit hat auf der einen Seite zum Ziel, das Wirken dieser drei Herrschaften darzustellen und Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, auf der anderen Seite soll im Zuge der Auswertung dieser Herrschaften aber auch gezeigt werden, dass das pauschale und recht negativ behaftete Bild, das in der Literatur besteht, revidiert werden muss. So vertritt Janssen die Ansicht, dass die kleineren Herrschaften in der Eifel nie ein „Eigenbewusstsein“ bekommen hätten.[6]Ein weiterer Vorwurf, der sich in der Literatur immer wieder findet, ist die so genannte „Schaukelpolitik“ der Eifelgrafen.[7]Diese Formulierung unterstellt sämtlichen Herrschaften, dass sie wie das berühmte Fähnchen im Wind waren und ständig ihre politische Ausrichtung änderten. Es ist verständlich, dass in dieser Arbeit kein Anspruch auf ein vollständiges und differenziertes Bild der Eifelherrschaften gestellt werden kann, da dazu sämtliche Herrschaften untersucht werden müssten. Doch wird sich am Ende herausstellen, dass der Begriff „Schaukelpolitik“ ungeschickt gewählt wurde, auch wenn bestimmte Assoziationen durchaus nachweisbar sind.

Um die Herrschaften nicht losgelöst von den allgemeinen Entwicklungen in ihrem Umfeld zu betrachten, wird der eigentlichen Untersuchung eine Einführung in die naturräumlichen Gegebenheiten sowie in die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen der Eifel im 14. Jahrhundert vorangestellt. Ebenfalls werden kurz die Entwicklungen innerhalb des Heiligen Römischen Reiches dargestellt, mit einem besonderen Blickpunkt auf die Politik der drei großen Herrschaften Köln, Trier und Luxemburg, die auch in der Eifel Interessen hatten.

Da die einzelnen Herrschaften am Ende miteinander verglichen werden sollen, bietet es sich an sie nach den gleichen Gesichtspunkten zu betrachten. Diese wurden so ausgewählt, dass sie einen möglichst großen Überblick erlauben, sowohl was ihre innere Struktur als auch ihr politisches Handeln nach außen angeht. Dabei wird jede Familie erst einmal in ihren geschichtlichen Kontext gestellt, indem sie chronologisch von ihren Anfängen bis zum letzten Regenten, der nicht bis ins 14. Jahrhundert regiert hat, dargestellt wird. Dadurch wird die grundlegende Ausgangsituation, mit der die Geschlechter in das 14. Jahrhundert traten, gezeigt. Das anschließende Kapitel sollte eigentlich nur einen kurzen Überblick über die Herrschaftsfolge des 14. Jahrhunderts geben, um auf dieser Basis ein Zurechtfinden in den einzelnen Kapiteln zu erleichtern, was im Falle von Manderscheid und Virneburg auch zutreffend ist. Während den Untersuchungen zu Blankenheim hat sich jedoch herausgestellt, dass in der Literatur die Herrschaftsfolge bis jetzt falsch dargestellt wurde. Um eine korrekte Darstellung der weiteren Untersuchung-sschwerpunkte zu sichern war demnach eine Richtigstellung der Abfolge notwendig, daher ist dieses Kapitel bei Blankenheim entsprechend ausführlicher ausgefallen.

Als nächstes wird die Außenpolitik der jeweiligen Herrschaft näher betrachtet. Dabei ist diese nicht mit der heutigen Außenpolitik zu verwechseln. In diesem Oberbegriff sind lediglich die Unterpunkte Lehen, Fehden und Heiratspolitik zusammengefasst, also alles was die Grenzen der Herrschaft in irgendeiner Weise überschritten hat. Unter dem Punkt Lehen wird alles aufgeführt, was die Herrschaften von ihren Lehensherren als Lehen erhalten hatten, aber auch die Güter die sie von ihrem Eigengut an diese abgaben und als Lehen zurückbekamen. Das lässt bereits vermuten, dass eine neu eingegangene Lehensbindung für die Herrschaft eine positive als auch negative Entwicklung bedeuten konnte. Während der Erhalt eines bisher noch nicht in ihrem Einflussbereich stehenden Gebietes zu einer Vergrößerung ihres Territoriums und ihres Einflussbereiches führte, bedeutete die Herausgabe ihres Eigengutes und Umwandlung in ein Lehen in vielen Fällen eine Beschneidung ihrer Herrschaftsrechte in diesem Gebiet. Gleichwohl konnte diese Lehensbindung durchaus von Nutzen sein, wenn die entsprechenden Güter zum Beispiel unter den Schutz des Lehensherrn gestellt wurden. Welche territorialen Entwicklungen daraus hervorgingen und welche Vorteile oder Nachteile diese für die Herrschaften bedeuteten, werden die nachfolgenden Untersuchungen zeigen.

Das Kapitel Fehden befasst sich nicht nur mit den einzelnen Waffengängen der Herrschaften, hier finden sich auch die Streitfälle, die nicht in einer gewaltsamen Auseinandersetzung endeten. Es stellt sich hierbei die Frage, ob diese Auseinandersetzungen zu einer Stärkung oder zu einer Schwächung der jeweiligen Herrschaft führten. Als letzter Punkt, der zur Außenpolitik zählt, werden die Eheschließungen der Herrscher aber auch ihrer Söhne und Töchter dargestellt, um einen Einblick in das persönliche Netzwerk der Herrschaften zu erhalten. Dieses Kapitel eröffnet gleichzeitig einen Einblick in die familiären Entwicklungen, indem es auch einen Gesamteinblick in den Nachwuchs der Herrschenden erlaubt. In wie weit die einzelnen Eheschließungen einen Zugewinn an Macht, Prestige und Territorium bedeuteten, wird sich zeigen.

Das nächste Kapitel hat die eigentlichen Herrschaftsrechte sowohl innerhalb des Eigengutes als auch der Lehen zum Thema. Darauf folgend wird die Entwicklung der Eigengüter dargestellt, ob Verluste durch Verkauf oder Lehensgabe und, ob Gewinne durch Kauf oder Erbfall verzeichnet werden konnten. Die Quellen- und Literaturlage ist bei der Herrschaft Manderscheid jedoch so schlecht, dass diese beiden Punkte bei ihr entfallen mussten, da sich keine konkreten Aussagen treffen lassen.

Im Abschnitt Innenpolitik, die wie bei der Außenpolitik nicht im heutigen Sinne zu verstehen ist, soll dargestellt werden, wie die Herrschaften ihren eigenen Besitz nutzen konnten und ob sie zum Beispiel selbst als Lehensherr auftraten, indem sie Teile ihres Gebietes verpachteten. Dieses Kapitel musste auf Grund der schlechten Quellenlage bei der Herrschaft Blankenheim entfallen, es fanden sich keine Informationen über deren Umgang mit den eigenen Gütern.

Als letztes soll ein Blick auf die Personen geworfen werden, die bis jetzt noch nicht betrachtet wurden, dazu gehören alle die nicht die Herrschaft erhielten oder geheiratet haben. In erster Linie handelt es sich hierbei um Söhne und Töchter, die den geistlichen Weg eingeschlagen hatten. Hier finden sich aber auch diejenigen, die in den Dienst eines anderen Fürsten getreten waren.

Den Abschluss der Arbeit bildet eine Gegenüberstellung der drei Herrschaften in den Einzelpunkten und das Ergebnis, ob die in der Literatur verbreiteten Ansichten über die kleineren Herrschaften der Eifel zu Recht bestehen.

1.2 Quellen

Anders als bei großen Herrschaften, wie zum Beispiel bei den Pfalzgrafen am Rhein,[8]gibt es zu den kleineren Herrschaften kaum Regesten- oder Urkundenbücher, die einen Einblick in die eigene Urkundentätigkeit der Herrschaften erlauben würden. Es ist verständlich, dass eine Durchsicht und Transkription der im Landeshauptarchiv Koblenz befindlichen Urkunden und Akten für die zu untersuchenden Herrschaften den Rahmen einer Magisterarbeit sprengen würde und diese daher nicht in diese Arbeit eingebunden werden konnten.[9]Einzig zur Grafschaft Virneburg findet sich ein Regestenwerk, das aus dem Bestand der im Staatsarchiv Wertheim zu findenden Urkunden erstellt worden ist.[10]Daher wird in dieser Arbeit hauptsächlich auf die Regesten- und Urkundenwerke größerer Herrschaften zurückgegriffen.[11]

Der Großteil der Quellen zur Herrschaft Blankenheim findet sich in den Regesten der Erzbischöfe von Köln.[12]Weiterhin finden die Regesten der Erzbischöfe von Trier[13]und der Pfalzgrafen am Rhein[14]Verwendung. Außerdem seien hier noch das Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins[15]und das Urkunden- und Quellenbuch zur Geschichte der altluxemburgischen Territorien bis zur burgundischen Zeit[16]erwähnt, die sowohl bei der Herrschaftsfolge als auch bei den Lehen Erkenntnisse zu Tage brachten.

Zur Herrschaft Manderscheid finden sich hingegen kaum Quellen in den Regesten der Erzbischöfe von Köln. Sehr informativ erwiesen sich die Nachträge zu den Inventaren der nichtstaatlichen Archive des Kreises Coesfeld[17], insbesondere im Bezug auf die Innenpolitik der Manderscheider. Im Kapitel Außenpolitik finden auch die Regesten der Erzbischöfe von Trier Verwendung.

Die Herrschaft Virneburg erweist sich als die Herrschaft, zu der die meisten Quellen vorhanden sind. So findet sich in sämtlichen Quellenbüchern, die bereits genannt wurden, auch etwas zu Virneburg. Daneben ist das schon erwähnte Regestenwerk aus dem Bestand des Staatsarchivs Wertheim eine wichtige Quelle zu Virneburg.

1.3 Forschungsstand

Eine der wichtigsten und ausführlichsten Arbeiten stellt immer noch die bereits erwähnte Eiflia illustrata von Schannat und Bärsch dar. Diese ist aber in Bezug auf ihre wissenschaftliche Korrektheit fragwürdig, wie auch das Beispiel Blankenheimsche Herrschaftsfolge in dieser Arbeit zeigen wird.

Zu der Herrschaft Blankenheim findet sich neben der Eiflia illustrata keine im eigentlichen Sinne verwendbare Literatur. In der Arbeit „Blankenheim in Vergangenheit und Gegenwart“ aus dem Jahr 1955 stellt Kirstgen bereits in seinen einleitenden Worten fest, dass er sich fast ausschließlich auf die Eiflia illustrata beruft.[18]Daneben gibt es nur noch die 1990 erschienene Arbeit „Blankenheims Siedlungs-, Sozial-, und Wirtschaftsgeschichte. Von den Anfängen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts“ von Klaus Ring, die sich zwar mit der Geschichte Blankenheims von den Anfängen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts befasst, jedoch kaum verwertbare Informationen aufweist.

Die Herrschaft Virneburg ist dank der Dissertation Iwanskis von 1912 „Die Geschichte der Grafen von Virneburg von ihren Anfängen bis auf Robert IV. (1383)“ besser zu erfassen als Blankenheim. In ihr finden sich die Lehensbeziehungen, ihre Herrschaftsrechte ebenso wie die politische Geschichte der Virneburger wieder. Ähnliches findet sich in gekürzter Form, auch in Markowitz‘ „Zur Geschichte des Hauses und der Burg Virneburg“. Die Dissertation Klapperichs aus dem Jahr 1920 mit dem Titel „Die Geschichte des Grafengeschlechtes der Virneburger. Vom Jahre 1383 bis zum Erlöschen“ macht offensichtlich da weiter wo Iwanski aufgehört hat. Leider finden sich in ihr kaum Informationen aus dem Zeitraum zwischen 1383 und 1400.[19]

Die Literaturlage zur Herrschaft Manderscheid scheint auf den ersten Blick deutlich besser zu sein als bei den vorangegangenen Herrschaften, da allein die Zahl der zu Manderscheid erschienenen Arbeiten die der anderen übersteigt. Doch bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, dass dem nicht so ist. In sämtlichen Werken finden sich kaum Angaben zum 14. Jahrhundert, da sich die meisten erst ausführlich mit der Geschichte Manderscheids befassen, nachdem dieses im 15. Jahrhundert zur Grafschaft erhoben wurde und einen Großteil der Eifelherrschaften in sich vereint hatte.[20]

2. Die Eifel

2.1 Der Naturraum Eifel

Die Eifel ist ein Teil des Rheinischen Schiefergebirges, zu dem auch die Ardennen, der Hunsrück, das Sauerland, der Westerwald und der Taunus gehören. Wie bei allen Naturräumen lassen sich auch bei der Eifel nur unzureichend klare Grenzen[21]ziehen; die im Folgenden angegebenen Grenzen stellen also nur eine ungefähre Abgrenzung des Gebietes dar. Der Flusslauf der Mosel bildet von Trier bis Koblenz die südliche Grenze der Eifel, von Koblenz bis in den Raum Köln-Bonn stellt der Rhein die östliche Grenze dar. Die westliche Grenze bildet von Trier in nördlicher Richtung die Sauer und die in ihr mündende Our bis zu ihrer Quelle, von dort geht die Grenze an Monschau vorbei bis nach Aachen. Die nördliche Grenze bildet demnach die imaginäre Linie von Aachen in den Raum Köln-Bonn.

Die Eifel ist ein relativ flachwelliges Bergland, in dem es aber durchaus beträchtliche Höhenunterschiede gibt. Teile, wie die nordöstliche Rheineifel, liegen auf einer Höhe von etwa 200 Metern, während die nahegelegene Hocheifel Höhen von bis zu 750 Metern aufweist. Neben diesen Höhenunterschieden, die verschiedene klimatische Bedingungen[22]begünstigen, finden sich auch verschiedene Böden[23]und Bodenschatzvorkommen[24]. Das zeigt, dass die Eifel ein variantenreiches Gebiet ist, welches sich anhand der unterschiedlichen Naturbedingungen untergliedern lässt.

Ab einer Höhe von 500 Metern ist Landwirtschaft prinzipiell nur mit Einschränkungen zu betreiben, aber auch für den Ackerbau schlecht verwendbare Böden sowie raue Klimawerte erschweren den Landbau.[25]Für die Landwirtschaft günstige Gebiete finden sich um das Bitburger Gutland, das Maifeld, die Wittlicher Senke und in den Kalkmulden der nördlichen Kalkeifel. In den restlichen Gebieten und somit in den meisten Teilen der Eifel, wird der Ackerbau durch die bereits erwähnten schlechten Böden oder ungünstigen Höhenlagen erschwert.[26]

2.2 Die wirtschaftlichen Entwicklungen in der Eifel

In der Eifel sind noch im Hochmittelalter die meisten Bewohner Bauern, diese sind keine Leibeigenen wie im deutschen Osten, sondern freie Pächter, die den Herrenhof mit bewirtschaften müssen.

Trotz der ungünstigen Bedingungen für den Ackerbau, besonders in den Höhenlagen, reichen die landwirtschaftlichen Erträge aus,[27]um die Familie zu ernähren und die entsprechenden Abgaben in Form von Naturalien an den Fronherrn abzugeben. Darüber hinaus wirft das Ackerland aber kaum Überschüsse ab, die zum Tauschen verwendet werden oder später, nach Einsetzen der Geldwirtschaft, verkauft werden konnten. Daher setzt sich in der Eifel die Geldwirtschaft auch nur langsam durch, denn erst im Laufe des 14. Jahrhunderts wurden die entsprechenden wirtschaftlichen Strukturen geschaffen, die ein Vordringen der Geldwirtschaft ermöglichten.[28]

Die Grundsteine für einen wirtschaftlichen Aufschwung der Eifelregion wurden jedoch bereits im Hochmittelalter gelegt. In den Jahren zwischen 1050 und 1200 verdoppelte sich die Bevölkerungszahl[29]. Da eine Bodenertragssteigerung bei der damals üblichen Dreifelderwirtschaft nicht möglich war, mussten große Flächen gerodet und kultiviert werden, um dem steigenden Bedarf an Lebensmitteln nachzukommen.[30]Es entstanden überall in den Höhenlagen neue Siedlungen[31]und gleichzeitig erlebten die Städte in den Ebenen einen stetigen Zulauf durch die Landbevölkerung, die sich dadurch im Laufe der Zeit zu Wirtschaftszentren und Handelsmittelpunkten entwickelten.

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts kam es zum Ausbau der Gewerbe und des Handels. Auf den gerodeten Flächen die sich als landwirtschaftlich unbrauchbar erwiesen hatten, kam es vermehrt zu Schafhaltung. Die daraus gewonnene Wolle wurde in Wollmanufakturen verarbeitet. Diese entstanden an den Bächen der Schiefereifel, die das für die Verarbeitung notwendige kalkfreie Wasser lieferten. Einen bedeutenden Namen machte sich die Stadt Münstereifel, deren Wollweber 1339 das Recht zugesprochen bekamen, ihre Tuche mit einem eigenen Zeichen zu versehen. Bereits 1344 wurden diese Tuche in Köln urkundlich als Qualitätswahre bezeichnet. Aber nicht nur die Woll- und Tuchproduktion wurde ausgebaut, auch die Lederindustrie erlebte einen Aufschwung. Aus den Lohen der Eichenwälder, die auf dem Schieferboden wachsen, lässt sich ein besonders hochwertiger Gerbstoff erzeugen. Besonders in Münstereifel, Malmedy, Adenau und Prüm wurden beachtliche Mengen von dem begehrten Eifeler Leder hergestellt.[32]

Daneben wurden der Abbau und die Verarbeitung der in der Eifel vorkommenden Bodenschätze ausgebaut. In Mayen wurde die Produktion der Mühlsteine aus Basaltlava, die bis nach England gehandelt wurden, intensiviert. Die Eisenproduktion erlebte ebenfalls einen Aufschwung. Das Eisenerz wurde in der Eifel gewonnen, ebenso die zur Verhüttung erforderliche Holzkohle, die aus den, trotz Rodungen, noch großflächig vorhandenen Eifelwäldern gewonnen wurde. Auch die Eisenindustrie siedelte sich an Wasserläufen an, da die Eisenhämmer und Blaswerke durch Wasserkraft angetrieben wurden. Ein Großteil der Eisenhütten und Hammerwerke entstanden an Olef, Ahr, Kyll und Salm[33]. Produziert wurden gusseiserne Takenplatten, Öfen und Kugeln.[34]

Die in den Höhenlagen gelegenen Wirtschaftsstandorte entwickelten sich jedoch nie zu Wirtschaftszentren und Handelsmittelpunkten. Der Hauptgrund für das Fehlen einer solchen Entwicklung sind die durch die Geographie[35]bedingten schlechten Verkehrsbedingungen. Die Haupthandelswege führten durch die Ebenen und über die großen Flüsse, wie Mosel und Rhein, was den an diesen Handelswegen gelegenen Städte beträchtliche Zolleinnahmen bescherte. Daher hemmte die schlechte Verkehrslage nicht nur die Entwicklung größerer Ortschaften, auch wenn diese eine florierende Wirtschaft aufwiesen, es führte auch dazu, dass an den Territorialgrenzen kaum Zölle eingenommen wurden. Zusätzlich wurde der Handel durch die im 14. Jahrhundert aufblühende Wegelagerei und das Raubrittertum geschwächt.[36]

3. Das Heilige Römische Reich im 14. Jahrhundert

Die Herrschaften Trier, Köln und Luxemburg, die sich alle im Umfeld der Eifel befanden, betrieben im 14. Jh. eine rege Reichspolitik. Dieses Betätigungsfeld war nicht nur prestigeträchtig, sondern konnte für die einzelnen Herrschaften einen beträchtlichen Machtgewinn für die eigene Hausmacht bedeuten. Wer auf Reichsebene mitreden konnte, hatte zum Beispiel die Möglichkeit, sich Rechte zu sichern, die anderen Herrschaften verwährt blieben. Gleichzeitig gingen die Herrschaften das Risiko ein, dass die finanziellen und militärischen Mittel der Hausmacht auf Reichsebene gebunden waren, um dort ihre Interessen durchsetzen zu können, was zu einer Schwächung der Hausmacht führen konnte. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Eingriffe auf Reichsebene gezeigt werden.

Das Reich machte im 13. Jahrhundert eine Krise durch, von 1250 bis 1273 kam es zu dem so genannten Interregnum[37]. In dieser Zeit konnte sich keiner der unter starker Beteiligung des Auslands gewählten Könige durchsetzen.[38]In diesen beinahe drei Jahrzehnten fehlte also ein König als ordnende Kraft an der Spitze des Reiches. Dies führte dazu, dass die Fürsten, die kleineren Herrschaften und die Städte versuchten die entstandene Lücke selbst auszufüllen.[39]Die Könige in dieser Zeit machten den Fürsten und Städten große Zugeständnisse und vergaben Geschenke in Form von Besitzungen und Herrschaftsrechten, um sich deren Unterstützung zu sichern. Das führte zu einer Stärkung der Fürsten und Städte und gleichzeitig zu einer Schwächung der königlichen Macht.

Rudolph I. von Habsburg, der am 1. Oktober 1273 einstimmig durch die sieben Kurfürsten[40]gewählt und am 24. Oktober 1273 in Aachen gekrönt wurde, war der erste König der sich nach dem Interregnum im ganzen Reich durchsetzen konnte.[41]In seinen 18 Regierungsjahren gelang es ihm seine Position zu stärken, den Machtverlust, den das Königtum in den Jahren des Interregnums zu verzeichnen hatte, konnte er jedoch nicht vollständig rückgängig machen.[42]

Die Sieger dieser Umbruchzeit waren die sieben Kurfürsten, zu denen der Erzbischof von Trier und der Erzbischof von Köln gehörten, deren weltliche Gebiete bis in die Eifel hineinreichten. Dieser Machtgewinn auf Reichsebene hatte aber nicht nur Vorteile, da die Ausübung und Sicherstellung dieser Macht stetiges Engagement bedeutete, sondern konnte auch die Austragung militärischer Konflikte bedeuten.[43]

Neben Köln und Trier war Luxemburg die dritte Macht, die an die kleineren Herrschaften der Eifel angrenzte und auf Reichsebene tätig war. Am 27. November 1308 wurde der Graf von Luxemburg Heinrich VII.[44]einstimmig von sechs Kurfürsten[45]zum König gewählt und am 6. Januar 1309 in Aachen gekrönt.[46]Bereits im August 1310 konnte er seine Stellung als römischer König nutzen, indem er seinen Sohn Johann mit Böhmen und Mähren belehnte. Der zu dieser Zeit umstrittene König von Böhmen, Herzog Heinrich von Kärnten, wurde durch einen Feldzug aus Böhmen vertrieben. Johann wurde am 7. Februar 1311 in Prag zum König von Böhmen gewählt, dies führte zu einer enormen Steigerung der eigenen Hausmacht, denn schon bald darauf übertraf das reiche Böhmen die Bedeutung der Stammlande.[47]

Nach dem Tod Heinrichs VII. am 24. August 1313 vergingen über 30 Jahre[48]bis am 11. Juni 1346 mit Karl IV. wieder ein Luxemburger den römischen Königstitel erlangte.[49]Bereits 1354 übergab dieser das eigentliche Stammland Luxemburg seinem Halbbruder Wenzel, während er seine Herrschaft als römischer König auf seine Hausmacht im Königreich Böhmen, der Markgrafschaft Mähren sowie der Oberlausitz und Schlesien stützte. Obwohl er selbst nicht in den eigentlichen Stammlanden aktiv war, führte seine Herrschaft dennoch zu einer Stärkung Luxemburgs, da er dieses mit der Übergabe zu einem Herzogtum erhob und Wenzel damit zum Reichsfürst wurde.[50]

Auch die Kurfürsten profitierten von seiner Herrschaft. Im Jahr 1356 konnte er nach mehrwöchigen Verhandlungen ein Gesetz erlassen, dass als Goldene Bulle[51]in die Geschichte einging. In diesem Gesetz wurde die Sonderstellung der Kurfürsten gegenüber den anderen Reichsfürsten endgültig festgeschrieben. Dazu gehörte nicht nur das alleinige Recht den König zu wählen, sondern auch zum Beispiel das Recht Münzen zu prägen und die Justizhoheit in ihren Fürstentümern.[52]

Karl IV. schaffte es, dass sein Sohn Wenzel IV.[53]am 10. Juni 1376 einstimmig zum römischen König gewählt wurde, woraufhin die Krönung am 6. Juli 1376 in Aachen erfolgte. Die Wahl seines Sohnes konnte Karl aber nur erreichen, indem er den Kurfürsten von Trier, Köln und Pfalz Zugeständnisse machte. Die persönliche Unfähigkeit Wenzels IV. und sein Unvermögen sich der Reichspolitik zu widmen, da er durch ständige Konflikte in seinen Stammlanden gebunden war und versuchte diese Lähmung seiner Hausmacht zu beseitigen, führten zu seiner Absetzung am 20. August 1400 durch die rheinischen Kurfürsten.[54]

4. Blankenheim

4.1 Von den Anfängen bis Friedrich I. († 1267)

Der Ursprung der Herren von Blankenheim ist ungewiss. Albinus, der um das Jahr 898 das Kloster Prüm von König Zwentibold geschenkt bekam, soll die Burg Blankenheim erbaut haben. Das gehört aber mit Sicherheit in den Bereich der Vermutungen, da es dazu keinerlei zuverlässige Informationen gibt.[55]Der erste gesicherte Nachweis findet sich 1115 in einer Urkunde Friedrichs Erzbischof von Köln. Darin wird Gerhard I. von Blankenheim genannt,[56]der zu dieser Zeit Herr von Blankenheim, Schleiden, Gerolstein und Castelburg[57]war.[58]Mit wem er verheiratet war ist nicht bekannt. Die Zahl seiner Söhne ist zweifelhaft, Schannat nennt zwei Söhne, Gerhard II. und Konrad.[59]Bärsch ist der Ansicht, dass er außerdem noch einen dritten Sohn namens Arnold nachweisen kann.[60]Die beiden Brüder Arnold und Gerhard finden sich tatsächlich zum ersten Mal als „Arnoldo und Gerardo de Blankenheim“ in einer Urkunde Erzbischof Arnolds von Köln aus dem Jahr 1149 unter den Zeugen.[61]Demnach stimmt die Aussage Bärschs, dass Gerhard einen Sohn Namens Arnold hatte. Laut Schannat sollen Gerhard und Konrad 1137 ebenfalls zusammen in einer Urkunde Erzbischof Adolphs von Köln vorkommen, womit alle drei Söhne nachgewiesen wären. Es gab aber zu dieser Zeit keinen Erzbischof der diesen Namen trug, daher stellt sich die Frage wie es eine solche Urkunde geben kann? Da die Aussage Schannats mit Sicherheit auf einer realen Vorlage beruht, ist es möglich, dass es sich um einen Fehler in seinen Aufzeichnungen handelt. Demnach kam es entweder zu einer falschen Benennung des Erzbischofs oder er hat sich in der Jahreszahl geirrt.

Die Möglichkeit, dass es sich bei Adolph um einen Schreibfehler handelt und Schannat einen anderen Erzbischof von 1137 meinte ist unwahrscheinlich. In diesem Jahr hatte es zwei Erzbischöfe in Köln gegeben, der erste war Bruno II. von Berg, der am 29. Mai 1137 verstarb,[62]der zweite war Hugo von Sponheim[63], der nur von Anfang Juni bis zu seinem Tod am 1. Juli 1137 dem Erzbistum vorstand. Arnold I., der theoretisch für eine Verwechslung in Frage gekommen wäre, wurde erst zwischen dem 04. und dem 14. Februar 1138 gewählt und scheidet daher von vorneherein aus.[64]Die zweite Möglichkeit ist die, dass Schannat sich in der Jahreszahl geirrt hatte und der Name Adolph korrekt ist. Der einzige, der dafür zeitlich in Frage kommt ist Erzbischof Adolph[65], der von 1193 bis 1205 das Kölner Erzbistum führte. Wie sich herausstellt, gibt es tatsächlich aus dem Jahr 1197 eine Urkunde in der Gerhard und sein Bruder Konrad erwähnt werden.[66]Schannat hat offensichtlich in seinen Aufzeichnungen aus einer neun eine drei gemacht und kam so auf die Jahreszahl 1137. Es ist aber nahezu ausgeschlossen, dass es sich hierbei um denselben Gerhard handelt, der bereits 50 Jahre früher in einer Urkunde als Zeuge genannt wurde. Demnach handelt es sich bei den Brüdern aus dem Jahr 1197 um die Söhne Gerhards II. Nach den Europäischen Stammtafeln hatte Gerhard I. aber tatsächlich noch einen dritten Sohn namens Konrad. Dieser taucht zum ersten Mal 1165 als Propst von St. Severin auf und findet sich ab 1189 als Propst von Xanten. Da er bereits am 5. November 1196 verstorben sein soll, kann es sich bei ihm nicht um den 1197 genannten Bruder Gerhards III. handeln.[67]

Auf Grund dieser neuen Erkenntnisse muss die gesamte von Schannat und Bärsch erstellte Herrschaftsfolge in Zweifel gezogen werden. Diese sind der Meinung, dass Konrad, der Sohn Gerhards I., der Stifter der Linie Schleiden sei, nachdem es zwischen ihm und seinem Bruder Gerhard II. um 1140 zu einer Erbteilung gekommen sein soll, aus der die Blankenheimer und die Schleidener Linien hervorgegangen wären.[68]Gerhard II. übernahm die Herrschaft in Blankenheim und hatte drei Söhne, Konrad, Lambert und Friedrich. Die beiden letzteren starben kinderlos, während Konrad der Nachfolger Gerhards wurde und nach seinem Tod die Herrschaft an seinen einzigen Sohn Gerhard III. weitergeben konnte.[69]

Die beiden hatten insoweit Recht, dass Gerhard I. drei Söhne namens Gerhard II., Arnold und Konrad hatte von denen Gerhard II. die Herrschaft in Blankenheim erhielt. Es sprechen aber mehrere Gründe dafür, dass es 1140 zu keiner Erbteilung kam. Der erste Grund ist die Tatsache, dass sich erst im Jahr 1198 ein Konrad Herr von Schleiden nachweisen lässt.[70]Wenn es zur Gütertrennung bereits 1140 gekommen wäre, ließe sich Konrad bereits in den Urkunden zwischen 1140 und 1198 als Herr von Schleiden finden. Außerdem kann es sich beim Herrn von Schleiden nicht um den Sohn Gerhards I. handeln, denn dieser verstarb bereits 1196.[71]Da dieser Konrad außerdem bis zu seinem Tod im geistlichen Stand geblieben und Arnold bereits um das Jahr 1154[72]verstorben war, muss Gerhard II. der Alleinerbe der Güter gewesen sein. Daher handelt es sich bei dem Herrn von Schleiden mit Sicherheit um den Sohn Gerhards II. Die beiden Brüder Gerhard III. und Konrad kommen, wie bereits erwähnt, 1197 zusammen in einer Urkunde vor in der sie als „(…) Gerhardus de Blancenheim et frater suus Conradus, (…)“[73]bezeichnet werden. Da Konrad, der Sohn Gerhards I., bereits ein Jahr früher verstorben war, kann es sich bei den beiden nicht um die Söhne Gerhards I. handeln, sondern es müssen die Söhne Gerhards II. sein. Daraus ergibt sich, dass Gerhard III. nicht der Sohn Konrads war, sondern sein Bruder. Demnach hatte Gerhard II. vier und nicht drei Söhne, von denen Lambert und Friedrich nicht an der Herrschaft beteiligt wurden und wohl tatsächlich kinderlos starben. Konrad ist bereits 1198 als Herr von Schleiden zu finden. Die Erbteilung muss also zwischen 1197 und 1198 stattgefunden haben, wobei Gerhard III. die Herrschaft Blankenheim und sein Bruder Konrad die Herrschaft Schleiden erhielt.

Ab Gerhard III. scheint die von Schannat herausgearbeitete Herrschaftsfolge wieder zu stimmen. Von ihm selbst ist wenig bekannt, über seine Frau weiß man gar nichts. Er hatte drei Söhne, Friedrich I., Diedrich und Gottfried, sowie eine Tochter Ida. Diedrich folgte offensichtlich seinem Onkel und wurde Archidiakon von Trier. Gottfried schlug ebenfalls eine geistliche Laufbahn ein und wurde Abt des Klosters Prüm. Gerhards einzige Tochter Ida heiratete Johann von Reiferscheid.[74]

Friedrich I. wurde der Nachfolger Gerhards III.; von ihm ist wieder mehr überliefert als von seinem Vater. Verheiratet war er mit Mechtildis Gräfin von der Mark und hatte mit ihr die Söhne Gerhard IV., Konrad und Arnold, sowie eine Tochter, die nach ihrer Mutter benannt wurde. Die Blankenheimer, die noch Jahrzehnte davon entfernt waren in den Grafenstand[75]erhoben zu werden, hatten demnach bereits so gute Verbindungen aufgebaut, dass es zu einer Hochzeit zwischen den Herren von Blankenheim und den Grafen von der Mark kommen konnte. Anders als zu seiner Familiengeschichte ist über die Regierungstätigkeit Friedrichs so gut wie nichts bekannt. Er findet sich 1267 in einer Urkunde, in der er den sechsten Teil der Güter von Agnes von Castel zu Mensvelden und Metterich erhalten soll. Neben den weiteren genannten Erben, wie Graf Heinrich von Salm, findet sich auch Gerlach von Limburg, der auf alle seine Rechte verzichtete, die er außerhalb des Schlosses Monjoie zu Trivensdorf, bei St. Martin, zu Elvenich, Buena und Pola hatte und die nach dem Tod des Grafen Heinrich von Sayn zu Ahrweiler und Sassenberg an den Herrn von Blankenheim gegangen waren.[76]Wie die einzelnen Verwandtschafts-verhältnisse aussahen, die zu diesem Erbe geführt hatten, ist nicht bekannt. Im Vorfeld dieses Vertrags kam es aber offensichtlich zu einer Fehde zwischen Gerlach von Limburg und den Blankenheimern, in dessen Verlauf sein Sohn Gerhard IV. verletzt worden war. Alle diese Vorfälle sollten nach Vertragsabschluss vergessen sein.[77]

Zu Konrad finden sich keine näheren Informationen in den Quellen, offenbar verstarb er früh und hinterließ keine Nachkommen. Von Arnold hingegen ist bekannt, dass er Bischof von Lüttich wurde und ebenfalls keine Kinder hatte. Friedrichs Tochter Mechtildis heiratete Heinrich von Schönecken. Der Nachfolger Gerhards III. wurde Gerhard IV., der die Grafschaft bis ins Jahr 1309 regierte.[78]

4.2 Die Herrschaftsfolge im 14. Jahrhundert

Nachdem sich die Herrschaftsfolge der Blankenheimer im 12. und 13. Jahrhundert auf Grund eines Fehlers Schannats teilweise als falsch herausgestellt hat und die ihm Nachfolgenden, die über Blankenheim geschrieben haben, diesen Fehler übernommen hatten, soll auch die Herrschaftsfolge des 14. Jahrhunderts einer näheren Untersuchung unterzogen werden. Wie sich im Laufe des Kapitels herausstellen wird, war dies auch notwendig, da die Herrschaftsfolge in der letzten Hälfte des Jahrhunderts bis jetzt ebenfalls falsch dargestellt worden ist.

Gerhard IV. war der Herr von Blankenheim, der die Herrschaft vom 13. in das 14. Jahrhundert führte. Aus dem Jahr 1267 stammt die letzte Urkunde seines Vaters Friedrichs I. Bereits ein Jahr später lässt sich Gerhard als Herr von Blankenheim ausmachen. Demnach war sein Vater in der Zwischenzeit gestorben und Gerhard hatte die Regentschaft angetreten.[79]Er heiratete 1272 Irmensindis, die Tochter Gerhards von Durbuy und Roussy, und hatte mit ihr drei Söhne, Friedrich II., Arnold I., und Gerhard V.[80]Wann deren Vater verstarb ist mit den mir bekannten Quellen nicht endgültig zu klären. Die letzte Urkunde in der er erwähnt wird, stammt aus dem Jahr 1309 und die erste in der sein Sohn Friedrich II. als Herr von Blankenheim angesprochen wird von 1321.[81]Da Gerhard im Vorfeld durch eine rege Urkundentätigkeit aufgefallen ist, ist es durchaus wahrscheinlich, dass er nicht weit nach 1309 verstorben ist.[82]

Sein Sohn Friedrich II., der demnach die Regentschaft übernommen hat, war mit Elisabeth, einer Tochter Friedrichs, Graf von Leinigen, verheiratet und hatte mit dieser nur eine Tochter namens Irmesindis.[83]Kurz nach seinem ersten Auftauchen als Herr von Blankenheim im Jahr 1321 scheint er verstorben zu sein. Die Güter gingen, da er keine männlichen Nachkommen hatte, an seine beiden Brüder Arnold I. und Gerhard V. Diese teilten sich nach Bärsch zu Beginn die Regentschaft und führten die Herrschaft gemeinsam. Nach einiger Zeit kam es aber zum Streit zwischen den beiden, der 1335 in einem Schiedsspruch beigelegt wurde. Nach diesem Schiedsspruch erhielt Arnold I. die Herrschaft Blankenheim und alle Besitzungen, die er bisher besessen hatte, während sein Bruder Gerhard V. ebenfalls seine Güter zu Castelburg behalten sollte.[84]Diese Formulierung legt nahe, dass die beiden bereits vorher eine Gütertrennung vorgenommen hatten und es im Nachhinein zu Streitigkeiten zwischen ihnen kam. Endgültig lässt sich das jedoch auf Basis der schlechten Quellenlage nicht klären. Wie diese Güterverteilung im Detail aussah lässt sich ebenfalls nicht mehr nachvollziehen, da die jeweiligen Besitzungen, die die beiden behalten sollten, nicht aufgelistet wurden. Da Gerhard V. nicht die Stammherrschaft Blankenheim erhielt und er seinem Bruder außerdem eine Jahresrente[85]in Höhe von 150 Mark kölnisch Pagaments bezahlen musste, ist es wahrscheinlich, dass Arnold I. der ältere der beiden war.[86]Ab dem Jahr 1335 finden sich also zwei Linien von Blankenheim.[87]

Arnold I. war mit Irmengard von Wildenburg verheiratet und hatte mit dieser zwei Söhne, die offenbar beide den Namen Arnold trugen, der ältere von beiden trat nach dem Tod seines Vaters 1352 die Nachfolge an.[88]Dieser hatte Johanna, die Tochter Diedrichs VI. von Bruch, geheiratet[89]und laut Schannat hatte er mit ihr keine Nachkommen.[90]

Schannat behauptet von diesem Arnold II., er wäre 1360 bei einer Fehde in der Nähe von Schleiden gestorben.[91]Bärsch präzisiert diese Aussage und nennt ein Ritterspiel bei dem er ums Leben gekommen war, als er und Gerhard Graf von Berg und Ravensberg sich gegenseitig die Lanzen in den Körper rammten und beide tot von ihren Pferden fielen. Der Auslöser dieses tödlichen Ausgangs war seiner Meinung nach die von Schannat genannte Fehde zwischen den beiden.[92]Wie bei Kirstgen nachzulesen, wird diese Darstellung in der jüngeren Literatur kommentarlos übernommen.[93]Bei meinen Nachforschungen hat sich jedoch herausgestellt, dass es sich dabei um einen Irrtum handelt. Der bei diesem Turnier Verstorbene war nicht Arnold II., der Sohn Arnolds I., sondern ein Sohn Gerhards V. mit dem gleichen Namen.

Der besagte Gerhard V., der nach der Gütertrennung von 1335 als Herr von Castelburg zu finden ist, war mit Anna verheiratet, über die nicht mehr bekannt ist. Mit dieser hatte er insgesamt drei Söhne, Gerhard VI., Johann und Arnold, außerdem hatte er noch zwei Töchter.[94]Sein ältester Sohn Gerhard VI. wurde 1350 sein Nachfolger, während Johann 1343 von Hartard von Schönecken mit Schönau belehnt wurde. In der Folgezeit verzichtete Johann auf alle Ansprüche an der Herrschaft Blankenheim. Schannat gibt an, dass Gerhards V. Sohn Arnold mit Blancheflore von Falkenstein verheiratet war und wie Arnold II. ebenfalls eines gewaltsamen Todes starb. Daraufhin spekuliert Bärsch, dass Schannat diesen Arnold möglicherweise mit Arnold II. verwechselt hat und nur einer von beiden durch Gewalteinwirkung verstorben war und zwar seiner Meinung nach Arnold II.[95]Doch es war genau umgekehrt, denn bei Schleiden starb der Sohn Gerhards. Der Beweis für diese Aussage findet sich in den Urkunden der Kölner Erzbischöfe. Am 28. Juli 1355 bekundet Arnold von Blankenheim Herr zu Gerolstein dem Erzbischof von Köln, dass er auf alle Forderungen und Ansprüche an das Kölner Erzstift, die von ihm oder von seinem Vater Gerhard von Blankenheim herrühren könnten, verzichtet.[96]Damit ist erwiesen, dass es sich bei Arnold Herrn von Gerolstein um den Sohn Gerhards V. handelt, denn wenn es sich bei diesem um Arnold II. gehandelt hätte, dann hätte dieser als Vater ebenfalls einen Arnold angegeben. In einer Urkunde vom 23. August 1360 beurkundet der Erzbischof von Köln einen Friedensschluss zwischen den streitenden Parteien „(…) Johann Herrn zu Schleiden, (…) samt ihren Helfern – darunter vor allem † Graf Gerhard von Berg(e) - einerseits sowie † Arnold von Blankenheim (-ck-) Herrn von Gerolstein (Gerhardt-), (…) andererseits (…)“.[97]Es handelt sich demnach bei diesem Arnold um den Sohn Gerhards V., denn dieser wurde im Vorfeld als Herr von Gerolstein bezeichnet. Damit ist erwiesen, dass Arnold II. nicht im Jahr 1360 verstorben ist. Wie Arnold, der Sohn Gerhards V., Herr von Gerolstein geworden war ist unbekannt. Wahrscheinlich waren die Güter zu Gerolstein bei der Trennung von 1335 an seinen Vater gegangen und dieser hatte ihn damit ausgestattet.[98]Es lässt sich nicht abschließend klären ob dieser Arnold wirklich kinderlos verstorben ist. Nach seinem Tod gingen die Güter zu Gerolstein nachweislich nicht sofort an seinen Bruder Gerhard VI., der nach dem Tod seines Vaters 1350 die Herrschaft in Castelburg übernommen hatte, zurück. Denn Gerhard VI. nennt sich in einer Urkunde von 1371 nur Herr zu Castelburg. Erst sein Sohn Gerhard VII.[99]wird 1377 als Herr von Castelburg und Gerolstein angesprochen.[100]Ob die Güter zu Gerolstein nach Arnolds Tod an einen Nachkommen gegangen oder im Besitz seiner Frau Blancheflore bis zu deren Tod geblieben sind, lässt sich nicht abschließend klären. Der weitere Verlauf der Herrschaftsfolge der Linie von Castelburg wird später wieder aufgegriffen, erst einmal zurück zu Arnold II.

[...]


[1]Die Begriffe Herr und Herrschaft wurden vornehmlich jenem zugeordnet, der Verfügungsgewalt über Sachen und Rechte oder politische Befugnisse, insbesondere im Bereich der Gerichtsbarkeit innehatte. Bereits im Spätmittelalter wird der Herrschaftsbegriff immer weiter generalisiert, doch erst ab dem 15. Jahrhundert werden über den Begriff der Landesherrschaft die territorialen Dimensionen einer solchen Herrschaft mit einbezogen, Willoweit, Herrschaft, Sp. 2177.

[2]Die Eiflia illustrata wurde von Schannat auf Latein verfasst, danach wurde sie von Bärsch ins Deutsche übersetzt und mit einer Reihe von Zusätzen versehen. Da die beiden teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen waren, wird in den Fußnoten in dieser Arbeit klar zwischen ihnen unterschieden.

[3]Es werden außerdem noch 134 Rittergeschlechter genannt, die ebenfalls in der Eifel anzutreffen sind, da diese Arbeit aber die Herrschaften zum Thema hat, wird auf die Ritterschaften nicht näher eingegangen. Sie sollten aber auf Grund der Vollständigkeit wenigstens erwähnt werden.

[4]Das trifft zum Beispiel auf die Herrschaften Aremberg oder Bettingen zu, vgl. Eiflia illustrata, I,1, S. 181 – 220.

[5]Wie zum Beispiel die Herrschaft Bruch, vgl. Eiflia illustrata, I,1, S. 325 – 335.

[6]Janssen, Erzbistum Köln, S. 38.

[7]„Die oft erwähnte ‚Schaukelpolitik’ Eifeler Grafen (…)“ Zit. Neu, Manderscheid, S. 31; Hesse gibt als Beispiele für diese Schaukelpolitik an, dass man die Manderscheider bereits um 1300 sowohl als Zeuge in Luxemburger Urkunden, als auch Siegler in Trierer Diplomen findet, Hesse, Manderscheid, S. 120.

[8]Pfalzgrafen.

[9]Im Landeshauptarchiv Koblenz umfasst der Bestand 29 der Reichsgrafschaft Manderscheid-Blankenheim und Gerolstein insgesamt 2860 Urkunden und 1220 Akten. Diese Angaben sind auf der Internetseite des Landeshauptarchivs Koblenz unter: Bestände à Landeshauptarchiv Koblenz à A Die Zeit des Alten Reiches à A.01 Reichs- und Kreisstände, Ritterschaft, Adel, Ritterorden, Reichsbehörden à Bestand 29 Reichsgrafschaft Manderscheid-Blankenheim und Gerolstein zu finden, http://www.archivdatenbank.lha-rlp.de/koblenz, abgerufen am 09.02.2010; der Bestand 34 der Reichsgrafschaft Virneburg umfasst 374 Urkunden und 157 Akten, zu finden unter: Bestände à Landeshauptarchiv Koblenz à A Die Zeit des Alten Reiches à A.01 Reichs- und Kreisstände, Ritterschaft, Adel, Ritterorden, Reichsbehörden à Bestand 34 Reichsgrafschaft Virneburg, http://www.archivdatenbank.lha-rlp.de/koblenz, abgerufen am 09.02.2010; Natürlich ist nur ein gewisser Prozentsatz dieser Urkunden und Akten aus dem 14. Jahrhundert.

[10]Archiv Grafschaft Virneburg.

[11]Eine entsprechende Auflistung der einzelnen Quellenbücher findet sich im Literaturverzeichnis.

[12]Die einzelnen Bände wurden von unterschiedlichen Bearbeitern herausgebracht, der Einfachheit halber werden die Regesten in den Fußnoten mit „Reg.“ und dem jeweiligen Band (II – XI) angegeben, der jeweilige Bearbeiter ist dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.

[13]Reg. Trier.

[14]Pfalzgrafen.

[15]Urkundenbuch.

[16]Quellenbuch.

[17]Coesfeld.

[18]Kirstgen, Blankenheim, S. 1.

[19]Klapperich, Virneburger.

[20]Ein kurzer Überblick über die weitere Entwicklung der Herrschaft Manderscheid findet sich bei Torunsky, Manderscheider, S. 15 – 18; Hinter dem Titel „Die Grafen von Manderscheid“ von Berthold Bär verbirgt sich ein Liederbuch, Bär, Manderscheid.

[21]Das viel diskutierte Problem der Eifel-Ardennen-Grenze zeigt dies überdeutlich, Doering-Manteuffel, Eifel, S. 15.

[22]In den Höhenlagen regnet oder schneit es an bis zu 200 Tagen im Jahr, außerdem kommt es immer wieder zu Spätfrösten, Doering-Manteuffel, Eifel, S. 20 – 21; Vgl. Renn, Geschichte, S. 8 – 9.

[23]Es finden sich insgesamt acht Kalksteinmulden, zwischen den einzelnen Mulden erheben sich Geländesättel aus Tonschiefer und Grauwacke mit lehmig-sandigen Böden, Doering-Manteuffel, Eifel, S. 16; Vgl. Renn, Geschichte, S. 8 – 9.

[24]In der West- und Nordeifel finden sich Blei-Zink-Vererzungen. Im Aachener Raum gibt es Galmei und Brauneisensteinvorkommen. In der Gegend um Mayen, Kaisersesch, Kaifenheim und Bassenheim findet sich Schiefer, Tuffstein, Bims und Traß, aus dem Basalt, der hier ebenfalls zu finden ist, werden schon seit der Römerzeit Mühlsteine hergestellt und exportiert, Doering-Manteuffel, Eifel, S. 22.

[25]Doering-Manteuffel, Eifel, S. 23.

[26]Näheres zu den einzelnen Gebieten und ihren geologischen sowie geographischen Eigenheiten, Ebd., S. 17 – 22.

[27]Diese Erträge unterliegen naturgemäß Schwankungen. Im 14. Jh. kommt es zu klimatisch bedingten Missernten, wie in den Jahren von 1313 bis 1317 sowie von 1342 bis 1347 in denen außergewöhnlich feuchte und kalte Sommer das Getreide nicht ausreifen ließen, was zu Teuerungen und Hungersnöten im ganzen Reich führte, vgl. Dirlmeier, Spätmittelalter, S. 6 – 7.

[28]Renn, Eifel, S. 59 – 61.

[29]Im gesamten Reich lebten zu dieser Zeit zwischen 12 und 15 Millionen Menschen, von denen nur etwa ein Fünftel in Städten wohnte, Prietzel, Spätmittelalter, S. 12.

[30]Renn, Eifel, S. 59 – 60.

[31]In der Mitte des 14. Jahrhunderts gibt es durch die Pest, der in den Jahren 1347 – 1350 etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung zum Opfer fiel, eine gegenläufige Entwicklung, in der auf Grund des Bevölkerungsschwunds Siedlungen verschwanden und als Wüstung zurückblieben, Renn, Eifel, S. 62; Dirlmeier, Spätmittelalter, S. 18 – 19.

[32]Renn, Eifel, S. 62.

[33]Viele Ortsnamen wie: Ahrhütte, Eiserfey oder Zweifallshammer erinnern noch heute an die Eisenverarbeitung in den an diesen Flüssen gelegenen Ortschaften, Ebd., S. 63.

[34]Ebd., S. 62 – 63.

[35]Vgl. hierzu oben S. 9.

[36]Renn, Eifel, S. 61 – 62.

[37]Auch als „Zwischenherrschaft“ bezeichnet, beschreibt die Zeit zwischen dem Tod Friedrichs II. 1250 und der Rudolfs von Habsburg zum deutschen König 1273, Hägermann, Interregnum, Sp. 468 – 469.

[38]Ein kurzer Abriss der Geschehnisse findet sich bei Dirlmeier, Spätmittelalter, S. 100.

[39]Ein Beispiel für diese Bemühungen stellt der „Rheinische Städtebund“ von 1254 dar, er konnte sich aber nicht halten und zerbrach bereits 1257, Dirlmeier, Spätmittelalter, S. 100.

[40]Die sieben Kurfürsten: die drei Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, sowie die vier weltlichen Fürsten der Pfalzgraf am Rhein, der Herzog von Sachsen, der König von Böhmen und der Markgraf von Brandenburg, wählten seit 1257 allein den König. Mit der Wahl Rudolphs I. wählten sie aber zum ersten Mal einen König, der sich im Reich durchsetzten konnte, vgl. Prietzel, Spätmittelalter, S. 2.

[41]Endgültig durchsetzen konnte er sich erst fünf Jahre nach seiner Krönung. Er besiegte seinen letzten Widersacher Otakar II. von Böhmen in der Schlacht von Dürnkrut am 26. August 1278, bei der Otakar im Kampf starb, vgl. Ebd., S. 10.

[42]Ebd., S. 26 – 27.

[43]So der Konflikt der rheinischen Kurfürsten, zu denen neben Trier und Köln auch der Erzbischof von Mainz und der Pfalzgraf am Rhein gehörten, mit König Albrecht von 1300 bis 1302, aus dem Albrecht als Sieger hervorging, Ebd., S. 38 – 39.

[44]Heinrich führte als König die Ordnungszahl VII, die er bereits als Graf in Luxemburg getragen hatte, obwohl es bereits von 1220 bis 1235 einen König Heinrich (VII.) im Reich gegeben hatte, da dieser Sohn Friedrich II. aber nur Mitkönig war, wird dessen Ordnungszahl heutzutage in Klammer gesetzt, Ebd., S. 44.

[45]Heinrich von Kärnten war zu dieser Zeit der umstrittene König von Böhmen, daher war er wohl nicht zur Wahl eingeladen worden, Ebd., S. 44.

[46]Am 29. Juni 1312 wurde er in Rom zum Kaiser gekrönt, Ebd., S. 47.

[47]Prietzel, Spätmittelalter, S. 44 – 45; Um diesen politischen Schachzug abzusichern, verzichtete Heinrich VII. endgültig darauf die Landgrafschaft Thüringen in das Reichsgut einzugliedern, worum seine Vorgänger lange gekämpft hatten. Er nahm damit dem Königtum die Chance seine Stellung im Reich zu stärken, um die eigene Hausmacht auszubauen, Ebd. S. 45.

[48]1314 kam es zu einer Doppelwahl. Gewählt wurden Herzog Friedrich der Schöne von Österreich und Herzog Ludwig IV. von Bayern. Nach militärischen Auseinandersetzungen schlossen beide am 5. September 1325 einen Vertrag laut dem sie beide Könige waren. Dieses in seiner Art einzigartige Doppelkönigtum hielt bis zum Tode Friedrichs am 13. Januar 1330, Ebd., S. 50 – 54.

[49]Nachdem Papst Clemens VI. am 13. April 1346 den Bann über Ludwig IV. verhängte, wurde Karl IV. zuerst als Gegenkönig gewählt. Nach dem Tod Ludwigs IV. am 11. Oktober 1347 kam es nur zwei Jahre später am 30. Januar 1349 zur Wahl Graf Günthers von Schwarzburg zum Gegenkönig, gegen den sich Karl IV. aber schnell durchsetzen konnte, wodurch er am 17. Juni 1349 erneut zum König gewählt wurde, Ebd., S. 64 – 68; Er wurde am 5. April 1355 in Rom zum Kaiser gekrönt, Ebd., S. 70.

[50]Ebd., S. 70 – 71.

[51]Am 10. Januar 1356 wurde das Gesetz in Nürnberg, wo der Hoftag abgehalten worden war, verkündet. An Weihnachten 1356 wurden auf einem Hoftag in Metz weitere Zusätze verkündet, die so genannten „Metzer Gesetze“, Ebd., S. 77.

[52]Weitere Rechte bei, Ebd., S. 78.

[53]Wenzel wurde am 26. Februar 1361 geboren und auf einem Hoftag in Nürnberg am 11. April getauft, damit zeigte Karl IV. bereits seine Ambitionen seinen Sohn als Nachfolger zu etablieren. In Böhmen konnte er diese Ambitionen bereits am 15. Juni 1363 durchsetzen, Wenzel wurde zum König von Böhmen gekrönt. Da er der vierte böhmische König war, wurde er von nun an als Wenzel IV. angesprochen, diese Ordnungszahl übernahm er auch als römischer König, Prietzel, Spätmittelalter, S. 82 – 83.

[54]Prietzel, Spätmittelalter, S. 92 – 96.

[55]Bereits Schannat, der davon berichtet, zieht den Wahrheitsgehalt dieser Überlegungen in Zweifel, Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 223.

[56]Er wird in dieser Urkunde „Gerart de Blanchinheim“ genannt, Reg. II, Nr. 114, S. 17.

[57]Eine andere Schreibvariante ist Kasselburg. Da die Form Castelburg eher den Quellen entspricht, wurde sie Kasselburg vorgezogen.

[58]Dass er auch der Herr von Schleiden, Gerolstein und Castelburg war, so wie von Schannat angegeben, wird in der Urkunde nicht gesagt, Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 224.

[59]Ebd., S. 224.

[60]Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 238; Kirstgen nennt ebenfalls die drei Söhne Gerhard II., Konrad und Arnold, Kirstgen, Blankenheim, S. 2.

[61]Codex I, Nr. 148, S. 322; Sie finden sich beide 1152 erneut zusammen in der Zeugenliste einer Urkunde Kaiser Friedrichs I. als „Arnoldus et Gerardus de Blankenhem“, Codex I, Nr. 152, S. 333; Gerhard erscheint 1167 und 1174 in zwei weiteren Urkunden, vgl. Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 238.

[62]Er war seit 25. Dezember 1131 Erzbischof von Köln, Oediger, Brun(o) II., S. 671.

[63]Vgl. Reg. I, S. 54.

[64]Reg. I, S. 55; Löwe, Arnold I., S. 377.

[65]Adolph stammte aus dem Grafenhaus von Berg und Altena. Nachdem er sich bei der Königswahl Ottos IV. gegen Papst Innozenz III. gestellt hatte, wurde er von diesem gebannt und abgesetzt, Grundmann, Adolf I., S. 82 – 83.

[66]Die beiden finden sich als „(…) Gerhardus de Blancenheim et frater suus Conradus, (…)“, Zit. Reg. II, Nr. 1514, S. 306 – 307; vgl. Bad Neuenahr, Nr. 253, S. 45; In einer zweiten Urkunde aus dem gleichen Jahr finden sich die beiden erneut, diesmal als „(…) Gerardus et Conradus de Blanckenheim, (…)“, Zit. Reg. II, S. 309.

[67]Schwennicke, Stammtafeln XI, Tafel 9.

[68]Diese Meinung wird auch in den neueren Darstellungen vertreten, vgl. Ring, Blankenheim, S. 14.

[69]Vgl. hierzu Schannat, Eiflia illustrata, I,2, S. 655 – 656; Ders., Eiflia illustrata, I,1, S. 224 – 225; Bärsch, Eiflia illustrata, I,2, S. 1009; Ders., Eiflia illustrata, I,1, S. 238 – 239.

[70]Vgl. hierzu Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 259.

[71]Schannat sieht in diesem Herrn von Schleiden bereits den Sohn Konrads, der seinem Vater in der Herrschaft unter gleichem Namen gefolgt war. Da zwischen der vermeintlichen Teilung von 1140 und 1198 fast 60 Jahre vergangen waren, ist diese Überlegung an sich nachvollziehbar, Schannat, Eiflia illustrata, 1.Bd., 2. Abt., S. 656.

[72]Bärsch nennt das Jahr 1152, doch findet sich noch 1154 eine Urkunde in der „Arnoldus de Blanchenheim et frater eius Gerardus“ erwähnt werden, nach diesem Datum finden sich nur noch Urkunden in denen Gerhard alleine vorkommt, vgl. Reg. II., Nr. 567, S. 94 – 95; Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 238.

[73]Zit. Reg. II, Nr. 1514, S. 306 – 307.

[74]Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 224 – 225.

[75]Erst um 1380 wurde Arnold III. in den Grafenstand erhoben, siehe unten, S. 24.

[76]Wer die anderen 4/6 bekam wird von Bärsch nicht genannt,nkenheim gegangen waren.und Pola, die nach dem Tod des Grafen Heinrich von Sayn zu Ahrweiler und Sassenberg an den Herrn von B Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 240.

[77]Ebd., S. 240 – 241.

[78]Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 225; Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 248.

[79]Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 243.

[80]Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 225 – 226; zu den weiteren Familienverhältnisse siehe unten S. 40.

[81]Friedrich II. wird in einer Urkunde, in der auch seine beiden Brüder vorkommen als einziger als Herr von Blankenheim angesprochen, Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 247 – 252; Die letzte mir bekannte Urkunde von Gerhard IV. stammt vom 1. Juli 1309, Reg. IV, Nr. 464, S. 93 – 94.

[82]Vgl. hierzu seine Urkundentätigkeit, Ebd., S. 242 – 247.

[83]Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 226.

[84]Vgl. Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 254 – 255.

[85]Rentenlehen wurden seit dem 12. Jahrhundert ausgegeben. Dadurch wurden zwar die Einnahmen der Fürsten geringer, dafür gingen ihnen aber keine Herrschaftsrechte mehr verloren, wie dies bei der Verleihung einer Burg, einer Stadt oder eines Gerichts der Fall war. Meistens handelte es sich bei dem Rentenlehen um einen jährlich zu zahlenden Betrag, der auf Einkunftsquellen wie Zölle oder Steuern angewiesen wurde, Spieß, Lehnswesen, S. 33 – 34.

[86]Vgl. Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 254 – 255.

[87]Die beiden Linien agieren nach einer Urkunde von 1345, in der die Brüder zusammen mit Arnold II., dem Sohn Arnolds I., die Stadt Kyle Johann König von Böhmen zu Lehen geben, noch einmal zusammen. Wieso offensichtlich beide dieser Lehensbindung zustimmen mussten ist unbekannt, Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 257 – 258.

[88]Ebd., S. 260.

[89]Er hatte nach dem Tod Diedrichs VI. kurzfristig den Zusatz von Bruch angenommen und versuchte sich die Herrschaft einzuverleiben, was aber misslang, siehe hierzu unten S. 36; Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 259.

[90]Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 227; Bärsch schließt sich dieser Meinung an, Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 265.

[91]Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 226.

[92]Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 260.

[93]Kirstgen, Blankenheim, S. 3.

[94]Irmesindis war in erster Ehe mit einem Herrn von Falkenstein verheiratet und in zweiter Ehe mit Johann Herr in Bolch und Useldingen. Johanna wurde mit einem Herr von Manderscheid verheiratet, Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 226.

[95]Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 227; Bärsch, Eiflia illustrata, I,1, S. 263.

[96]Dafür empfing er von Wilhelm Erzbischof von Köln 1200 Mark Kölner Pagaments, Reg. VI, Nr. 682, S. 202; Er findet sich noch in zwei weiteren Urkunden, Reg. VI, Nr. 681, S. 201 – 202, Nr. 686, S. 203.

[97]Zit. Reg. VI, Nr. 1340, S. 376 – 377.

[98]Das bereits Gerhard I. 1115 als Herr von Blankenheim, Schleiden, Gerolstein und Castelburg angesprochen worden war, zeigt dass die Güter zu Gerolstein schon frühzeitig im Besitz der Familie waren, siehe oben S. 15; Arnold war zu dem Zeitpunkt als sein Vater verstarb bereits Kleriker und verfolgte diese Laufbahn auch noch weiter, Reg. VI, Nr. 358, S. 110 – 111; Es finden sich 1353 mehrere Urkunden in denen ein Arnold, Sohn Gerhards von Blankenheim als Propst von St. Servaas in Maastricht angesprochen wird, Reg. VI, Nr. 410 – 413, S. 124 – 126. Dieser wird im Laufe des Jahres offensichtlich Propst von Blankenheim. Die letzte Urkunde von ihm ist auf den 28. Februar 1354 datiert, Reg. VI, Nr. 505, S. 151; Die erste Urkunde in der sich Arnold von Blankenheim Herr zu Gerolstein finden lässt, stammt bekanntlich vom Juli 1355. Er hatte anscheinend in dieser Zeit den geistlichen Stand verlassen, um die Herrschaft Gerolstein übernehmen zu können. Die Europäischen Stammtafeln kommen zu dem gleichen Urteil, Schwennicke, Stammtafeln XI, Tafel 9.

[99]Er folgte seinem Vater 1376 in der Regentschaft, Schannat, Eiflia illustrata, I,1, S. 228.

[100]Reg. VIII, Nr. 1797, S. 497 – 498.

Ende der Leseprobe aus 92 Seiten

Details

Titel
Die kleineren Herrschaften der Eifel im 14. Jahrhundert. Blankenheim, Manderscheid und Virneburg
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Note
3,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
92
Katalognummer
V420501
ISBN (eBook)
9783668685574
ISBN (Buch)
9783668685581
Dateigröße
910 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
herrschaften, eifel, jahrhundert, blankenheim, manderscheid, virneburg
Arbeit zitieren
Magister Artium Lars Steffes (Autor:in), 2010, Die kleineren Herrschaften der Eifel im 14. Jahrhundert. Blankenheim, Manderscheid und Virneburg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/420501

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