Frauen und Rechtsextremismus


Hausarbeit, 2005

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1) Einleitung

2) Begriffsklärung: Rechtsradikalismus und –extremismus

3) Die rechtsextreme Ideologie

4) Die Rolle der Frau in der rechtsextremen Weltanschauung

5) Rechtsextremistische Frauen und ihr Selbstbild
5.1. Beispiel: Sigrid Hunke
5.2. Beispiel: Rechte Frauen allgemein

6) Rechtsextreme Frauenorganisationen
6.1. Empirisch- Statistische Befunde
6.2. Funktionen von Frauen in rechtsextremen Gruppen
6.3. „Deutsche Frauenfront“ (DFF)
6.4. „Skingirlfreundeskreis Deutschland“ (SFD)

7) Erklärungsansätze

8) Schluss

9) Literaturverzeichnis

1) Einleitung

Rechtsextremismus ist ein Begriff, der seit den 90er Jahren immer wieder in den Medien verwendet wird. Besonders, seit die Gewalttaten mit rechtsextremistischen Hintergrund seit Anfang der 90er schlagartig angestiegen sind und 1992 ihren traurigen Höhepunkt gefunden haben. In den Jahren von 1990 bis 2000 sind in Deutschland 37 Menschen durch Anschläge von Rechtsextremisten gestorben. Darüber hinaus sind Tausende von Gewalt- und Straftaten verübt worden. Merkmale der Menschen dieser Gesinnung sind Fremdenhass, Antisemitismus und Aggressivität und so passiert es oft, dass in den Medien das Bild eines glatzköpfigen, brutal wirkenden Mannes gezeigt wird, der als Prototyp eines Rechtsextremisten gilt. Fragt man BürgerInnen jedoch nach dem Auftreten und Wirken von Frauen in der rechtsextremistischen Szene wird oft deutlich, dass diese als Täterinnen nicht in Betracht gezogen werden; Gewalt und Fremdenhass somit keine dem weiblichen Geschlecht zuzuschreibenden Eigenschaften zu sein scheinen.

Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit soll es daher sein, herauszufinden, ob Frauen eine Rolle im Rechtsextremismus spielen und falls ja, wie stimmt diese mit dem rechtsextremen Denken überein. Ist das von den Medien vermittelte Bild also falsch und sind auch Frauen Täterinnen? Um dies herauszufinden, soll erst einmal geklärt werden, wie die Frauen selbst ihre Rolle einschätzen. Aus dieser heraus, soll dann betrachtet werden, wie und ob sie sich an rechtsextremistischen Taten beteiligen.

Das methodologische Vorgehen bei der Analyse dieses Themas soll zuerst die Betrachtung des Begriffs des Rechtsextremismus beinhalten und Klarheit in das weit verbreitete ´Begriffschaos` bringen. Mit dieser als Grundlage ausgearbeiteten Kategorie erfolgt ein weiteres Arbeiten. Es wird die rechtsextreme Ideologie betrachtet und welche Rolle der Frau in dieser zugeschrieben wird. Anhand der Selbstbilder von Frauen aus dem rechtsextremen Spektrum soll analysiert werden, inwiefern die tradierten Werte- und Einstellungsmuster zutreffend sind. So wird deutlich werden, wie uneinheitlich die Einstellungen, Sichtweisen und Motive der Frauen sind, die sich dieser Ideologie verschrieben haben.

Diese Arbeit soll helfen zu veranschaulichen, wie komplex und kompliziert die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist und dass es keine simplen und einheitlichen Erklärungen gibt, die dieses Phänomen des „Frauen und Rechtsextremismus“ erläutern können. So erhebt sie auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sie kann in diesem Rahmen nur einige Aspekte vorstellen und in Ansätzen die Komplexität analysieren.

2) Begriffsklärung Rechtsradikalismus und -extremismus

Der Begriff des Rechtsextremismus wird nicht einheitlich verwendet wird und oft im gleichen Zuge mit Rechtsradikalismus, Neonazismus, Neofaschismus oder auch Rassismus, Autoritarismus benutzt. Gerade weil die Deutung der Begrifflichkeit „Rechtsextremismus“ etc. so schwierig ist und es ein breites Spektrum an Deutungen gibt, entsteht eine Begriffsverwirrung. Daraus resultiert, dass die Begrifflichkeiten teilweise unpräzise und inkonsistent verwendet werden und ein konsensuales Verständnis der Terminologie problematisch ist.

Da das Thema dieser Arbeit „Frauen und Rechtsextremismus“ lautet, wird im folgenden die Entwicklung und Bedeutung des Begriffs Rechtsextremismus von wesentlicher Bedeutung sein.

Seit 1974 wird in den Verfassungsschutzberichten der Begriff Rechtsextremismus anstelle von Rechtsradikalismus gebraucht. Hintergrund dieser Änderung ist das Verfassungsverständnis einer „streitbaren“ oder auch „wehrhaften“ Demokratie, die sich auch gegen extremistische Agitatoren wehren müsse. Legitimationsgrundlage sind die Parteinverbotsurteile des Bundesverfassungsgerichts 1952 und 1956 gegen die SRP bzw. KPD. Das Bundesverfassungsgericht erläuterte 1956: „Eine Partei ist auch nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt. Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen, sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen“ (BverfGE 5, 141).

Im Verfassungsschutzbericht von 1992 wird noch einmal Stellung zum Begriff Extremismus genommen und so steht dort in leicht veränderter Form zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Begriff des Extremismus verdeutlicht, „dass politische Aktivitäten oder Organisationen nicht schon deshalb verfassungsfeindlich sind, weil sie eine bestimmte, nach allgemeinem Sprachgebrauch „radikale“, d.h. an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben. Sie sind „extremistisch“ und damit verfassungsfeindlich im Rechtssinne nur dann, wenn sie sich gegen den Grundbestand unserer freiheitlichen rechtsstaatlichen Verfassung richten“ (S.4). Rechtsradikalismus verfolgt zwar Ziele, „außerhalb des Mehrheitskonsenses“ (Kaase 1996: 606) liegen, aber noch im Rahmen des verfassungskonformen Spektrums angesiedelt sind.

Der Begriff „Rechtsradikalismus“ wird also von dem des „Rechtsextremismus“ nach 1974 abgelöst, welcher sich seitdem gefestigt hat und vorrangig benutzt wird. Er wird seither mit verschiedenen Schwerpunkten definiert. Zum einen wird bei der Definition des Begriffs der rechtliche Teil berücksichtigt und zum anderen widmen sich Definitionen eher den psychologischen Aspekten. Daher ist es auch so schwierig eine einheitliche Definition zu finden.

Für diese Arbeit wird als sinnvolle Kategorie die Definition von Jaschke gesehen, in der der Rechtsextremismus ein Sammelbegriff ist für „[...] die Gesamtheit von Einstellungen, Verhaltensweisen und Aktionen, organisiert oder nicht, die von der rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität von Völkern verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklarationen ablehnen, die den Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum betonen, von der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ausgehen und die den Wertepluralismus einer liberalen Demokratie ablehnen und Demokratisierung rückgängig machen wollen“ (Jaschke 2001: 30).

Die Zielsetzungen des Rechtsextremismus seien es, „[...] den Individualismus aufheben [zu] wollen zugunsten einer völkischen kollektiven, ethnisch homogenen Gesellschaft in einem starken Nationalstaat und in Verbindung damit den Multikulturalismus ablehnen und entschieden bekämpfen“ (Jaschke 2001: 30).

3) Die rechtsextreme Ideologie

Es ist schwer genau die eine rechtsextreme Ideologie festzustellen, da es verschiedene Varianten gibt, die sich bezüglich ihres Inhalts unterscheiden. Ideologie wird verstanden als ein System von Meinungen und Wertvorstellungen bzw. Denkweisen über Menschen und die Gesellschaft. Konkreter kann auch gesagt werden, dass der Begriff Ideologie als Synonym für ein fixiertes Weltbild – in diesem Fall, das des Rechtsextremismus- gebraucht wird, das auf einer bestimmten Grundidee beruht, die in den Augen der Vertreterinnen und Vertreter einen Idealzustand beschreibt ( Internet 1).

Die rechtsextreme Ideologie ist durch Heterogenität gekennzeichnet . Nichtsdestotrotz, sind die Ansätze auch unterschiedlich, gibt es einen gemeinsamen Konsens: Denn grundsätzlich sind alle Ansätze demokratiefeindlich.

Pfahl-Traughber konkretisiert die Besonderheiten der rechtsextremen Ideologie und unterscheidet hierbei vier verschiedene Merkmale, die im folgenden kurz erläutert werden (Pfahl-Traughber 2000: 14ff). Als Ergänzungen sollen die Ausführungen von Kerstin Hammann dienen (Hammann 2002: 10).

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Frauen und Rechtsextremismus
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V42061
ISBN (eBook)
9783638401852
Dateigröße
499 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauen, Rechtsextremismus
Arbeit zitieren
Franziska Hübsch (Autor:in), 2005, Frauen und Rechtsextremismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42061

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