Umweltkooperation im Ostseeraum


Hausarbeit, 2005

20 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhalt

1) Einführung.

2) Umweltpolitik

3) Internationale Regime

4) Der Lebens- und Naturraum Ostsee
4.1. Der Naturraum Ostsee
4.2. Die ökologische Situation der Ostsee

5) Schutz für die Ostsee- Die Entstehung des Ostseeregimes
5.1. Helsinki- Konvention
5.2. Andere Umweltschutzabkommen
5.3. Fazit

6) Schluss

7) Literaturverzeichnis

8) Zusammenfassung/ Abstract

1) Einführung

Diese Arbeit mit dem Thema „Umweltkooperation im Ostseeraum“ gibt einen Überblick über die größtenteils desolate ökologische Situation der Ostsee in den letzten 30 Jahren und deren positive Veränderung durch weitreichende Eingriffe des Ostseeregimes.

Viele Jahre litt die Ostsee unter Kontamination, Überbelastung und vielen anderen ökologischen Problemen, die den Lebens- und Naturraum Ostsee stark gefährdeten. Ein ökologisches Bewusstsein existierte bis dahin kaum bei den Ostseeanrainerstaaten.

Da diese Staaten die Problematik jedoch nicht ignorieren konnten und wollten, haben sie sich zur gemeinsamen Problemlösung zusammen gefunden. Diese daraus entstandene enge Kooperation in Form des Osteeregimes trägt nun dazu bei, den Ostseeraum durch konkrete Projekte zu retten und zu schützen.

Das Ostseeregime ist unter den komplizierten Bedingungen des Ost-West- Konflikts entstanden und dient daher als Vorbild für die friedliche Zusammenarbeit der beiden antagonistischen Systeme.

Diese Arbeit widmet sich im ersten Teil den theoretischen Aspekten, die als Voraussetzung für die Analyse gelten. Dabei wird auf verschiedene, in diesem Kontext unverzichtbare Begriffe eingegangen. Hierzu zählen z.B. Umweltpolitik, Kooperation und Regime. Weiterhin wird untersucht, welches die Voraussetzungen für die Entstehung des Regimes sind und welcher theoretische Ansatz in diesem Zusammenhang greift.

Im zweiten Teil dieser Arbeit wird näher die konkrete ökologische Situation der Ostsee und die praktische Umsetzung des Regimes, in Form des Ostseeregimes, betrachtet.

Es wird gezeigt, mit welchen Mitteln das Regime arbeitet und wie es damit Erfolge erzielt. Desweiteren ist von Bedeutung, wie sich das Regime mit den Jahren ändert und der Problemsituation anpasst, um effektiver zu arbeiten.

Am Schluss steht ein Fazit, das Bilanz zieht und bewertet, wie effektiv und produktiv sich die Arbeit der Ostseeanrainerstaaten auf die Umwelt des Ostseeraumes auswirkt.

Diese Arbeit zeigt, dass sich die Kooperation der Staaten im Ostseeraum bezüglich der Umweltpolitik seit den 70er Jahren, und besonders in den 90er Jahren, kontinuierlich verbessert hat. Durch konkrete Maßnahmen des Ostseeregimes sind in allen Ostseeanrainerstaaten Verbesserungen im Umgang mit der Umwelt zu verzeichnen, die sich auf das Ökosystem Ostsee positiv auswirken.

2) Umweltpolitik

Zunächst einmal möchte ich auf verschiede Begriffe eingehen, die mit diesem Thema in engem Zusammenhang stehen. Um eine bessere Vorstellung von dem zu gewinnen, was Umweltkooperation in der Ostsee bedeutet, soll zuerst der Begriff der „Umweltpolitik“ genauer betrachtet werden.

Umweltpolitik ist dazu da, um die natürliche Umwelt zu schützen, die der Mensch als Ressource und Vorratsspeicher für sein eigenes Dasein sowie als Aufnahmemedium für seine Emissions- und Abfallprodukte nutzt (Kösters 1997: 11). Der Mensch ist hierbei nicht nur Störfaktor, sondern auch integraler Bestandteil dieser Umwelt. Er ist nicht alleiniger Verursacher bestimmter Umweltkatastrophen, denn auch die Natur hat einen zerstörenden Einfluß auf die Umwelt. Das Ökosystem besitzt natürliche Regelmechanismen, die es einsetzt, um das ökologische Gleichgewicht beizubehalten bzw. wieder herzustellen.

Die Umwelt ist ein öffentliches Gut, kann von jedem beansprucht, aber von niemandem allein vereinnahmt werden. Dadurch, dass dieses Gut allen zur Verfügung steht, besteht kein Grund zur Konsumrivalität. Das Problem, welches aus dieser Allgemeingutlogik resultiert, ist jenes, der Investition. Es gibt kaum private Investoren, die Maßnahmen ergreifen, um die Umweltqualität zu verbessern. Für den Einzelnen ist es unrentabel die Kosten zu tragen, während andere Menschen ebenfalls das Gemeingut nutzen, aber nichts zu deren Erhaltung beitragen. Dieses Verhalten der letztgenannten Gruppe ist unter dem Begriff „free-rider Verhalten“ oder auch „Schwarzfahrerphänomen“ bekannt. Diese Leute profitieren von einer Leistung ohne dafür zu zahlen. Deswegen ist es die Aufgabe der einzelnen Staaten, dass die politisch Verantwortlichen Rahmenbedingungen schaffen, die einen ökologischen Ordnungsrahmen vorgeben. Dazu zählen u.a. Vorschriften, Gesetze, Verbote und Kontrollen.

Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Umweltsituation müssen v.a. die Ursachen der Umweltbelastung betrachtet werden. Ökonomisch gesehen, sind Produktionsverfahren und die Menge der produzierten Güter primär für die Umweltschädigung verantwortlich, da es in diesen Fällen zu steigendem Energieverbrauch, zunehmenden Ressourcenverbrauch und Emissionsproblemen kommt. In den Ländern Osteuropas kommen besonders umwelt-schädliche Bedingungen zum Vorschein. Denn hier fehlten immernoch konkrete umweltschützende Maßnahmen in z.B. der Industrie und Landwirtschaft.

Ein wichtiges und zentrales Konzept der Umweltpolitik ist das der nachhaltigen Entwicklung. Das Ziel dieser Entwicklung ist es „ den gegenwärtigen Bedarf zu decken, ohne gleichzeitig späteren Generationen die Möglichkeit zur Deckung des ihren zu verbauen“(Pätzold/ Mussel 1996: 27). Diese Erhaltung der Umwelt für zukünftige Generationen nennt man intergenerative Gerechtigkeit.

In der Umweltpolitik gibt es drei entscheidende Prinzipien. Es ist das Verursacher-, das Gemeinlast- und das Vorsorgeprinzip.

Das Verursacherprinzip ist der Kern der Umweltpolitik. Hierbei müssen die Verursacher der Umweltbelastung die Kosten tragen. Die politische Umsetzung dieses Prinzips ist de facto nicht leicht. Oft ist es schwierig, den Verursacher ausfindig zu machen, da Umweltschäden häufig das Resultat des Zusammenwirkens mehrerer Einflüsse sind. Es ist schwierig eine Ursache-Wirkungs-Kette nachzuweisen und meistens sind die Wirkungsketten erst dann zu erkennen, wenn der Schaden schon entstanden ist. Auch und besonders bei grenzüberschreitenden Emissionen ist das Verursacherprinzip problematisch. Oft wird hier zu langsam reagiert und es dauert zu lange bis alle wichtigen Stellen effektiv zusammenarbeiten.

Meistens gilt daher das Gemeinlastprinzip. Denn die Schäden müssen behoben werden, auch wenn kein Verursacher aufzufinden ist. Hier muss der Staat handeln und dieses geschieht dann mit den Mitteln der Gemeinschaft - nämlich den Steuergeldern- die für die Umweltschäden eines nicht ausfindig zu machenden Verursachers zahlen muss.

Diese Methode der Beseitigung von Umweltschäden ist ökonomisch nicht sehr sinnvoll und bietet darüber hinaus den „Schwarzen Schafen“ die Möglichkeit ungeschoren davon zu kommen. Daher gilt dieses Prinzip lediglich als Ergänzung zum Verursacherprinzip, keinesfalls aber als Alternative.

Das dritte und letzte Prinzip ist das der Vorsorge. Hierbei werden potentielle Umweltgefahren vermieden und präventive umweltpolitische Maßnahmen ergriffen. Hierbei spricht man von „sustainable development“.

Um Umweltpolitik durchsetzen zu können, gibt es zur Unterstützung verschiedene Instrumente. Als erstes zählen hierzu ordnungsrechtliche Instrumente, welche die am stärksten einengende Form ist. Dazu zählen Gebote und Verbote sowie Vorschriften. Wegen ihres Zwangscharakters sind diese Maßnahmen ökologisch wirksam bei unmittelbarer Gefahrenabwehr. Jedoch birgt dieses Instrument die Probleme der Kostenineffizienz, der dynamischen Ineffizienz und der verkürzten Sicht des Verursacherprinzips (Pätzold/ Mussel 1996: 56).

Das Ziel des Instruments der marktwirtschaftlichen Anreize ist, den hohen Umweltstandard mit möglichst geringen Kosten zu erreichen. Vorzüge dieser Methode sind der bleibende individuelle Entscheidungsfreiraum und geringere Kosten.

In der Umweltpolitik gibt es also mehrere Ansätze Umweltprobleme zu lösen . Die Ursachen sind bekannt und werden von der Politik versucht zu bekämpfen.

Die Umwelt und deren Probleme müssen ernst genommen werden, denn sie stellt für zukünftige Generationen die existentielle Lebensgrundlage dar. So wurde das Grundgesetz am 27. Oktober 1994 um den Artikel 20 (a) erweitert, in dem es heißt, dass natürliche Lebensgrundlagen gesichert werden müssen.

3) Internationale Regime

In der Umweltpolitik sind Konferenzen eine institutionelle Form der Koordination und Kooperation. Hier werden Probleme der Umweltpolitik bearbeitet und es werden u.a. Regelungen und Normen als Lösungskonzepte festgelegt.

Diese Konferenzen sind jedoch ein relativ unspezifisches Element zur Bearbeitung von Problemfeldern. Konkretere Regelungen treffen internationale Regime. Nach Tanja Brühl (in Knapp/ Krell 2004: 667) sind dies Institutionen, zu denen sich Akteure (meist Staaten) auf freiwilliger Ebene zusammenschließen. Desweiteren sind sie ein Konstrukt aus Verabredungen und Erwartungen, die das Verhalten der Beteiligen in einem Problemfeld regulieren. Regime können internationale Organisationen schaffen oder sie sich zunutze machen. Sie basieren auf dem System der Kooperation. In diesem Zusammenhang ist Kooperation eine politische Strategie, die auf Zusammenarbeit und Austausch mit anderen basiert und zielgerichtet den eigenen Nutzen auf den Nutzen der Kooperationspartner abstimmt. Die gemeinsamen Interessen sind Grundlage für die Kooperation (Politiklexikon 2003: 172).

Regionale Regime sind besonders, wie das Ostseeregime auch, in den 70er und 80er Jahren gegründet worden, als die Problematik der Umweltverschmutzung das erste Mal ernsthaft wahrgenommen ist und bekämpft werden sollte. In dieser Zeit ist die Regimetheorie entstanden, welche sich kritisch mit dem damals in den internationalen Beziehungen vorherrschenden Neorealismus auseinander gesetzt hat. Prämisse dieser Theorie ist, dass Staaten aus Interessenkalkülen miteinander kooperieren. Der wohl bekannteste Vertreter dieser Meinung ist Robert O. Keohane, welcher später noch genauer betrachtet wird.

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Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Umweltkooperation im Ostseeraum
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Note
2,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V42062
ISBN (eBook)
9783638401869
Dateigröße
524 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Umweltkooperation, Ostseeraum
Arbeit zitieren
Franziska Hübsch (Autor:in), 2005, Umweltkooperation im Ostseeraum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42062

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