Schon seit den 50er Jahren beschäftigt das Problem der Dopingdefinition viele nationale und internationale Gremien. Die erste Dopingdefinition in Deutschland lieferte der Deutsche Sportärztebund im Jahre 1952:„Die Einnahme eines jeden Medikamentes – ob wirksam oder nicht – mit der Absicht der Leistungssteigerung während des Wettkampfes eingenommen, ist als Doping zu betrachten.“ Obwohl diese Definition einfach und deutlich erscheint, weist sie erhebliche Mängel auf. Zum einen verbietet sie die Einnahme zusätzlicher Nährstoffe beziehungsweise energieliefernder Substanzen (z. B. Vitamine, Mineralien und Spurenelemente) und zum anderen beschränkt sie den Dopingkonsum auf den Wettkampf. Die Vorbereitungsphase auf einen Wettkampf sowie das reguläre Training werden nicht beachtet. Außerdem muss man dem Sportler nach dieser Definition zunächst nachweisen, dass ein bestimmtes Medikament o. Ä. tatsächlich zur Leistungssteigerung konsumiert wurde, was ziemlich aussichtslos erscheint. Im Januar 1963 kam eine Expertenkommission des Europarates in Straßburg zu folgender Definition:
„Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Weg an ein gesundes Individuum mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf. Außerdem müssen verschiedene psychologische Maßnahmen zur Leistungssteigerung des Sportlers angesehen werden.“
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Inhalt
1. Definitionen
2. Substanzen, Wirkungen und Nebenwirkungen
2.1 Verbotene Wirkstoffgruppen
2.2 Verbotene Methoden
2.3 Wirkstoffgruppen mit Einschränkungen
3. Sanktionen
4. Literatur
4.1 Verwendete Homepages
1. Definitionen
Schon seit den 50er Jahren beschäftigt das Problem der Dopingdefinition viele nationale und internationale Gremien. Die erste Dopingdefinition in Deutschland lieferte der Deutsche Sportärztebund im Jahre 1952:
„ Die Einnahme eines jeden Medikamentes – ob wirksam oder nicht – mit der Absicht der Leistungssteigerung während des Wettkampfes eingenommen, ist als Doping zu betrachten. “[1]
Obwohl diese Definition einfach und deutlich erscheint, weist sie erhebliche Mängel auf. Zum einen verbietet sie die Einnahme zusätzlicher Nährstoffe beziehungsweise energieliefernder Substanzen (z. B. Vitamine, Mineralien und Spurenelemente) und zum anderen beschränkt sie den Dopingkonsum auf den Wettkampf. Die Vorbereitungsphase auf einen Wettkampf sowie das reguläre Training werden nicht beachtet. Außerdem muss man dem Sportler nach dieser Definition zunächst nachweisen, dass ein bestimmtes Medikament o. Ä. tatsächlich zur Leistungssteigerung konsumiert wurde, was ziemlich aussichtslos erscheint.
Im Januar 1963 kam eine Expertenkommission des Europarates in Straßburg zu folgender Definition:
„ Doping ist die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Weg an ein gesundes Individuum mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf. Außerdem müssen verschiedene psychologische Maßnahmen zur Leistungssteigerung des Sportlers angesehen werden. “[2]
Im November 1963 wurde diese Definition um eine Zusatzformulierung ergänzt:
„ Wird eine notwendige Behandlung mit Mitteln durchgeführt, die aufgrund ihrer Natur oder Dosis die körperliche Leistung über das normale Niveau heben, so gilt dies als Doping und schließt die Wettkampffähigkeit aus. “[3]
Auch bei dieser begrifflichen Bestimmung ergeben sich verschiedene Probleme. Sie schießt z.B. gentechnisch hergestellte, den körpereigenen Substanzen ähnliche bzw. identische Substanzen, aus und geht auch nicht auf das Blutdoping ein. Auch die Begriffe „physiologische Substanzen“, „abnormaler Form“ und „abnormalem Weg“ sprechen nicht gerade für eine präzise Definition. Außerdem wird wiederum nur auf den Wettkampf eingegangen.
Im Jahre 1971 gab die medizinische Kommission des IOC folgende Stellungnahme zum Thema Doping ab:
[Doping ist] „ Die Anwendung aller – auch zu therapeutischen Zwecken verwendeten – Substanzen, welche die Leistungsfähigkeit aufgrund ihrer Zusammensetzung oder Dosis beeinflussen. “[4]
Da auch diese Definition Mängel aufwies ( u.a. zu unspezifisch), einigte man sich darauf, eine Liste mit verbotenen Substanzen und Maßnahmen zu erstellen, die ständig erweitert bzw. aktualisiert wird. Die in die Dopingliste aufgenommenen und damit verbotenen Wirkstoffe müssen folgende Kriterien erfüllen:
1. Gesundheitsgefährdung
2. nachgewiesene Leistungssteigerung
3. Nachweismöglichkeit bei Kontrollen
[...]
[1] Baier 1998, S. 2.
[2] Ebd.
[3] Ebd.
[4] Ebd.
- Arbeit zitieren
- Jan Streckfuß (Autor:in), 2001, Doping im Sport, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42153
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