Corporate Social Responsibility in Genossenschaftsbanken

Entwicklung eines Managementkonzeptes zur Messung von Nachhaltigkeit


Bachelorarbeit, 2016

161 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise

2 Begriffliche und thematische Grundlagen der Nachhaltigkeit im Unternehmenskontext
2.1 Begriffseinordnung der Nachhaltigkeit
2.1.1 Ursprung des Begriffs
2.1.2 Der Brundtland Bericht und der daraus abgeleitete Nachhaltigkeitsbegriff
2.1.3 Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit
2.2 Corporate Social Responsibility (CSR)
2.2.1 Begriffseinordnung und -entstehung
2.2.2 Anspruchsgruppen
2.2.3 Die Dimensionen der CSR
2.2.4 Die Ziele der Corporate Social Responsibility
2.3 Wechselbeziehungen zwischen Nachhaltigkeit und CSR und zusammenfassende Definition
2.4 Nachhaltigkeitsberichterstattung
2.5 Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung
2.5.1 ISO
2.5.2 Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI)
2.5.3 Der DNK und die EFFAS-Kriterien
2.6 Nutzen von CSR und CSR-Messung für Banken

3 Konzeption der empirischen Untersuchung
3.1 Allgemeine Informationen über die Studie
3.2 Aufbereitung und Analyse des Datenmaterials
3.3 Repräsentativität der empirischen Erhebung

4 Bedeutung von CSR im genossenschaftlichen Sektor
4.1 Einordnung und Besonderheiten von Genossenschaftsbanken
4.2 Status Quo der Nachhaltigkeitspräsenz im Genossenschaftssektor

5 Erarbeitung eines Managementkonzeptes im Rahmen eines Messsystems für Nachhaltigkeit in Genossenschaftsbanken
5.1 Einführende Überlegungen
5.2 Funktion eines Messkonzeptes und dessen inhaltliche und formelle Anforderungen
5.3 Messung von CSR als Bestandteil einer konsistenten Ablauforganisation
5.4 Ausgewählte Messgrößen und Messinstrumente der Nachhaltigkeitsmessung
5.4.1 Kennzahlen und Indikatoren
5.4.2 Checkliste
5.4.3 Bewertung der Themenbereiche
5.5 Ausgestaltung und Rechtfertigung der Arbeit
5.5.1 Soziale Dimension
5.5.2 Ökologische Dimension
5.5.3 Ökonomische Dimension
5.6 Umgang mit den Ergebnissen
5.6.1 Gewichtung der Ergebnisse und Kombination mit der Bewertung
5.6.2 Kritische Würdigung des Messkonzeptes
5.6.3 Sustainable Balanced Scorecard als mögliche Alternative zum aufgestellten Konzept

6 Mögliche Handlungsempfehlungen

7 Fazit

7.1 Zusammenfassung
7.2 Ausblick und Umsetzungsmöglichkeiten in der Zukunft

Anhang

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Darstellung der verschiedenen CSR-Dimensionen

Abbildung 2: Vierdimensionale CSR nach Carroll

Abbildung 3: CSR im Gesamtkontext

Abbildung 4: Zeitliche Verteilung der Antworten

Abbildung 5: Zusammensetzung der Respondenten nach Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl

Abbildung 6: Das Bankensystem der Bundesrepublik Deutschland

Abbildung 7: Zusammensetzung der Antworten bei Frage 4: Messen Sie, wie nachhaltig Sie wirtschaften?

Abbildung 8: Beweggründe für die CSR-Messung

Abbildung 9: Beweggründe für geringe oder keine CSR-Messung

Abbildung 10: Benötigte Voraussetzungen für die CSR-Messung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Kombination Stellenwertund Bilanzsumme

Tabelle 2: Verteilung der Messdimensionen

Tabelle 3: Kombination Stellenwert und CSR-Messung

Tabelle 4: Häufigste Nennungen der Dreigliedrigkeit der Nachhaltigkeitsmessung

Tabelle 5: Aufbau des Messkonzeptes

Tabelle 6: Ausschnitt der Bewertungs-Gewichtungs-Matrix

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Das Leitbild einer an Nachhaltigkeitsprinzipien orientierten Wirtschaft hat auch im Bankensektor stark an Bedeutung gewonnen: Corporate Social Responsibility, kurz CSR, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Me­gatrend entwickelt.1

Doch warum nimmt der Begriff der gesellschaftlichen Verantwortung der Un­ternehmen eine so große Bedeutung ein? Zunächst haben sich die Lebens­verhältnisse der Menschen auf globaler Ebene maßgeblich verändert. Die Bedeutung der Folgen für das eigene Handeln steigt stetig an. Der Homo oeconomicus, welcher rational denkt und zum eigenen Vorteil handelt,2 passt nicht mehr vollständig in diese Denkweise hinein. Das Ziel einer Bank als Wirtschaftsunternehmen, die Gewinnmaximierung, wird mit der Offenlegung der unternehmerischen Aktivitäten jedoch außer der ökonomischen Dimensi­on noch um andere Bereiche ergänzt, da das Wirtschaften auch soziale und ökologische Auswirkungen auf die Unternehmensumwelt und eine Vielzahl von Interessengruppen hat.

Eine Genossenschaftsbank ist allein durch das Genossenschaftsgesetz und seine genossenschaftlichen Prinzipien bereits in der Geschäftspolitik sehr nachhaltig aufgestellt und viele genossenschaftliche Kreditinstitute zeigen auf der sozialen und ökologischen Ebene ein sehr hohes Engagement. Finanzin­stitute seien laut Günther im eigentlichen Leistungserstellungsprozess nach­haltiger als zum Beispiel ein Produktionsunternehmen.3 Des Weiteren kann man sie als künden- und wertorientiert betrachten.4 Das Kerngeschäft einer Bank besteht aus dem Einlagen- und Kreditgeschäft. In diesem Bezug kann die Bank gezielt Einfluss auf die Entwicklung der Nachhaltigkeit nehmen, in­dem sie nachhaltige Kredite und Einlagen verkauft. Sie kann aber auch ihr eigenes Risiko und ihre Erträge mit unternehmerischer Verantwortung beein­flussen.

Doch nicht nur die betriebswirtschaftliche, sondern auch die volkswirtschaftli­che Bedeutung der CSR in Banken ist zu berücksichtigen. Seit der Finanzkri­se wünschen sich die Menschen ein stabiles Finanzsystem, welches krisen­fest wie auch transparent ist und die Konsequenzen für sein Handeln trägt.5 Vor allem die Finanzinstitute als Finanzintermediäre sollen Stabilität und Si­cherheit suggerieren. Dabei müssen Externalitäten berücksichtigt werden, also externe Wirkungen, für die niemand bezahlt oder einen Ausgleich erhält. Die Aufgabe des Staates ist hierbei, die Gesetze und Richtlinien so zu formu­lieren, dass diese Wirkungen gemindert werden. Jedoch ist die Gesetzge­bung zur CSR-Berichterstattung mit sehr viel Spielraum versehen. Deshalb gibt es heutzutage eine Vielzahl von Leitlinien und Kennzahlenkatalogen zur Messung nachhaltiger Unternehmensführung. Diese sollen den Unterneh­men die Offenlegung der Aktivitäten erleichtern. Genossenschaftsbanken stehen aber nicht nur vor diesen Herausforderungen: Die Problematik des Niedrigzinsumfeldes und die damit verbundenen sinkenden Margen, steigen­den regulatorischen Anforderungen durch die Vorschiften nach Basel III, gleichbleibende oder steigende Kosten sowie ein harter Wettbewerb durch z.B. Direktbanken erschweren ihnen die Behauptung auf dem Finanzmarkt,6 und führen im Genossenschaftssektor zu steigenden Fusionszahlen.7 Des­halb gilt es erst recht, das nachhaltige Fortbestehen des Unternehmens zu gewährleisten. Dabei sollte die Problematik des sog. „Greenwashings“, also des Missbrauchens von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu Marketingzwecken ver­hindern werden, um die Glaubwürdigkeit zu erhalten und sich zu legitimieren. Jedoch ist vielen Genossenschaftsbanken gar nicht bewusst, welche Aspek­te unter den Begriff der CSR fallen, wie nachhaltig sie tatsächlich handeln und wie man dies messbar machen kann.

1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Corporate Social Responsibility und die Entwicklung eines Konzeptes für die Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsleistungsmessung. Der Untersuchungsge­genstand ist hierbei der Sektor der genossenschaftlichen Primärbanken. Der Schwerpunkt liegt auf der Messung der sozialen, ökologischen und unterge­ordnet auch der ökonomischen Nachhaltigkeit der Genossenschaftsbanken. Die Fokussierung auf den sozialen und ökologischen Aspekt erfolgt aus dem Grund, dass hierfür laut der diese Arbeit begleitenden empirischen Erhebung am meisten Handlungsspielraum besteht. Genossenschaftsbanken handeln bereits durch ihre Prinzipien und den eingeschränkten geografischen Hand­lungsspielraum sehr nachhaltig. Durch die Entwicklung eines Messkonzeptes soll aufgezeigt werden, wie Genossenschaftsbanken ihre nachhaltigen Aktivi­täten messen können, was dabei beachtet werden muss und wo die Grenzen der CSR-Messung liegen. Durch die Integration von Nachhaltigkeitszielen in den Werten, in der Unternehmensstrategie, im Management und Geschäfts­betrieb der Bank kann der durch die Messung abgebildete Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand verglichen und durch anschließende Maßnahmen optimiert werden.

Nach den einleitenden Worten beschäftigt sich das zweite Kapitel mit den begrifflichen und thematischen Grundlagen des Nachhaltigkeitsbegriffes und der Corporate Social Responsibility. Hierbei wird auf den Ursprung der Be- grifflichkeiten, der mit CSR verfolgten Ziele, Dimensionen, Chancen und Ri­siken sowie auf Anspruchsgruppen eingegangen. Eine Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen der Berichterstattung, bekannter Leitlinien und Messkonzepte zur Berichterstattung und Nachhaltigkeitsmessung findet ebenso statt.

Eine empirische Erhebung begleitet die vorliegende Arbeit, in der 93 Genos­senschaftsbanken des Volks- und Raiffeisenbanken- Sektors befragt wurden. Diese wird genauer im dritten Kapitel hinzugezogen, in welchem neben den zentralen Informationen und ersten Ergebnissen die Repräsentativität sowie Qualität der Befragung diskutiert wird.

Kapitel vier thematisiert die Bedeutung von Corporate Social Responsibility in Genossenschaftsbanken, um den Untersuchungsgegenstand auf das Unter­suchungsobjekt (die Volks- und Raiffeisenbanken) zu spezialisieren. Hierbei wird zunächst auf die Besonderheiten von Genossenschaftsbanken einge­gangen, um bei der Entwicklung des Messkonzeptes auf branchenspezifi­sche Besonderheiten Rücksicht nehmen zu können. Dazu wird der gegen­wärtige Status der Corporate Social Responsibility im nationalen genossen­schaftlichen Sektor erläutert und erste Befragungsergebnisse der empiri­schen Erhebung in den genossenschaftlichen Primärbanken zum Stellenwert und zur Nachhaltigkeitsmessung vorgestellt. Abschließend wird der Nutzen der CSR und dessen Messung herausgestellt.

Im fünften Kapitel wird auf der Basis der empirischen Erhebung und den zu­vor ermittelten gesetzlichen Anforderungen, Besonderheiten im Genossen­schaftssektor und dem zeitgemäßen Stand der Nachhaltigkeitsmessung in der genossenschaftlichen Finanzgruppe das Messkonzept erstellt. An dieser Stelle werden, nach einführenden Überlegungen, Ziele und Funktionen eines Konzeptes zur Leistungsmessung, die inhaltlichen und formellen Anforde­rungen an ein solches erläutert. Nach einer Einordnung in den Verlauf (Ab­lauforganisation) und der Vorstellung der für die Messung notwendigen Messgrößen und -instrumente, wird das erarbeitete Konzept vorgestellt und die Ergebnisse kritisch gewürdigt. Durch die Vorstellung eines bestehenden Konzeptes soll eine Alternative beurteilt und bei der Erarbeitung entstandene Chancen, Risiken und Grenzen der Nachhaltigkeitsleistungsmessung aufge­zeigt werden, bevor Handlungsempfehlungen die Arbeit abrunden.

Schlussendlich wird zusammenfassend dargestellt, welche Aspekte bei der Erstellung des Messkonzeptes für Nachhaltigkeit im Genossenschaftssektor berücksichtigt werden müssen und an welchen Abschnitten noch For­schungspotenzial besteht.

2 Begriffliche und thematische Grundlagen der Nachhaltigkeit im Un­ternehmenskontext

In der Wissenschaft, Politik und in der Unternehmenspraxis finden sich viel­fältige Definitionen zum Begriff der Nachhaltigkeit und zum Konzept der un­ternehmerischen Verantwortung (Corporate Social Responsibility). Einige verwenden diese Begriffe sogar schon synonym, was zu Intransparenz und Komplexität des Themas führt.8 Um für diese Arbeit der Nachhaltigkeitsmes­sung eine klare Grundlage zu schaffen, werden im Folgenden die Begriffe der Nachhaltigkeit und CSR definiert und in den Gesamtkontext eingeordnet. Infolgedessen wird durch eine zusammenfassende Definition die Basis für die Entwicklung des Managementkonzeptes zur Messung der Nachhaltig­keitsleistung geschaffen. Da hierfür die politischen Betrachtungsweisen maßgeblich sein sollen, um auf dessen Basis ein rechtlich gültiges Messkon­zept zu entwickeln, wird sich die Begriffseinordnung neben wissenschaftli­chen Aspekten auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede der politischen Defi­nitionen fokussieren.

2.1 Begriffseinordnung der Nachhaltigkeit

Das Thema Nachhaltigkeit existiert nicht erst im 21. Jahrhundert. Seinen Ur­sprung fand das Prinzip schon weitaus früher. Deshalb wird nachfolgend zu­nächst auf den Ursprung eingegangen, danach folgen die maßgeblichen Be­griffsbestimmungen und die Erläuterung der Dreidimensionalität.

2.1.1 Ursprung des Begriffs

Eine einheitliche Definition des Begriffes der Nachhaltigkeit (engl, sustainabi­lity) gibt es in der Literatur nicht, denn es sind viele Begriffsdefinitionen zu finden. Jedoch sind einige gemeinsame Merkmale des absoluten Begriffs­verständnisses erkennbar, welche im Folgenden erläutert werden sollen.

Zurückverfolgbar ist der Begriff der absoluten Nachhaltigkeit bis ins 18. Jahr­hundert. Hans Carl von Carlowitz, Oberberghauptmann am kursächsischen Hof in Freiberg, formulierte in 1713 angesichts einer drohenden Rohstoffkrise in seiner Schrift „Sylvicultura oeconomica“9 die Notwendigkeit in Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften in der Holzwirtschaft und gilt als dessen Begrün­der. Damals thematisierte er, dass nur so viele Bäume gefällt werden sollten, wie auch nachwachsen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit hatte zwar seine Erstverwendung in der Forstwirtschaft, macht aber bereits Ansätze von Langfristigkeit, ökonomischem Denken, sozialer Verantwortung und Ver­pflichtung erkennbar und wurde seitdem stetig weiter entwickelt. In den Wirt­schaftswissenschaften griffen den Ausdruck erstmals postkeynesianische und neoklassische Vertreter in den 1950 und 1960er Jahren auf.10 Hierzu haben sich einige theoretische Ansätze entwickelt, unter anderem die der nachhaltigen Ökonomie und der Postwachstumsökonomie.11 Die Theorie der nachhaltigen Ökonomie diskutierte zunächst ökologische Nachhaltigkeit und ökonomisches Wachstum unter Einbezug der Ressourcennutzung, wonach ökologische Themenstellungen auch als ökonomisches Problem angesehen wurden.12 Bei diesem wissenschaftlichen Ansatz fehlte jedoch die soziale Dimension, weshalb sie in den Folgejahren um diese erweitert wurde. Als zentrale Bestandteile der nachhaltigen Ökonomie stellen die Vertreter Effizi­enz (Senkung der Verwendung natürliche Ressourcen), Konsistenz (Entwick­lung zukunftsgerichteter Produkte) und Suffizienz (sparsamer Verbrauch von Rohstoffen) gegenüber. Die Vertreter der Postwachstumsökonomie fokus­sierten die Korrelationen nachhaltiger Entwicklung und des Wirtschafts­wachstums. Paech als einer der bekanntesten Vertreter appellierte diesbe­züglich gegen grenzenloses Wachstum, welches im Widerspruch zur Nach­haltigkeit stünde.13 Beide wissenschaftlichen Theorien zeigen Parallelen zur politischen Entwicklung des Nachhaltigkeitsbegriffes im Unternehmenskon­text auf, sollen aber im weiteren Verlauf nicht näher betrachtet werden, da das heutige Verständnis auf globaler Ebene wegweisend von der oftmals zi­tierten politischen Definition der Brundtland Kommission aus dem Jahre 1987 geprägt wird.14

2.1.2 Der Brundtland Bericht und der daraus abgeleitete Nachhaltig­keitsbegriff

Auch Kommission für Umwelt und Entwicklung genannt, erstellte die Brundt- land-Kommission erstmals ein Konzept der nachhaltigen Entwicklung mit dem Ziel, ein Leitbild zu finden. Im sogenannten Brundtland Bericht formulier­te sie die Vision von Nachhaltigkeit wie folgt:

“[...] Sustainable development is development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs. It contains within it two key concepts:

- the concept of needs, in particular the essential needs of the world’s poor, to which overriding priority should be given; and
- the idea of limitations imposed by the state of technology and social Organization on the environment’s ability to meet present and future needs [...].”15

Diese Definition ist sehr abstrakt formuliert, beinhaltet aber schon Ansätze zu vorausschauendem, generationenübergreifenden Denken und Handeln so­wie intra- und intergenerationellen Interessengruppen. Der zweite zentrale Spiegelstrich gibt schon erste Anzeichen der weiteren Dimensionen von Nachhaltigkeit. In den Folgejahren baute auf dessen Basis die Weiterent­wicklung des Begriffes auf, z.B. in 1992 durch die UN Konferenz in Rio de Janeiro mit dem Ergebnis der Agenda 21 und in 2002 auf nationaler Ebene mit der „Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“.16 Auf nationaler Ebene be­schreibt der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) in Deutschland Nachhal­tigkeit als Entwicklung, die Umweltgesichtspunkte, soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, um kommenden Generationen ein intaktes Gefüge zu hinterlassen.17 Langfristig beschäftigt sich mit dem Sachverhalt auch die Enquete Kommission des deutschen Bundestages, eine überfraktionelle Ar­beitsgruppe, welche am 05.03.2013 in ihrem Schlussbericht in Anlehnung an die Brundtland- Definition konkretisiert, dass ökonomische, soziale und öko­logische Ziele nicht gegeneinander konkurrierend, sondern gleichrangig be­handelt werden sollen.18

Bei beiden nationalen Definitionen sind die Parallelen zur Brundtland- Definition unverkennbar, werden durch die Einteilung in Dimensionen der Nachhaltigkeit aber konkreter. Neben den wirtschaftlichen werden auch öko­logische und soziale Gesichtspunkte für das nachhaltige Prinzip von öffentli­cher Bedeutung.19 Unternehmerische Verantwortung wird aber noch nicht explizit erwähnt, vielmehr bezieht sich die Definition auf alle Institutionen und Akteure unterschiedlicher Art.20 Wesentliche Gemeinsamkeiten zeigen sich durch die Normativität der Definitionen, da nachhaltige Entwicklung als The­matik der Gerechtigkeit angesprochen wird.21 Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang die Gültigkeit bisheriger ökonomisch-orientierter wirtschaftli­cher Zielsetzungen in Frage gestellt. Der Soll- Zustand wird von den jeweili­gen Akteuren unterschiedlich definiert. Trotzdem soll Nachhaltigkeit das Ziel und nachhaltige Entwicklung der entsprechende Weg, dorthin zu gelangen, sein.22

In der Fachliteratur sind auch Definitionen des Managements und Kapital­marktdefinitionen von Nachhaltigkeit zu finden,23 welche aber ebenfalls Pa­rallelen zu intra- und intergenerationsbezogenen Aspekten, mehreren Di­mensionen und zugleich Anknüpfungen an die politischen Überlegungen aufweisen. Da für diese Arbeit die politischen Definitionen maßgeblich sind, orientiert sich die Entwicklung des Messkonzeptes an den gesetzlichen Standards. Deshalb wird auf andere Begriffsbestimmungen im Folgenden nicht näher eingegangen.

Wesentliche Unterschiede erfährt der Ausdruck in den neben den politischen Definitionen existierenden wissenschaftlichen Erklärungen, in denen der ab­solute Nachhaltigkeitsbegriff kritisiert wird, da er z.B. Substitutionsbeziehun­gen und Effekte zwischen einzelnen Komponenten nicht systematisch be­rücksichtigt.24 Dies führt zu einer Bestimmung der relativen Bezeichnung, in welche ebendiese einbezogen werden. Ferner wird zwischen starker und schwacher Nachhaltigkeit differenziert.25 Starke Nachhaltigkeit zeichnet sich durch eine Unterordnung der Ökonomie gegenüber der Ökologie aus, wäh­renddessen die schwache z.B. eher von effizienter Nutzung der Ressourcen oder weniger schädlichem Eingreifen in die Umwelt ausgeht. Dies zeigt Un­terschiede zum politischen Ansatz, welcher alle Komponenten gleichrangig behandelt und Parallelen zum theoretischen Ansatz der nachhaltigen Öko­nomie aufweist. Zusammenfassend fällt auf, dass der Begriff der Nachhaltig­keit sehr dehnbar ist und vom anfangs umweltlichen Schwerpunkt auf mehre­re Dimensionen erweitert wurde. Diese sollen im Folgekapitel näher erläutert werden.

2.1.3 Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit

In den oben genannten politischen Definitionen sowie in der Wissenschaft ist die Dreigliedrigkeit des Begriffes weit verbreitet.26 Oft ist in diesem Zusam­menhang die Rede vom „Drei- Säulen Prinzip“. Es handelt sich um die öko­nomische, die soziale und die ökologische Dimension. Grundsätzlich bedeu­tet Nachhaltigkeit für die Ökonomie, langfristiges Wachstum, Lebensqualität und die Befriedigung materieller Grundbedürfnisse sicherzustellen.27 Ökolo­gische Nachhaltigkeit soll ein minimales Ausnutzen nicht erneuerbarer Res­sourcen beinhalten, genauso wie das nachhaltige Nutzen erneuerbarer Res­sourcen und dessen Erhaltung. Soziale Aspekte liegen in der gerechten Ver­teilung der Ressourcen und dem Erhalt der intergenerationellen Lebensquali­täten, wobei auch Menschenwürdigkeit berücksichtigt werden muss.28 Da die nicht-ökonomischen neben den wirtschaftlichen Wertkomponenten eine gleichrangige Rolle für das langfristige Bestehen und den Erfolg einer Unter­nehmung spielen sollen, ist eine Balance zwischen den drei Dimensionen wichtig.29 Des Weiteren hängen die drei Dimensionen zusammen, denn Wirt­schaftliches Handeln hat immer ökologische und soziale Auswirkungen.30 Zur Produktion einer Dienstleistung werden beispielsweise verschiedene Res­sourcen benötigt, die der Umwelt entnommen und in anderer Form wieder zurückgegeben werden. Gleichzeitig werden soziale Komponenten bean­sprucht, indem z.B. der Mitarbeiter dem Unternehmen seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und dem Kunden durch die Dienstleistung eine Problemlö­sung angeboten hat. Aufgrund dessen, dass der Fokus dieser Arbeit auf der unternehmerischen Verantwortung liegt, wird auf die drei Dimensionen der unternehmerischen Nachhaltigkeit im Kapitel 2.2.3. expliziter eingegangen.

2.2 Corporate Social Responsibility (CSR)

Artikel 14 Absatz 2 im Grundgesetz verweist auf die Verantwortung der Ei­gentümer: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Des Weiteren weist Artikel 20 a GG explizit auf die Verantwortung künftiger Generationen hin. Hieraus ergibt sich auch für Un­ternehmen eine umfangreiche Verantwortung, dessen freiwilliger Teil als Corporate Social Responsibility diskutiert wird. Vor allem Offenheit und transparente Unternehmensführung werden heutzutage immer öfter von der Gesellschaft gefordert, wobei deren Intensität laut Kubach von der Unter­nehmensgröße und der Intensität des öffentlichen Interesses abhängt.31 Die Umsetzung von Nachhaltigkeit in Unternehmen soll diese dahingehend prä­gen, ökologisch verantwortungsbewusst, ressourcenschonend, transparent und fair zu handeln, um Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen.32 Diese Ansicht zeigt Parallelen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die erst ab ei­ner bestimmten Unternehmensgröße gefordert wird und „kleine und mittel­ständische Unternehmen“ (KMU’s) entlastet. Nachhaltigkeit in ein Unterneh­men zu integrieren, birgt viele Herausforderungen. Gewöhnlich besteht die ökonomische Herausforderung von Unternehmen darin, den Unternehmens­wert zu steigern und den Gewinn zu maximieren. Deshalb sollte die nachhal­tige Unternehmensführung dazu beitragen, dass die ökonomischen Ziele un­ter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen Aspekte, verschiedener Anspruchs­gruppen und der gesamten Wertschöpfungskette in den verschiedenen Di­mensionen erreicht werden.33 Dementsprechend sind Ursachen­Wirkungszusammenhänge entlang dieser zu berücksichtigen.34 Nach der Er­läuterung des Nachhaltigkeitsbegriffes soll nun vertiefend auf die unterneh­merische Verantwortung und nachhaltige Entwicklung in Unternehmen ein­gegangen werden, um Parallelen-, Differenzen und deren Gründe erkennbar zu machen.

2.2.1 Begriffseinordnung und -entstehung

„Corporate Social Responsibility“ ist kein eindeutig definierbarer oder ab- grenzbarer Begriff. Das Konzept ist aber einzuordnen in den Bereich der ethisch-moralischen Unternehmensführung und wird im Allgemeinen mit „ge­sellschaftliche“ oder „soziale Verantwortung von Unternehmen“, übersetzt.

Erstmals fiel der Begriff „Corporate Social Responsibility“ in den Vereinigten Staaten von Amerika in 1953. Howard R. Bowen plädierte in seiner Publikati­on „Social Responsibilities oft the Businessmen“ für eine Berücksichtigung der Erwartungen, Ziele und Werte der Gesellschaft in der Unternehmensfüh­rung. Auch Archie В. Carroll als einer der wichtigsten CSR-Forscher prägte den Begriff. Carroll benannte im Jahr 1979 Corporate Social Responsibility als normativen Rahmen, welcher als strategisches Konzept implementiert und auf operativer Ebene als Corporate Social Performance umgesetzt wer­den sollte.35 Er definierte CSR als das Verhalten eines Unternehmens, wel­ches wirtschaftliche Rentabilität, Gesetzestreue, Ethik und soziale Kompo­nenten berücksichtigt und erweiterte die soziale Komponente Bowens um weitere Dimensionen. Im heutigen europäischen Verständnis finden sich deshalb viele Bezüge zu den amerikanischen Definitionen wieder. Die Ge­meinsamkeiten des heutigen Verständnisses auf nationaler Ebene sind ge­prägt von der Definition der Europäischen Kommission und der ISO 26000, einer nicht zertifizierten Managementnorm aus dem Jahr 2010. Dies bestätigt sich durch deren häufige Zitation in der deutschen Fachliteratur und wissen­schaftlichen Aufsätzen zur CSR.36

2011 wurde in einer Mitteilung der EU-Kommission eine neue Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen festgelegt, in der CSR als „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesell­schaft“37 definiert wurde. Hierbei sollen nach Aussage der EU-Kommission „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“38 berücksichtigt und unter Einbezug der Stakeholder in die Strategie und Füh­rung eines Unternehmens eingegliedert werden.

Die ISO 26000 definiert CSR als „Verantwortung einer Organisation für die Auswirkungen der Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft und Umwelt, durch transparentes und ethisches Verhalten.“39

Diese und zahlreiche ähnliche Definitionen haben gemeinsam, dass Organi­sationen neben dem wirtschaftlichen Erfolg langfristig für soziale und ökolo­gische Aspekte Verantwortung übernehmen und dabei bestimmte An­spruchsgruppen berücksichtigen. Die Verantwortung geht also über die rei­nen ökonomischen Aspekte wie z.B. Gewinnmaximierung und die gesetzli­chen Forderungen (Compliance) hinaus.40 Genau wie bei der Definition der Nachhaltigkeit wird CSR auch oftmals als normative Verankerung gesehen.41 Unternehmen sollen auf gesellschaftliche Belange reagieren und diese auf freiwilliger Basis in ihre Unternehmensführung integrieren. Folglich profitieren Unternehmen und Gesellschaft von der Situation („Win-Win“)42

Die Unterschiede der Definitionen ergeben sich durch die verschiedenen Ak­teure, Anspruchsgruppen und ihre Interessenausrichtungen, ferner den Wirt­schaftssektor, den Zeitpunkt der Definition und ferner Ansichten, z.B. gesell­schaftspolitischer, wirtschaftspolitischer, kultureller, disziplinärer oder rechtli­cher Art. Somit werden CSR immer mehrere Elemente stärker oder schwä­cher bewertet zugesprochen.43 Eine Umweltorganisation könnte den Schwerpunkt beispielsweise eher auf die ökologische Dimension setzen, wo­hingegen eine Menschenrechtsorganisation den Fokus auf die soziale Kom­ponente legt. Bowen legte seinen Schwerpunkt eher auf die wirtschaftliche und sozial- ethische Verantwortung, welche später z.B. durch die legale Di­mension (Vgl. Carroll) ergänzt wurde. Matten und Moon fokussierten in 2004 die Dynamik des CSR-Konzeptes, da es auf den jeweiligen gesellschaftli­chen, wirtschaftlichen und politischen Kontext ausgerichtet ist.44

Differenziert wird das CSR-Verständnis in Bezug auf den Begriff der Freiwil­ligkeit oder Unfreiwilligkeit.45 Anfänglich war der Aspekt der Freiwilligkeit maßgeblich. Durch gesetzliche Anforderungen wie z.B. CSR- Berichterstattungspflichten ist ein Teil der Freiwilligkeit entfallen, da Unter­nehmen ab einer bestimmten Größe nicht-finanzielle Informationen veröffent­lichen müssen.46 Die unternehmerische Selbstverpflichtung kann gemäß Schmidt auch durch gesellschaftlichen Druck entstehen.47 Das Konzept der CSR wird deshalb oft kritisiert, da es im Gegensatz zu Milton Friedmans An­sicht der Shareholder-Verpflichtung und der Gewinnmaximierung eines Un­ternehmens steht, wo die einzige Rechtfertigung zu gesellschaftlichen Enga­gements „Marktkräfte“ sein sollen.48

Zum Verständnis soll CSR von Corporate Citizenship (CC) abgegrenzt wer­den, was nur als Teil dessen zu verstehen ist. Es bezeichnet das gesell­schaftliche Engagement und somit das Unternehmen als Teil (Bürger) der Gesellschaft.49 Beispiele für Aktivitäten im Sinne des CC sind Spendenmaß­nahmen, Stiftungseinrichtungen, die Freistellung von Mitarbeitern für ge­meinnützige Zwecke oder die Zusammenarbeit mit Regierungs- und Nicht­Regierungsorganisationen (NGO’s). Aufgrund dessen wird CC oftmals als der soziale Teil der CSR verstanden.50 Relevant ist dies für die Anspruchs­gruppen vor allem im Sinne der Region und Gesellschaft.

Im Zusammenhang mit CSR fällt oftmals der Begriff Corporate Governance. Er wird vielseitig benutzt, kann aber mit verantwortungsvoller Unternehmens­führung und -kontrolle übersetzt werden und muss mit dem Konzept kompa­tibel sein.51 Er betrifft vor allem die Funktionsweise und Kontrolle der Unter­nehmensführung (nicht der Prozesse) nach den Regeln und Vorschiften, Werten und Grundsätzen mit dem Ziel des langfristigen Überlebens eines

Unternehmens. Relevant ist die CG demnach vor allem auch für die Stake­holder, z.B. die Eigentümer, Mitarbeiter und den Aufsichtsrat. Corporate Governance soll durch die Zusammenarbeit des Vorstandes mit dem Auf­sichtsrat sichergestellt sowie durch die Wirtschaftsprüfung unterstützt wer­den.52 Compliance gehört auch zum nachhaltigen Bestehen des Unterneh­mens und zu einer guten Corporate Governance.53 Die Einhaltung gesetzli­cher Vorgaben soll hierbei durch die interne Revision und die Bankenaufsicht unterstützt werden.54 Für die Erstellung des Messkonzeptes soll die Berück­sichtigung der Corporate Governance als eigenes Themenfeld oder als eige­ne Dimension vernachlässigt werden, um sich auf die Messung sozialer und ökologischer CSR-Indikatoren zu konzentrieren. Es sollte aber von den Ge­nossenschaftsbanken bei der eigenen Nachhaltigkeitsleistungsmessung be­rücksichtigt werden, da die CG für die Nachhaltigkeit einer Genossen­schaftsbank eine bedeutende Rolle spielt.55 Deshalb findet sich dieser The­menbereich der Vollständigkeit halber ansatzweise in der ökonomischen Di­mension wieder.

2.2.2 Anspruchsgruppen

Wie in Kapitel 2.2.1. thematisiert, bestimmt sich das Ausmaß der CSR auch nach den verschiedenen Interessen der Anspruchsgruppen am Unterneh­men, Stakeholder genannt. So wird eine Person bezeichnet, welche ein be­rechtigtes Interesse an einer Sache (hier: am Verlauf oder Ergebnis eines Unternehmens) hat und einen Beitrag dazu leistet.56 Um dessen Zukunftsfä­higkeit zu sichern, ist ein regelmäßiger Stakeholder Dialog notwendig.57 Ein wegweisender Stakeholder Ansatz geht auf Robert Freeman zurück, welcher 1984 Stakeholder als „those groups without whose support the organization would cease to exist“58 bezeichnet. Es ist ein Ansatz, nachdem die Unter­nehmen nicht nur die Interessen Ihrer Anteilseigner (Shareholder), sondern aller relevanten Anspruchsgruppen berücksichtigen müssen, um langfristig zu existieren. Für diese Arbeit ist es wichtig zu identifizieren, wer Stakeholder ist, da auf sie in Bezug auf die CSR-Aktivitäten Rücksicht genommen werden muss. Auf die Stakeholder für Genossenschaftsbanken wird deshalb im fol­genden Hauptkapitel eingegangen, um bei der Analyse zielorientiert messen zu können. Vor allem im Branchenvergleich sehen Lintemeier Rademacher die Banken im Stakeholder Management als Branche, die ihre Anspruchs­gruppen verstärkt durch Kommunikation und Transparenz in die Geschäfts­politik einbezieht.59 Durch die Finanzkrise und den darauffolgenden verstärk­ten gesellschaftlichen Druck nach Vertrauen und Transparenz, ist dieses Ar­gument bezüglich der Banken als zutreffend zu bezeichnen.

Wer Stakeholder ist, kann z.B. mit einer Stakeholder Analyse ermittelt wer­den.60 Hierbei sollte die Frage nach der Wesentlichkeit, Relevanz in der zeit­lichen Dimension, die einzunehmenden Positionen und Ansprüche über die zeitliche Dimension und die Möglichkeit der Beeinflussung der Stakeholder fokussiert werden.61 Wie explizit die wechselseitigen Einflüsse der Stakehol­der und des Unternehmens aussehen, darüber herrschen in der Wissen­schaft verschiedene Ansichten.62 Auf diese wird aber im Folgenden nicht nä­her eingegangen, da sich Kapitel 4.2. eingehender mit den Stakeholdern der Genossenschaftsbanken beschäftigt und sich das Messkonzept darauf spe­zialisieren soll.

Basierend auf dem Freeman Ansatz wird vereinfachend davon ausgegan­gen, dass diese dem Unternehmen (hier: der Genossenschaftsbank) Res­sourcen zur Verfügung stellen und deshalb einen entsprechenden Anspruch haben. Erfüllt das Unternehmen diesen nicht, zieht der Stakeholder seine Ressourcen zurück. Einige kategorisieren hierbei Stakeholder nach internen und externen Anspruchsgruppen,63 andere nach z.B. Macht, Legitimität oder Dringlichkeit, um sie der Wichtigkeit nach einzuordnen.64 Als interne Stake­holder eines Unternehmens werden oft Mitarbeiter, Führungskräfte und Ei­gentümer genannt.65 Die Mitarbeiter stellen hierbei eine wichtige Position dar, weil sie die Schnittstelle zu den Kunden bilden. Sie sind des Weiteren keine homogene Gruppe, da sie in sich kategorisiert werden können (z.B. in Auszubildende, Vollzeitarbeitskräfte, Betriebsrat etc.). Ihre verschiedenen Sichtweisen sollten berücksichtigt und alltagsrelevant kommuniziert werden. Vor allem im Hinblick auf den demografischen Wandel kommt den Mitarbei­tern eine wesentliche Bedeutung für den wirtschaftlichen Unternehmenser­folg zu.66 Führungskräften kommt auch eine wichtige Bedeutung zu, da sie die Verantwortung für das Stakeholder-Management tragen, obwohl sie selbst auch Stakeholder sind.67

Externe Anspruchsgruppen können Fremdkapitalgeber (Gläubiger), der Staat, Öffentlichkeit (bspw. Parteien), Kunden und Lieferanten sein. Boschert nennt hierbei Kunden und Lieferanten als wichtigste externe Stakeholder.68 Eine weitere große Anspruchsgruppe ist die Gesellschaft, deren Mitglieder in zusätzlichen weiteren, bereits genannten Anspruchsgruppen zu finden sind.69 Die Natur wird auch von einigen als Stakeholder benannt. In Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften kann dies einerseits sinnvoll erscheinen, ande­rerseits wird die Natur in der ökologischen Dimension der CSR bereits be­rücksichtigt, weshalb eine Dopplung an dieser Stelle vermieden werden soll­te. Andere nennen als Anspruchsgruppe auch künftige Generationen. In An­betracht der Tatsache, dass intergenerationell gedacht werden muss, könnte man diese Ansicht übernehmen, andererseits wäre die Berücksichtigung ei­ner zeitlichen Dimension für alle Anspruchsgruppen für die Ganzheitlichkeit des Konzeptes zielführender.

2.2.3 Die Dimensionen der CSR

In Bezug auf die gesellschaftliche Verantwortung wurden viele Ansätze der Dimensionen diskutiert. Es hat sich, wie auch beim Nachhaltigkeitsbegriff, eine Dreigliedrigkeit etabliert: Die Dimensionen einer sozial­gesellschaftlichen, ökonomisch-finanziellen und ökologischen unternehmeri­schen Verantwortung. Diese Aufteilung wird unter anderem von der Weltbank und der Global Reporting Initiative (GRI) aufgegriffen, welche die global an­erkannte Basis eines Leitfadens für CSR und nachhaltige Unternehmensfüh­rung geschaffen hat.70 Anlehnend an das Drei-Säulen-Modell der Nachhal­tigkeit ist bei unternehmerischer Verantwortung der Begriff der „triple bottom line“ von Elkington aus dem Jahre 1994 bekannt. Er basiert auf dem Brundt- land Bericht von 1987 und wurde von ihm und in vielen wissenschaftlichen Publikationen aufgegriffen.71 Im Englischen bedeutet „Bottom Line“ der Schlussstrich unter der Gewinn- und Verlustrechnung, also der wirtschaftli­chen Rentabilität. Elkington erweiterte dies um die Dimensionen der Gesell­schaft und Umwelt.72 Die „Triple Bottom Line“ ist heutzutage ein fester Be­standteil der Diskussion um unternehmerische Nachhaltigkeit, da sie sich von der reinen Profitorientierung abkehrt.

Ökonomische Aspekte der Dreigliedrigkeit zeichnen sich hierbei durch das langfristige Bestehen eines Unternehmens und seinem Erhalt und Ausbau der finanziellen, materiellen, immateriellen und liquiden Werte aus.73 Es kann sich auch um die Investition in Produkte, deren kurzfristiger Erfolg noch nicht ersichtlich ist, handeln. Die ökologische Dimension soll Unternehmen ver­pflichten, natürliche Ressourcen effizient zu gebrauchen (nur in solcher Höhe zu nutzen, welche unterhalb der Reproduktion oder Entwicklung von Substi­tuten liegt). Zudem sollen Ressourcen gespart und negative Umweltauswir­kungen und Emissionen vermindert werden. Dieses Engagement wird auch als Umweltmanagement oder Nachhaltigkeitsmanagement im ökologischen Sinne bezeichnet.74 Mit diesen Themenfeldern beschäftigt sich zunehmend das Öko-Controlling, und das Carbon Accounting und -Controlling, welches sich mit den Emissionen auseinandersetzt.75

Die sozial-gesellschaftliche Perspektive der Corporate Social Responsibility fokussiert innerbetrieblich unter anderem die Rollen- und Arbeitsverteilung in Unternehmen, Chancengleichheit und innerbetriebliche Bildungsperspektiven (zur Steigerung des Humankapitals, der Motivation und Loyalität der Mitar­beiter).76 Des Weiteren werden Beiträge zum gesellschaftlichen Wohlstand zur sozialen Komponente gezählt, wie z.B. Spenden oder gemeinnützige Ak­tivitäten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Darstellung der verschiedenen CSR-Dimensionen

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Sutton/Zander (2016),S. 46; Emrich (2015), S. 11; Corsten/Roth (2012), S. 2; Mayerhofer et al. (2008), S. 8.

In der Wissenschaft sind verschiedene Darstellungen der Dreidimensionalität zu finden. So entwerfen einige analog des „3-Säulen-Prinzips“ ein auf drei Säulen aufgebautes Modell, indem jede Dimension für sich steht. Andere stellen den Bezug der einzelnen Bestandteile der CSR mit einem Dreieck oder drei ineinander verlaufenden Kreisen dar, da die Säulen nicht für sich betrachtet, sondern die Überschneidungen sichtbar gemacht werden sollen.

Auf den ersten Blick sind die Parallelen des Brundtland- Berichtes und des Drei-Säulen-Modells unverkennbar, vor allem durch die ähnlichen oder über­einstimmenden Darstellungen.77 In der Definition befinden sich dahingegen auch einige Komponenten, welche nicht in die klassischen drei Dimensionen passen oder situationsbezogen erweitert wurden, wie z.B. ethische Ma­nagementgrundsätze, Kultur und die Corporate Governance (vgl. Kapitel 2.2.1).78 Des Weiteren wird die Gleichrangigkeit der drei Komponenten Öko­logie, Ökonomie und Soziales in Bezug auf unternehmerische Nachhaltigkeit infrage gestellt. Einige Meinungen ersetzen die „Triple Bottom Line“ deshalb durch ein gewichtetes Säulen-Modell,79 andere fügen noch eine weitere Säu­le hinzu, um die fehlenden Komponenten zu ersetzen. Ein Beispiel für ein gewichtetes Modell zeigt die Veranschaulichung des CSR-Forschers Archie Carroll, der die gesellschaftliche Verantwortung im Gegensatz zum Brundt- land- Bericht in vier, statt drei Ebenen teilt.80

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Vierdimensionale CSR nach Carroll

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Grotefeld (2015), S. 15; Carroll (1991), S. 42.

Die ökonomische Verantwortung dient als Grundlage für die anderen Ebenen und steht für die langfristige wirtschaftliche Rentabilität. Die rechtliche oder legale Verantwortung steht darüber, als rechtlicher Rahmen für die Unter­nehmensaktivitäten. Die ethische Verantwortung, also alle sozialen oder mo­ralischen Handlungen, welche über die gesetzlichen Anforderungen hinaus­gehen und von der Gesellschaft erwartet werden (z.B. Fairness), ist die dritte Komponente. An der Spitze der vier Dimensionen steht die philanthropische Verantwortung, welche zwar nicht von der Gesellschaft erwartet wird, aber im Sinne des in Kapitel 2.2.1 genannten Corporate Citizen implementiert sein muss. Auf der anderen Seite ist bei Carroll der ökologische Aspekt nicht di­rekt bedacht worden, sollte aber in der Gesamtbetrachtung nicht fehlen.

Um als Basis für diese Arbeit eine einheitliche Grundlage zu schaffen, wird für das Messkonzept die Dreigliedrigkeit übernommen, weil es sich an die politischen Definitionen und bekannten Leitlinien anlehnt, welche die Einhal­tung der Gesetze bereits voraussetzen und die anderen Aspekte Carrolls in bestehende Komponenten integriert werden können. Es sollte jedoch die Gewichtung der einzelnen Dimensionen bedacht werden, um Prioritäten zu setzen und eine Überregulierung nicht maßgeblicher Bestandteile zu verhin- dem. Beispielsweise die ökonomische Dimension könnte eine höhere Ge­wichtung erhalten, da die langfristige Rentabilität für eine Genossenschafts­bank vor allem unter dem Aspekt der heutigen Niedrigzinsphase eine Prob­lematik und ein maßgebliches Thema in der Wirtschaftsprüfung darstellt.

2.2.4 Die Ziele der Corporate Social Responsibility

Mit CSR sind vielfältige Ziele verbunden. Im Allgemeinen kann man die Ver­ringerung negativer (Kostenminimierung und Risikominimierung) und die Er­höhung positiver Konsequenzen (Erhöhung des Umsatzes z.B.) durch CSR Maßnahmen als übergeordnete Ziele sehen.

Auf Mitarbeiterebene soll CSR dazu führen, dass das Unternehmen als Ar­beitgeber für die Mitarbeiter attraktiver wird, sie sich ihm gegenüber loyal verhalten und sich mit ihm identifizieren. Ein weiteres Ziel könnte in dem Zu­ge auch sein, wertorientierte Mitarbeiter und Bewerber für das Unternehmen zu gewinnen, um die Integration in die Unternehmenskultur leichter umsetzen zu können.81

Gegenüber Kunden und Investoren sollen gemeinsame Werte geschaffen werden, sodass im Rahmen des Customer Relationship Managements (CRM) die Kundenbindung erhöht wird oder neue Kunden geworben werden können. Ein weiteres Ziel ist die Vertrauensbildung zwischen Kunde und Un­ternehmen, wodurch das Image gegenüber den Kunden und die Reputation in der Öffentlichkeit erhöht werden können.82 Die moralische Reputation in Banken sieht auch Dobiasch als wichtigen Erfolgsfaktor, da zwischen Bank und Kunde eine Informationsasymmetrie herrsche, welche durch Vertrau­enswürdigkeit aufgebaut werden müsse.83 Neben Anerkennung und der Kommunikation sozialer Verantwortung soll in der Öffentlichkeit die Sicher­heit, und das nachhaltige Fortbestehen des Unternehmens vermittelt, die Un­ternehmensarbeit legitimiert und in der Öffentlichkeit integriert werden.84

Die Motive auf der Unternehmensebene sind vor allem die Steigerung des Unternehmenswertes und Erlangung nachhaltiger ökonomischer Vorteile (Gewinnmaximierung).85 Durch die Ermittlung, Verminderung oder Vermei­dung negativer Effekte des Wirtschaftens, können Risiken und Kosten ver­mindert und durch Innovationen und nachhaltiger Produkte die Zukunftsfä­higkeit erhöht werden. Weiterhin sollen gemeinsame Werte zwischen Unter­nehmen, Eigentümern, Stakeholdern sowie der Gesellschaft geschaffen wer­den, um dem Unternehmen langfristig Wettbewerbsvorteile zu erzielen.86 In der ökologischen und sozialen Dimension soll neben dem Beitrag zu Gesell­schaft und Umwelt auch ökonomische Vorteile auf interner und Unterneh­mensexterner Ebene erreichet werden.

2.3 Wechselbeziehungen zwischen Nachhaltigkeit und CSR und zu­sammenfassende Definition

In den vorherigen Kapiteln hat sich gezeigt, dass der Nachhaltigkeitsbegriff und Corporate Social Responsibility eng miteinander verbunden sind. Eine tabellarische Übersicht der Definitionen und seiner jeweiligen berücksichtig­ten Komponenten findet sich hierzu im Anhang 1 (S. 91).

Unterschiede finden sich vor allem im historischen Ursprung, denn der Leit­gedanke entstand bereits Anfang des 18. Jahrhunderts und der Begriff der unternehmerischen Verantwortung erst in der 50er Jahren.87 Corporate Soci­al Responsibility wurde traditionell als ein mehr freiwilliges (über das Gesetz hinaus gehendes) Konzept definiert, welches sich auf die soziale Komponen­te beschränkte und erst im Nachgang um den Umweltschwerpunkt erweiter­te. Währenddessen hatte der Begriff der Nachhaltigkeit ursprünglich einen Umweltschwerpunkt und dehnte sich im Nachgang um die soziale Kompo­nente aus.

Per definitionem bezieht sich die CSR auf die gesellschaftliche Verantwor­tung der Unternehmen, wohin gehend sich die ökologische Dimension auf die diesbezügliche gesellschaftliche Sichtweise fokussiert. Mittlerweile ist Corporate Social Responsibility aber als Teil der Strategie der Europäischen Kommission fest gehalten.88 Durch die Berichterstattungspflicht entfällt somit für einen Teil der Unternehmen die Freiwilligkeit. Des Weiteren umfasst der CSR-Begriff, im Gegensatz zum Nachhaltigkeitsbegriff, dessen Fokus nicht nur auf die Stakeholder, sondern stärker auf die gesamte Menschheit und künftige Generationen ausgerichtet ist, schwerpunktmäßig die eigenen ge­genwärtigen Auswirkungen gegenüber den Stakeholders Durch die nachhal­tigen Aspekte bezieht er sie aber trotzdem ein. Merten et al. (2016) sehen Nachhaltigkeit als das gesamtheitlichere Konzept, da es nicht nur die Unter­nehmen berücksichtigt, sondern alle Akteure und Institutionen einbezieht.89 Die politische Ansicht der CSR sieht das Konzept allerdings auch als ganz­heitlich, da es sich am Nachhaltigkeitsgedanken auf Unternehmensebene orientiert.90

Gemeinsamkeiten finden sich vor allem in der Normativität, der Berücksichti­gung der ökonomischen Dimension und in inhaltlichen Ähnlichkeiten beider Konzepte, welche in den Werten und der Strategie der Unternehmen imple­mentiert sein müssen. Daraus können dann faktische Ziele entstehen, wel­che messbar sind.91 Einige setzen CSR und Nachhaltigkeit deshalb sogar gleich.92 Ähnlichkeiten ergeben sich ebenso bei der Betrachtung der Dimen­sionen, welche sich auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Sichtweise überschneiden. In Bezug auf unternehmerische Verantwortung werden sie dann konkret um ethische, legale und gesellschaftliche Aspekte erweitert. Zusammengefasst ist Corporate Social Responsibility ein inter- und intrage­nerationeller Begriff, welcher nach Carroll auf der legalen Verantwortung (al­so der Einhaltung der Gesetze) und der Corporate Governance aufbaut. Die Rolle des Unternehmens als bürgerlicher Teil einer Gesellschaft muss be­rücksichtigt werden, ferner die nachhaltige Sicherstellung der gesellschaftli­chen Legitimation.

CSR funktioniert, wie Abbildung 3 zeigt, über die Dimensionen Ökonomie (PROFIT), Ökologie (PLANET) und Soziales (PEOPLE) und muss intern und extern des Unternehmens kommuniziert und gelebt werden. Für Unterneh­men sind die ökologischen Rahmenbedingungen in der Hinsicht von Bedeu­tung, als dass sie einerseits die gesetzlichen Anforderungen einhalten müs-sen, sie sich andererseits durch dessen Berücksichtigung Perspektiven er­hoffen.93

Ökonomische Rahmenbedingungen sind als Basisinformationen für die all­gemeine Wettbewerbssituation in der Unternehmensführung von Bedeutung und haben dementsprechend strategische Relevanz. Soziale bzw. gesell­schaftliche Rahmenbedingungen herrschen aufgrund der Stakeholder Grup­pen (Anspruchsgruppen) und ethischer Aspekte. Ebenso hat diese Dimensi­on strategische Relevanz, da sie das Verhalten der Interessengruppen be­einflusst. Die Implementierung soll auf Basis der Normativität erfolgen und in Strategie und operative Geschäfte eingebunden sein. Diese Darstellung wird im Folgenden als Basis für das Messkonzept verwendet. Des Weiteren wer­den die Begriffe nachhaltige Unternehmensführung und Corporate Social Responsibility für diese Arbeit synonym verwendet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: CSR im Gesamtkontext

Quelle: Eigene Darstellung, weiterentwickelt aus Schwegler/Dyckhoff (2012), S. 42; Bassen et al. (2005), S. 235.

In Bezug auf CSR und Nachhaltigkeit wurden im Bankenkontext bereits An­fang 2001 in Zusammenhang mit Kreditentscheidungen Parallelen zum St. Gallér Managementmodell hergestellt, welches in den 1950er Jahren im Rahmen der Schaffung verantwortungsvoller Unternehmensführung entwi- ekelt wurde.94 Aber es gibt auch aktuelle Bezüge der gesellschaftlichen Ver­antwortung von Unternehmen zum St. Galler Modell.95 Der Management­Bezugsrahmen des St. Galler Managementmodells sieht das Unternehmen Anspruchsgruppen in verschiedenen Dimensionen verpflichtet und denkt in normativen, strategischen und operativen Ebenen. Dies sind Zusammenhän­ge, welche sich im CSR Kontext ergeben haben und den Aufbau der Abbil­dung rechtfertigen sollen.

2.4 Nachhaltigkeitsberichterstattung

Einige Unternehmen sind verpflichtet, ihre Aktivitäten im Rahmen der CSR- Berichterstattung zu veröffentlichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu finden sich in Artikel 19a der EU- Richtlinie 2013/34/EU vom 26.06.2013, welche die entsprechende Basisrechtsakte darstellt.96

Die EU-Kommission begründet die Offenlegung damit, dass für das Ver­ständnis der Unternehmenslage auch die ökologischen und sozialen Aspekte erforderlich seien.97 Des Weiteren soll dadurch nachhaltiges Denken in Un­ternehmen verankert werden.98 Im Folgenden soll erläutert werden, welche Unternehmen diese Richtlinie betrifft und dass Genossenschaftsbanken ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet sind.

„Große Unternehmen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Bilanzstichtagen das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Ge­schäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter zu beschäftigen, nehmen in den La­gebericht eine nichtfinanzielle Erklärung auf[...]“.99

Die erste Voraussetzung ist also der Anwendungsbereich auf die Rechts­form. Dieser ist in Artikel 1 und 2 Der EU-Richtlinie 2013/34/EU ersichtlich.

Unternehmen öffentlichen Interesses (PIE’s) sind laut Artikel 2 alle in Artikel 1 Absatz 1 a) und b) genannten Unternehmensrechtsformen in europäischen Mitgliedstaaten. Dazu zählen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaf­ten auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Offene Handelsge­sellschaften und Kommanditgesellschaften, wenn die Mehrheitsgesellschaf­ter durch eine Rechtsform wie z.B. eine GmbH nur beschränkt haften.100 Arti­kel 19a der EU-Richtlinie gilt des Weiteren für die in Artikel 2 genannten Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Unternehmen, welche Wertpa­pierhandel betreiben und Unternehmen, die eine erhebliche öffentliche Be­deutung haben, auch wenn sie keiner o.g. Rechtsform entsprechen (z.B. aufgrund derTätigkeit, Größe oder Mitarbeiteranzahl).

Die zweite Voraussetzung ist die Mitarbeiteranzahl, die zum Bilanzstichtag im Jahresdurchschnitt über 500 liegen muss. Artikel 19 zur Aufstellung eines Lageberichtes der EU-Richtlinie wird auf nationaler Ebene durch das Han­delsgesetzbuch (HGB) konkretisiert. Aufgrund dessen und weil für diese Ar­beit die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland maßgeblich ist, wird im Folgenden erläutert, welche Unternehmen laut HGB, also auf nationaler Ebene, einen Lagebericht aufstellen müssen. Danach wird auf die nichtfinan­zielle Erklärung laut Richtlinie eingegangen, welche in nationales Recht um­gewandelt wird.

§242 HGB bestimmt, dass ein Kaufmann die Pflicht zur Aufstellung des Jah­resabschlusses hat. Wer Kaufmann ist, bestimmt §1-7 HGB. Ergänzend zum Jahresabschluss müssen einige Unternehmen einen Lagebericht erstellen. §5 Absatz 2 PubIG bestimmt über die Aufstellung eines Lageberichtes. Hier­nach haben alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, die kein Einzel­unternehmen oder Personenhandelsgesellschaft sind, einen Lagebericht zu erstellen. §264 verpflichtet Kapitalgesellschaften wie z.B. eine Aktiengesell­schaft oder GmbH den Jahresabschluss durch einen Lagebericht zu ergän­zen. §264 Absatz 1 Satz 4 regelt diesbezüglich, dass kleine Kapitalgesell­schaften von der Pflicht zur Erstellung ausgeschlossen sind. Demnach sind gemäß §276 Absatz 2 und 3 nur mittelgroße oder große Kapitalgesellschaf­ten zur Erstellung eines Lageberichtes verpflichtet. Die großen Kapitalgesell­schaften oder alle Rechtsformen, für die ihre Regeln gelten, müssen nach §289 Absatz 3 HGB, Absatz 1 Satz 3 auch auf nichtfinanzielle Leistungsindi­katoren anwenden, sofern sie für den Geschäftsverlauf oder die Unterneh- menslage von Bedeutung sind. §264a HGB ergänzt §264 HGB durch die Pflicht zur Erstellung für große und mittelgroße Personengesellschaften, in denen keine natürliche Person vollhaftender Gesellschafter ist (z.B. eine GmbH Co. KG, Ltd. Co. KG). §341 a Absatz 1 HGB verpflichtet Versi­cherungsunternehmen einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesell­schaften geltenden Grundsätzen aufzustellen.

§340 a Absatz 1 HGB verpflichtet Kreditinstitute einen Lagebericht nach den Bestimmungen der großen Kapitalgesellschaften aufzustellen.

§336 Absatz 1 HGB also auch §33 Absatz 1 GenG sehen für Genossen­schaften vor, den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen. Sie müssen nach §54 GenG einem Prüfungsverband angehören. Ab einer Größe der Bilanzsumme von zwei Millionen ist nach §53 GenG jedes Jahr der Jah­resabschluss inklusive des Lageberichtes (§53 Absatz 2) zu prüfen. §289 Absatz 1 ff. HGB regelt weiterführend den Inhalt des Lageberichtes, der den Geschäftsverlauf, die Unternehmenslage und das Geschäftsergebnis erläu­tern sowie finanzielle Leistungsindikatoren einbeziehen soll. Hierbei wird deutlich, dass die Darstellung der ökonomischen Nachhaltigkeit erste Ansät­ze findet. §289 Absatz 3 HGB regelt die Einbindung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für große Kapitalgesellschaften und alle, die ihren La­gebericht genauso aufstellen müssen. Es werden hier jedoch lediglich Infor­mationen über „Umwelt- und Arbeitnehmerbelange“ genannt.

Detailliertere Inhalte zur Offenlegung der nichtfinanziellen Informationen gibt hierzu wieder Artikel 19a der EU-Richtlinie. Die nichtfinanziellen Informatio­nen müssen Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerthematiken, Menschenrechten, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung sowie Diversi- tät in Leitungs- und Kontrollgremien enthalten.101 Das Unternehmen, welches die Kriterien erfüllt, muss neben der Beschreibung des Geschäftsmodells auf den Umfang der Einhaltung oben genannter Belange eingehen und die we­sentlichen Risiken und deren Relevanz in diesem Zusammenhang erläutern. Argumente sind mit Leistungsindikatoren (sogenannten Key Performance In­dicators, kurz KPI) zu hinterlegen. Werden einige Belange nicht erfüllt, hat das Unternehmen die Gründe zu rechtfertigen. Der Nachhaltigkeitsbericht kann auch gesondert vom Lagebericht erfolgen, in diesem Zuge kann das Unternehmen von der nichtfinanziellen Erklärung befreit werden.

Inhaltliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nur sehr wenige gegeben. Es werden somit Spielräume bei der Ausgestaltung (gesonderter Bericht, Bericht als Teil des Lageberichtes) und der Kommuni­kationskanäle (PDF, Pressemitteilung, Printmedien, Pressemitteilung etc.) zugelassen. Trotz dessen, dass ein Unternehmen die Pflicht zur ordnungs­gemäßen Berichterstattung über die tatsächliche Lage des Unternehmen hat, ist die Gefahr der Schönung durch den Nachhaltigkeitsbericht zu Werbezwe­cken potenziell möglich, weil der Wirtschaftsprüfer lediglich prüft, ob die Of­fenlegung der nicht-finanziellen Informationen erfolgt ist.102

Der Deutsche Bankenverband äußerte sich zur Einbettung der Pflicht zur Of­fenlegung finanzieller Informationen im Jahresabschluss positiv, bezeichnete diesen Schritt als zeitgemäß und wichtig, forderte jedoch die Offenlegung von steuerungsrelevanten, prinzipienorientierten und vergleichbaren nichtfi­nanziellen Informationen, um aussagekräftige Reportings zu erzielen und ei­ne Überlastung der Berichterstattung zu verhindern.103 Die EU Richtlinie 2013/34/EU wurde nachfolgend durch die Richtlinie 2014/95/EU ersetzt, wel­che bis 2017 in nationales Recht umgewandelt werden muss (in Deutschland gilt zurzeit, solange die vollständige Umsetzung noch nicht erfolgt ist, die vorherige Richtlinie). Hierbei ist neben der 500-Mitarbeiter-Grenze eine Min­destbilanzsumme von 20 Millionen EUR oder ein Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen EUR Voraussetzung für die Berichterstattung.104 2014/95/EU gibt des Weiteren konkretere Beispiele zu einzelnen Bestandteilen der drei Dimensionen der CSR, einschließlich Hinweise, auf welche Rahmenwerke sich die Unternehmen bei der Erstellung stützen können, um die Berichter­stattung vergleichbarer zu machen (unter anderem die Leitlinien der GRI und der ISO DIN 26000, auf die das Messkonzept des 4. Kapitels Bezug nimmt).105 Trotz dessen werden die zu geringen Mindestanforderungen an die Berichterstattung als nicht konkret genug kritisiert.106

Da für diese Arbeit die Sicht auf die Genossenschaftsbanken maßgeblich ist, kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass für sie die Bestimmungen für Genossenschaften und Kreditinstitute gelten, welche Unternehmen öffent­lichen Interesses darstellen. Das heißt, dass ein Lagebericht anzufertigen ist, welcher dem Lagebericht großer Kapitalgesellschaften entspricht. Nichtfinan­zielle Informationen müssen nur ab einer Mitarbeiterstärke von über 500 of­fengelegt werden. Repräsentative Zahlen über die Mitarbeiterzahl in den Volks- und Raiffeisenbanken herrschen im Internet nicht öffentlich zugänglich vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass noch nicht viele Genossen­schaftsbanken bis jetzt ihre CSR-Aktivitäten offenlegen müssen, da sie ver­mutlich unter die Mitarbeitergrenze von 500 fallen. Dies ist keine repräsenta­tive Aussage, dennoch soll sie eine Tendenz geben und die geringe Publika­tion von Nachhaltigkeitsberichten rechtfertigen.

Durch die gesellschaftliche Relevanz und eine diskutierte mögliche Herab­senkung der 500 Mitarbeitergrenze auf 250,107 könnte die Offenlegung aber für immer mehr genossenschaftliche Kreditinstitute in Zukunft in den Mittel­punkt rücken. Denn durch die vielen Fusionen im genossenschaftlichen Sek­tor wachsen viele Kreditinstitute und könnten unter die Kriterien der Bericht­erstattung fallen.

2.5 Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten haben sich die Unterneh­men aufgrund dessen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht einheitlich und konkret genug sind, auf die Einhaltung von verschiedenen Leitlinien verstän­digt.108 Hierzu zählen u.a. die der Global Reporting Initiative (GRI), der UN Global Compact, die ISO 26000, der deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen. Es ist jedoch bis heute aufgrund der Vielfalt der Leitfäden noch nicht klar, welcher sich durch­setzen wird. Dobiasch zufolge ist der Bereich der moralischen Dimension in einigen Leitfäden unzureichend begründet, weswegen sich für die Zukunft Verbesserungspotenzial ergibt.109

Nachstehend werden drei ausgewählte Leitlinien vorgestellt. Die Auswahl der Leitlinien für das im Nachgang zu erstellende Konzept beschränkt sich hier­bei auf einen nationalen Standard (DNK) und die Leitlinien der GRI, welche ergänzende Anleitungen für den Schwerpunkt des Finanzsektors aufweisen.

2.5.1 ISO 26000

Die ISO 26000 ist eine nicht zertifizierte Management Norm, welche am 01.11.2010 veröffentlicht wurde und in Deutschland 2011 als DIN ISO 26000 erschienen ist. Sie kann als eine freiwillige Handlungsanleitung zur unter­nehmerischen Verantwortung und Nachhaltigkeit verstanden werden, dessen Zertifizierung zwar bewusst ausgeschlossen wurde, aber dem Thema Ver­antwortung eine einheitliche Orientierung geben soll.110

Der Leitfaden berücksichtigt Rechenschaftspflichten, Stakeholder, internatio­nale Standards und ethisches Verhalten der Unternehmen sowie Organisati­onen aller Art für deren Umsetzung. Also kann sich auch eine Genossen­schaftsbank daran orientieren. Die Stellungnahme zur Nicht-Zertifizierbarkeit wird unter anderem durch eine mangelnde Eignung und Fehlinterpretation der Norm begründet. Die mangelnde Eignung existiert durch die unzu­reichende Berücksichtigung aller aufgeführten Kriterien und Aspekte der ge­sellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen. Das Ziel des Leitfadens sei es, dass jede Organisation sich individuell mit der Umsetzung befasse.111 Da diese Arbeit sich mit einer Konkretisierung von vergleichbaren Messgrö­ßen beschäftigen soll, wird sich zwar an der DIN ISO 26000 orientiert, aber die Fokussierung erfolgt auf die beiden nachfolgenden Standards. Grund­sätzlich bildet der Leitfaden aber die Basis für den Deutschen Nachhaltig­keitskodex und ist deshalb für das Verständnis maßgeblich.

2.5.2 Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI)

Als wichtigster internationaler Standard bei der Berichterstattung hat sich der Kriterienkatalog der Global Reporting Initiative (GRI) durchgesetzt. Die GRI- Stiftung wurde 1997 von dem United Nations Environmental Programme (UNEP), der CERES und dem Tellus Institute mit dem Ziel einer Vergleich­barkeit der ökonomischen, ökologischen der sozialen Ergebnisse eines Un­ternehmens gegründet.112 CERES ist eine gemeinnützige Organisation, wel­che sich mit nachhaltiger Unternehmensführung beschäftigt. Das Tellus Insti­tute beschäftigt sich mit quantitativer Analyse von Zukunftsszenarien, wes­halb den GRI-Leitlinien auch eine wissenschaftlich ermittelte Basis zugrunde liegt.

Die erste Version der als unverbindlich113 geltenden Leitlinien erschien 2000, die aktuellste 4. Generation der GRI-Leitlinien (G4) wurde im Mai 2013 publi­ziert.114 Die Indikatoren können qualitativer und quantitativer Natur sein.115 Die GRI übernehmen ebenso eine Dreigliedrigkeit (Economic, Environmen­tal, Social), analog der drei Dimensionen der CSR, wobei die soziale Dimen­sion in gesellschaftliche, produktspezifische, menschrechtliche und in ar­beitspraktische Faktoren unterteilt wird.116 Die englischsprachigen Leitlinien bestehen aus zwei Teilen: Den Grundsätzen, Standardangaben und deren Umsetzungsanleitung. Die Grundsätze beschäftigen sich mit formellen (Voll­ständigkeit, Genauigkeit) und inhaltlichen Anforderungen (z.B. Nachhaltig­keitskontext, Einbeziehung von Stakeholdern) an die Berichterstattung und Messung der Kriterien. Diese Grundsätze lassen sich auch in anderen Re­porting- Standards wiederfinden.117 Die Standardangaben und deren Umset­zung beschäftigen sich mit den genauen Inhalten der Berichterstattung und welche Key Performance Indicators für die Messung genutzt werden kön­nen.118

Zusätzlich zu den allgemeinen Guidelines sind sektorspezifische Angaben zu machen, soweit diese für die Branche relevant sind und existieren. Die Leitli­nien für den Sektor „Financial Services“ können auf der Internetseite der GRI ermittelt werden.119 Auf diese wird im Zuge der Entwicklung des Messkon­zeptes zurückgegriffen, solange es Ermittlungsbedarf der Kennzahlen gibt, welche auf nationale Werke, wie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex, nicht zurückgreifen können.

2.5.3 Der DNK und die EFFAS-Kriterien

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwick­lung publiziert und ist ein deutscher Leitfaden, welcher die drei Dimensionen Soziales, Ökologie und Wirtschaft, auf Basis der gesamten Wertschöpfungs­kette (Value Chain) berücksichtigt.120 Er enthält 20 Kriterien in vier überge­ordneten Kategorien. Vier Kriterien sind auf die Strategie des Unternehmens bezogen, sechs auf das Prozessmanagement, drei auf die Umwelt und sie­ben auf die Gesellschaft.121 Die kriterienbezogenen Key Performance Indica­tors orientieren sich unter anderem an den Leitlinien der GRI, der ISO 26000 und den sog. EFFAS-Kriterien.122 EFFAS bedeutet “European Federation of Financial Analysts Societies” und ist ein europäischer Zusammenschluss na­tionaler Finanzanalyseverbände. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanaly­se und Asset Management (DVFA) entwickelte 2007 Schlüsselkriterien für Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Gover­nance), kurz ESG-Kriterien genannt. EFFAS übernahm das DVFA System, sodass es europaweit gültig wurde.

Der DNK erfordert nach Ansicht des Rates für Nachhaltige Entwicklung keine außenstehende Überprüfung, weshalb die Gefahr des Greenwashings trotz der gegebenen KPl’s besteht. Des Weiteren gilt es zu überdenken, inwiefern eine rein nationale Leitlinie zusätzlich zu den internationalen Standards er­forderlich ist, da sich der DNK daran orientiert. Durch die komprimierte Dar­stellung scheint er sich vor allem für kleine und mittelständische Unterneh­men zu eignen, da er eine Überregulierung vermeidet und einfach handhab­bar ist.

[...]


1 Vgl. Weber etal.(2012), S. 9.

2 Vgl. Vorbohle (2015), S. 29.

3 Sinngemäß Günther (2008), S. 65.

4 Vgl. Klein (2014), S.14ff.

5 Anlehnend an Schmidt (2012), S. 384 ff.

6 Vgl. Lay/Theilacker (2015), S. 33.

7 Vgl. o.V. (21.02.2015), http://www.fnp.de/nachrichten/wirtschaft/Fusionsdruck-bei- Volksbanken-steiat:art686.1275066.

8 Vgl. Rieckhof/ Klapper (2012), S. 15 ff.; Günther (2008), S. 53.

9 Vgl. Colsmann (2013), S.11.

10 Vgl. Hußmann (2015), S. 35 f.

11 Vgl. Stolze/Petrlic (2016), S. 79 ff.

12 Geschlussfolgert aus Stolze/Petrlic (2016), S. 80.

13 Vgl. ausgehend von Paech (2014): Zimmermann/ Pizzera (2016), S. 108.

14 Vgl. Letmathe (2016), S. 103; Merten et al. (2015), S. 149.

15 Hauff (1987), S. 46.

16 Vgl. Kubach (2013), S. 19.

17 Vgl. Rat für Nachhaltige Entwicklung (2010), S. 2, http://www.nachhaltiqkeitsrat.de/fileadmin/user upload/dokumente/publikationen/broschuere n/Broschuere Konsum und Nachhaltigkeit texte Nr 31 Maerz 2010.pdf.

18 Sinngemäß o.V. (2013-a), S. 710.

19 Vgl. sinngemäß Werner (2009), S. 29.

20 Vgl. Moutchnik (2014), S. 82.

21 Ausgehend von Paulesich et. al (2006), S.11.

22 Vgl. Hußmann (2015), S. 37.

23 Vgl. Steinkellner (2015), S. 3; Günther (2008), S. 44 ff.

24 Geschlussfolgertaus Hecker(2016), S. 173; Letmathe (2016), S. 104f.

25 Vgl. Deckert (2016), S. 7; Grunwald/Kopfmüller (2012), S. 65 f.; Günther (2008), S. 50.

26 Vgl. Letmathe (2016), S. 104; Kubach (2013), S. 19; Kaldschmidt (2009), S. 210.

27 Vgl. Paulesich/Bruckner (2006), S. 6.

28 /Bruckner (2006), S. 6.

29 Vgl. Kaldschmidt (2009), S. 211.

30 Ausgehend von Weis (2010), S. 39.

31 Vgl. Kubach (2013), S. 21.

32 Vgl. Lay/Theilacker (2015), S. 30.

33 Vgl. Kaldschmidt (2009), S. 223.

34 Geschlussfolgert aus Gladen (2014), S. 371 f.

35 Vgl. auch im Folgenden Weber (2015), S. 6; Müller-Christ/Rehm (2010), S. 25.

36 Vgl. Deckert (2016), S. 6; Schmidt (2016), S. 139; Stierl/ Lüth (2015), S. 8; Feuchte

37 Vgl. Altenburger (2016), S. 21; KOM (2011) 681 endgültig, S. 7, http://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CQM:2011:0206:FIN:DE:PDF.

38 Val. KOM (20111 681 endgültig. S. 7. http://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CQM:2011:0206:FIN:DE:PDF.

39 Vgl. Altenburger (2016), S. 21; o.V. (2011 -a), S.11, http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a395-csr-din- 26000.pdf? blob=publicationFilev=2.

40 Vgl. Deckert (2016), S. 6; Schmidt (2016), S. 138; Ulshöfer/Bonnet (2009), S. 27.

41 Ausgehend von Küpper (2016), S. 4; Weber (2015), S. 6; Müller-Christ/Rehm (2010), S.

42 Vgl. Schaltegger (2015), S. 165; Schneider (2015), S. 21;Schwerk (2015), S. 332.

43 Vgl. o.V. (o.J.), http://www.csraermanv.de/www/csr cms relaunch.nsf/id/csr-konkret-de.

44 Vgl. Altenburger (2016), S. 20.

45 Vgl. auch im Folgenden Deckert (2016), S. 6; Schmidt (2016), S. 138; Stolze/Petrlic (2016), S. 87; Neßler/Lis (2015), S. 177 f.; Friedman (13.09.1970), S. 122 ff.

46 Vgl. Kindermann (2015), S. 613.

47 Sinngemäß Schmidt (2016), S. 147.

48 Vgl. Neßler/Lis (2015), S. 177; Stolze/Petrlic (2016), S. 68 f.

49 Vgl. Stolze/ Petrlic (2016), S. 75.

50 Vgl. auch im Folgenden Deckert (2016), S. 6.

51 Vgl. Reichmann (2014), S. 598.

52 Vgl. Reichmann (2014), S. 598.

53 Vgl. Reichmann (2014), S. 620.

54 Vgl. Birnbaum/Russo (2015), https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichunaen/DE/Fachartikel/2015/fa bi 1510 wert papier compliance.html.

55 Vgl. weiterführend hierzu Hilb (2016), S. 11 ff.

56 Geschlussfolgert aus. Zacher/Ochs (2015), S. 54.

57 Vgl. Rothensteiner/Sihn-Weber (2016), S. 137.

58 Freeman (1984), S. 31 f.

59 Vgl. Lintemeier/Rademacher (2016), S. 44.

60 Vgl. Berndt et al. (2009), S. 205.

61 Vgl. Lintemeier/Rademacher (2016), S. 40.

62 Vgl. Neßler/Fischer (2013), S. 33.

63 Vgl. Altenburger (2016), S. 25.

64 Vgl. Gutenberger (2015), S. 49; Zinser/Bartuschka (2016), S. 69.

65 Vgl. Weis (2010), S. 129.

66 Vgl. Schulz (2014), S. 15.

67 Vgl. Lintemeier/Rademacher (2016), S. 38.

68 Vgl. Boschert (2016), S. 64.

69 Ausgehend von Weis (2010), S. 124.

70 Vgl. Global Reporting Initiative (2015), S. 47.

71 Vgl. Bolt/Pütter (2015), S. 647; Grassl (2015), S.22; Elkington (2013), S. 1 f.; Opitz (2015),

72 Vgl. Kuhn (2008), http://www.harvardbusinessmanaqer.de/heft/artikel/a-622721.html.

73 Vgl. Klein (2014), S. 3.

74 Vgl. Opitz (2015), S. 17; Klein (2014), S. 3.

75 Vgl. Flentje et al. (2015), S. 59.

76 Vgl. auch im Folgenden Klein (2014), S. 3.

77 Vgl. Opitz (2015), S. 17.

78 Vgl. Bolt/Pütter (2015), S. 647; Steinkellner(2015), S. 3.

79 Vgl. Stahlmann (2008), S. 62.

80 Vgl. Grassl (2015), S. 15 f.; Carroll (1991), S. 42.

81 Vgl. Steinkellner (2015), S. 28.

82 Vgl. Wolf (2012), S. 393.

83 Vgl. Dobiasch (2014), S. 95.

84 Vgl. Stehr (2015), S. 505.

85 Vgl. Jorberg (2016), S. 292; Schreck (2015), S. 79.

86 Vgl. Altenburger (2016), S. 21;Deckert (2016), S. 6.

87 Vgl. Merten et al. (2015), S. 155.

88 Vgl. Merten et al. (2015), S. 156.

89 Vgl. Merten et al. (2015), S. 157.

90 KOM (2011) 681 endgültig, S. 4, http://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CQM:2011:0206:FIN:DE:PDF.

91 Vgl. Merten et al. (2015), S. 157.

92 Vgl. Rieckhoff/Klapper (2012), S. 15 ff.

93 Vgl. Günther (2008), S. 97.

94 Vgl. Michalik (2001), S. 78.

95 Vgl. Schwegler/Dyckhoff (2012), S. 42.

96 Vgl. auch im Folgenden Richtlinie 2014/95/EU, S. 37 ff., http://eur-lex.europa.eu/leqal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095from=DE.

97 Vgl. Grund (26) Richtlinie 2013/34/EU, S. 8. http://eur-lex.europa.eu/leqal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0034-20141211from=EN.

98 Vgl. Wiedermann (2014), S. 32.

99 Vgl. Artikel 19 a Absatz 1 Satz 1 Richtlinie 2013/34/EU, S. 37, http://eur- lex.europa.eu/leqal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0034-20141211from=EN.

100 Vgl. Artikel 1 Absatz 1b Richtlinie 2013/34/EU, S. 15, http://eur-lex.europa.eu/leqal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0034-20141211from=EN.

101 Vgl. o.V. (2016-b): Offenlegung nichtfinanzieller Informationen, http://ec.europa.eu/finance/companv-reportina/non-financial reportina/index de.htm#news.

102 Vgl. sinngemäß Bolt/Pütter (2015), S. 650; Grund (16), Richtlinie 2014/95/EU, S. 3, http://eur-lex.europa.eu/leqal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095from=DE.

103 o.V. (2013-b). S. 2 f,. https://bankenverband.de/media/files/BdB-StN 11062013-dt.pdf.

104 Vgl. Bolt/Pütter (2015), S. 646.

105 Vgl. Grund (9), Richtlinie 2014/95/EU, S. 2, http://eur-lex.europa.eu/leqal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095from=DE.

106 Vgl. Bolt/Pütter (2015), S. 646.

107 Ausgehend von Bolt/Pütter (2015), S. 248.

108 Vgl. Gabius (2013), S. 253.

109 Vgl. Dobiasch (2014), S. 106.

110 Vgl. Colsmann (2013), S. 16.

111 Vgl. o.V. (2011-a), S. 8, http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF- Publikationen/a395-csr-din-26000.pdf? blob=publicationFilev=2.

112 Vgl. Stolze/Petrlic (2016), S. 88.

113 Vgl. Schütt (2014), S. 1.

114 Vgl. o.V. (31.08.2015), https://www.nachhaltiqkeit.info/artikel/qri global reporting initiative 960.htm.

115 Vgl. Zinser/Bartuschka (2016), S. 78.

116 Vgl. Kleinfeld/ Martens (2014), S. 223.

117 Vgl. Zinser/Bartuschka (2016), S. 76.

118 Vgl. Global Reporting Initiative (2015), S. 20.

119 Global Reporting Initiative (2013), https://www.qlobalreportinq.org/resourcelibrarv/GRI- G4-Financial-Services-Sector-Disclosures.pdf. 12U

120 Vgl. Stolze/Petrlic (2016), S. 88.

121 Vgl. Rat für Nachhaltige Entwicklung (2015), S. 10 ff.

122 Vgl. Rat für Nachhaltige Entwicklung (2015), S. 17.

Ende der Leseprobe aus 161 Seiten

Details

Titel
Corporate Social Responsibility in Genossenschaftsbanken
Untertitel
Entwicklung eines Managementkonzeptes zur Messung von Nachhaltigkeit
Hochschule
Berufsakademie für Bankwirtschaft, Hannover
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
161
Katalognummer
V421622
ISBN (eBook)
9783668690295
ISBN (Buch)
9783668690301
Dateigröße
1758 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
CSR, Nachhaltigkeit, Genossenschaftsbank, Managementkonzept, Corporate Social Responsibility
Arbeit zitieren
Julia Niebuhr (Autor:in), 2016, Corporate Social Responsibility in Genossenschaftsbanken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/421622

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Corporate Social Responsibility in Genossenschaftsbanken



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden