Tim Berners Lee, der Vater des Internet und Direktor des World Wide Web Consortium (W3C) betont, welche Bedeutung das Internet für behinderte Menschen haben kann. Seine universelle Zugänglichkeit, bietet Menschen mit Behinderungen vielfältige Möglichkeiten: Informationen austauschen, Kontakte aufbauen, einkaufen oder Bankgeschäfte erledigen. Allerdings stößt diese universelle Zugänglichkeit sehr schnell an praktische Grenzen, weil bei der Konzipierung , Gestaltung und Umsetzung von Internetseiten nicht über die Barrieren für behinderte Menschen nachgedacht wird. Technische und gestalterische Hindernisse sind für Behinderte und die von ihnen verwendete Technik (Screenreader, Braillezeile usw.) oft unüberwindbar. Entwickler von Internetseiten gehen meist davon aus, dass behinderte Menschen das Internet nicht oder nur in geringem Maße nutzen. Dabei ist diese Zielgruppe wesentlich häufiger im Netz vertreten als Nichtbehinderte. „Mit 80 Prozent sind sie weit öfter drin als der Bevölkerungsdurchschnitt mit rund 42 Prozent.“2 Unter anderem um diese Diskrepanz zu verringern und Behinderten einen ungehinderten Zugang zu den Informationen auf Webseiten des Bundes zu gewährleisten, hat dieser im „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (BGG) den §11 zur Barrierefreien Informationstechnik aufgenommen. Die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) regelt die praktische Umsetzung des BGG. Am 31.12.2005 enden die im Gesetz verankerten Übergangsfristen. Bis dahin müssen alle öffentlich zugänglichen Internet- und Intranetangebote der Bundesverwaltungen den in der Verordnung festgeschriebenen Anforderungen entsprechen. In dieser Hausarbeit setze ich mich mit der BITV und den in ihr definierten verschiedenen Anforderungen an barrierefreie Internetseiten auseinander. Ich werde zunächst den Begriff „barrierefrei“ erklären und anschließend auf die Gesetze und Richtlinien eingehen. Ich werde praktische Tipps zur Umsetzung der Anforderungen geben und zeigen, dass die Erfüllung dieser versierte Webdesigner vor keine großen Schwierigkeiten stellen sollte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Barrierefreiheit
2.1. Was bedeutet Barrierefreiheit?
2.2. Zielgruppe von barrierefreien Internetseiten
2.3. Barrieren im Internet
3. Rechtliche Situation in Deutschland und international
3.1. Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
3.2. Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV)
3.2.1. § 1 Sachlicher Geltungsbereich
3.2.2. § 2 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen
3.2.3. § 3 Anzuwendende Standards
3.2.4. § 4 Umsetzungsfristen für die Standards
3.2.5. § 5 Folgenabschätzung
3.2.6. § 6 Inkrafttreten
3.3. Die Gleichstellungsgesetze in den Bundesländern
3.4. Internationale Abkommen und der Americans With Disability Act
3.4.1. Vereinte Nationen
3.4.2. Europäische Union
3.4.3. Americans With Disability Act
4. Anforderungen und Bedingungen an angebotene elektronische Inhalte und Informationen laut BITV
4.1. Anforderung 1 - Alternative Inhalte
4.1.1. Bedingung 1.1 (Priorität 1)
4.1.2. Bedingung 1.2 (Priorität 1)
4.1.3. Bedingung 1.3 (Priorität 1)
4.1.4. Bedingung 1.4 (Priorität 1)
4.1.5. Bedingung 1.5 (Priorität 2)
4.2. Anforderung 2 - Farbe von Texten und Grafiken
4.2.1. Bedingung 2.1 (Priorität 1)
4.2.2. Bedingung 2.2 (Priorität 1)
4.2.3. Bedingung 2.3 (Priorität 2)
4.3. Anforderung 3 - Einhaltung von Code-Standards
4.3.1. Bedingung 3.1 (Priorität 1)
4.3.2. Bedingung 3.2 (Priorität 1)
4.3.3. Bedingung 3.3 (Priorität 1)
4.3.4. Bedingung 3.4 (Priorität 1)
4.3.5. Bedingung 3.5 (Priorität 1)
4.3.6. Bedingung 3.6 (Priorität 1)
4.3.7. Bedingung 3.7 (Priorität 1)
4.4. Anforderung 4 - Sprachliche Besonderheiten
4.4.1. Bedingung 4.1 (Priorität 1)
4.4.2. Bedingung 4.2 (Priorität 2)
4.4.3. Bedingung 4.3 (Priorität 2)
4.5. Anforderung 5 – Einsatz und Gestaltung von Tabellen
4.5.1. Bedingung 5.1 – (Priorität 1)
4.5.2. Bedingung 5.2 – (Priorität 1)
4.5.3. Bedingung 5.3 – (Priorität 1)
4.5.4. Bedingung 5.4 – (Priorität 1)
4.5.5. Bedingung 5.5 – (Priorität 2)
4.5.6. Bedingung 5.6 – (Priorität 2)
4.6. Anforderung 6 – Fallback-Lösungen
4.6.1. Bedingung 6.1 – (Priorität 1)
4.6.2. Bedingung 6.2 – (Priorität 1)
4.6.3. Bedingung 6.3 – (Priorität 1)
4.6.4. Bedingung 6.4 – (Priorität 1)
4.6.5. Bedingung 6.5 – (Priorität 1)
4.7. Anforderung 7 – Dynamik von Webseiten
4.7.1. Bedingung 7.1 – (Priorität 1)
4.7.2. Bedingung 7.2 – (Priorität 1)
4.7.3. Bedingung 7.3 – (Priorität 1)
4.7.4. Bedingung 7.4 – (Priorität 1)
4.7.5. Bedingung 7.5 – (Priorität 1)
4.8. Anforderung 8 - direkte Zugänglichkeit
4.8.1. Bedingung 8.1 (Priorität 1)
4.9. Anforderung 9 – Unabhängigkeit
4.9.1. Bedingung 9.1 (Priorität 1)
4.9.2. Bedingung 9.2 (Priorität 1)
4.9.3. Bedingung 9.3 (Priorität 1)
4.9.4. Bedingung 9.4 (Priorität 2)
4.9.5. Bedingung 9.5 (Priorität 2)
4.10. Anforderung 10 – Kompatibilität
4.10.1. Bedingung 10.1 (Priorität 1)
4.10.2. Bedingung 10.2 (Priorität 1)
4.10.3. Bedingung 10.3 (Priorität 2)
4.10.4. Bedingung 10.4 (Priorität 2)
4.10.5. Bedingung 10.5 (Priorität 2)
4.11. Anforderung 11 – Verwendung von Standards
4.11.1. Bedingung 11.1 (Priorität 1)
4.11.2. Bedingung 11.2 (Priorität 1)
4.11.3. Bedingung 11.3 (Priorität 1)
4.11.4. Bedingung 11.4 (Priorität 2)
4.12. Anforderung 12 – Bereitstellung von Informationen zur Orientierung
4.12.1. Bedingung 12.1 (Priorität 1)
4.12.2. Bedingung 12.2 (Priorität 1)
4.12.3. Bedingung 12.3 (Priorität 1)
4.12.4. Bedingung 12.4 (Priorität 1)
4.13. Anforderung 13 – Gestaltung der angebotenen Navigation
4.13.1. Bedingung 13.1 (Priorität 1)
4.13.2. Bedingung 13.2 (Priorität 1)
4.13.3. Bedingung 13.3 (Priorität 1)
4.13.4. Bedingung 13.4 (Priorität 1)
4.13.5. Bedingung 13.5 (Priorität 2)
4.13.6. Bedingung 13.6 (Priorität 2)
4.13.7. Bedingung 13.7 (Priorität 2)
4.13.8. Bedingung 13.8 (Priorität 2)
4.13.9. Bedingung 13.9 (Priorität 2)
4.13.10. Bedingung 13.10 (Priorität 2)
4.14. Anforderung 14 – Allgemeines Verständnis der angebotenen Inhalte
4.14.1. Bedingung 14.1 (Priorität 1)
4.14.2. Bedingung 14.2 (Priorität 2)
4.14.3. Bedingung 14.3 (Priorität 2)
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die praktische Umsetzung der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) zur Gestaltung barrierefreier Internetseiten. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie technische Anforderungen an Webpräsenzen erfüllt werden können, um Menschen mit Behinderungen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen im Internet zu ermöglichen.
- Rechtliche Grundlagen der Barrierefreiheit (BGG, BITV)
- Technische Anforderungen an barrierefreies Webdesign
- Analyse der Zielgruppen und ihrer spezifischen Bedürfnisse
- Strategien zur Trennung von Inhalt und Layout mittels CSS
- Kritische Reflexion der Aktualität und Effektivität der BITV-Richtlinien
Auszug aus dem Buch
4.1.1. Bedingung 1.1 (Priorität 1)
„Für jedes Nicht-Text-Element ist ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für: Bilder, graphisch dargestellten Text einschließlich Symbolen, Regionen von Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte, Zeichnungen, die auf der Verwendung von Zeichen und Symbolen des ASCII-Codes basieren (ASCII Zeichnungen), Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden, Platzhalter-Graphiken, graphische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos.“31
Bereits seit HTML 4 sind alternative Texte für Bilder, Imagemaps oder Nicht-Text-Elemente wie z.B.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Bedeutung der universellen Zugänglichkeit des Internets ein und erläutert die gesetzliche Notwendigkeit der BITV für öffentliche Webangebote.
2. Barrierefreiheit: Hier werden der Begriff der Barrierefreiheit definiert, die betroffenen Zielgruppen identifiziert und spezifische Barrieren für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen im Internet analysiert.
3. Rechtliche Situation in Deutschland und international: Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die nationale und internationale Gesetzeslage, insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die spezifische BITV-Verordnung.
4. Anforderungen und Bedingungen an angebotene elektronische Inhalte und Informationen laut BITV: Der Hauptteil erläutert detailliert die 14 Anforderungen der BITV mit ihren jeweiligen Bedingungen und gibt praktische Hinweise zur technischen Umsetzung.
5. Fazit: Das Fazit bewertet den Nutzen der BITV, kritisiert die teilweise veraltete Richtlinienbasis und diskutiert die Herausforderungen bei der Umsetzung in der Wirtschaft sowie zukünftige Weiterentwicklungen.
Schlüsselwörter
Barrierefreiheit, BITV, BGG, Internetzugang, Webdesign, Behindertengleichstellung, Screenreader, HTML, CSS, WCAG, World Wide Web Consortium, digitale Inklusion, Barriere, Barrierefreie Informationstechnik, Web Accessibility.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Konzeption und Umsetzung barrierefreier Internetseiten gemäß den Anforderungen der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“ (BITV).
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Zentrum stehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für barrierefreies Webdesign, die technische Umsetzung dieser Standards und die Analyse potenzieller Barrieren im Netz.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, Webdesignern konkrete praktische Tipps zur Erfüllung der BITV-Anforderungen an die Hand zu geben und die Relevanz der universellen Zugänglichkeit für behinderte Nutzer zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der BITV-Verordnung und den technischen WCAG-Richtlinien.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der 14 Anforderungen der BITV, von der Bereitstellung alternativer Inhalte bis zur sprachlichen und navigativen Gestaltung von Webseiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen Barrierefreiheit, BITV, Webdesign, HTML/CSS-Standards, Screenreader-Kompatibilität und universelle Zugänglichkeit.
Warum sind serverseitige Imagemaps laut der Arbeit problematisch?
Sie sind technisch veraltet, können weder mit der Tastatur bedient werden noch bieten sie Möglichkeiten für aussagekräftige Alternativtexte, was blinden Nutzern die Bedienung unmöglich macht.
Was kritisiert der Autor an der aktuellen Fassung der BITV?
Der Autor bemängelt, dass einige Bedingungen aufgrund technischer Fortschritte bei Screenreadern und Browsern inzwischen überflüssig sind und moderne Technologien wie Flash oder PDF-Dokumente nur unzureichend reguliert werden.
- Quote paper
- Sirko Stenz (Author), 2005, Barrierefreie Internetseiten - Umsetzung von Internetseiten gemäß den Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42174