Im ersten Teil werden etwaige Mitbestimmungsrechte bezüglich der unterschiedlichen Forderungen des Betriebsrates (die Forderung des Abschlusses einer ,,Notruf" - Betriebsvereinbarung; die Forderung, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens das Recht auf ein Handy haben, und die Forderung, dass der Abschluss von Handy-Verträgen bis zum Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung unterbleiben müsse) erörtert.
Im zweiten Teil beinhaltet unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates einen Entwurf einer möglichst umfassenden Betriebsvereinbarung.
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Inhaltsverzeichnis
- Entwurf einer Regelung mit dem Betriebsrat aus Sicht der Personalleitung - „Notruf“
- 1. Teil: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- I. Forderung: Abschluss einer „,Notruf“ - Betriebsvereinbarung
- 1. § 87 I Nr. 1 (s. 5.5 der Betriebsvereinbarung)
- 2. § 87 I Nr. 2 (s. 3.1, 3.4 und 3.5 der Betriebsvereinbarung)
- 3. § 87 I Nr. 3 (s. 3.1 und 3.5 der Betriebsvereinbarung)
- 4. § 87 I Nr. 6 (s. 5.3, 5.5 und 5.6 der Betriebsvereinbarung)
- II. Entwurf einer Betriebsvereinbarung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der Gestaltung einer Betriebsvereinbarung für die Einführung eines „Notrufs“ im Unternehmen, unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Im Fokus steht die Ausweitung des Bereitschaftsdienstes und die damit verbundenen arbeitsrechtlichen und betriebsrechtlichen Herausforderungen.
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung eines „Notrufs“
- Bewertung der Rufbereitschaft als Arbeitszeit
- Direktionsrecht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Nutzung von Mobiltelefonen
- Datenschutz und Persönlichkeitsschutz im Kontext der Überwachung von Telefonaten
- Gestaltung einer umfassenden Betriebsvereinbarung zur Regelung des „Notrufs“
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil der Hausarbeit analysiert die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Hinblick auf die Forderung nach einer „Notruf“-Betriebsvereinbarung. Untersucht werden dabei die jeweiligen Mitbestimmungsrechte nach § 87 I Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Es wird geprüft, ob die Etablierung des „Notrufs“ Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen, ob die Rufbereitschaft als Arbeitszeit im Sinne des BetrVG einzustufen ist und ob die Einführung eines Einzelverbindungsnachweises zu einer Überwachung des Verhaltens und der Leistung der Arbeitnehmer führt.
Der zweite Teil der Hausarbeit beinhaltet den Entwurf einer möglichst umfassenden Betriebsvereinbarung, die die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates berücksichtigt. Die Betriebsvereinbarung soll sowohl die Einführung des „Notrufs“ als auch die damit verbundenen arbeitsrechtlichen und betriebsrechtlichen Aspekte regeln.
Schlüsselwörter
Mitbestimmungsrecht, Betriebsvereinbarung, Notruf, Rufbereitschaft, Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst, Direktionsrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsschutz, Überwachung, Einzelverbindungsnachweis, BetrVG, Arbeitszeitgesetz.
- Arbeit zitieren
- Niels Bosse (Autor:in), 2000, Entwurf einer Regelung mit dem Betriebsrat aus Sicht der Personalleitung - 'Notruf' - Betriebsvereinbarung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4219