Im ersten Teil werden etwaige Mitbestimmungsrechte bezüglich der unterschiedlichen Forderungen des Betriebsrates (die Forderung des Abschlusses einer ,,Notruf" - Betriebsvereinbarung; die Forderung, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens das Recht auf ein Handy haben, und die Forderung, dass der Abschluss von Handy-Verträgen bis zum Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung unterbleiben müsse) erörtert.
Im zweiten Teil beinhaltet unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates einen Entwurf einer möglichst umfassenden Betriebsvereinbarung.
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Inhaltsverzeichnis
1. Teil: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
I. Forderung: Abschluss einer „Notruf“ - Betriebsvereinbarung
1. § 87 I Nr. 1 (s. 5.5 der Betriebsvereinbarung)
2. § 87 I Nr. 2 (s. 3.1, 3.4 und 3.5 der Betriebsvereinbarung)
3. § 87 I Nr. 3 (s. 3.1 und 3.5 der Betriebsvereinbarung)
4. § 87 I Nr. 6 (s. 5.3, 5.5 und 5.6 der Betriebsvereinbarung)
5. § 87 I Nr. 10 (s. 4 der Betriebsvereinbarung)
a) DM 100,- für private Telefonate
b) Pauschalvergütung und Zuschlag
6. Sonstige Regelungen zu Informations- und Beratungsrechten
II. Forderung: Recht auf ein Handy für alle Mitarbeiter
III. Forderung: Abschluss von Handy-Übernahmeverträgen soll bis zum Abschluss der „Notruf“ - Betriebsvereinbarung unterbleiben
2. Teil: Entwurf einer „Notruf“ - Betriebsvereinbarung
1. Präambel
2. Gegenstand
3. Geltungsbereich
3. Durchführung des „Notruf“ - Dienstes
3.1 Zeitraum
3.2 Mitarbeiterkreis
3.3 Handy
3.4 Jederzeitige Erreichbarkeit
3.5 „Notruf“ - Dienstplan und Arbeitszeit
4. Vergütung des „Notruf“ - Dienstes
5. Grundsätze der Benutzung der Handys
5.1 Freiwilligkeit
5.2 Autofahren
5.3 Leistungs- und Verhaltenskontrolle
5.4 Telefonkarte
5.5 Abrechnung
5.6 Datenschutz
6. Haftung
7. Meldepflicht
8. Schlussbestimmungen
8.1 Abweichungen
8.2 Inkrafttreten
8.3 Kündigung, Laufzeit und Nachwirkung
8.4 Unwirksamkeit einzelner Vorschriften
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die betriebsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines „Notruf“-Dienstes via Mobiltelefon in einem nicht tarifgebundenen Unternehmen. Ziel ist es, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu identifizieren und einen rechtssicheren Entwurf für eine Betriebsvereinbarung zu formulieren.
- Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 BetrVG (Ordnung, Arbeitszeit, Vergütung, Datenschutz)
- Differenzierung zwischen Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
- Arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Anordnung technischer Überwachungsmittel
- Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Vergabe von Arbeitsmitteln
Auszug aus dem Buch
4. § 87 I Nr. 6 (s. 5.3, 5.5 und 5.6 der Betriebsvereinbarung)
Weiterhin könnte sich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebrates nach § 87 I Nr. 6 daraus ergeben, dass ein Einzelverbindungsnachweis über die mit dem Handy geführten Telefonate geführt werden soll, auf dem der Mitarbeiter Privatgespräche kennzeichnen muss.
Die Mitbestimmung gemäß § 87 I Nr. 6 dient dem Persönlichkeitsschutz vor den Gefahren technischer Ermittlung von Verhaltens- und Leistungsdaten. Fraglich ist zunächst, ob die Einführung und Anwendung eines Einzelverbindungsnachweises dazu bestimmt ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Unter der Überwachung hat das BAG einen Vorgang verstanden, durch den Informationen über Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer erhoben und in aller Regel irgendwie aufgezeichnet werden. Unbeachtlich ist es hierbei, ob die Überwachung über einen längeren Zeitraum erfolgt; auch Einzelfallüberprüfungen reichen demzufolge aus.
Gegenstand der Überwachung ist das Verhalten und die Leistung des Arbeitnehmers, also die vom Arbeitnehmer in Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht geleistete Arbeit und sein individuell steuerbares Handeln. Nach dem BAG reicht schon die objektive Möglichkeit zur Kontrolle für die Anwendbarkeit des § 87 I Nr. 6 aus.
Ein Einzelgebührennachweis enthält in der Regel Datum, Uhrzeit, Gesprächsdauer, Gebühren und die angerufene Telefonnummer. Aus diesen Daten kann der Arbeitgeber genau ersehen, wann und wie lange der Beschäftigte mit wem telefoniert hat.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Teil: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates: Untersuchung der verschiedenen Paragraphen des BetrVG hinsichtlich der Mitbestimmung bei Mobiltelefonnutzung und Rufbereitschaft.
I. Forderung: Abschluss einer „Notruf“ - Betriebsvereinbarung: Detaillierte Analyse der einzelnen Mitbestimmungstatbestände wie Ordnung, Arbeitszeit und Überwachung.
II. Forderung: Recht auf ein Handy für alle Mitarbeiter: Prüfung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Hinblick auf die Zuteilung von Diensthandys.
III. Forderung: Abschluss von Handy-Übernahmeverträgen soll bis zum Abschluss der „Notruf“ - Betriebsvereinbarung unterbleiben: Bewertung der Sinnhaftigkeit einer vertraglichen Regelung vor Beginn der Umsetzung.
2. Teil: Entwurf einer „Notruf“ - Betriebsvereinbarung: Konkreter Formulierungsvorschlag für eine Betriebsvereinbarung inklusive Präambel, Durchführungsbestimmungen und Vergütungsregeln.
Schlüsselwörter
Betriebsvereinbarung, Mitbestimmung, Rufbereitschaft, Einzelverbindungsnachweis, § 87 BetrVG, EDV-Spezialisten, Arbeitszeitgesetz, Datenschutz, Verhaltenskontrolle, Gleichbehandlungsgrundsatz, Vergütung, Arbeitsmittel, Mobiltelefon, Rufbereitschaftsplan, Persönlichkeitsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Ausgestaltung eines Bereitschaftsdienstes per Mobiltelefon und die damit verbundenen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Zentrum stehen die Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen, die datenschutzrechtlichen Aspekte von Einzelverbindungsnachweisen sowie die Lohngestaltung für Bereitschaftszeiten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die Klärung der Mitbestimmungspflichten und die Erstellung einer umfassenden, rechtskonformen Betriebsvereinbarung für den „Notruf“-Dienst.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Was wird im Hauptteil des Dokuments behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Prüfung der Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG und einen konkreten Entwurfstext für eine Betriebsvereinbarung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind u.a. Mitbestimmung, Rufbereitschaft, Datenschutz, Arbeitszeit und Einzelverbindungsnachweis.
Wie unterscheidet sich Rufbereitschaft vom Bereitschaftsdienst in diesem Kontext?
Der Autor ordnet die Tätigkeit als Rufbereitschaft ein, da die Mitarbeiter ihren Aufenthaltsort frei wählen können, solange sie erreichbar bleiben.
Warum ist das Mitbestimmungsrecht nach § 87 I Nr. 6 bei Einzelverbindungsnachweisen relevant?
Da Einzelverbindungsnachweise eine objektive Überwachungsmöglichkeit des Arbeitnehmerverhaltens bieten, ist die Mitbestimmung des Betriebsrats zwingend erforderlich.
- Quote paper
- Niels Bosse (Author), 2000, Entwurf einer Regelung mit dem Betriebsrat aus Sicht der Personalleitung - 'Notruf' - Betriebsvereinbarung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4219