Kampf ums Obenbleiben. Die Häuser Hohenlohe und Schönborn


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

30 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Quellen

3. Forschungsstand

4. Hohenlohe
4.1 Die Zeit vor der Mediatisierung
4.2 Die Auswirkungen der Mediatisierung
4.3 Die hohenlohischen Bestrebungen auf Restitution
4.4 Der wirtschaftliche Wandel nach der Mediatisierung

5. Schönborn
5.1 Die Zeit vor der Mediatisierung
5.1.1 Der Weg zur Macht
5.1.2 Der Machtausbau
5.2 Die Auswirkungen der Mediatisierung

6. Gegenüberstellung

Quellenund Literaturverzeichnis

Anhang:

1. Einleitung

Die Zeit der Mediatisierung war für viele kleinere Adelshäuser eine Zeit der Umwälzung. Strukturen, in denen sie sich die letzten Jahrhunderte bewegt hatten, zerfielen und sie mussten neue Strategien entwickeln um ihr weiteres Fortkommen zu sichern. Die vorliegende Hausarbeit soll anhand zweier Beispiele diese Zeit des Umbruchs darstellen. Dabei zeigt schon eine kurze Einführung in die Quellenlage, dass auf Grund der Menge an kleinen Adelshäusern und der damit verbundenen Vielzahl an Quellen, keine Generalisierung angestrebt werden kann. Eine ausführliche Darstellung des Forschungsstandes bietet sich nicht an, da die einzelnen Familienbiographien unabhängig voneinander geschrieben werden und sich somit keine Entwicklung der Adelsforschung ableiten lässt, daher soll der Forschungsstand nur einen Einstieg in vor allem theoretische Grundlagen geben. Im Vordergrund der Arbeit steht der Versuch, anhand der beiden Familien Hohenlohe und Schönborn ein möglichst breites Spektrum an Strategien aufzuzeigen und auf diesem Weg den Verlauf der Mediatisierung darzustellen. Um dies zu gewährleisten, viel die Wahl auf das weltliche Haus Hohenlohe, das besonders auf politischer Ebene aktiv war, und auf das geistliche Haus Schönborn, das seit seiner Entstehung und auch nach der Säkularisation vornehmlich dynastische Politik betrieb. Der Vergleich dieser beiden Adelshäuser ist also deskriptiv und soll beide Familien deutlich profilieren. Es wird sich zeigen, dass beide Familien bis auf die Versuche ihren Landbesitz zu vergrößern, völlig unterschiedliche Strategien im Kampf ums Obenbleiben entwickeln.

Es bietet sich an zuerst die Hohenloher zu behandeln, da sie in den ersten Jahrzehnten der Mediatisierung auf der Reichsebene politisch aktiv waren. Das bietet die Möglichkeit die politischen Entwicklungen und den Verlauf der Mediatisierung an ihrem Beispiel nachzuzeichnen. Bevor an eine Darstellung der Ereignisse während und kurz nach der Mediatisierung zu denken ist, muss einleitend die Familiengeschichte dargelegt werden, da sie für die Reaktion auf die Mediatisierung und die entwickelten Strategien von entscheidender Bedeutung ist. Erst nach dieser Einführung ist es überhaupt möglich die Verluste und verlorenen gegangenen Rechte der Hohenloher nachzuvollziehen. Im Anschluss an die Entwicklungsgeschichte der Familie folgt die Beschreibung der Auswirkungen der Mediatisierung und anschließend erst die Versuche des Hauses Hohenlohe mit diesen fertig zu werden. Dabei wird sich herausstellen, dass die Hohenloher versuchten ihre alten Rechte wiederzuerlangen und zu bewahren. Ihre Bemühungen in der Reichspolitik zielen darauf ab den alten Zustand wieder so weit wie möglich herzustellen. Damit wird deutlich, dass sie nicht besonders innovativ agierten, was sich auch an ihren Gebietseinkäufen widerspiegelt, die dem alten Muster der adligen Häuser folgten.

Anschließend soll das Haus Schönborn betrachtet werden, das im Gegensatz zu den Hohenlohern zu den geistlichen Häusern gehört. Diese Familie als Vergleichspartner den Hohenlohern gegenüberzustellen bietet sich aber nicht nur aus diesem Grund an, sondern auch weil das Haus Schönborn mit seiner dynastischen Politik ganz andere Strategien um den Kampf ums Obenbleiben aufweist als die Hohenloher. Die Schönborns nehmen die Mediatisierung als gegeben hin und versuchen auf der Basis ihres neuen Standes, ihre Stellung weiter zu behaupten und auszubauen. Am Ende der Arbeit soll abschließend eine kurze Gegenüberstellung der beiden Häuser stehen.

2. Quellen

Die Quellensituation zum Adel zu Zeiten der Mediatisierung stellt sich als äußerst schwierig heraus. Die zu diesen Zeiten geschlossenen Staatsverträge, wie der Reichsdeputations-Hauptschluss, die Rheinbunds-Akte, die deutsche Bundes-Akte oder die Wiener-Schlussakte, geben zwar einen guten Einblick in die mit diesen Verträgen beschlossenen Veränderungen und Vorgaben, aber sagen nichts über die Auswirkungen auf die betroffenen Familien aus. Um die Reaktionen der einzelnen Adelshäuser herauszufinden,ob nun politisch, wirtschaftlich oder sozial, benötigt man deren Akten und Briefe aus dieser Zeit. Das zeigt schon, dass ein Gesamtüberblick über das Verhalten der Adelshäuser kaum machbar ist, da die Masse der Überlieferungen einfach zu groß ist.[1] Doch auch die Betrachtung einzelner Adelsfamilien stellt sich als kompliziert dar, da viele der Akten und Briefe immer noch in privaten Archiven liegen und deren Zugänglichkeit von den Nachfahren begrenzt wird. Die oftmals persönlichen Aufzeichnungen und Briefe werden nicht für jedermann freigegeben und somit ist eine Untersuchung oftmals gar nicht möglich.

3. Forschungsstand

Durch die Masse der Adelsgeschlechter ist nicht nur die Menge an Quellen, sondern auch die sich mit den einzelnen Adelshäusern beschäftigende Sekundärliteratur kaum überschaubar. Da sich die vorliegende Hausarbeit im speziellen nur mit zwei Adelshäusern beschäftigt, ist eine selbst verkürzte Darstellung der vorhandenen Literatur nicht sinnvoll und würde außerdem den Rahmen der Arbeit sprengen. Es bietet sich aber eine kurze Einführung in theoretische Überlegungen zum Thema Adelsvergleich an. Hier ist besonders der Aufsatz „Historischer Vergleich: Methoden, Aufgaben Probleme. Eine Einleitung“ von Heinz-Gerhard Haupt und Jürgen Kocka zu nennen. In ihm wird eine Einführung in die Thematik gegeben, die wie ein Vergleich aufgebaut ist, wobei zwischen zwei Grundtypen von Vergleichen unterschieden wird. Der erste soll eher kontrastieren und damit der genaueren Erkenntnis der einzelnen Vergleichsfälle dienen, wohingegen der zweite nach Übereinstimmungen sucht und eher generalisieren und damit allgemeine Zusammenhänge herausstellen soll. Damit können Vergleiche je nach Anwendung etwas pauschalisieren oder althergebrachte Generalisierungen entkräften. In heuristischer Hinsicht erlaubt der Vergleich Probleme und Fragen zu identifizieren, in deskriptiver Hinsicht lässt sich mit ihm ein besonderer Fall deutlich profilieren. Weitere Ansätze sind der analytische Vergleich über den oft historische Sachverhalte näher beleuchtet werden und zuletzt kann der Vergleich in pragmatischer Hinsicht dazu führen das eine als Selbstverständlich angesehene Entwicklung neu bewertet wird. Ein Vergleich ist dabei immer abhängig von dem gewählten Vergleichspartner, was Probleme aufwirft, denn wählt man mehrere Vergleichspartner aus, die sehr viele Ähnlichkeiten haben, können diese dazu führen, dass historische Prozesse als typenförmig erscheinen, obwohl das durch einige andere Vergleichspartner vielleicht entkräftet würde. Wie bei der Einführung in die Quellensituation bereits angedeutet, ist eine weitere Schwierigkeit die Anzahl der verwendeten Vergleichspartner, denn je mehr Vergleichspartner hinzugezogen werden, desto mehr Quellen müssen beachtet werden. Da dies ab einer bestimmten Menge jedoch nicht mehr möglich ist, tritt die quellennahe Arbeit immer weiter in den Hintergrund und die bereits bewertende Sekundärliteratur tritt in den Vordergrund. Damit zeigt sich, dass Vergleiche notwendig sind und zu einem Wissensgewinn führen können, dass es aber schwierig ist einen solchen Vergleich zu erstellen.[2]

Eine eher pauschalisierende kurze Darstellung der Ereignisse und Strategien des Adels Anfang des 19. Jh. bietet der Aufsatz „Adel im 19. Jh. Die Führungsschicht Alteuropas im Bürgerlichen-Bürokratischen Zeitalter“ von Volker Press. Dabei hält er fest, dass es für einen Großteil des Adels wichtig war Land zu erwerben und zu behalten, da er besonders auf die Agrarwirtschaft setzte. Der Verlust von herrschaftlichen Rechten führte zu einer weiteren Fixierung auf diesen Grund und Boden, da der Verlust dieser Rechte mit dem Verlust von Einnahmen verbunden war und der Adel somit auf finanzieller Ebene bedroht war. Da die Kirchenpfründe weggefallen waren, versuchten auch immer mehr Adlige, die aus traditionellen geistlichen Familien stammten, eine Karriere in der Armee. Das sicherte nicht nur die Versorgung der eigenen Kinder sondern ermöglichte auch politischen Einfluss.[3]

4. Hohenlohe

Das Haus Hohenlohe zeichnet sich besonders durch seine Versuche aus, die eigene Stellung über die Ebene der Reichspolitik zu verbessern. Dabei werden kaum neue Konzepte erarbeitet, sondern es wird versucht althergebrachtes wieder herzustellen. Um ihre Ziele zu erreichen, werden auch Versuche unternommen größere Mächte, auch aus dem Ausland, auf ihre Seite zu ziehen.

4.1 Die Zeit vor der Mediatisierung

Die Geschichte des Hauses Hohenlohe reicht bis ins 12. Jh. zurück. Die Familie tritt erstmals im Jahr 1153 durch die Brüder Heinrich und Konrad von Weikersheim urkundlich in Erscheinung. Die Nachkommen Konrads verlegten ihren Stammsitz im Jahr 1170 auf die Burg Hohenloch bei Uffenheim und nannten sich seitdem nach dieser Burg. Ihre ursprünglichen Besitzungen lagen im Tauberund Gollachtal, die durch den Erwerb der Herrschaft Langenburg bereits deutlich erweitert wurden.[4] Die Basis der hohenlohischen Territorialbildung lag jedoch in der Ausübung der Schutzvogtei [5] über das reiche Chorherrenstift Öhringen. Doch nicht nur für die Territorialbildung war die Vogtei entscheidend, auch für die spätere Landesherrschaft in diesem Territorium gab sie die nötigen Vorraussetzungen. Mit der Vogtei waren Grafenrechte im nördlichen Kochergau verbunden, die die Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit, sowie das Recht zum militärischen Aufgebot und andere Hoheitsrechte, wie die Münzgerechtigkeit, in die Hand der Hohenloher legte. Es gelang ihnen diese Rechte im Laufe der Zeit in Eigenrechte umzuwandeln.[6] Im Jahre 1418 wurde ihre Landesherrschaft durch die Verleihung der Gerichtshoheit durch König Sigmund[7] endgültig besiegelt. Am 14. Mai 1450 wurden die Herren von Hohenlohe von König Friedrich III. in den Grafenstand erhoben.

Im Gegensatz zu vielen anderen kleinen Landesherren betrachteten die Grafen von Hohenlohe ihr Territorium als frei vererbbares Familienvermögen. Die daraus resultierende Hauptlandesverteilung von 1555 führte zur Aufteilung des Hauses Hohenlohe in zwei Hauptlinien, die sich nach den damals wichtigsten Burgen Neuenstein und Waldenburg nannten. In den folgenden Jahrhunderten kam es in beiden Hauptlinien zu weiteren Erbteilungen (vgl. hierzu Abb. 1). Die unter den Stammesteilen abgeschlossenen Hausverträge verhinderten zwar ein völliges Auseinanderbrechen, doch konnten sie die Schwächung des Gesamthauses, die eine Folge der immer kleiner werdenden Teile war, nicht verhindern.[8] Zu Beginn des 19. Jh. bestand das Gesamthaus Hohenlohe aus sieben Stammesteilen. Die Neuensteiner Linie unterteilte sich in die Stammesteile Öhringen[9], Langenburg und Kirchberg und die Waldenburger Linie in Bartenstein, Jagstberg, Waldenburg und Schillingfürst (Abb. 2). Die einzelnen Linie waren durch ihre Hausverträge, die Reichslehen, die dem Gesamthaus übertragen wurden, und durch ihre gemeinsame Geschichte miteinander verbunden.[10] Das Territorium des Gesamthauses war ein Fideikommiss [11] und damit unveräußerliches Stammgut. Seit 1738 galt in allen Stammesteilen das Hohenlohische Landrecht, hinzu kam der Seniorat [12], der als ältester unter den Regenten das Gesamthaus in Lehensangelegenheiten vertrat. Trotz dieser Zusammenarbeit und gegenseitiger Abstimmung in gewissen Fragen, konnte das Gesamthaus nie das in ihm ruhende Potential ausnutzen. Die einzelnen Stammesteile agierten eigenständig und verfügten daher nicht über die nötigen Ressourcen und Einkünfte, um selbstständig wirtschaftliche oder politische Macht ausüben zu können.

Das führte dazu, dass seit den Anfängen des Hauses eine große Anzahl an Prinzen, aber auch regierende Grafen und Fürsten, in die Dienste des Reiches oder anderer mächtiger Reichsfürsten eintraten. Innerhalb ihrer Territorien hatten die Regenten der einzelnen Stammesteile die Landes-, Grund-, und Gerichtsherrschaft inne.[13] Die plenitudo potestatis [14] ermöglichte ihnen nicht nur Gericht zu halten, sondern auch Verordnungen zu erlassen und über die Güter ihrer Untertanen zu verfügen. Trotz dieser Machtbefugnisse konnten die Fürsten von Hohenlohe nur innerhalb der vom Reich gesetzten Grenzen agieren. Sie waren an das Reichslehnsrecht, die Reichtagsabschiede und die Reichsverfassung gebunden. Dem Urteil der höchsten Reichsgerichte hatten sie sich ebenfalls zu beugen.

Obwohl die einzelnen Territorien überschaubar waren, nicht selten war den Fürsten ein großer Teil ihrer Untertanen bekannt, war eine organisierte Verwaltung notwendig. Ein Hauptproblem war die Zerstückelung des jeweiligen Landes, die dazu führte, dass in den einzelnen Teilen ein oder mehrere Amtmänner eingesetzt werden mussten. Dies hatte einen beachtlichen Beamtenapparat zur Folge, der oft einen großen Teil der Gesamtausgaben ausmachte.[15]

Die einzelnen Stammesteile hatten auf Grund ihrer im Vergleich zu anderen Grafschaften kleinen Größe, eher geringe Einnahmen. Die Wirtschaft beruhte fast ausschließlich auf dem Agrarland und den damit verbundenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Der Handel der Hohenloher wurde von ihrem wichtigsten Exportgut, dem Mastvieh, dominiert. Einige halbherzige Versuche vorindustrielle Manufakturen und Produktionsweisen einzuführen schlugen fehl. Die Gründe dafür waren vielfältig und reichten von den fehlenden Bodenschätzen, bis zu den schlechten Verkehrsverbindungen.[16] Die Einkünfte der Hohenloher beruhten daher hauptsächlich auf den Einnahmen der Grundherrschaft. Diese Einnahmen konnten die Ausgaben meistens nicht decken, weshalb es regelmäßig zu Kapitalaufnahmen kam.[17]

Das Haus Hohenlohe war somit ein lockerer Verbund von sieben Stammesteilen, die bis auf einzelne Belange des Gesamthauses, eine eigenständige Politik pflegten. Dazu gehörten auch ein eigener Verwaltungsapparat und eine von den anderen Stammesteilen unabhängige Repräsentation und Selbstdarstellung. Die einzelnen Teile waren zu klein um im Reich, politisch oder wirtschaftlich, eine herausragende Rolle spielen zu können. Doch trotz der geringen Größe ihrer Territorien, waren die Fürsten von Hohenlohe vollwertige Landesherren und somit zwar nicht vollkommen souverän aber dennoch eigenständig.

4.2 Die Auswirkungen der Mediatisierung

Am Vorabend der Mediatisierung versuchten die Hohenloher ihre Gebiete zu erweitern. Dazu unterstützen sie ein Vorhaben Bayerns die Reichritterschaften [18] in ihrem Einflussbereich zu besetzten und damit faktisch abzuschaffen. Am 26. Dezember 1803 wurden mehrere reichsritterliche Gebiete von den Hohenlohern besetzt, doch bereits Anfang 1804 stellte Kaiser Franz II. die Unabhängigkeit der Reichsritter wieder her.[19] Damit war der letzte Versuch die eigene Machtposition auszubauen gescheitert. Bereits im November 1805 als sowohl Württemberg als auch Bayern gegen den kaiserlichen Beschluss Reichsritterschaften besetzten, die vollständig von hohenlohischem Gebiet eingeschlossen waren, zeigte sich dass nun die eigene Stellung gefährdet war und an eine Expansion nicht mehr zu denken war. Im April 1806 wurden erste Gerüchte laut, dass die Hohenloher zu denen gehören sollten, die ihre Unabhängigkeit verlieren und in ihrem Fall in das Territorium der Bayern und Württemberger integriert werden sollten.

Sowohl aus Bayern als auch aus Württemberg kam das Angebot einer Sonderbehandlung, wenn sich die Hohenloher freiwillig unterwerfen würden. Diese Angebote wurden jedoch ausgeschlagen.[20] In der Rheinbunds-Akte vom 12. Juli 1806, in der sich der nun neu entstandene Rheinbund[21] von Deutschland lossagte, wurden die

[...]


[1] vgl. dazu Haupt, Historischer Vergleich, S. 22.

[2] Haupt, Historischer Vergleich, S. 9 ff.

[3] Press, Führungsschicht Alteuropas, S. 1 ff.

[4] Weber, Hohenlohe, S. 19 f.

[5] Der Begriff Vogtei beschreibt die Tatsache, dass formal beauftragte Personen in einem Gebiet Herrschaft ausübten, die Verwaltung organisierten, Abgaben einzogen und Gericht hielten, Schmidt, Vogtei, Sp. 1811.

[6] Weber, Hohenlohe, S. 20.

[7] Weber spricht hier fälschlicherweise bereits von Kaiser Sigmund, Weber, Hohenlohe, S. 21; er war seit 1410 römischdeutscher König, wurde aber erst 1433 zum Kaiser gekrönt, Wefers, Sigmund, Sp. 1868.

[8] Weber, Hohenlohe, S. 21 f; Die meisten Landesherren hielten sich seit dem 14. Jh. an die Primogeniturordnung, die erstmals in der Goldenen Bulle von 1356 den Kurfürsten zugesprochen, dann aber auf die nicht kurfürstlichen Länder ausgeweitet wurde. Die Primogenitur, also das Erstgeburtsrecht, sichert die Erbfolge des Erstgeborenen und schließt die jüngeren Linien aus, damit wurde eine Zersplitterung vermieden, vgl. hierzu Fuchs, Wörterbuch, S. 637.

[9] Der Stammesteil Öhringen hatte zu Beginn des 19. Jh. keinen männlichen Nachkommen, nach einem Erbstreit übernahm der Stammesteil Ingelfingen die Erbschaft und zugleich den Namen Öhringen, Weber, Hohenlohe, S. 23.

[10] Ebd., S. 23.

[11] Ein Fideikommiss ist mit einem Testament gleichzusetzen, es regelte die Erbschaft die normalerweise nur von der einen bedachten Person angetreten wurde, im Falle der Hohenloher war aber das Gesamthaus der Begünstigte, vgl. hierzu Weimar, Fideikommiß, S. 431 f.

[12] näheres zu den Aufgaben des Seniorats bei Weber, Hohenlohe, S. 24.

[13] Weber, Hohenlohe, S. 26.

[14] Beschreibt die rechtmäßige Herrschaft über Sachen, Personen und ihre Organisationsformen, Vones, Potestas, Sp. 131 f.

[15] Der Verwaltungsapparat von Hohenlohe-Bartenstein umfasste zum Beispiel 147 Amtmänner, dazu kamen noch Personen mit repräsentativen Aufgaben. Auf einer Besoldungsliste von 1798 werden insgesamt 216 Personen aufgeführt, deren Besoldung sich auf 25.997 fl (Gulden) im Jahr belief und damit über die Hälfte der Gesamtausgaben ausmachte, Weber, Hohenlohe, S. 31 f.

[16] Weber gibt als einen weiteren Grund die mangelnde Bereitschaft Investitionen zu tätigen an, Weber, Hohenlohe, S. 33; doch die von ihm beschriebene Finanzsituation lässt darauf schließen, dass sie gar nicht in der Lage waren größere Investitionen zu tätigen, ebd., S. 36 f.

[17] Näheres zur Verteilung der Einnahmen und Ausgaben am Beispiel Öhringen und Schillingsfürst bei Weber, Hohenlohe, S. 36 f.

[18] Die Reichsritterschaft bezeichnete den niederen Adel im Süden und Westen des Dt. Reichs. In der Mitte des 18. Jh. gab es etwa 350 Geschlechter die den freiherrlichen Titel führten, sie verfügten zusammen über ca. 5000 km2 Land mit rund 200.000 Einwohner, Fuchs, Wörterbuch, S. 686.

[19] Sie übernahmen die Landeshoheit über die Gebiete der Freiherren von Berlichingen, Crailsheim, Gemmingen, Racknitz, Stetten, Thüna und Weiler, Taddey, Unterwerfung, S. 887.

[20] Weber, Hohenlohe, S. 44 ff.

[21] näheres zum Rheinbund bei Braubach, Revolution, S. 44 f.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Kampf ums Obenbleiben. Die Häuser Hohenlohe und Schönborn
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Note
2,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
30
Katalognummer
V424165
ISBN (eBook)
9783668695696
ISBN (Buch)
9783668695702
Dateigröße
1491 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kampf, obenbleiben, häuser, hohenlohe, schönborn
Arbeit zitieren
Magister Artium Lars Steffes (Autor:in), 2007, Kampf ums Obenbleiben. Die Häuser Hohenlohe und Schönborn, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/424165

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