Im Zuge ihres Expansionsstrebens breitet die Stadt Rom ihre Machtsphäre ab dem 3. Jh. v. Chr. immer weiter aus, so dass Rom bald über den gesamten Mittelmeerraum herrscht. Die Verwaltung der hinzugewonnen Gebiete obliegt römischen Statthaltern. Diese beuten ihre Provinzen zunehmend aus, weswegen ein eigens dafür geschaffener Gerichtshof Abhilfe für die Bundesgenossen schaffen soll.
Welche Rechte die Bundesgenossen mit der crimen pecuniarum repetundarum zugestanden bekommen und wie gut sie diese gegenüber den Römern durchsetzen können, behandelt diese Schrift.
Inhaltsverzeichnis
1. Was tun mit den eroberten Gebieten?
2. Statthalter – ein begehrtes Amt?
3. Crimen pecuniarum repetundarum – Schutz gegen Willkür der Statthalter
4. Zusammenfassung
5. Bibliografie
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die systematische Ausbeutung römischer Provinzen durch Statthalter sowie die rechtliche Entwicklung der Repetundenprozesse, die als Schutzmechanismus für Untertanengebiete gegen diese Willkür etabliert wurden.
- Strukturen der römischen Provinzverwaltung und des Amtes des Statthalters
- Finanzielle Anreize und Korruptionsrisiken für römische Amtsträger
- Die historische Genese des crimen pecuniarum repetundarum
- Die Rolle der Repetunden-Gesetzgebung (von lex Calpurnia bis lex Cornelia)
- Die prozessualen Hürden und die schwierige Beweisführung für Provinzialen
Auszug aus dem Buch
3. Crimen pecuniarum repetundarum – Schutz gegen Willkür der Statthalter
„Dann wurden Legaten aus einigen Völkern aus beiden Spanien in den Senat geführt. Diejenigen, die über die Habgier und den Hochmut der römischen Beamten klagten, forderten auf Knien bittend vom Senat, dass sie als Bundesgenossen nicht des Vertrages beraubt und misshandelt werden, so wie Feinde es erleiden müssen. Da sie sich über einige empörende Sachen beschwerten, und auch deutlich wurde, dass Geld gestohlen worden ist, gab man dem Prätor Lucius Canuleius, der durch das Los Spanien bekommen hatte, den Auftrag, dass er gegen jeden, von denen die Spanier Geld forderten, fünf recuperatores aus dem Senatorenstand ernennt, und dass die Spanier die Möglichkeit erhalten, jeden Patron, den sie wollen, wählen zu dürfen. […] Zuerst nahmen sie die recuperatores gegen Marcus Titinius, der unter den Konsuln Aulus Manlius und Marcus Iunius Praetor im diesseitigen Spanien war. Zweimal wurde der Gerichtsprozess vertagt, beim dritten Mal erfolgte der Freispruch für den Angeklagten.“
Aus diesem konkreten Beispiel erfährt man also, dass die ausgebeuteten Bundesgenossen ihr zugesichertes Recht mithilfe von recuperatores, also mit speziell einberufenen Richtern, einfordern konnten. Allerdings sind das ganze Verfahren und insbesondere das Urteil wenig zufriedenstellend für die Bundesgenossen. Gerade dieser Fall steht sinnbildlich dafür, dass es in der Entstehungszeit der frühen Provinzen noch keine wirkliche durchsetzbare Rechtsgrundlage bezüglich der „Repetunden“ gibt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Was tun mit den eroberten Gebieten?: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung der römischen Provinzen ab dem 3. Jahrhundert v. Chr. und beschreibt die Aufgaben des Statthalters als militärischer und administrativer Verwalter.
2. Statthalter – ein begehrtes Amt?: Der Text analysiert die fehlende Bezahlung römischer Ämter und die daraus resultierende hohe Verschuldung der Beamten, was die Provinzen zu einem Ziel für finanzielle Bereicherung machte.
3. Crimen pecuniarum repetundarum – Schutz gegen Willkür der Statthalter: Dieses Kapitel behandelt die rechtliche Entwicklung der Antikorruptionsgesetze in Rom, von den ersten Beschwerden über die Einrichtung der quaestiones perpetuae bis zu den Verschärfungen unter Sulla.
4. Zusammenfassung: Es wird resümiert, dass trotz der stetigen Verschärfung der Gesetze das Machtgefälle zwischen den unterdrückten Provinzen und den römischen Statthaltern bestehen blieb, was die Rechtsdurchsetzung erheblich erschwerte.
5. Bibliografie: Dieses Verzeichnis listet die verwendeten antiken Quelleneditionen sowie die wissenschaftliche Fachliteratur auf, die für die Analyse der Repetundenprozesse herangezogen wurden.
Schlüsselwörter
Römisches Reich, Statthalter, Provinzverwaltung, Korruption, Repetunden, Crimen pecuniarum repetundarum, Bundesgenossen, Rechtsgeschichte, Quaestiones perpetuae, Lex Calpurnia, Lex Acilia, Lex Cornelia, Gaius Verres, Patronat, Prozessrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die missbräuchliche Verwaltung der römischen Provinzen durch Statthalter und die Bemühungen Roms, dieses Verhalten durch spezielle Rechtsverfahren zu kontrollieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Aspekte sind die Finanzierung der römischen Beamtenlaufbahn, die Korruptionsanfälligkeit des Statthalteramtes und die Evolution des Strafrechts im Kontext der Repetundenprozesse.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Anspruch auf Schutz der Provinzialen und der realen, meist aussichtslosen Durchsetzung dieses Schutzes in der römischen Praxis aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Analyse antiker Quellen – insbesondere die Reden des Cicero gegen Verres und Berichte von Titus Livius – in Verbindung mit moderner historischer Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Amtes des Statthalters, die historische Entwicklung der Gesetze zur Rückerstattung widerrechtlich angeeigneter Gelder und die Analyse prozessualer Hürden für die Geschädigten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Repetunden, Statthalterschaft, Korruption, römische Provinzverwaltung und Rechtsschutz geprägt.
Welche Rolle spielten die "recuperatores" in den frühen Repetundenverfahren?
Sie fungierten als speziell einberufene Richter, die in den frühen Fällen eingesetzt wurden, bevor ein systematisches Gerichtswesen etabliert wurde, wobei ihre Urteilssprüche oft unbefriedigend blieben.
Warum war der "Patron" für die betroffenen Bundesgenossen so essenziell?
Da es den Provinzialen nicht gestattet war, ihr Recht selbst einzufordern, benötigten sie einen römischen Patron, der die Klage beim Prätor einreichte und die Beweisführung im Prozess übernahm.
Welchen Einfluss hatte der "cursus honorum" auf die Korruptionsneigung?
Da die Ämter im cursus honorum unbezahlt waren und die Magistrate die Kosten selbst tragen mussten, fungierte die Provinzialverwaltung als ein Mittel zum finanziellen Ausgleich der privaten Ausgaben.
Wie änderte sich die Strafzumessung im Laufe der Gesetzesgeschichte?
Die Entschädigungssummen stiegen von einer einfachen Rückerstattung über das Doppelte bis hin zum zweieinhalbfachen Wert des erpressten Gutes in der Zeit der lex Cornelia.
- Arbeit zitieren
- Marwin-Domingo Gorczak (Autor:in), 2014, Repetunden. Wenn sich Statthalter bereichern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/424171