Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › History of Europe - Modern Times, Absolutism, Industrialization

"Dem gemeinen besten ist daran gelegen...' - Städtische Policeyordnungen am Beispiel Rostocks

Title: "Dem gemeinen besten ist daran gelegen...' - Städtische Policeyordnungen am Beispiel Rostocks

Term Paper (Advanced seminar) , 2005 , 22 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: M.A. Carl Christian Wahrmann (Author)

History of Europe - Modern Times, Absolutism, Industrialization
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Einleitung und Forschungsüberblick

Dass „Policey“ und „Polizei“ nicht ein und dieselbe Sache beschreiben, verrät schon der Blick auf die unterschiedlichen Schreibungen. Der Begriff „Policey“ impliziert Bekanntes und ist dabei doch vom heutigen Verständnis von Polizei, der Behörde, die die gesetzliche Ordnung wahren soll, weit entfernt.1 Die Policey, welche in der vorliegenden Arbeit näher betrachtet werden soll, beanspruchte in ihren Anfängen Allzuständigkeit, wollte das Leben der Menschen aufs genaueste reglementieren und lässt sich daher nur grob mit den Bereichen Verwaltung, Wirtschafts- und Sozialpolitik erfassen.2

Anlass für die einsetzende Regulierungstätigkeit der Obrigkeiten zu Beginn der Neuzeit waren tiefgreifende soziale Veränderungen, wie die Lockerung der Ständegesellschaft durch Bevölkerungswachstum und soziale Mobilität. Eine Veränderung der bestehenden Gesellschaftsordnung wurde als bedrohlich und schädlich empfunden.3 Um den Missständen vorzubeugen und ihnen entgegenzuwirken, erließen die Obrigkeiten Zusammenstellungen von Verordnungen, so genannte Policeyordnungen. Dem Reich als oberster weltlicher Instanz kam dabei die Rolle zu, mit den Reichspolizeiordnungen (RPO) den gesetzlichen Rahmen zu schaffen, an dem sich die Fürsten und Städte orientieren sollten.

Auf welche Weise wurden die erfassten Bereiche geregelt und hatten sie tatsächlich die angestrebte Vorbildwirkung für das Reichsgebiet?
...
------

1 Tilgner, Daniel: Sozialdisziplinierung und Sozialregulierung: die Policeyordnungen für Schleswig-Holstein von 1636 und für das Amt Bergedorf von 1623 (Veröffentlichungen des Hamburger Arbeitskreises für Regionalgeschichte 3). 2000, S. 14.

2 Hinrichs, Ernst: Fürsten und Mächte: zum Problem des europäischen Absolutismus. Göttingen 2000, S. 172; Landwehr, Achim: Policey im Alltag: die Implementation frühneuzeitlicher Policeyordnungen in Leonberg. Frankfurt am Main 2000, S. 59. Landwehr beklagt, dass eine „wissenschaftlich eindeutige Begriffsbestimmung ist wohl nicht zu erbringen [ist.]“

3 Maier, Hans: Die ältere Staats - und Verwaltungslehre (Polizeiwissenschaft): ein Beitrag zur Geschichte der politischen Wissenschaft in Deutschland. München ²1980, S. 63; Schulze, Winfried: Vom Gemeinnutz zum Eigennutz. Über den Normenwandel in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit. In: HZ 243 (1986), S. 599f.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Forschungsüberblick

2. Die Reichspoliceyordnung von 1530 – ein Vorbild ?

3. Rostocker Policeyordnungen im Vergleich

3.1. 1576

3.2. 1757

3.3. 1825

4. Ergebnis und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht anhand dreier ausgewählter städtischer Policeyordnungen Rostocks aus den Jahren 1576, 1757 und 1825 die Entwicklung des Policey-Begriffs und dessen regulatorische Anwendung im Wandel der Zeit. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie sich die Aufgabenbereiche von der umfassenden sozialen und wirtschaftlichen Reglementierung hin zur behördlichen Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit verschoben haben.

  • Entwicklung des frühneuzeitlichen Begriffs "Policey"
  • Vorbildcharakter der Reichspoliceyordnungen für kommunale Normensetzungen
  • Analyse städtischer Regulierungsversuche am Beispiel Rostocks
  • Wandel von der allzuständigen Sozialregulierung zur öffentlichen Sicherheitsverwaltung
  • Vergleich von Normanspruch und tatsächlicher Wirksamkeit von Verordnungen

Auszug aus dem Buch

3.1. 1576

Die erste der drei untersuchten Ordnungen stammt aus dem Jahre 1576. Die mecklenburgischen Herzöge hatten zu diesem Zeitpunkt bereits vier Policeyordnungen für ihre Länder erlassen. Die erste dieser Ordnungen entstand schon 1516, 34 Jahre vor der Reichspoliceyordnung. Die Herzöge versuchten mit diesem Schritt frühzeitig, ihrer nach lutherischem Verständnis Pflicht zur Beförderung des gemeinen Nutzens nachzukommen und gleichzeitig die eigenen gesetzgeberischen Kompetenzen zu stärken. Die beiden See- und Hansestädte des Landes, Rostock und Wismar, allerdings richteten sich häufig nicht wie gewünscht nach den fürstlichen Anordnungen. So findet sich auch in der Rostocker Policeyordnung von 1576 kein Hinweis auf das herzogliche Vorbild. Mecklenburg und die herzogliche Oberhoheit werden in der Präambel mit keinem Wort erwähnt, vielmehr erscheint der Rat als die einzig verantwortliche Autorität, die gegen „vielerley unordnung und mengel“ gesetzgeberisch tätig wird.

Aus der Sicht des Rates, wie auch für andere Obrigkeiten der Zeit, war die Welt „zu diesen zeiten / da die ubelthat / wie es sich ansehen lest / fast die uberhandt genomen“ voller Missstände und musste gebessert werden. Die insgesamt 58 Artikel unterteilen sich in verschiedene Themenkomplexe, von denen der Bereich der Berufsordnungen mit mehr als 20 Abschnitten der umfangreichste ist. Die genauen Regelung des wirtschaftlichen Bereichs sollte in der ganzen Stadt für gleiche Bedingungen sorgen, um einer eventuellen Benachteiligung einzelner Bürger entgegenzuwirken. So wurde den Bierbrauern beispielsweise vorgeschrieben, wie groß die Säcke sein durften, in denen das Braumalz gehandelt werden sollte. Genormte Säcke bedeuteten einheitliche Handelsbedingungen für alle Gewerbetreibenden. Um die Preise niedrig zu halten, wurde der Zwischenhandel untersagt und unter Strafe gestellt. Zwischen den Produzenten einer Ware und den Käufer sollte sich keine Vorkäufer drängen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung und Forschungsüberblick: Einführung in den Policey-Begriff und den historischen Kontext der Sozialdisziplinierung sowie Erläuterung des Forschungsstands.

2. Die Reichspoliceyordnung von 1530 – ein Vorbild ?: Analyse der kaiserlichen Gesetzgebung als normativer Rahmen für das Reich und deren Bedeutung für die territoriale und städtische Regelungspraxis.

3. Rostocker Policeyordnungen im Vergleich: Detaillierte Untersuchung der drei ausgewählten Rostocker Ordnungen von 1576, 1757 und 1825 hinsichtlich ihrer spezifischen Themenschwerpunkte.

4. Ergebnis und Ausblick: Fazit über die Einengung des Policey-Begriffs von der sozialen Allzuständigkeit hin zu einem modernen Sicherheitsbegriff und methodische Reflexion zur Arbeit mit normativen Quellen.

Schlüsselwörter

Policey, Sozialdisziplinierung, Rostock, Reichspoliceyordnung, Gemeinnutz, Rechtsgeschichte, Frühe Neuzeit, Wirtschaftsregulierung, Sozialregulierung, Obrigkeitsstaat, Normensetzung, Polizei, Verwaltungsgeschichte, Ständegesellschaft

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit untersucht die Entwicklung und Bedeutung städtischer Policeyordnungen in Rostock über einen Zeitraum von etwa drei Jahrhunderten.

Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Analyse?

Die zentralen Felder sind die Regulierung des Wirtschaftslebens, die Kontrolle öffentlicher Einrichtungen wie Schulen und Waisenhäuser sowie die Sorge um die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Was ist die primäre Forschungsfrage der Arbeit?

Die Autorin untersucht, wie Rostock seine spezifischen Probleme durch Policeyordnungen zu lösen suchte und wie sich das Verständnis von "Policey" von einer allzuständigen Instanz zu einer Behörde für öffentliche Sicherheit wandelte.

Welche methodische Vorgehensweise wird gewählt?

Es wird eine historisch-vergleichende Analyse der drei Policeyordnungen von 1576, 1757 und 1825 durchgeführt, ergänzt durch die Einordnung in den zeitgenössischen Forschungsdiskurs.

Welche Aspekte werden im Hauptteil der Untersuchung behandelt?

Im Hauptteil werden die Inhalte der drei spezifischen Rostocker Ordnungen detailliert analysiert und auf ihre Bezüge zur übergeordneten Reichsgesetzgebung geprüft.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit maßgeblich?

Wichtige Begriffe sind Policey, Sozialdisziplinierung, Gemeinnutz, Normensetzung und Frühe Neuzeit.

Warum wird die Policeyordnung von 1576 als besonders unabhängig vom herzoglichen Vorbild beschrieben?

In der Präambel der Ordnung von 1576 wird der Rat der Stadt Rostock als einzige verantwortliche Autorität genannt, ohne die herzogliche Oberhoheit über Mecklenburg explizit zu erwähnen.

Welche Rolle spielte die Armen- und Zuchthausordnung von 1757?

Diese Ordnung zeichnete sich durch einen hohen Detailreichtum aus und zielte darauf ab, durch präzise Regulierungen die soziale Ordnung zu sichern, wobei sie gleichzeitig Kontrollinstrumente des Rates gegenüber den Bürgern etablierte.

Was unterscheidet die Policeyordnung von 1825 von den früheren Fassungen?

Mit der Reform von 1825 wandelte sich die Policey von einer moralisch-sozialen Instanz zu einer administrativen Behörde, die primär für Sicherheitsaufgaben zuständig war, womit die Zeit der "allzuständigen" Policey in Rostock endete.

Excerpt out of 22 pages  - scroll top

Details

Title
"Dem gemeinen besten ist daran gelegen...' - Städtische Policeyordnungen am Beispiel Rostocks
College
University of Rostock  (Historisches Institut)
Grade
1,7
Author
M.A. Carl Christian Wahrmann (Author)
Publication Year
2005
Pages
22
Catalog Number
V42532
ISBN (eBook)
9783638405430
Language
German
Tags
Städtische Policeyordnungen Beispiel Rostocks
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
M.A. Carl Christian Wahrmann (Author), 2005, "Dem gemeinen besten ist daran gelegen...' - Städtische Policeyordnungen am Beispiel Rostocks, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42532
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  22  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint