Zur Kapitalbedarfsdeckung stehen dem Unternehmen je nach Zielsetzung unterschiedliche Finanzierungsformen zur Verfügung. Eine Art stellt die Kapitalerhöhung dar, welche sich zur Verbesserung der Eigenkapitalstruktur und der damit verbundenen Steigerung der Kreditwürdigkeit eignet oder etwa um größere Investitionsplanungen zu bestreiten. Dem Interesse der Aktiengesellschaft an einer möglichst schnellen und flexiblen Kapitalbeschaffung, steht jedoch das Interesse der Aktionäre an der Erhaltung ihrer Anteile gegenüber. Zum Schutz der Aktionäre wird ihnen daher bei Kapitalerhöhungen ein Bezugsrecht eingeräumt. Bezugsrechte gewähren den Aktionären das Recht auf Teilhabe an der Kapitalerhöhung um das Ausmaß ihrer Beteiligung aufrecht zu erhalten und sich gegen Vermögensverwässerungen abzusichern. Gleichwohl unterliegt das Bezugsrecht der Ausschlussmöglichkeit nach § 186 III AktG. Im Spannungsfeld dieser widerstreitenden Interessen hat sich in der Rechtsprechung das Rechtsinstitut der materiellen Beschlusskontrolle herausgebildet. Da das Gesetz nur formelle Voraussetzungen eines Bezugsrechtsausschlusses vorsieht, wurden weitere Anforderungen entwickelt um einen möglichst angemessenen Ausgleich beider Interessen zu finden. Im Folgenden wird daher der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen einer Kapitalerhöhung, insbesondere unter Betrachtung materieller Voraussetzungen in der Entwicklung der BGH-Rechtsprechung, dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Kapitalerhöhung
- I. Kapitalerhöhung gegen Einlagen
- II. Bedingte Kapitalerhöhung
- III. Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
- IV. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- C. Das Bezugsrecht
- I. Die Funktion des Bezugsrechts
- II. Rechtsnatur
- III. Umfang und Ausübung
- D. Der Ausschluss des Bezugsrechts
- I. Formelle Voraussetzungen bei Kapitalerhöhung gegen Einlagen
- II. Formelle Voraussetzungen beim genehmigten Kapital
- E. Materielle Beschlusskontrolle beim Bezugsrechtsausschluss
- I. Kapitalerhöhung gegen Einlagen
- 1. Entwicklungen in der Rechtsprechung und Literatur
- a. Reichsgericht
- b. Minimax
- c. Kali & Salz
- 2. Materielle Voraussetzungen im Einzelnen
- a. Gesellschaftsinteresse
- b. Grundsatz der Geeignetheit und Erforderlichkeit
- c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- 1. Entwicklungen in der Rechtsprechung und Literatur
- II. Entwicklungen beim genehmigtem Kapital
- 1. Holzmann
- 2. Deutsche Bank
- 3. Siemens/Nold
- III. Fallgruppen
- 1. Einzelfälle bei Barkapitalerhöhungen
- a. Ausgleich von Spitzenbeträgen
- b. Aktien für Arbeitnehmer und Geschäftsleiter
- c. Kooperation mit anderen Unternehmen
- d. Erstmalige Börseneinführung oder Auslandsplatzierung
- e. Abwehrmaßnahmen
- f. Sanierung
- 2. Einzelfälle bei Sachkapitalerhöhungen
- a. Einbringung eines Unternehmens oder Unternehmensbeteiligung
- b. Einlage von Forderungen
- 1. Einzelfälle bei Barkapitalerhöhungen
- IV. Der vereinfachte Bezugsrechtsausschluss nach § 186 III 4 AktG
- I. Kapitalerhöhung gegen Einlagen
- F. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der materiellen Beschlusskontrolle beim Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Kapitalerhöhung in der Rechtsprechung des BGH. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Entwicklungen in der Rechtsprechung und die wichtigsten Fallgruppen.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bezugsrechtsausschlusses im Aktienrecht
- Die Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH zur materiellen Beschlusskontrolle
- Die verschiedenen Fallgruppen des Bezugsrechtsausschlusses
- Die Bedeutung des Gesellschaftsinteresses bei der materiellen Beschlusskontrolle
- Die Kriterien der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Beschlusskontrolle
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der materiellen Beschlusskontrolle beim Bezugsrechtsausschluss ein. Sie erläutert die Bedeutung des Bezugsrechts und die verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung. Im zweiten Kapitel wird das Wesen der Kapitalerhöhung näher beleuchtet, mit Fokus auf die verschiedenen Arten der Kapitalerhöhung. Kapitel drei beschäftigt sich mit dem Bezugsrecht und beleuchtet dessen Funktion, Rechtsnatur und Umfang. Anschließend werden in Kapitel vier die Voraussetzungen des Bezugsrechtsausschlusses bei verschiedenen Kapitalerhöhungsformen behandelt. Das fünfte Kapitel geht ausführlich auf die materielle Beschlusskontrolle beim Bezugsrechtsausschluss ein. Hierbei werden die Entwicklungen in der Rechtsprechung und die wichtigsten Fallgruppen analysiert.
Schlüsselwörter
Bezugsrecht, Kapitalerhöhung, Beschlusskontrolle, BGH, Aktienrecht, Gesellschaftsinteresse, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Fallgruppen, Barkapitalerhöhung, Sachkapitalerhöhung
- Arbeit zitieren
- Laura Wolfram (Autor:in), 2016, Materielle Beschlusskontrolle beim Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Kapitalerhöhung in der Rechtsprechung des BGH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/425792