Intellectual Capital Reporting als Instrument zur Stärkung des True and Fair View


Diplomarbeit, 2004

128 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Danksagung

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung
1.1. Einführung in die Aufgabenstellung
1.2. Aufbau der Arbeit

2. Intellectual Capital
2.1. Begriffsbestimmung
2.2. Bedeutung von Intellectual Capital
2.2.1. Human Capital
2.2.2. Organisational Capital
2.2.3. Intellectual Capital als kritischer Erfolgsfaktor

3. Intellectual Capital als Bestandteil des immateriellen Anlagevermögens
3.1. Begriff des Vermögensgegenstands
3.1.1. Vermögensgegenstand nach HGB
3.1.2. Vermögensgegenstand nach IAS/IFRS
3.2. Immaterielle Vermögensgegenstände
3.2.1. Klassifizierung immaterieller Vermögenswerte
3.2.2. Immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB
3.2.3. Immaterielle Vermögenswerte im Sinne des IAS/IFRS 38
3.3. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
3.3.1. Zugehörigkeit zum Anlagevermögen nach HGB
3.3.2. Zugehörigkeit zum Anlagevermögen nach IAS/IFRS
3.4. Intellectual Capital als immaterieller Vermögenswert des Anlagevermögens

4. Bilanzielle Ansatzfähigkeit von Intellectual Capital
4.1. Handelsrechtlicher Ansatz
4.2. Ansatz nach IAS/IFRS 38

5. Ausweismöglichkeit von Intellectual Capital im Jahresabschluss
5.1. Handelsrechtliche Möglichkeiten
5.2. Ausweismöglichkeiten nach IAS/IFRS

6. Bewertungsmöglichkeiten von Intellectual Capital
6.1. Klassifizierung von Bewertungsverfahren
6.2. Ansätze zur Bewertung von Intellectual Capital
6.2.1. Cost-Approach
6.2.2. Market Approach
6.2.2.1. Marktwert – Buchwert – Relationen
6.2.2.2. Tobin’s q
6.2.2.3. Calculated Intangible Value (CIV)
6.2.3. Analytical Approach
6.2.3.1. Balanced Scorecard nach Kaplan/Norton
6.2.3.2. Skandia Navigator nach Edvinsson
6.2.3.3. Intellectual Asset Monitor (IAM) nach Sveiby
6.2.4. Income Approach

7. Intellectual Capital Reporting
7.1. True and Fair View in der Rechnungslegung
7.2. Entwicklung und Unterscheidung von traditionellen Instrumenten der Rechnungslegung
7.3. Bedeutung für das Management und die Unternehmensberichterstattung
7.4. Aufbau
7.4.1. Kategorisierung des Intellectual Capital
7.4.2. Selektion der relevanten Informationen
7.4.3. Aufarbeitung und Darstellung
7.5. Grenzen
7.5.1. Grenzen in der Verlässlichkeit
7.5.2. Grenzen in der Vergleichbarkeit
7.6. Verifizierbarkeit im Rahmen einer risikoorientierten Abschlussprüfung

8. Zusammenfassung

9. Fazit

Appendix
Appendix I: Status Quo der Berichterstattung über Intellectual Capital bei DAX 30–Unternehmen
Appendix II: Beispiel eines prüferischen Testats über veröffentlichte Zusatzinformationen

Literaturverzeichnis

Erklärung gemäß § 31 Abs. 5 der Rahmensprüfungsordnung

Danksagung

Nach nunmehr vier Jahren Studium stellt die vorliegende Arbeit das Ende dieser Zeit und den Übergang in das Berufsleben dar. Jedoch wäre es nie soweit gekommen und die Arbeit somit nie entstanden, wären nicht einige Personen gewesen, die mich auf meinem Wege unterstützt und bestärkt haben.

Genannt sei an dieser Stelle insbesondere die Firma Deloitte. Dort stand man mir mit Rat und Tat zur Seite und gab mir Gelegenheit die Praxis der Wirtschaftsprüfung aus der Nähe zu betrachten. Des Weiteren stellte man mir dort eine umfangreiche Bibliothek für die Literaturrecherche zur Verfügung. Mein Dank gilt besonders Herrn Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater K.-H. Müller und Herrn Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Jan Lehnhardt.

Mit praktischen Hinweisen und Anregungen wird auch den Herren Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Professor Hanns R. Skopp für seine umfassende Betreuung und Certified Accountant Paul Flipse von KPMG für seine Anregungen und sein Geschenk der International Accounting Standards mein Dank zuteil.

Insbesondere jedoch ohne die Hilfe meiner Onkel Herrn Peter Ditschler und Herrn Rechtsanwalt Dr. Helmut Dröge wären einige Stationen während des Studiums anders verlaufen und vieles in dieser Form nicht darstellbar. Für diese Unterstützung, aber auch für das stete Interesse und die Ratschläge gilt mein besonderer Dank ihnen beiden.

Ganz besonderer Dank jedoch kommt meinen Eltern zu. Ohne deren Unterstützung, in materieller wie auch in ideeller Form, ein Studium niemals möglich gewesen wäre. Ihr Glaube an mich und in meine akademische Ausbildung gab mir Kraft und es erfüllt mich mit Stolz, meinen Eltern das vorliegende Werk zum Dank widmen zu dürfen.

Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Unternehmenseigene Vermögenswerte

Abb.2: Bestandteile des Intellectual Capital

Abb.3: Klassifizierung immaterieller Vermögenswerte

Abb.4: Ansatzkonzeption immaterieller Werte nach IAS/IFRS 38

Abb.5: Zusammenhang zwischen Ausgaben und Intellectual Capital

Abb.6: Klassifizierung von Bewertungsverfahren

Abb.7: Tobin’s q

Abb.8: Calculated Intangible Value

Abb.9: Perspektiven des Skandia Intellectual Capital Navigator

Abb.10: Marktwirtschaftliche Einflußfaktoren im Verständnis der Skandia-Gruppe

Abb.11: Monitor für Intellectual Capital (Beispiel)

Abb.12: Bilanzaussagefähigkeit traditioneller Rechnunsglegung

Abb.13: Magisches Dreieck des Intellectual Capital Reporting

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

1.1. Einführung in die Aufgabenstellung

Seit in Kraft treten des HGB am 1.1.1900 hat dieses mehrfache Reformen erfahren. Dennoch ist die in der Bundesrepublik Deutschland übliche externe Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Vorschriften nach wie vor geprägt von der klassischen Fremdfinanzierung durch die Aufnahme fremder Mittel. Ziel des Handelsrechts ist in erster Linie der Schutz der Gläubiger vor falschen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Zieht man jedoch in Betracht, dass durch den Wandel von einer Industriegesellschaft hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft die Wertschöpfung in zunehmendem Maße von immateriellen Vermögensgegenständen abhängt und vielfach über die Kompetenz und das Know-how der Mitarbeiter erfolgt, so mutet die Aussagefähigkeit einer Handelsbilanz anachronistisch an.

Wenngleich die Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards[1] durch den ‚fair value’-Gedanken und eine vergleichsweise stärkere Ausrichtung an Investoreninteressen einen wesentlich höheren Informationsgehalt über die finanzielle Situation eines Unternehmens (financial position, changes in financial position) und über die im Unternehmen erbrachten Leistungen aufweist, werden auch bei der Bilanzierung nach IAS/IRFS immaterielle strategische Erfolgsfaktoren originären Ursprungs nicht erfasst. Fragen, wie diese Werte in gesteigerten Ertrag umgewandelt werden können, wie diese gesteuert und über den bilanziellen Gewinn hinaus quantifizierbar gemacht werden können, bleiben unbeantwortet.[2]

Insbesondere durch die steigende Bedeutung des tertiären Sektors sowie Hochtechnologieunternehmen an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung[3] zeigt sich, dass der Wert und die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens nicht mehr allein anhand des traditionellen Zahlenmaterials bewertet werden können; vielmehr verlangt das Zusammenwachsen der Märkte für Investitionen, Wissen und Mitarbeiter nach internationaler Standardisierung und Vergleichbarkeit vorhandener immaterieller Ressourcen. Hinzu kommen Bilanzierungsskandale und Unternehmenszusammenbrüche, wie etwa die von Enron[4] in den USA oder die italienische Parmalat[5], welche die Kapitalmärkte hinsichtlich der Verlässlichkeit der durch das Unternehmen publizierten und kommunizierten Informationen verunsichert haben. Hier haben die Gesetzgeber zwar bereits reagiert,[6] gleichzeitig aber wachsen die Informationsanforderungen der Kapitalmarktteilnehmer an die Bewertungsrelevanz der verfügbaren Informationen.

Die Unternehmensleitung steht somit vor der Herausforderung, nicht nur den rechtlichen Standards in der Unternehmenskommunikation zu genügen, sondern darüber hinaus durch effektive Offenlegung relevanter immaterieller Werttreiber den Informationsanforderungen der Kapitalmärkte gerecht zu werden.

Verschiedene Ansätze zur materiellen Unterlegung der originären immateriellen strategischen Werttreiber werden bereits seit geraumer Zeit von verschiedenen Institutionen erarbeitet und angewandt.[7] Darüber hinaus finden kontroverse Diskussionen über Fragen der Klassifizierung interner immaterieller Werttreiber, deren Bewertung und Steuerung, sowie über deren externe Berichterstattung immer häufiger Einzug in die betriebswirtschaftliche Literatur.[8] Gemein ist allen die Orientierung weg vom patagorischen Ursprung der Investition, hin zu den bereits in der Praxis bewährten Methoden des Controllings, wie z.B. der Balanced Scorecard.

Aus den geschilderten Umständen ergibt sich die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine solche Berichterstattung dazu beitragen kann, einen umfassenderen Überblick über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu liefern und den gesteigerten Anforderungen an die Rechnungslegung gerecht zu werden.

1.2. Aufbau der Arbeit

Nach einer allgemeinen Beschreibung im ersten Kapitel hinsichtlich der Forderungen nach einer erweiterten Rechungslegung über immaterielle Werttreiber, wird im nachfolgenden Abschnitt zunächst eine einheitliche Diskussionsgrundlage geschaffen. Dies geschieht, in dem Intellectual Capital als einheitlicher Begriff für diese immateriellen Ressourcen festgelegt und dieser anschließend einer Definition unterzogen wird. Gleichzeitig wird in diesem Kapitel der besondere Belang des Intellectual Capital für das Unternehmen herausgestellt.

Inhalt des dritten Kapitels ist die Einordnung der diskutierten Größe in das immaterielle Anlagevermögen des Unternehmens. Am Ende des Abschnitts wird gezeigt werden, dass diese so definierten Größen als selbsterstellte Vermögenswerte zu den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gezählt werden können. Dazu erfolgt zunächst eine Klärung des Vermögensgegenstandsbegriffs in der Rechnungslegung nach IAS/IFRS und HGB, woran sich eine Klassifizierung immaterieller Werte anschließt und diese dann unter Berücksichtigung von IAS/IFRS und HGB nähere Erläuterung finden. Dieser Aufbau erscheint notwendig um darzulegen, inwieweit sich das Intellectual Capital von den übrigen immateriellen Vermögenswerten unterscheidet.

Aufbauend auf der gängigen Untersuchungsmethode bilanzieller Problemstellungen nach deren Ansatz und Ausweis, erfolgt die Klärung der Frage hinsichtlich der jeweiligen Ansatz- und Ausweisvorschriften für Intellectual Capital in Kapitel vier und fünf. Dabei wird insbesondere auf eine eventuelle alternative Berichtslegung in Anhang und Lagebericht eingegangen werden. Um im Anschluss auf die Bewertungsproblematiken von Intellectual Capital hinzuweisen, befasst sich der sechste Teil der Arbeit ausführlich mit den gängigen Methoden einer solchen Bewertung. Hier wird eine Kategorisierung der verschiedenen Ansätze vollzogen und jeder dieser Ansätze auf seine Praktikabilität und seine Einschränkungen hin untersucht.

Hauptteil der Arbeit stellt der siebte Abschnitt dar. Dieser befasst sich mit einer erweiterten Rechnungslegung im Rahmen des Intellectual Capital Reporting, wobei zunächst kurz auf den Grundsatz des ‚true and fair view’ in der Rechnungslegung eingegangen wird. Schwerpunkt des Abschnitts liegt jedoch neben einer Unterscheidung des Intellectual Capital Reporting vom traditionellen Rechnungswesen insbesondere auf der Bedeutung einer solchen zusätzlichen Informationsgewährung für die internen und externen Berichtsempfänger. In dessen Folge wird die Frage zu klären sein, wie ein Intellectual Capital Report aufgebaut sein sollte, damit dieser das Ziel die Entscheidungsrelevanz zu erhöhen, optimal verfolgen kann und somit zu einer Stärkung des ‚true and fair view’ beiträgt. Zusätzlich werden jedoch auch die Grenzen bezüglich einer uneingeschränkten Aussagefähigkeit erläutert, und es wird letztlich diskutiert werden, inwieweit bei einer separaten Berichtslegung über die immateriellen Werttreiber eine Überprüfung durch einen Abschlussprüfer sinnvoll ist, bzw. wie eine solche Verifizierung durchgeführt werden könnte.

Im achten Kapitel wird die Arbeit nochmals zusammengefasst wiedergegeben, bevor diese im neunten Kapitel mit einer Schlussfolgerung sowie einem Ausblick in die Zukunft abschließt.

2. Intellectual Capital

2.1. Begriffsbestimmung

Begriff und Definition des Intellectual Capital finden in der deutschsprachigen Literatur keine einheitliche Verwendung. Während Reinhardt den reinen Wissensbegriff verwendet, sprechen Maul/Menninger in ihrer Arbeit von Intellectual Property.[9] International hat sich jedoch die Bezeichnung des Intellectual Capital durchgesetzt.[10]

Eine sehr allgemeine Definition des Begriffs liefert Lev, wobei er das Intellectual Capital mit Wissensressourcen gleichsetzt und sich einer Definition von immateriellen Vermögensgegenständen bedient:[11] Demnach repräsentiert für ihn Intellectual Capital den Zufluss des zukünftigen Nutzens, der über keinerlei physische oder finanzielle Gestalt verfügt.

Konkreter geht Stewart auf den Begriff ein: Er definiert Intellectual Capital als Wissen, das, wenn es optimal eingesetzt wird, zur Generierung von Umsatz- und Ertragswachstum beiträgt.[12] Für ihn umfasst dabei das Intellectual Capital auch geistiges Eigentum wie bspw. Patente und Lizenzen.

Die deutsche Übersetzung als ‚Geistiges Vermögen’, bzw. ‚Geistiges Kapital’ träfe hier zwar die Terminologie, gäbe aber keinen tieferen Aufschluss auf dessen Bedeutung. Der Begriff geht über den klassischen Vermögensgegenstand hinaus und umfasst vielmehr eine Reihe immaterieller Werte.

Einen guten Ansatz zur Untergliederung liefert die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.[13] Sie stellt die in einem Unternehmen vorhandenen immateriellen Vermögenspositionen wie folgt dar (Abb. 1):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 : Unternehmenseigene Vermögenswerte

Quelle: in Anlehnung an Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-

Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., S. 990

Haller/Dietrich betrachten diese in Abb.1 vorgenommene Kategorisierung synonym mit Intellectual Capital.[14] Bei genauerer Betrachtung der Teilbereiche zeigt sich jedoch, dass sich diese vielfach überschneiden, bzw. manche nicht zum Intellectual Capital gezählt werden können:

Das Innovation Capital beinhaltet ungeschützte Verbesserungen und Entwicklungen von Produkten und Verfahren. Unbestritten ist, dass Investitionen in diesem Bereich zu fortschreitenden Entwicklungen führen. Jedoch ist die Ausbeutung dieses Wissens oftmals abhängig vom Geschick und Kenntnisstand der Mitarbeiter. So trägt zwar bspw. die Investition in die Ausbildung von Chemikern zu der Entstehung neuer Produkte bei, der erlangte Wissensvorsprung und die Qualität der Idee sind jedoch durch den Sachverstand der Mitarbeiter entstanden. Gleiches gilt für Verbesserungen, die auf Grund der Motivation der Mitarbeiter durch deren Vorschläge zur Kostensenkung und Effektivitätssteigerung erlangt worden sind. Insofern kann das Innovation Capital unter Human Capital zusammengefasst werden.

Lieferanten-, und Kundenbeziehungen (Supplier Capital, Customer Capital) können hingegen dem Organisational Capital zugeschlagen werden. Zwar sichern gute Beziehungen zu Kunden und Lieferanten das Überleben eines Unternehmens, sie zeigen sich jedoch stark abhängig von der Infrastruktur und der Organisationsstruktur eines Unternehmens. So wird sich bei Unzulänglichkeiten und Verzögerungen im Prozessablauf kein gesundes Verhältnis zu Kunden und Lieferanten aufbauen lassen. Zum Organisational Capital zählen auch die Qualität der elektronischen Datenverarbeitung und die Netzwerkstrukturen. Durch deren Effizienz ist ein Unternehmen in der Lage, sich einen Vorteil in der Reaktionsgeschwindigkeit gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen.

Investor Capital und Location Capital können aus dieser Betrachtung herausgenommen werden. Durch einen optimalen Standort ergeben sich zwar Vorteile, die sich in Erträgen widerspiegeln, die Standortoptimierung stellt jedoch gerade auf Grund des tatsächlichen oder erhofften Nutzenzuflusses für ein Unternehmen und dessen Management eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen am Anfang unternehmerischer Tätigkeit dar.[15] Sofern sich allerdings Standortvorteile aus der Qualität der Mitarbeiter ergeben, können diese wiederum dem Humankapital zugeordnet werden.

Zum Investor Capital zählen Vermögenswerte, die ein Unternehmen auf Grund von Maßnahmen erhält, die die Eigen- und Fremdkapitalaufnahme erleichtern, bzw. die Zinslast minimieren.[16] Hierzu gehören auch sog. Ratings. Ein externes Rating ist jedoch ein Zeugnis über die Ertragskraft des Unternehmens, welche sich wiederum auf eine gesunde Organisation und die Qualität seiner Mitarbeiter zurückführen lässt.

Fasst man die einzelnen Punkte zusammen, lässt sich Intellectual Capital als das in einer funktionierenden Organisation vorherrschende Wissen der einzelnen Mitarbeiter definieren, dessen Einsatz in dieser Organisation zu einem Wettbewerbsvorteil und zu der Steigerung von Profit und Wachstum beiträgt. Dieses Wissen, das Intellectual Capital, setzt sich demnach zusammen aus Human Capital und Organisational Capital (Abb. 2):[17]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 : Bestandteile des Intellectual Capital

Quelle: eigene Darstellung

Die Bedeutung des Intellectual Capital für das Unternehmen stellt den Gegenstand der Betrachtung im folgenden Abschnitt dar.

2.2. Bedeutung von Intellectual Capital

2.2.1. Human Capital

Bereits Platon als einer der ersten Vertreter des klassischen Rationalismus hat sich mit Wissen auseinandergesetzt. Für ihn stellte Wissen die wahre und begründete Meinung dar, bei der Erkenntnis durch logisches Denken und Vernunft entsteht.[18] In den Zeiten der industriellen Massenproduktion, in der zunächst Arbeit und Kapital die wichtigsten Faktoren im Produktionsprozess darstellten, betonte dann der Nationalökonom Alfred Marshall in seinem Standardwerk ‚Principles of Economics’ die große Bedeutung des Wissens für die Wirtschaft.[19] Er erhob Wissen in den Stand des wichtigsten Produktionsfaktors und betrachtete es als dem Kapital zugehörig.

In einem Unternehmen tritt Wissen in impliziter und expliziter Form auf, wobei letzteres subjektives, erfahrungsgebundenes und nur schwer artikulierbares Wissen darstellt und dadurch oftmals von größerer Bedeutung ist.[20] Die betriebswirtschaftliche und organisationspolitische Qualität zeigt sich jedoch darin, welche zukünftigen Nutzenzuflüsse der Organisation durch die Ausbeutung des Intellectual Capital zukommen. Berücksichtigt man die Informationsintensivierung in der unternehmerischen Wertschöpfungskette[21] sowie den steigenden Anteil von wissensintensiven Unternehmen an der Wirtschaftsleistung,[22] dann lässt sich feststellen, dass eine effektive Bewirtschaftung dieses Wissen die Grundlage

für die Bildung und Förderung neuer wissensintensiver Bereiche und
Wirtschaftszweige darstellt.[23][24]

Für Unternehmen in technologisch führenden Nationen stellen die Kreierung, Anpassung und Nutzung von Wissen im Wandel der Industriegesellschaft hin zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft[25] demnach Variablen des unternehmerischen Erfolgs dar. Dieser zukünftige Unternehmenserfolg wird also von der Fähigkeit abhängig sein, die inhärente Kreativität der Mitarbeiter und das Wissenspotenzial zu schützen, zu nutzen und zu vermehren. Das Unternehmen wird somit in die Lage versetzt einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, wodurch sich der so geschaffene Mehrwert durch Abschöpfung einer verbesserten Rendite materialisieren und erfolgswirksam realisieren lassen wird.[26]

Besonders in Branchen wie Telekommunikation, die sich durch globale Märkte, intensiven Wettbewerb und immer kürzer werdende Produktlebenszyklen auszeichnen, sind Innovationen und, bzw. oder Akquisitionen von Fähigkeiten und Wissen elementar, um sich langfristig eine starke Position auf dem Markt zu sichern.[27] Einer Studie von PriceWaterhouseCoopers zur Folge stellte eben der Erwerb von Wissen und Kompetenzen im Jahre 1999 für 47% der befragten Unternehmen das Hauptmotiv für eine Fusion dar.[28] Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen kam in einer von Haller/Dietrich zitierten ähnlichen Studie zu einem noch deutlicherem Ergebnis. Demnach war zu 90% die Erlangung von Intellectual Capital der bedeutsamste Fusionstreiber.[29] Zu den wichtigsten Bausteinen des dem Intellectual Capital zugehörigen Humankapitals können also Daten, Informationen und Wissen gezählt werden.[30]

Kompetenz und Wissen stellen die Grundlage für die operationale Erfahrung dar, durch die dem Kunden ein Mehrwert verschafft wird. Da das Intellectual Capital eines Unternehmens nicht ausschließlich aus der Summe des Wissens aller Mitarbeiter besteht, muss dieses in Beziehung zum Organisationskapital betrachtet werden.[31]

2.2.2. Organisational Capital

Das Organisationskapital liefert die Basis für die Nutzung und den weiteren Aufbau des Human Capital, wobei die Organisation die Rahmenbedingungen stellt:[32] Das soziale Umfeld beeinflusst die Entstehung und Entwicklung des Human Capital und verbindet die individuellen Kompetenzen zu den kollektiven Fähigkeiten einer Organisation.[33] Diese gebündelten Fähigkeiten sind unternehmensspezifisch und durch das Arbeitsumfeld bestimmt.

Das Humankapital kann bei Schwächen in der Führungsstruktur und der Unternehmenskultur nur schwer vor Verlust in Form von Kündigung geschützt werden. Die Organisation stellt also für die optimale Nutzung und Förderung des Human Capital den sozialen, physischen und kulturellen Kontext dar, und je höher dieses Organisationskapital im Verhältnis zum Humankapital ist, desto höher ist das Wertschöpfungspotenzial der Organisation.[34] Durch gesunde Organisationsstrukturen hervorgerufene Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter stellt bspw. für DaimlerChrysler einen Standortvorteil dar. Die durch Mängel in der Organisation hervorgerufene hohe Fluktuation der Beschäftigten würde bei gleichzeitigen hohen Investitionen in die Aus- und Weiterbildung zu fehlgeleiteten Ausgaben führen.[35] Somit lässt sich also feststellen, dass eine Investition in Organisational Capital zu dessen Wertsteigerung führt: Durch Verbesserungen der Organisation steigt der durch Wissen hervorgerufene Nutzen, „sodass man von einem Gesetz des wachsenden Grenznutzens sprechen könnte.“[36]

Allerdings befinden sich nur Teile des durch die Organisation beeinflussten Organisationskapitals im Eigentum des Unternehmens. Anders als bei vertraglich durchsetzbaren Rechten, kann eine Organisation kein Eigentum an seinen Kunden und Lieferanten erwerben. Das Unternehmen kann somit nur über indirekte Gestaltungsmöglichkeiten Einfluss ausüben,[37] d.h. durch Ausgestaltung der Beziehungen zu Kunden und Lieferanten und über Investitionen in die Ablauforganisation und Qualität kann sich das Unternehmen seine Kunden binden und sich so vom Wettbewerb differenzieren. Kundenorientierung kann nicht durch vereinzelte Maßnahmen innerhalb der Organisation erreicht werden; diese ist vielmehr ein fortlaufender Prozess, der in das gesamte Unternehmen integriert werden muss.

2.2.3. Intellectual Capital als kritischer Erfolgsfaktor

Insbesondere Unternehmen der ‚New Economy’[38] sind vom Intellectual Capital als kritischem Erfolgsfaktor abhängig. Deren Prozesse und Produkte lassen sich vielmals auf immaterielle Ressourcen zurückführen. Bei Betrachtung dieser wissensintensiven Unternehmen lassen sich folgende Gemeinsamkeiten feststellen:[39]

- Eine Strategie bezüglich ihrer Zukunft betreffend ist klar definiert,
- es herrscht Verständnis, wie Wissen diese Strategie begleiten und unterstützen kann,
- die Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten erfolgt eng und zeitnah,
- die gut ausgebildeten Mitarbeiter erfahren Wertschätzung und Anreizsysteme zur Erhaltung der Motivation.

Allerdings sind auch die traditionellen Unternehmen aufgrund von Globalisierungstendenzen abhängig von aufeinander abgestimmten Prozessen und Organisationsformen. Dazu zählt auch die Erschließung neuer Geschäftsfelder oder die Abkehr vom klassischen Industriekonzern zum modernen Dienstleister.[40] Somit ist die Eigenschaft die ein erfolgreiches Unternehmen ausmacht, dessen Fähigkeit, in Wandlungsprozessen Chancen zu erkennen, diese zu antizipieren und mitzugestalten. Einer Studie der Gartner Group zur Folge können Unternehmen, die gezielte Investitionen in den Ausbau und die Nutzung ihres Intellectual Capital vornehmen, mit einem 30 bis 40 prozentigen Vorteil in der Umsetzungsgeschwindigkeit von strategischen Entscheidungen rechnen.[41]

Solange das Intellectual Capital also nicht entdeckt und gefördert wird, kann es nicht für den vorgesehen Zweck der optimalen Ressourcenausnutzung eingesetzt werden. Somit kann es bei Missachtung der strategischen Werttreiber im Unternehmen unter Umständen zu einer Fehlallokation der Betriebsmittel in Bereiche mit einer geringeren Rendite kommen.[42]

3. Intellectual Capital als Bestandteil des immateriellen Anlagevermögens

3.1. Begriff des Vermögensgegenstands

Die im Original auf Englisch abgefassten International Accounting Standards liegen in mehreren Übersetzungen vor. Sie orientieren sich jedoch stets am angelsächsischen Bilanzierungsverständnis. Daher verwundert es nicht, dass es zu Diskrepanzen sowohl in sprachlicher, als auch in der inhaltlichen Auslegung kommt. Dies ist unter anderem bedingt durch kulturelle Unterschiede und Abweichungen in der Auslegung von Rechnungslegungsprinzipien.[43]

Der in den IAS/IFRS verwendete Ausdruck ‚asset’ lässt sich ins Deutsche mit ‚Vermögenswert’ oder ‚Vermögensgegenstand’ übertragen. Zwar finden beide häufig synonym Verwendung, doch darf die sprachliche Gemeinsamkeit des Begriffes in den IAS/IFRS und im deutschen Handelsrecht nicht darüber hinwegtäuschen, dass maßgebliche Unterschiede darüber, was das HGB und das IASC unter einem Vermögenswert verstehen, vorliegen.[44]

3.1.1. Vermögensgegenstand nach HGB

Eine klare Definition eines Vermögensgegenstandes i.S.d. § 246 HGB liefert das deutsche Handelsrecht im Gegensatz zu den IAS/IFRS nicht. Ebenso wenig nennt der Gesetzgeber Kriterien zur Abgrenzung zwischen Materialität und Immaterialität. Er gibt mit Bestimmungen in einzelnen Paragrafen lediglich Hinweise darauf, was handelsrechtlich unter den Begriff des Vermögensgegenstandes fällt.[45] Der Begriff muss demnach als rechtlich nicht gesichert gelten.[46] Die herrschende Meinung geht allerdings davon aus, dass für das Vorliegen eines Vermögenswertes im Sinne des HGB, dessen wirtschaftliches Potenzial zur Bedienung von Fremdkapital durch dessen Transformierbarkeit in Geldeinheiten im Sinne von Einzelveräußerbarkeit und Einzelverwertbarkeit gegeben sein muss.[47] Dabei ist es unerheblich, ob dieses Potenzial in materieller Form vorliegt. Einzelveräußerbarkeit wird angenommen, wenn eine Verwertung nicht durch Verkauf, sondern durch Verarbeitung, Verbrauch, Lizenzierung oder Nießbrauch erfolgen kann.

3.1.2. Vermögensgegenstand nach IAS/IFRS

Der handelsrechtlichen Auffassung eines Vermögenswertes steht die im Rahmenkonzept der IAS/IFRS definierte Betrachtungsweise gegenüber, welche einen Vermögensgegenstand (asset) als Ressource bezeichnet, dessen Entstehung durch ein zurückliegendes Ereignis fundiert ist und bei dessen Nutzung einem Unternehmen ein zukünftiger Zufluss im Sinne von Vermögensvorteilen anheim wird.[48] Der Entstehung muss nicht zwingend eine Ausgabe gegenüberstehen, der Vermögensvorteil hingegen muss sich in einem direkten oder indirekten Beitrag zur Erhöhung des Cashflows niederschlagen. Dieser Beitrag muss nicht unbedingt pekuniärer Art erfolgen, sondern kann auch in der Generierung zusätzlichen Nutzens, der Einsparung von Kosten, der Entwicklung von Patenten, einem verbesserten Marktanteil oder einer Ausweitung der Produktpalette liegen. Nicht entscheidend für einen Vermögenswert ist nach IASC dessen materielle Natur, wesentlich sind jedoch der Nutzenzufluss und die Verfügungsmacht darüber.

Inhaltlich ist der Begriff des Vermögenswertes weiter gefasst und geht über den des Vermögensgegenstandes hinaus. Vermögensgegenstände, die das HGB als solche betrachtet, sind stets Vermögenswerte nach Auslegung des Frameworks der IAS/IFRS. Im umgekehrten Sinne gilt dies jedoch nicht, da sich der Begriff des Vermögenswertes im Sinne des IASC auch auf Bilanzierungshilfen, Rechnungsabgrenzungsposten und selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände erstreckt. Des Weiteren bezeichnen die IAS/IFRS einen Vermögenswert bereits dann als solchen, wenn diesem mangels Bewertungsgrundlagen eine Aktivierung entgegensteht.[49]

Die Abweichungen zwischen beiden Rechnungslegungssystemen sind Ergebnis einer stärkeren Betonung des wirtschaftlichen Eigentums, was sich in einer ausgeprägten Zurechnung zum Vermögen eines Kaufmanns in den IAS/IFRS widerspiegelt. „Das IASC zielt mit der Begriffsdefinition also nicht auf die derzeitigen Eigenschaften ab, sondern auf die zukünftigen Auswirkungen“.[50]

3.2. Immaterielle Vermögensgegenstände

3.2.1. Klassifizierung immaterieller Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte lassen sich vom allgemeinen Begriff des Vermögenswerts insofern negativ abgrenzen, als dass sich deren Vorliegen durch nicht-physische Substanz auszeichnet. Dabei bezeichnet die herrschende Meinung immaterielle Vermögensgegenstände als diejenigen, dem Unternehmen im operativen Bereich dienlichen Vermögensgegenstände, die neben der Stofflosigkeit das Kriterium der Zuordenbarkeit zu den nicht finanziellen Gütern erfüllen.[51] Problematisch erweist sich diese Betrachtung jedoch in den Fällen, in denen sich ein Gegenstand aus materiellen wie immateriellen Komponenten zusammensetzt. Ist aber dessen materieller Bestandteil von untergeordneter Bedeutung, wird ein Vermögensgegenstand dennoch als immateriell bezeichnet.[52]

Mit Hilfe der gängigen Typologie kann anhand der Konkretisierbarkeit eines immateriellen Vermögenswertes nach identifizierbaren und nach nicht identifizierbaren Vermögenswerten unterschieden werden.[53] Ferner liefert diese Einteilung Hinweise auf die immateriellen Güter und Ressourcen eines Unternehmens (Abb. 3):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 : Klassifizierung immaterieller Vermögenswerte

Quelle: Kahre/Schwetje, S. 124; Küting/Ulrich, S. 955

Die immateriellen Vermögenswerte eines Unternehmens können unterteilt werden in identifizierbare immaterielle Vermögenswerte und in nicht identifizierbare immaterielle Vermögenswerte.

Zu den identifizierbaren Vermögenswerten zählen diejenigen Werte, die auf einem vertraglichen oder gesetzlich geschützten Anspruch beruhen.[54] Darunter fallen alle diejenigen Vermögensgegenstände, die auch nach IAS/IFRS und HGB als solche zu bezeichnen sind. Diese Werte können daher auch als immaterielle Güter tituliert werden. Des Weiteren gehören auch die wirtschaftlichen Vorteile zu den identifizierbaren Vermögenswerten. Dies sind Werte, die auf Grund eines Rechtsgeschäfts erworben oder veräußert werden können, denen jedoch die für einen immateriellen Vermögensgegenstand im Sinne von IAS/IFRS und HGB notwendige Qualifikation eines vertraglich oder rechtlich durchsetzbaren Anspruchs fehlt.

Das Intellectual Capital ist den nicht identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten zugehörig. Dies stellt der unter Kapitel 2.1. gelieferten Definition zur Folge Mittel zur Produktivitäts- und Ertragssteigerung für ein Unternehmen dar, ist jedoch auf Grund seiner Unschärfe nur schwer einzeln identifizierbar oder einzeln übertragbar. Wirtschaftliche Vorteile und Intellectual Capital zusammen bilden die immateriellen Ressourcen.[55]

3.2.2. Immaterielle Vermögensgegenstände nach HGB

Handelsrechtlich lässt zwar die in § 90 BGB vorgenommene Differenzierung in Sachen und Rechte trotz einiger Abweichungen einen Rückschluss auf den Begriff des immateriellen Vermögensgegenstandes zu, das HGB versagt sich aber wie auch schon beim Begriff des Vermögensgegenstands einer Definition.[56] Hinweise darüber, was demnach handelsrechtlich als immaterieller Vermögensgegenstand zu verstehen ist, gibt § 266 Abs. 2 HGB. Dabei spricht § 266 Abs. 2 A I Nr. 1 HGB aber auch von „ähnlichen Werten“, so dass auch „rechtlich nicht absolut gesicherte Vorteile“,[57] grundsätzlich unter die Begrifflichkeit eines immateriellen Vermögensgegenstandes fallen können.

Die Literatur geht jedoch davon aus, dass für das Vorliegen eines immateriellen Vermögensgegenstands nach handelsrechtlichem Verständnis die gleichen Kriterien wie bei einem materiellen Vermögensgegenstand gelten, nämlich Schuldendeckungsfähigkeit durch Einzelveräußerbarkeit und Einzelverwertbarkeit.[58] Insofern macht das HGB den Begriff des Vermögenswerts von dessen indirekter Aktivierungsfähigkeit abhängig, ohne dabei andere immaterielle Ressourcen innerhalb eines Unternehmens zu berücksichtigen. Intellectual Capital erlangt somit nicht die Qualifikation eines handelsrechtlichen Vermögensgegenstandes.

3.2.3. Immaterielle Vermögenswerte im Sinne des IAS/IFRS 38

Im Gegensatz zu der handelsrechtlichen Auslegung ist die Definition eines immateriellen Vermögenswerts in den IAS/IFRS dynamischer ausgerichtet. Ein immaterieller Vermögenswert ist nach IASC allgemein als eine immaterielle Ressource zu betrachten, die in ihrer Unkörperlichkeit und ihrem Vorliegen in nicht-monetärer Form zum Zweck der Produktion, der Vermietung oder der Verwaltung genutzt wird.[59][60] Demnach liegt eine immaterielle Ressource auch dann vor, wenn das Unternehmen über rechtlich nicht gesicherte Vorteile verfügt, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit eingesetzt werden. Exemplarisch werden Werte wie Kundenloyalität und Kunden- oder Lieferantenbeziehungen genannt.[61]

Das IASC schränkt diese allgemeine Definition jedoch durch weitere Objektivierungskriterien ein. So muss neben der für Vermögensgegenstände geltenden Kriterien des F.49 der Verfügungsmacht und des wirtschaftlichen Nutzens die Bestimmung des IAS/IFRS 38.10 erfüllt sein. Die darin verlangte eindeutige Identifizierbarkeit soll einen immateriellen Vermögenswert zweifelsfrei vom Geschäfts- oder Firmenwert, bzw. von den Ressourcen, die dem Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen sind, abgrenzen. Diese Abgrenzung kann immer dann vorgenommen werden, wenn sich der zukünftige wirtschaftliche Nutzenzufluss im Sinne der allgemeinen Definition des F.49 vom Nutzenzufluss anderer Ressourcen separieren lässt, d.h. der betrachtete Gegenstand aus dem Unternehmen herauszulösen und selbstständig über einen Markt verwertbar ist. Diese Trennung kann durch Vermietung, Verkauf, Tausch oder Vertrieb geschehen, wenn dabei nicht gleichzeitig der künftige wirtschaftliche Nutzen anderer Vermögenswerte veräußert wird.[62] So wird gemäß IAS/IFRS 38.57 davon ausgegangen, dass durch die Ausgaben zur Mitarbeiterschulung kein immaterieller Vermögensgegenstand entsteht.

[...]


[1] Seit der Reform des IASB 2001 werden die zukünftig neu verabschiedeten

Standards als IFRS bezeichnet. Gemeinhin findet für die einzelnen Standards die Bezeichnung IAS/IFRS Anwendung. Für die Rolle der Standards innerhalb einer internationalisierten Rechnungslegung vgl. Wagenhofer, S. 230 ff.

[2] Aus diesem Grund sollen die IAS mittelfristig um die Abbildung dieser Werte erweitert werden. Zu diesem Zweck ist Ende 2003 ein Forschungsauftrag vergeben worden. Vgl. DB 49/2003, S. 2615

[3] Der Anteil von Dienstleistungs- und Technologieunternehmen an der Wertschöpfung lag in Deutschland bereits 1997 bei ca. 43 % (USA 53%); Vgl. Europäische Union

[4] Der US-amerikanische Energiekonzern Enron musste 2001 auf Grund jahrelanger betrügerischer Buchführung Konkurs anmelden. In der Folge wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen wegen unrechtmäßiger Manipulation und Vernichtung von Unterlagen schuldig gesprochen, was letztlich zu deren Auflösung geführt hat. Vgl. ausführlicher Fischermann/Kleine- Brockhoff

[5] Der italienische Molkereikonzern Parmalat hat im Lauf der Jahre fiktive Gesellschaften gegründet, deren einziges Ziel es war, zu betrügerischen Zwecken Milliardenbeträge aus dem Unternehmen abzuziehen.

[6] z.B. mit dem ‚Sarbanes-Oxley Act of 2002’ zur Verschärfung der Rechnungs-

legungsvorschriften. Das Gesetz gilt für Unternehmen, die an US-Börsen gelistet sind und beinhaltet u.a. erweiterte finanzielle Offenlegungspflichten, die Errichtung interner Kontrollsysteme, die persönliche Haftung der Vorstände für die veröffentlichten Angaben und Anforderungen an die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.

[7] Insbesondere in Dänemark war man Vorreiter in diesem Bereich. Auch das

Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation ist maßgeblich mit der Entwicklung einheitlicher Standards befasst.

[8] Vgl. u.a. Küting/Ulrich in DStR 23-24/2001, S. 953 – 960 und 1000 – 1004;

Kahre/Schwetje in KoR 3/2003, S. 123 – 134; Bruns et al. in Controlling

3-4/2003, S. 137 – 142

[9] Vgl. Reinhardt; Maul/Menninger.

[10] Bspw. bei Bukh; Edvinsson/Malone; Stewart; Sullivan; Roos et al.; im folgenden Text soll die englische Bezeichnung Verwendung finden.

[11] Vgl. Lev, S. 5

[12]“Intellectual Capital (…) is collective brainpower. … Once you find it and exploit it, you win.”; Vgl. Stewart, Vorwort

[13] Vgl. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-

Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., S. 990

[14] Vgl. Haller/Dietrich, S. 1046

[15] Zur Bedeutung des optimalen Standorts vgl. Wöhe, S. 721 ff.

[16] Vgl. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach- Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., S. 991

[17] So auch Kasperzak et al., S. 1094, Roos et al., S. 28 ff. Diese Definition ist nicht einheitlich. Für Johanson et al. besteht Intellectual Capital aus Human Capital, Organisational Capital und Customer Capital. Stoi hingegen führt als vierte Komponente Allianz- und Partnerkapital an. Vgl. Johanson et al., S. 30; Stoi, S. 175 f.

[18] Vgl. Wieland

[19] Vgl. Marshall

[20] Explizites Wissen ist leicht verbalisierbares und kommunizierbares Wissen, das

sich in einfacher Form darlegen und austauschen lässt, implizites Wissen ist qua Definition nicht kodifizierbar und verbalisierbar und kann daher nur in begrenzter Form in technischen Systemen abgelegt werden. Vgl. weiterführend Nonaka/Takeuchi, S. 59 ff.

[21] Vgl. dazu ausführlicher Picot/Scheuble, S. 1 f.

[22] Vgl. FN 3

[23] Vgl. Reinhardt, S. 31.

[24] Die Entstehung und Nutzung des Internets für zivile Zwecke ist bspw. auf Mitarbeiter amerikanischer Universitäten zurückzuführen, die das Ziel verfolgten ihr Wissen zu vernetzen. Erst durch diese Vernetzung war es möglich, ein komplett neues Medium zu erschaffen, in dessen Folge die Gründung neuartiger Unternehmen und Geschäftsmodelle stand.

[25] Die OECD spricht von einer ‘knowledge-based economy’; Vgl. OECD (1996)

[26] Vgl. Anglo-German Foundation for the Study of Industrial Society, S. 2 ff.; Bürgel/Luz, S. 19

[27] Vgl. dazu auch Schmidt/Schettler, S. 315f.; Ranker et al., S. 269

[28] Vgl. PWC

[29] Vgl. Arthur Andersen; zitiert in Haller/Dietrich S. 1046

[30] Vgl. dazu ausführlicher Deking, S. 28 ff.

[31] Vgl. Edvinsson, S.46

[32] Vgl. Stoi, S. 175 f.

[33] Vgl. Reinhardt, S. 31 f.

[34] Vgl. Edvinsson, S.46

[35] Vgl. Grube (Bereichsvorstand DaimlerChrysler AG); zitiert in Hawranek, S. 112

[36] Maul/Menninger, S. 530

[37] Vgl. Reinhardt, S. 66 f.

[38] Dies sind insbesondere Unternehmen, deren Geschäftsgrundlage auf den neuen technologischen Möglichkeiten, wie etwa dem Internet, basiert

[39] Vgl. Anglo-German Foundation for the Study of Industrial Society, S. 10

[40] Exemplarisch sei hier die Transformation der ehemaligen Mannesmann AG vom

Anlagenbauer zum Mobilfunkkonzern genannt.

[41] Vgl. Gardner Group; zitiert in Kasperzak et al., S. 1494

[42] In einigen Unternehmen wurden bereits Positionen geschaffen, die den gesteigerten Anforderungen an die Erkennung und Förderung von Intellectual Capital Rechnung tragen sollen. Diese tragen Bezeichnungen wie z.B. „Direktor für Intellektuelles Kapital“ (Skandia) oder „Globaldirektor für intellektuelles Vermögen/intellektuelles Kapital (Dow Chemical). Vgl. Davenport/Prusak, S. 224 ff.

[43] Dieser Problematik ist sich auch das IASC bewusst. Daher ist im Zweifel immer

die englische Fassung maßgebend.

[44] Der sprachlichen Einfachheit halber werden für den nachfolgenden Teil

der Arbeit beide Begriffe dennoch synonym verwendet.

[45] Vgl. §§ 240, 248 Abs. 2, 255 Abs. 4 Satz 1, 266 Abs. 2, 269, 274 Abs. 2 HGB.

[46] Vgl. Moxter, S. 246 – 250

[47] Vgl. ADS § 246 TZ 26, 28; Baetge (Hrsg.), S. 151 f.; Bruns et al., S. 138

[48] Vgl. IASCF, F.49 a)

[49] Vgl. Förschle in Berger (Hrsg.), § 246 RN 182, §248 RN 22; Hayn, S. 356 f.;

Deloitte & Touche (Hrsg.), S. 19 f.

[50] Achleitner et al. in Kirsch (Hrsg.), Teil A III, TZ 18

[51] Vgl. Baetge (Hrsg.), S. 255; Kremin-Buch, S. 88; Küting/Ulrich, S. 954;

Galli, S. 810; Hornung, S. 15. Für Letzteren zeichnen sich immaterielle Vermögensgegenstande durch einen hohen Grad der Verflüchtigung aus.

[52] Bspw. Software auf einem Datenträger. Zur Abgrenzung der überwiegenden Komponente vgl. Kählert/Lange, S. 614 ff.

[53] Diese findet sich bspw. bei Baegte (Hrsg.), S. 255 f.; Küting/Ulrich, S. 955; Haller in Möller/Schmidt (Hrsg.), S. 566; Kahre/Schwetje, S. 124

[54] Für eine Auseinandersetzung mit den einzelnen Immaterialgüterrechten vgl. von Keitz, S. 59 – 77

[55] Ist im laufenden Text von immateriellen Ressourcen die Rede, so bezieht sich dies der Thematik der Arbeit folgend immer auf das Intellectual Capital und wird als Synonym hierfür verwendet.

[56] Zu den angesprochenen Abweichungen vgl. Baetge (Hrsg.), S. 255

[57] Federmann, Kapitel 73 RN 33

[58] Vgl. u.a Hayn, S. 355; Küting/Ulrich, S. 956

[59] Vorliegende Arbeit befasst sich nur mit immateriellen Vermögenswerten i.S.d. IAS/IFRS 38. Die von dessen Regelungen in IAS/IFRS 38.1 ausgenommenen immateriellen Vermögensgegenstände entziehen sich der weiteren Betrachtung. Gleiches gilt für die Bestimmungen der IAS/IFRS 2 und IAS/IFRS 11 über immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, sowie die Bestimmungen über Geschäfts- oder Firmenwerte des IAS/IFRS 22

[60] ED-IAS 38.7 verlangt nur die physische Substanzlosigkeit, ohne dabei auf den

Einsatz in der Güterproduktion einzugehen. Ausführlicher vgl.

Wendlandt/Vogler, S. 67 f.

[61] Vgl. IASCF, IAS/IFRS 38.7, 38.8

[62] Vgl. IASCF, IAS/IFRS 38.11

Ende der Leseprobe aus 128 Seiten

Details

Titel
Intellectual Capital Reporting als Instrument zur Stärkung des True and Fair View
Hochschule
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, ehem. Fachhochschule Landshut
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
128
Katalognummer
V42605
ISBN (eBook)
9783638406024
ISBN (Buch)
9783668220805
Dateigröße
1260 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Heutzutage läßt sich eine deutliche Unzufriedenheit mit der gängigen Rechnungslegungspraxis bezüglich der Veröffentlichung von immateriellen Wertreibern nach HGB und IFRS feststellen. Hauptargument ist, dass auf die zunehmende Bedeutung des Intellectual Capitals und damit auf die zukünftige Abbildung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht adäquat reagiert wird. Diesem könnte durch eine Veröffentlichung der strategischen immtateriellen Werte im Rahmen eines IC Reports entgegen getreten werden.
Schlagworte
Intellectual, Capital, Reporting, Instrument, Stärkung, True, Fair, View
Arbeit zitieren
Jens Droege (Autor:in), 2004, Intellectual Capital Reporting als Instrument zur Stärkung des True and Fair View, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42605

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