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Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§34 a EStG). Systematik und Anwendung

Titel: Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§34 a EStG). Systematik und Anwendung

Ausarbeitung , 2018 , 7 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Anonym (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Der §34 a des EStG sagt grundsätzlich aus, dass sogenannte nicht entnommene Gewinne (also erwirtschaftete Gewinne, die im lfd. Wirtschaftsjahr nicht entnommen werden, sondern weiterhin im Betriebsvermögen verbleiben) aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie selbstständiger Arbeit (Gewinneinkunftsarten) auf Antrag des Stpfl. Mit einem pauschalen Steuersatz von 28,25% zzgl. SolZ und evtl. KiSt versteuert werden können.

Umsatzstarke Einzelunternehmer sollen dazu animiert werden, erwirtschaftetes Kapital im Unternehmen zu belassen, was die Wirtschaft fördern soll, da eben mehr Kapital im Unternehmen verbleibt, was dem laufenden Geschäftsbetrieb dienen kann.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. ) Einleitung

2. ) Voraussetzungen

3. ) Begünstigungsbetrag

4. ) Nachversteuerungspflichtiger Betrag

5. ) Nachversteuerung

6. ) Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Systematik und Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, um aufzuzeigen, unter welchen steuerlichen Voraussetzungen eine Belastungsangleichung für Einzelunternehmer sinnvoll ist.

  • Struktur und Zweck der Thesaurierungsbegünstigung
  • Formale und materielle Voraussetzungen für die Anwendung
  • Berechnung des Begünstigungsbetrags
  • Mechanismen der Nachversteuerung bei Entnahmen
  • Wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit für umsatzstarke Einzelunternehmer

Auszug aus dem Buch

1. ) Einleitung

Der §34 a des EStG sagt grundsätzlich aus, dass sogenannte nicht entnommene Gewinne (also erwirtschaftete Gewinne, die im lfd. Wirtschaftsjahr nicht entnommen werden, sondern weiterhin im Betriebsvermögen verbleiben) aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb sowie selbstständiger Arbeit (Gewinneinkunftsarten) auf Antrag des Stpfl. Mit einem pauschalen Steuersatz von 28,25% zzgl. SolZ und evtl. KiSt versteuert werden können.

Das hat den Zweck, dass umsatzstarke, einkommensteuerpflichtige Einzelunternehmer dazu animiert werden sollen, erwirtschaftetes Kapital im Unternehmen zu belassen, was wiederum die Wirtschaft fördern soll, da eben mehr Kapital im Unternehmen vorhanden ist, was dem laufenden Geschäftsbetrieb dienen kann. Neben dieser Förderung dient es dazu, dass ebenjene sog. Thesaurierungsbegünstigung die Steuerbelastung der ESt-pflichtigen Einzelunternehmer an die niedrigere Steuerbelastung der KSt-pflichtigen Körperschaften (15%) angeglichen werden soll. Logischerweise ist diese Regelung nur für solche Unternehmer interessant, die einem dementsprechend hohen persönlichen Steuersatz nach §32a EStG (über 28,25%) unterliegen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. ) Einleitung: Das Kapitel erläutert den Zweck der Thesaurierungsbegünstigung, die darauf abzielt, die Steuerbelastung von Einzelunternehmern an die von Körperschaften anzugleichen.

2. ) Voraussetzungen: Hier werden die gesetzlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung dargelegt, insbesondere Ausschlusskriterien bezüglich bestimmter Freibeträge oder Einkunftsarten.

3. ) Begünstigungsbetrag: Dieses Kapitel beschreibt die Ermittlung des begünstigten, nicht entnommenen Gewinns anhand einer Beispielrechnung.

4. ) Nachversteuerungspflichtiger Betrag: Es wird erklärt, wie sich der nachversteuerungspflichtige Betrag nach Abzug der pauschalen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag ergibt.

5. ) Nachversteuerung: Dieses Kapitel erläutert die Mechanismen der Nachversteuerung bei einer Überentnahme sowie bei Betriebsveräußerung oder -übertragung.

6. ) Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Regelung vor allem für umsatzstarke Unternehmer mit hohem persönlichen Steuersatz eine langfristige steuerliche Besserstellung bieten kann.

Schlüsselwörter

Thesaurierungsbegünstigung, §34a EStG, nicht entnommene Gewinne, Einzelunternehmer, Einkommensteuer, Steuersatz, Kapitalanlage, Nachversteuerung, Überentnahme, Steuerbelastung, Thesaurierung, Betriebsvermögen, Wirtschaftsjahr, Steuerersparnis, Steuergesetzgebung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Begünstigung für nicht entnommene Gewinne bei Einzelunternehmen gemäß § 34a EStG.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Themen sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die Berechnung des Begünstigungsbetrags und die Bedingungen für die spätere Nachversteuerung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Systematik der Thesaurierungsbegünstigung verständlich darzustellen und zu bewerten, für wen sich diese steuerliche Gestaltungsvariante lohnt.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Steuergesetzen und Erlassen sowie einer exemplarischen rechnerischen Anwendung der Paragraphen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Ermittlung des Begünstigungsbetrags, die Abgrenzung der Steuerlasten und die steuerlichen Konsequenzen bei späteren Entnahmen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Thesaurierungsbegünstigung, § 34a EStG, Steuerbelastungsangleichung und Nachversteuerung charakterisiert.

Wann ist eine Thesaurierung gemäß § 34a EStG wirtschaftlich sinnvoll?

Eine Thesaurierung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Unternehmer einem hohen persönlichen Steuersatz unterliegt und die Gewinne langfristig im Unternehmen belassen werden sollen.

Wie wirkt sich eine Betriebsveräußerung auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag aus?

Eine Betriebsveräußerung löst gemäß Absatz 5 die Nachversteuerung aus, da das Einzelunternehmen in seiner bisherigen Form nicht mehr besteht.

Was passiert bei einer Überentnahme?

Übersteigt die Entnahme den Gewinn (Überentnahme), muss der nachversteuerungspflichtige Betrag bis zur Höhe der Überentnahme mit einem Steuersatz von 25 % zzgl. SolZ nachversteuert werden.

Dürfen negative Einkünfte mit begünstigten Gewinnen verrechnet werden?

Nein, negative Einkünfte dürfen nicht mit nach Absatz 1 ermäßigt besteuerten Gewinnen ausgeglichen werden.

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Details

Titel
Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§34 a EStG). Systematik und Anwendung
Note
1,0
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2018
Seiten
7
Katalognummer
V426884
ISBN (eBook)
9783668710764
ISBN (Buch)
9783668710771
Sprache
Deutsch
Schlagworte
nicht entnommener Gewinn Anlage 34a pauschal Begünstigungsbetrag Nachversteuerung steuerlich Begünstigung Mitunternehmer Gewinn Thesaurierung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2018, Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§34 a EStG). Systematik und Anwendung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/426884
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