Der deutsche Unternehmer U kann das erforderliche Mindestkapital zur Gründung einer GmbH nicht aufbringen. Kann U eine englische Limited gründen und deren Sitz nach Deutschland verlegen? Mit solchen grenzüberschreitenden Fragestellungen befasst sich das internationale Gesellschaftsrecht. Zur Beantwortung der Frage, welches Recht für eine ausländische Gesellschaft anwendbar ist, wurde in der Bundesrepublik Deutschland zunächst uneingeschränkt die Sitztheorie vertreten.
Danach kam es hinsichtlich des Rechts auf den Verwaltungssitz der Gesellschaft an. Eine Sitzverlegung von U´s Limited war nicht möglich. Auf Grund der Entwicklung der Rechtsprechung des EuGHs konnte die deutsche Rechtsprechung die Sitztheorie nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten. Dies führte schließlich dazu, dass ausländische Gesellschaftsformen, wie beispielsweise die englische Limited, in Deutschland anzuerkennen sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit
2 Internationales Gesellschaftsrecht
2.1 Gründungstheorie vs. Sitztheorie
2.2 Die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGHs und des BGHs
2.2.1 Daily Mail 1998, Centros 1999, Überseering 2002, Inspire Art 2003
2.2.2 Die Rechtsprechung des BGHs
3. Vergleich zwischen der GmbH und Ltd.
3.1 Charakteristische Merkmale
3.2 Haftung
3.3 Besteuerung
3.4 Überblick
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Eignung der englischen Limited als Alternative zur deutschen GmbH unter Berücksichtigung der aktuellen europäischen Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, wie sich der Wegfall der strikten Sitztheorie auf die Gründung ausländischer Gesellschaftsformen in Deutschland ausgewirkt hat und worin die wesentlichen Unterschiede hinsichtlich Haftung und Besteuerung liegen.
- Entwicklung des internationalen Gesellschaftsrechts in der EU
- Gegenüberstellung der Gründungs- und Sitztheorie
- Analyse wegweisender EuGH-Urteile (Centros, Überseering, etc.)
- Detaillierter Vergleich der Merkmale von GmbH und Limited
- Evaluierung von Haftungsrisiken und steuerlichen Rahmenbedingungen
Auszug aus dem Buch
3.1 Charakteristische Merkmale
„Die GmbH ist eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gesellschaft (juristische Person), an der sich die Gesellschafter mit Einlagen auf das in Stammanteile zerlegte Stammkapital beteiligen, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.“ Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Phasen. Als erstes treffen die beteiligten Personen, die eine GmbH errichten wollen, rechtsverbindliche Vereinbarungen über den Zweck und die Ausgestaltung der zu gründenden GmbH, die sogenannte Satzung. In dieser wird die Höhe des zu zahlenden Stammkapitals, sowie die Stammeinlage jedes Gesellschafters festgelegt. Es muss mindestens 25.000 € betragen, um eine GmbH gründen zu können. Das Ende der ersten Phase ist mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages erreicht. Die Vor-GmbH ist errichtet. In dem Zeitraum zwischen der Errichtung und Eintragung ins Handelsregister haften die Gesellschafter persönlich. Im nächsten Schritt werden oder die Geschäftsführer bestellt. Vor der Eintragung ins Handelsregister muss die Einlage zur Verfügung gestellt werden. Hierbei muss jeder Gesellschafter mindestens ein Viertel seiner Stammeinlage einzahlen. Insgesamt müssen mindestens 12.500 € einbezahlt werden. In der letzten Phase erfolgt nun die Eintragung ins Handelsregister. Die Gründung muss durch einen Notar erfolgen, der vor allem die Gründungskosten der GmbH in die Höhe treibt. Die GmbH entsteht als juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die Problemstellung der Sitzverlegung ausländischer Gesellschaften nach Deutschland und definiert das Ziel der Untersuchung.
2 Internationales Gesellschaftsrecht: Hier werden die theoretischen Grundlagen des Gesellschaftsrechts sowie die maßgebliche Entwicklung durch die Rechtsprechung des EuGH und BGH detailliert dargestellt.
3. Vergleich zwischen der GmbH und Ltd.: In diesem Abschnitt erfolgt eine Gegenüberstellung der charakteristischen Merkmale, Haftungsregeln und steuerlichen Aspekte beider Unternehmensformen.
4. Schlussbetrachtung: Das letzte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Eignung der Limited als Alternative zur GmbH sowie die Reaktion des deutschen Gesetzgebers durch die Einführung der UG.
Schlüsselwörter
GmbH, Limited, Internationales Gesellschaftsrecht, Sitztheorie, Gründungstheorie, Europäischer Gerichtshof, Haftung, Stammkapital, Rechtsform, Unternehmensgründung, Niederlassungsfreiheit, Gesellschaftsvertrag, Besteuerung, Geschäftsführer, Unternehmensrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Eignung der englischen Limited als Alternative zur klassischen deutschen GmbH.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind das internationale Gesellschaftsrecht, der Wandel von der Sitztheorie zur Gründungstheorie durch EU-Recht sowie ein direkter Vergleich von Haftung und Besteuerung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu erläutern, wie sich die Anerkennung ausländischer Gesellschaftsformen durch den EuGH in Deutschland etabliert hat und welche Vor- und Nachteile eine Limited gegenüber der GmbH bietet.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen Literaturanalyse sowie der Auswertung wegweisender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der Rechtslage und einen detaillierten Vergleich der organisatorischen, haftungsrechtlichen und steuerlichen Struktur von GmbH und Ltd.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind insbesondere Internationales Gesellschaftsrecht, Sitztheorie, Gründungstheorie, Haftungsrisiken und Rechtsformwahl.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Sitz- und Gründungstheorie für Gründer wichtig?
Die Theorie bestimmt, ob ein Unternehmen nach dem Recht des tatsächlichen Verwaltungssitzes oder nach dem Recht seines Gründungsortes beurteilt wird, was direkte Auswirkungen auf die Rechtsfähigkeit und Anerkennung hat.
Welche Rolle spielen die EuGH-Urteile wie Centros oder Überseering für diese Arbeit?
Diese Urteile waren ausschlaggebend dafür, dass die deutsche Sitztheorie aufgeweicht wurde, wodurch ausländische Gesellschaften wie die Limited in Deutschland anerkannt werden mussten.
Welchen Einfluss hat das Stammkapital auf die Wahl der Rechtsform?
Das niedrige Stammkapital der Limited (ab 1 Pfund) macht sie attraktiv, birgt jedoch bei Insolvenzgefahr höhere persönliche Haftungsrisiken als die GmbH mit ihrem festen Stammkapital von 25.000 €.
Wie reagierte der deutsche Gesetzgeber auf die Konkurrenz durch ausländische Gesellschaften?
Als Reaktion auf den zunehmenden Trend zur Gründung ausländischer Gesellschaftsformen wurde die Unternehmensgesellschaft (UG) eingeführt, um Gründern eine kostengünstige „kleine GmbH“-Alternative zu bieten.
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- Przemyslaw Jelonek (Author), 2017, Gesellschaftsrecht. Die englische Limited als Alternative zur deutschen GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/427088