Frauen als Täterinnen. Sexuelle Gewalt an Kindern


Hausarbeit, 2018

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Sexuelle Gewalt
2.1. Allgemeine Definition
2.2. Rechtliche Grundlage

3. Sexueller Missbrauch durch Frauen
3.1. Frauen als Täterinnen
3.1.1. sexueller Missbrauch an Mädchen
3.1.2. sexueller Missbrauch an Jungen
3.2. Tatzyklus / Täterstrategien
3.3. Zahlen und Fakten in Bezug auf sexuellen Missbrauch von Frauen

4. Fallbeispiel Christian

5. Tatmotive / Täterinnenprofil

6. Sexuelle Präferenzstörung „Pädophilie“

7. Fallbeispiel Michaela (Pädophil)

8. Folgen für die Opfer und die Unterschiede in den Auswirkungen
8.1. Körperliche / medizinische Folgen
8.2. Emotionale und Psychosoziale Folgen
8.3. Psychosomatische Folgen
8.4. Folgen für die Sexualität
8.5. Geschlechtsspezifische Unterschiede

9. Eigene Gedanken zum Thema

10. Literaturverzeichnis
10.1. Literatur
10.2. Internetquellen

1. Einleitung

Wenn Du sagst, ich soll nicht fragen, soll mich nichts zu sagen wagen, sagt mir mein Gefühl im Magen, ich werd’s trotzdem weitersagen!

(Zungenbrecher)

Von den eigenen Eltern sexuell missbraucht und im Internet für Sex mit Fremden gegen Geld angeboten. Ein aktueller Fall der tragischen Geschichte eines Jungen im Raum Freiburg. Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist ein Thema, dass fast täglich in unseren Medien auftaucht und an Brutalität nicht zu überbieten ist. Das war jedoch nicht immer so. Bis in die 80er Jahren war das Thema Missbrauch absolut tabu. Bis heute ist es so, dass viele Menschen wegschauen, nicht darüber reden. Sie meinen nicht davon betroffen zu sein und haben somit kein Bedürfnis sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Ich selbst bin immer sehr betroffen, wenn ich von solchen Fällen höre. Es ist unglaublich, welches Leid und Trauma einem Kind zugefügt werden kann. Oft sind diese Missbrauchsopfer so traumatisiert, dass sie jahrelang ihr Schweigen nicht brechen können und der Missbrauch dann nach dem Gesetz „verjährt“ ist. Für die Opfer „verjährt“ die Tat nicht im geringsten. Die meisten haben mit schlimmen Langzeitfolgen zu kämpfen, die sie immer wieder daran erinnern, was mit ihnen gemacht wurde. Während meiner Ausarbeitung drängen sich immer wieder Fragen in meinen Kopf: Warum? Wie können Frauen oder Mütter zu solch einer Gewalt bereit sein? Gibt es auch nur einen Hauch von Erklärungen? In meiner Hausarbeit werde ich mich mit dem Thema „Frauen als Täterinnen“ beschäftigen. Für mich ist das noch unerklärlicher, als wenn sich Männer an Kindern vergehen.

Für mich als angehende Lehrerin ist sexueller Missbrauch an Kindern deshalb sehr wichtig, weil es auch in Schulen immer häufiger zum Thema wird. Viele LehrerInnen sind verunsichert und wissen nicht damit umzugehen. Missbrauchsfälle gibt es überall, auch wenn wir sie nicht sehen. Ich war sehr froh, dass ich mich über die Arbeit im Seminar mit dem Thema auseinandersetzten konnte und hierdurch besonders sensitivert worden bin. Ich hoffe sehr, dass niemand meiner späteren Schülerinnen und Schüler solche schrecklichen Erfahrungen machen muss. Sollte das jedoch der Fall sein, werde ich nicht weg schauen, sondern dem betroffenen Kind stets ein offenes Ohr und Hilfe bieten, um aus diesem Schicksal zu befreien.

2. Sexuelle Gewalt

2.1. Allgemeine Definition

In der Literatur lassen sich zahlreiche Definitionen zu diesem Thema finden. Eine allgemein gültige Erklärung gibt es hier nicht. „Sexueller Mißbrauch bedeutet, daß eine erwachsene oder jugendliche Person ihre Machtposition oder körperliche oder geistige Überlegenheit sowie die Unwissenheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit des Kindes zur Befriedigung der eigenen sexuellen Wünsche ausnützt und gleichzeitig mit der Verpflichtung zur Geheimhaltung das Kind zur Sprach- und Hilflosigkeit verurteilt.“ (vgl. IPA, 1998, S.9).

Sexueller Missbrauch entsteht nicht fließend, aus zu viel lieb gemeintem Körperkontakt mit einem Kind, sondern es handelt sich um ein absichtliches und bewusstes Vorgehen. Der Missbrauch wird in der Regel vorher geplant, die Gelegenheiten arrangiert. Der Missbrauch entsteht, wenn sich ein Mann oder Frau bewusst am Körper eines Kindes vergeht, um sich selbst zu befriedigen (Braecker/Wirtz-Weinrich, 1992, S. 21). Hierzu können unter anderem zählen, dass:

- das Kind gezwungen wird, die/den TäterIn nackt zu sehen,
- das Kind bei sexuellen Aktivitäten zusehen soll (sexuelle Handlungen oder Pornos),
- das Kind dazu gezwungen wird, die Geschlechtsteile des Täters/ der Täterin anzufassen,
- das Kind zu sexuellen Handlungen mit Tieren gezwungen wird,
- Kinder für pornografische Zwecke genutzt werden,
- das Kind gezwungen wird, vor dem PeinigerIn zu masturbieren,
- die Intimbereiche eines Mädchens (Scheide, Po, Brust) oder eines Jungen (Po, Penis) berührt werden, oder dass das Kind zu oralen, analen oder vaginalen Handlungen gezwungen wird.

2.2. Rechtliche Grundlage

Im Folgenden werde ich die Gesetze zu sexuellem Missbrauch aufführen, wie sie im Strafgesetzbuch (StGb) zu finden sind. Nach dem Gesetz ist gemäß §§ 174, 176 und 176a StGb der sexueller Missbrauch an Kindern strafbar. Im Gesetz wird zwischen sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen, sexuellem Missbrauch von Kindern und schweren sexuellem Missbrauch von Kindern unterschieden:

StGB § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt […],
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

StGB § 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder 3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. (5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

StGB § 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

§ 174 Sexueller Missbrauch an Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3

1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2. dem Schutzbefohlenen dazu bestimmt, dass er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr.1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

3. Sexueller Missbrauch durch Frauen

3.1. Frauen als Täterinnen

Eine Studie von ChildLine (kostenloser Notruf in Großbritannien für Kinder in Not oder Gefahr), zeigt, dass Frauen tendenziell eher Jungen sexuell missbrauchen, als Mädchen. ChildLine glaubt, dass mehr Fälle von sexuellem Missbrauch durch Frauen bestehen als im Hellfeld bekannt ist. Da der sexuelle Missbrauch von Männern häufiger in den Medien und unserer Gesellschaft Thema ist, wird der sexuelle Missbrauch von Frauen vielleicht gar nicht als solcher erkannt (Elliot, 1995, S.155). Laut der Lüneburger Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin Heidemarie Jung missbrauchen Frauen anders als Männer. Ihnen fehlt bis auf Ausnahmen die extreme Gewalt gegenüber ihren Opfern. Frauen bauen „freundschaftliche Beziehungen“ auf und nutzen diese sexuell aus. Frauen sähen im sexuellen Missbrauch eher eine Beziehungstat, als eine Sexualtat (Kruse, 2005, 01.02.18, 14:30 Uhr). Nach wie vor sind aufgrund der geschlechtlich getrennten Aufgaben- und Arbeitsteilung Mütter oder andere Frauen zuständig für die Kinder. Sie sind die ersten und wichtigsten Bezugspersonen, während Väter/Männer oft abwesend sind. Auch wenn die Kinder im Kindergarten oder in der Grundschule sind, werden sie fast ausschließlich von Frauen betreut. Erst später treten Männer in ihren Alltag. Daher ist es für Kinder meist noch unbegreiflicher, wenn ihnen Frauen so etwas Schlimmes antun, da sie ihre engsten Bezugspersonen sind. Die geschlechtsspezifische Rollenzuweisung führt auch dazu, dass die Gesellschaft Frauen den Missbrauch an Kindern weniger zutraut, als den Männern. Daher stehen hier die Kinder stärker vor dem Widerspruch der eigenen Wahrnehmung, der zu Folge das Erlebte nicht okay war und der Reaktion der Umwelt, die das Erlebte herunterspielt, da sie nicht damit rechnen, dass Frauen so etwas tun. Beim Austausch verschiedener Beratungsstellen untereinander, kam heraus, dass nicht alle Täterinnen die eigenen Mütter sind, sondern auch ein erheblicher Teil aus dem Nahbereich des Kindes stammt (Erzieherinnen, Tanten, Großmütter, …). Lediglich Fremdtäterinnen scheint es extrem selten zu geben. Das kann daran liegen, dass Täterinnen gerne in kontrollierten Situationen/Machtbereichen missbrauchen (Zimmermann/Braun, 2004, S. 5f, 01.02.18, 18:03 Uhr).

3.1.1. sexueller Missbrauch an Mädchen

Werden Mädchen von Frauen sexuell missbraucht, gleicht dies einer Totalkapitulation. Die Mädchen verlieren oftmals jeglichen Halt in ihrem Leben, vor allem dann, wenn es sich bei der Täterin um die eigene Mutter handelt (Kruse, 2005, 01.02.18, 14:32 Uhr). Es entsteht eine große Lücke im emotionalen Bereich, da sie eine unstillbare Sehnsucht nach ihrer Mutterfigur besitzen. Viele Opfer sagen, dass der Missbrauch durch eine Frau eine Gewaltform darstellt, die Verletzungen auf tiefster Ebene hinterlässt, auch wenn die Frauen während dem Missbrauch nicht gewalttätig waren. Es gibt zu dieser Missbrauchskombination fast nur Literatur mit der Mutter als Täterin oder Täterinnen aus dem nahen Umfeld. Gleichgeschlechtlicher Missbrauch wirkt sich sehr häufig schädlich auf die Identitätsbildung des Kindes aus. Mädchen, die von Frauen sexuell missbraucht wurden, verdrängen das Geschehende in der Regel länger, als wenn Männer die Täter waren. Viele Opfer sagen, dass es für sie schwieriger war mit dem Missbrauch durch eine Frau umzugehen. Sie befinden sich in einer Art Vakuum, da sie unsicher sind, ob es sich um sexuelle Gewalt handelt oder nicht. Die gängigen Bilder zeigen männliche Täter, die den Missbrauch verüben. Betroffene nennen auch häufig den Kontrollverlust über den eigenen Körper in Zusammenhang mit dem Missbrauch. Die Frauen haben das Gefühl, ständig überwacht zu werden, ohne die Möglichkeit zu haben, auszuweichen. Autonomie scheint unerreichbar, der eigene Körper wird nicht als eigen erlebt. Das könnte daher kommen, das Müttertäterinnen ihre missbrauchten Töchter nicht als eigene Person wahrnehmen, sondern als etwas das ihnen gehört, da sie es erschaffen haben. Sie erheben Besitzansprüche auf ihr Kind: „Dein Körper ist mein Körper“. Darauf werde ich noch genauer bei den Tätermotiven eingehen. Das Gefühl verstärkt sich bei den Kindern, da sie neben dem gleichen Geschlecht durch ihre direkte Verwandtschaft gleiche Gene, gleiches Blut haben. Überlebende sexueller Frauengewalt haben oft eine gestörte Frauenbeziehung. Es fällt ihnen schwer, Nähe zu anderen Frauen zuzulassen. Die letzte Folge, die ich bei meinen Recherchen rausgefunden habe, ist das einige Opfer die Angst vor der eigenen Täterinnenschaft nennen. Das kann zu einem sehr distanzierten Verhältnis und Unsicherheit zu den eigenen Kindern führen. Einige Opfer entscheiden sich deshalb auch gegen eine Mutterschaft (Zimmermann/Braun, 2004, S. 10ff, 01.02.18, 19:36 Uhr).

3.1.2. sexueller Missbrauch an Jungen

Männliche Opfer sehen sich selbst meistens erstmal nicht als Opfer, sondern als Akteur des Prozesses, der somit auch eine Mitschuld trägt. Sex gilt als Männlichkeitsbeweis, weswegen sich Jungs beim Missbrauch durch Frauen auch nur bedingt in ihrer sexuellen Richtung unsicher fühlen (Kruse, 2005, 01.02.18, 14:37 Uhr). Bei sexuellen Erfahrungen mit Frauen deuten viele Jungs das Erlebte als einvernehmliche, erste sexuelle Erfahrung. Wenn das nicht funktioniert, werden viele Jungs unsicher in ihrer Geschlechtsrollenidentität. Das liegt daran, dass sie sie sich nicht gegen das „schwächere Geschlecht“ wehren konnten. Hier beginnen viele Jungen eine stärkere Tendenz zur Überbetonung ihrer Männlichkeit (Hypermaskulinität) zu entwickeln. Das kann für die männlichen Opfer auch eine Art Bewältigungstherapie des Erlebten sein. Eine andere Art, das Erlebte zu verarbeiten, ist das Entwickeln einer Opferidentität. Männer, die als Kind von einer Frau sexuell missbraucht wurden, isolieren sich häufig. Grund dafür ist zum einen die Angst vor Menschen und zum anderen gesellschaftliche Missachtung. Ich möchte noch einmal genauer auf die Angst vor Menschen eingehen. Die ersten Jahre der Entwicklung und eine unmittelbare Bezugsperson sind von ungeheurer Wichtigkeit für das Grundvertrauen in die Welt und andere Menschen. Wird man nun in diesem Zeitraum, von der Person, der man mit Liebe und Vertrauen entgegengeht sexuell misshandelt, entsteht eine innere Verwirrung und Ohnmacht. Das führt dazu, dass Betroffene eher ein Grund-MISS-vertrauen gegenüber Fremden entwickeln (Zimmermann/Braun, 2004, S. 6ff, 01.02.18, 19:03 Uhr).

3.2. Tatzyklus / Täterstrategien

Explizit zu den Frauen als Täterinnen habe ich bei meiner Recherche keinen eigenen Tatzyklus gefunden. Ich gehe davon aus, dass bei außer familiärem Missbrauch die weiblichen Täterinnen ähnliche Strategien verwenden. Die Strategien, die die Peiniger verwenden sind individuell an die Situation und das Opfer angepasst, um zu erreichen, dass das Opfer dem Missbrauchenden ausgeliefert ist. Ziele sind hier, das Eingreifen von außen auszuschließen, das Opfer wehrlos und gefügig zu machen und gegebenenfalls auch die Wahrnehmungen der anderen Bezugspersonen zu vernebeln. Auch wenn die Strategien recht vielfältig sind, lassen sich gleiche Muster erkennen, denn das oberste Ziel ist, das Kind zu missbrauchen, wann, wie und solange der Täter will. Die Strategien ergeben sich durch die Uninformiertheit der Kinder in Bezug auf Sexualität, Sehnsucht nach Wärme, Liebe, Zuwendung und Anerkennung. Je mehr Defizite ein Kind aufweist, desto größer ist die Gefahr, dass es ein Opfer von sexuellem Missbrauch wird (Conte, 1989, S. 293ff).

[...]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Frauen als Täterinnen. Sexuelle Gewalt an Kindern
Hochschule
Pädagogische Hochschule Freiburg im Breisgau
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
21
Katalognummer
V427566
ISBN (eBook)
9783668723917
ISBN (Buch)
9783668723924
Dateigröße
552 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
frauen, täterinnen, sexuelle, gewalt, kindern
Arbeit zitieren
Laura Walser (Autor:in), 2018, Frauen als Täterinnen. Sexuelle Gewalt an Kindern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/427566

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