Die vorliegende Arbeit hat die Kompetenzübertragung auf fakultative Organe, namentlich Aufsichtsrat nach § 52 I GmbHG und Beirat, sowie Dritte in der GmbH zum Thema. Dabei geben zwei Grundprinzipien des GmbH Rechts die Richtung vor. Zum einen herrscht der Grundsatz der Fremdorganschaft. Dritteinflüsse sind somit – im Unterschied zu den Personengesellschaften – bereits de jure vorprogrammiert. Hinzu kommt der Grundsatz der Satzungsfreiheit, welcher – diesmal im Unterschied zur Aktiengesellschaft (§ 23 V AktG) – eine autonome Festlegung der Gesellschaftsverfassung durch die Gesellschafter ermöglicht. Trotz dieser freiheitlichen Ausrichtung des Gesetzes, gibt es Grenzen für Kompetenzverlagerungen. Diese treten durch eine Kollision mit dem Grundsatz der Verbandsouveränität einerseits und mit den gesellschaftsverfassungsrechtlichen Vorgaben beim obligatorischem Aufsichtsrats andererseits zu Tage. Wie sich im Verlauf der Arbeit zeigen wird, erschöpft sich eine Lösung für diese Reibung von Prinzipien nicht in einem Verbot jeglicher Dritteinflussnahme (durch fakultative Organe oder Dritte). Vielmehr soll mittels einer „präzisen organisationsrechtlichen Einpassung“ in das Kompetenzgefüge der GmbH versucht werden, sämtliche widerstreitenden Prinzipien in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Hauptteil
- I. Verbandsouveränität
- 1. Dogmatische Herleitung des Grundsatzes.
- 2. Verbot der Selbstentmündigung bei juristische Personen
- 3. Zwischenergebnis.
- II. Fakultative Organe
- 1. Arten fakultativer Organe.
- a) Begriff des Beirats und Erscheinungsformen..
- b) Errichtung
- aa) Rechtliche Verankerung der Beiräte.
- bb) Beiräte ohne Weiteres einsetzbar?
- c) Natur des fakultativen Aufsichtsrats
- 2. Denkbare Zuständigkeitsverlagerungen und ihre Grenzen..
- a) Änderungen der körperschaftlichen Verfassung.
- b),,Holzmüller Zuständigkeit“.
- c) Abberufung der Geschäftsführer aus wichtigem Grund.
- d) Vertretung der Gesellschaft
- e) Geschäftsführung.
- f) Zustimmungsvorbehalt bzgl. Satzungsänderungen
- g) Aushöhlung der Befugnisse eines obligatorischen Aufsichtsrats..
- aa) Übertragung einer konkurrierenden Überwachungszuständigkeit..
- bb) Übertragung von Geschäftsführungsmaßnahmen
- cc) Übertragung von Weisungsrechten.......
- dd) Übertragung von Zustimmungsrechten ..
- ee) Recht des Aufsichtsrats auf Teilnahme an Beiratssitzungen?
- h) Sonstige Zuständigkeiten...
- i) Grenzen kraft Natur des fakultativen Aufsichtsrats .
- aa) Überwachung der Geschäftsführung .
- bb) Prüfung des Jahresabschlusses.
- III. Dritte
- 3. Sonderproblem: Rückfallzuständigkeit bei Funktionsunfähigkeit.
- 1. Stimmbindungsverträge aller Gesellschafter..
- 2. Organisationsrechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft
- 3. Stimmbindung der Gesellschafter untereinander zu Gunsten Dritter.
- 4. Beiräte kraft Schuldverhältnis
- 1. Arten fakultativer Organe.
- C. Fazit...........
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Übertragung von Kompetenzen an fakultative Organe und Dritte in GmbHs und Personengesellschaften. Sie untersucht die dogmatischen Grundlagen der Verbandsouveränität und die Grenzen der Kompetenzübertragung im Hinblick auf die Selbstentmündigung von juristischen Personen.
- Die dogmatische Herleitung des Grundsatzes der Verbandsouveränität
- Die Grenzen der Kompetenzübertragung an fakultative Organe
- Die Zulässigkeit von Zuständigkeitsverlagerungen auf Dritte
- Die Bedeutung von Stimmbindungsverträgen und Organisationsrechtlichen Verpflichtungen
- Die Folgen der Funktionsunfähigkeit von Organen und die Rückfallzuständigkeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt die Fragestellung und die Relevanz des Themas dar.
- Verbandsouveränität: Das Kapitel behandelt die dogmatische Herleitung des Grundsatzes der Verbandsouveränität und untersucht das Verbot der Selbstentmündigung bei juristischen Personen.
- Fakultative Organe: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den verschiedenen Arten fakultativer Organe, insbesondere Beiräte und fakultative Aufsichtsräte. Es analysiert die Errichtung und die möglichen Zuständigkeitsverlagerungen auf diese Organe sowie die Grenzen der Kompetenzübertragung.
- Dritte: Der Abschnitt untersucht die Möglichkeit der Kompetenzübertragung an Dritte, insbesondere im Zusammenhang mit Stimmbindungsverträgen, Organisationsrechtlichen Verpflichtungen und Beiräten, die aufgrund von Schuldverhältnissen entstanden sind.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Verbandsouveränität, fakultative Organe, Kompetenzübertragung, Selbstentmündigung, Dritte, Stimmbindungsverträge, Organisationsrechtliche Verpflichtungen, Funktionsunfähigkeit und Rückfallzuständigkeit im Kontext von GmbHs und Personengesellschaften.
- I. Verbandsouveränität
- Quote paper
- Paul Meder (Author), 2017, Übertragung von Kompetenzen an fakultative Organe und Dritte in der GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/427731