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Übertragung von Kompetenzen an fakultative Organe und Dritte in der GmbH

Title: Übertragung von Kompetenzen an fakultative Organe und Dritte in der GmbH

Examination Thesis , 2017 , 46 Pages , Grade: 13 Punkte

Autor:in: Paul Meder (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Die vorliegende Arbeit hat die Kompetenzübertragung auf fakultative Organe, namentlich Aufsichtsrat nach § 52 I GmbHG und Beirat, sowie Dritte in der GmbH zum Thema. Dabei geben zwei Grundprinzipien des GmbH Rechts die Richtung vor. Zum einen herrscht der Grundsatz der Fremdorganschaft. Dritteinflüsse sind somit – im Unterschied zu den Personengesellschaften – bereits de jure vorprogrammiert. Hinzu kommt der Grundsatz der Satzungsfreiheit, welcher – diesmal im Unterschied zur Aktiengesellschaft (§ 23 V AktG) – eine autonome Festlegung der Gesellschaftsverfassung durch die Gesellschafter ermöglicht. Trotz dieser freiheitlichen Ausrichtung des Gesetzes, gibt es Grenzen für Kompetenzverlagerungen. Diese treten durch eine Kollision mit dem Grundsatz der Verbandsouveränität einerseits und mit den gesellschaftsverfassungsrechtlichen Vorgaben beim obligatorischem Aufsichtsrats andererseits zu Tage. Wie sich im Verlauf der Arbeit zeigen wird, erschöpft sich eine Lösung für diese Reibung von Prinzipien nicht in einem Verbot jeglicher Dritteinflussnahme (durch fakultative Organe oder Dritte). Vielmehr soll mittels einer „präzisen organisationsrechtlichen Einpassung“ in das Kompetenzgefüge der GmbH versucht werden, sämtliche widerstreitenden Prinzipien in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Hauptteil

I. Verbandsouveränität

1. Dogmatische Herleitung des Grundsatzes

2. Verbot der Selbstentmündigung bei juristische Personen

3. Zwischenergebnis

II. Fakultative Organe

1. Arten fakultativer Organe

a) Begriff des Beirats und Erscheinungsformen

b) Errichtung

aa) Rechtliche Verankerung der Beiräte

bb) Beiräte ohne Weiteres einsetzbar?

c) Natur des fakultativen Aufsichtsrats

2. Denkbare Zuständigkeitsverlagerungen und ihre Grenzen

a) Änderungen der körperschaftlichen Verfassung

b) „Holzmüller Zuständigkeit“

c) Abberufung der Geschäftsführer aus wichtigem Grund

d) Vertretung der Gesellschaft

e) Geschäftsführung

f) Zustimmungsvorbehalt bzgl. Satzungsänderungen

g) Aushöhlung der Befugnisse eines obligatorischen Aufsichtsrats

aa) Übertragung einer konkurrierenden Überwachungszuständigkeit

bb) Übertragung von Geschäftsführungsmaßnahmen

cc) Übertragung von Weisungsrechten

dd) Übertragung von Zustimmungsrechten

ee) Recht des Aufsichtsrats auf Teilnahme an Beiratssitzungen?

h) Sonstige Zuständigkeiten

i) Grenzen kraft Natur des fakultativen Aufsichtsrats

aa) Überwachung der Geschäftsführung

bb) Prüfung des Jahresabschlusses

3. Sonderproblem: Rückfallzuständigkeit bei Funktionsunfähigkeit

III. Dritte

1. Stimmbindungsverträge aller Gesellschafter

2. Organisationsrechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft

3. Stimmbindung der Gesellschafter untereinander zu Gunsten Dritter

4. Beiräte kraft Schuldverhältnis

C. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die Zulässigkeit und Grenzen der Übertragung von Kompetenzen in der GmbH an fakultative Organe (wie Beiräte) sowie Dritte. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie eine präzise organisationsrechtliche Einpassung solcher Kompetenzverlagerungen unter Wahrung der Verbandsouveränität und der gesellschaftsverfassungsrechtlichen Grundprinzipien gestaltet werden kann.

  • Grundlagen der Verbandsouveränität in der GmbH
  • Erscheinungsformen und Errichtung fakultativer Organe
  • Zulässige und unzulässige Zuständigkeitsverlagerungen auf Beiräte
  • Einfluss Dritter auf den Willensbildungsprozess der GmbH
  • Rückfallzuständigkeit der Gesellschafterversammlung bei Funktionsunfähigkeit von Organen

Auszug aus dem Buch

1. Dogmatische Herleitung des Grundsatzes

Für die dogmatische Herleitung dieses Grundsatzes gibt es mannigfaltige Ansätze. Einerseits werden verfassungsrechtliche Herleitungen befürwortet, wie die Grundrechte (Art. 2, 12, 14 GG) oder aber das Demokratieprinzip (Mitgliedschaft als Legitimation für Mitwirkung). Andererseits wird aus § 138 BGB ein „Verbot der Selbstentmündigung“ abgeleitet, welches auch für juristische Personen Geltung beanspruchen können soll.

Gegen die Herleitung über die Grundrechte spricht bereits, dass es sich hierbei um Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat handelt, welche zwischen Subjekten des Privatrechts keine Wirkung entfalten. Insbesondere eine mittelbare Drittwirkung kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Auch eine Herleitung aus dem Demokratieprinzip kann nicht überzeugen. Dieses kann nämlich nur für solche Verbände Geltung beanspruchen, bei denen die zivilrechtliche Dogmatik aufgrund der mit der hoheitlichen Macht des Staates vergleichbaren Machtstellung versagt. Zwar gibt es Körperschaften, welche aufgrund ihrer enormen finanziellen Ressourcen eine erhöhte Machtstellung innehaben. Dies gilt jedoch bei weitem nicht für alle Körperschaften, weshalb die Herleitung über das Demokratiegebot keine einheitliche Lösung bietet. Darüber hinaus kann es als Prinzip, welches zur Lösung innerverbandlicher Probleme auf das Zivilrecht übertragen wurde, keine Lösung für das Problem des Außeneinflusses bieten. Überzeugender erscheint hingegen die Parallele zum Verbot der Selbstentmündigung. Dieses ist Ausfluss der Privatautonomie, welche wiederum als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) auf den Menschen als eigenverantwortliches und somit selbstbestimmt handelndes Subjekt zurückgeht. Zwar liegt bei Ausübung der Privatautonomie immer zugleich eine Beschränkung derselben vor, da die Ausübung regelmäßig in Gestalt einer Verpflichtung erfolgt und eine Verpflichtung wiederum regelmäßig eine teilweise Aufgabe der Selbstbestimmung voraussetzt. Eine vollständige Aufgabe der Selbstbestimmung wirft jedoch Probleme auf, wie bereits John Stuart Mill bemerkte, der in seinem Werk „Über die Freiheit“ einen bedeutenden Grundstein für dieses Prinzip legte.

Zusammenfassung der Kapitel

Verbandsouveränität: Untersuchung der dogmatischen Grundlagen, insbesondere das Verbot der Selbstentmündigung, welches als Grenze für Fremdeinflüsse bei juristischen Personen dient.

Fakultative Organe: Analyse der Beiräte und fakultativen Aufsichtsräte, ihrer Errichtung sowie der Grenzen bei der Verlagerung von Geschäftsführungs- und Kontrollkompetenzen.

Dritte: Erörterung der Zulässigkeit von Stimmbindungsverträgen und schuldrechtlichen Verpflichtungen, durch die Dritte Einfluss auf die Willensbildung der GmbH nehmen.

Schlüsselwörter

GmbH-Recht, Verbandsouveränität, Fakultative Organe, Beirat, Satzungsfreiheit, Fremdorganschaft, Kompetenzübertragung, Selbstentmündigung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Dritteinfluss, Rückfallzuständigkeit, Funktionsunfähigkeit, Stimmbindungsvertrag, Organisationsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, inwieweit Befugnisse innerhalb einer GmbH auf freiwillige Organe (wie Beiräte) oder externe Dritte übertragen werden können, ohne die rechtlichen Grundprinzipien zu verletzen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die zentralen Felder sind die Verbandsouveränität der GmbH, die rechtliche Gestaltung fakultativer Organe und die Möglichkeiten der Einflussnahme durch Dritte auf gesellschaftsinterne Entscheidungen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, die Schranken für Kompetenzverlagerungen zu identifizieren und aufzuzeigen, wie eine präzise organisationsrechtliche Einpassung der Organstruktur in das GmbH-Gefüge gelingen kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzesgrundlagen, Literatur und einschlägiger Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Grundsatzes der Verbandsouveränität, die detaillierte Analyse der Kompetenzverlagerung auf fakultative Organe und die schuldrechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten Dritter.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen gehören Verbandsouveränität, Satzungsfreiheit, Kompetenzübertragung, Fakultative Organe und Fremdorganschaft.

Wie unterscheidet sich der Beirat vom fakultativen Aufsichtsrat?

Während der Beirat ein Organ sui generis mit vielfältigen Ausgestaltungen ist, unterliegt der fakultative Aufsichtsrat spezifischen Regelungen des GmbH-Rechts, wobei die Überwachungskompetenz nach herrschender Meinung zwingend ist.

Was versteht man unter der Rückfallzuständigkeit bei Funktionsunfähigkeit?

Hierbei handelt es sich um das Problem, ob die Gesellschafterversammlung bei einer Funktionsunfähigkeit des Beirats (z.B. bei Beschlussunfähigkeit) die ursprünglich übertragenen Befugnisse wieder an sich ziehen kann, um die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu wahren.

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Details

Title
Übertragung von Kompetenzen an fakultative Organe und Dritte in der GmbH
College
University of Leipzig  (Juristische Fakultät)
Grade
13 Punkte
Author
Paul Meder (Author)
Publication Year
2017
Pages
46
Catalog Number
V427731
ISBN (eBook)
9783668720572
ISBN (Book)
9783668720589
Language
German
Tags
übertragung kompetenzen organe dritte gmbh
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Paul Meder (Author), 2017, Übertragung von Kompetenzen an fakultative Organe und Dritte in der GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/427731
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