Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Sachenrecht. Der analysierte Fall ist der Kauf von Melkmaschinen mit Kaufabtretung, Eigentumsvorbehalt und Besitzmittlungsverhältnis sowie der Weiterverkauf der Maschinen. Darauf folgt der Diebstahl der Maschinen.
Die Prüfung des Herausgabeanspruchs, die Besitzmittlungsverhältnis und die Kaufpreisabtretung werden beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
A. Anspruch V gegen D auf Kaufpreiszahlung
I. Voraussetzungen der Abtretung
1. Ursprünglicher Eigentümer
2. Wirksamer Abtretungsvertrag
2.1 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
3. Bestehen der Forderung
4. Bestimmbarkeit der Forderung
5. Übertragbarkeit der Forderung
5.1 Ausschluss durch Vereinbarung
5.1.1 Verhältnis zur Vorauszession
5.1.2 Sittenwidrigkeit § 138 Abs. 1 BGB
5.1.3 handelsrechtliche Sonderregelung gemäß § 354a HGB
II. Wirkung des Abtretungsverbotes
III. Weitere Ansprüche
IV. Ergebnis
B. Anspruch V gegen D auf Herausgabe der Melkmaschine
I. Voraussetzungen der Herausgabe
1. Ursprünglicher Eigentümer
2. Aufschiebend bedingte Übereignung, Kaufvertrag zwischen V und K
3. Weiterveräußerung der Melkmaschine von K an D
4. Gutgläubiger Erwerb der Melkmaschine des D
4.1 Einigung
4.2 Guter Glaube des D
4.3 Übergabe
5. Recht zum Besitz gemäß § 986 BGB
II. Ergebnis
C. Anspruch des V gegen F auf Herausgabe der Melkmaschine
I. Voraussetzungen des § 985 BGB
1. Eigentümerstellung des V
2. Gutgläubiger Erwerb der Melkmaschine des F von E
3. Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs gemäß § 935 Abs. 1 BGB
4. Besitzer der Melkmaschine
5. Kein Recht zum Besitz des F an der Melkmaschine
II. Ergebnis
D. Anspruch des V gegen D aus §§ 812 Abs. 1 1 Alt. 1,2 BGB
E. Anspruch des V gegen F auf Herausgabe der Melkmaschine
I. Voraussetzungen des § 861 BGB
1. Eigentümerstellung und Besitzerstellung des V
2. Besitzentzug durch verbotene Eigenmacht gemäß § 858 BGB
3. Fehlerhafter Besitz gemäß § 858 Abs. 2 BGB
II. Ergebnis
F. Anspruch des V gegen F auf Herausgabe der Melkmaschine
I. Voraussetzungen des § 1007 BGB
1. Besitzer und Eigentümerverhältnisse
2. Abhandenkommen der Sache
3. Ausschlussgründe gemäß § 1007 Abs. 3 BGB
4. Kein Recht zum Besitz, §§ 1007 Abs. 3 S. 2, 986 BGB
II. Ergebnis
G. Ansprüche des K und D gegen F auf Herausgabe der Melkmaschine
1. Ansprüche des K
1.1 Anspruch auf Herausgabe gemäß § 861 BGB
1.2 Anspruch auf Herausgabe gemäß § 1007 Abs. 2 BGB
2. Ansprüche des D
H. Anspruch des F gegen V auf Aufwendungsersatz
I. Voraussetzungen des § 994 BGB
1. Vindikationslage
2. Vornahme notwendiger Verwendungen durch den Besitzer
3. Redlichkeit des Besitzers gemäß § 994 Abs. 2 BGB
II. Ergebnis
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die sachenrechtlichen und schuldrechtlichen Ansprüche verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit einer unterschlagenen und weiterverkauften Melkmaschine. Das primäre Ziel ist die rechtliche Prüfung von Herausgabeansprüchen sowie Zahlungsansprüchen unter Berücksichtigung von Eigentumsvorbehalten, Abtretungsregelungen und gutgläubigem Erwerb.
- Wirksamkeit von verlängertem Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
- Voraussetzungen und Ausschlussgründe des gutgläubigen Erwerbs
- Rechtliche Bewertung von Besitzmittlungsverhältnissen und verbotener Eigenmacht
- Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (Aufwendungsersatz)
Auszug aus dem Buch
2.1 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Unter Eigentumsvorbehalt wird die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer verstanden, dass das Eigentum an der beweglichen Sache erst nach vollständiger Tilgung der Kaufpreisforderung auf den Käufer übergehen soll.2 Der Verkäufer verpflichtet sich demnach auf der schuldrechtlichen Ebene alle zur Übereignung notwendigen Handlungen sofort vorzunehmen, wobei der Eigentumsübergang von der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung abhängig ist, § 158 Abs. 1 BGB. Auf der sachenrechtlichen bzw. dinglichen Ebene wird mit dem Eigentumsvorbehalt ein aufschiebend bedingter Eigentumsübergang vereinbart (§§ 929, 158 Abs. 1 BGB). Dem Vorbehaltskäufer steht in der Zeit zwischen Einigung/Übergabe und Bedingungseintritt (endgültiger Rechtserwerb) ein dingliches Anwartschaftsrecht zu.3
In diesem Fall handelt es sich um einen Sonderfall des Eigentumsvorbehaltes, dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Die Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts umfasst typischerweise - nach der ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung der Parteien (§§ 133, 157 BGB) – neben einem einfachen Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB), eine Veräußerungsermächtigung (§ 185 BGB) des Vorbehaltskäufers zur Verwertung des Vorbehaltsguts im regulären Geschäftsgang, eine Vorausabtretung der Forderungen (§ 398 BGB) aus einer Weiterveräußerung sowie eine Ermächtigung des Vorbehaltskäufers, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Umstand, dass es sich zum Zeitpunkt der Vorausabtretung um künftige und noch nicht bestimmte Forderungen handelt, steht der Wirksamkeit der Abtretung nicht entgegen; dem Erfordernis der Bestimmtheit rechtsgeschäftlicher Erklärungen und dem sachenrechtlichen Bestimmtheitserfordernis ist hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass die abgetretene Forderung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung auf der Grundlage des Abtretungsvertrages eindeutig bestimmbar ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Anspruch V gegen D auf Kaufpreiszahlung: Prüfung, ob der Verkäufer V aufgrund einer Vorausabtretung des Käufers K einen Zahlungsanspruch gegen den Drittkäufer D hat, wobei die Wirksamkeit der Abtretung durch ein vereinbartes Abtretungsverbot verneint wird.
B. Anspruch V gegen D auf Herausgabe der Melkmaschine: Untersuchung eines Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB, wobei festgestellt wird, dass keine wirksame Übergabe an D stattgefunden hat.
C. Anspruch des V gegen F auf Herausgabe der Melkmaschine: Analyse der Eigentumslage nach einem Diebstahl durch E und der Unmöglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs durch F aufgrund von § 935 BGB.
D. Anspruch des V gegen D aus §§ 812 Abs. 1 1 Alt. 1,2 BGB: Prüfung einer Eingriffskondiktion, die aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes im Mehrpersonenverhältnis ausgeschlossen ist.
E. Anspruch des V gegen F auf Herausgabe der Melkmaschine: Prüfung eines Anspruchs auf Wiedereinräumung des Besitzes nach § 861 BGB, welcher mangels Fehlerhaftigkeit des Besitzes des F scheitert.
F. Anspruch des V gegen F auf Herausgabe der Melkmaschine: Prüfung eines Anspruchs aus § 1007 BGB, welcher als Herausgabeanspruch des früheren Besitzers bejaht wird.
G. Ansprüche des K und D gegen F auf Herausgabe der Melkmaschine: Analyse der Ansprüche der ursprünglichen Käufer/Zwischenhändler gegen den gegenwärtigen Besitzer F.
H. Anspruch des F gegen V auf Aufwendungsersatz: Prüfung, ob der Besitzer F Ersatz für Reparatur- und Lackierungskosten verlangen kann, was aufgrund des Charakters als Luxus- bzw. gewöhnliche Erhaltungsausgaben verneint wird.
Schlüsselwörter
Sachenrecht, Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung, Abtretungsverbot, § 985 BGB, gutgläubiger Erwerb, Abhandenkommen, § 935 BGB, Besitzmittlungsverhältnis, verbotene Eigenmacht, Aufwendungsersatz, EBV, Forderungsabtretung, Melkmaschine, Eigentumserwerb.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert anhand eines konkreten Fallbeispiels die sachenrechtliche Rechtslage bezüglich einer Melkmaschine, die unter Eigentumsvorbehalt verkauft, vom Käufer weitergegeben und schließlich gestohlen wurde.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Wirksamkeit von Kreditsicherheiten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), die Probleme des gutgläubigen Erwerbs von abhandengekommenen Sachen sowie Ansprüche im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Erfolgsaussichten verschiedener Herausgabe- und Zahlungsansprüche des ursprünglichen Eigentümers sowie der weiteren Beteiligten rechtlich präzise zu prüfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine klassische juristische Falllösung, bei der durch Gutachtenstil Ansprüche unter Heranziehung von Gesetzestexten und einschlägiger Rechtsprechung/Literatur geprüft werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Anspruchsprüfungen, angefangen bei der Kaufpreiszahlung, über diverse Herausgabeansprüche gegen unterschiedliche Besitzer, bis hin zu Aufwendungsersatzansprüchen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Eigentumsvorbehalt, Vindikationslage, gutgläubiger Erwerb, Abtretung und verbotene Eigenmacht charakterisiert.
Warum scheitert der Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen D?
Der Anspruch scheitert, da zwischen dem ursprünglichen Käufer K und dem Drittkäufer D ein wirksames Abtretungsverbot vereinbart wurde, welches die Abtretung der Forderung an den Verkäufer V unwirksam macht.
Warum kann F keine Reparaturkosten von V verlangen?
F hat keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz, da es sich bei den Reparaturkosten um gewöhnliche Erhaltungskosten handelt und die Lackierkosten als Luxusaufwendungen nicht ersatzfähig sind.
- Quote paper
- Jennifer Keilhack (Author), 2016, Sachenrecht. Prüfung des Herausgabeanspruchs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428853