Die Sozialverwaltung hat die Aufgabe, die sozialen Rechte (subjektive Rechte), die zumeist in den einzelnen Sozialgesetzbüchern verankert sind, als Teil der öffentlichen Verwaltung umzusetzen. Aus diesem Grunde soll in dem vorliegenden Aufsatz dargestellt werden, welche unterschiedlichen Verwaltungsebenen es in Deutschland gibt. Darüber hinaus soll erörtert werden, welcher Verwaltungsebene die Sozialverwaltung zugeordnet werden kann.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Öffentliche Verwaltung
III. Verwaltungsebenen
IV. Unmittelbare und mittelbare Verwaltung
V. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
VI. Selbstverwaltungsrechte
VII. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Struktur der unterschiedlichen Verwaltungsebenen in Deutschland, mit einem besonderen Fokus auf die Einordnung und Organisation der Sozialverwaltung innerhalb des föderalen Systems.
- Grundlagen der öffentlichen Verwaltung und ihre Unterteilung in Eingriffs- und Leistungsverwaltung
- Die föderale Struktur der Verwaltung in Deutschland auf Bundes- und Landesebene
- Die Organisation der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung
- Struktur und Funktionen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- Die Rolle der kommunalen Selbstverwaltung und ihrer Gestaltungsfreiheiten
Auszug aus dem Buch
III. Verwaltungsebenen
Staatsrechtlich betrachtet besteht die Bundesrepublik Deutschland aus zwei Ebenen; der Bundes- und der Länderebene. Nach dem Bundesstaatsprinzip ist die Ausübung der Staatsgewalt auf den Bund und die Länder aufgeteilt. Beide Ebenen verfügen über unabhängige Organe der Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (ausführende Gewalt: Regierung und Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung). Aufgrund der „horizontale Gewaltenteilung“ zwischen Bund und Ländern ist die Sozialverwaltung auf beiden Ebenen angesiedelt.
Die Ausführung von Bundes- und Landesgesetzen ist geregelt im:
• Grundgesetz,
• den Landesverfassungen,
• und den Bundes- und Landesgesetzen.
Die Bundesverwaltung ist traditionell dreistufig aufgebaut. Sie besteht aus einer oberen, einer mittleren und einer unteren Behörde.
Zu der oberen Bundesverwaltung gehören die Bundesministerien. Sie sind in unterschiedliche Resorts aufgeteilt und bilden zusammen mit dem Bundeskanzler die Regierung. Zu den für die Sozialverwaltung wichtigsten Resorts gehören das:
• Bundesministerium für Arbeit und Soziales
• Bundesministerium für Gesundheit
• Bundesfamilienministerium
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung definiert die Aufgabe der Sozialverwaltung als Umsetzung subjektiver sozialer Rechte und skizziert die Fragestellung nach den Verwaltungsebenen in Deutschland.
II. Öffentliche Verwaltung: Dieses Kapitel differenziert zwischen hoheitlicher Eingriffsverwaltung und leistender Daseinsvorsorge sowie der fiskalischen Verwaltung des Staates.
III. Verwaltungsebenen: Hier wird die staatsrechtliche Aufteilung in Bund und Länder erläutert und der Aufbau der Bundesverwaltung sowie die Bedeutung der Landesverwaltung dargestellt.
IV. Unmittelbare und mittelbare Verwaltung: Das Kapitel erklärt die Unterscheidung zwischen staatlicher Aufgabenerfüllung durch eigene Behörden und der Übertragung auf eigenständige Verwaltungsträger.
V. Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Hier werden die Organisationstypen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen definiert und ihre jeweilige Rolle im Verwaltungssystem beleuchtet.
VI. Selbstverwaltungsrechte: Dieses Kapitel behandelt die kommunale Selbstverwaltung, das Recht der örtlichen Gemeinschaft zur Eigenverantwortung und die damit verbundene Gestaltungsfreiheit.
VII. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung rekapituliert die zwei Verwaltungsebenen in Deutschland und die Einordnung der Sozialleistungsträger als juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Schlüsselwörter
Sozialverwaltung, öffentliche Verwaltung, Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Kommunen, Gebietskörperschaften, Leistungsverwaltung, Eingriffsverwaltung, Selbstverwaltung, Sozialgesetzbuch, SGB, Verwaltungsebenen, Rechtsaufsicht, Sozialleistungsträger, öffentliche Aufgaben.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Aufbau der staatlichen Verwaltung in Deutschland und der speziellen Einordnung der Sozialverwaltung in dieses System.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Föderalismusstruktur, die Unterscheidung von unmittelbarer und mittelbarer Verwaltung sowie die rechtliche Ausgestaltung von Sozialleistungsträgern.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, welche Verwaltungsebenen in Deutschland existieren und welcher Ebene die Sozialverwaltung systematisch zuzuordnen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse auf Basis geltender Gesetze (Grundgesetz, SGB) und relevanter Fachliteratur zum Sozialverwaltungsrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Struktur der Bundes- und Landesverwaltung, die Organisationstypen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die kommunalen Selbstverwaltungsrechte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Sozialverwaltung, Gebietskörperschaft, Leistungsverwaltung, Selbstverwaltung und die föderale Struktur der Bundesrepublik.
Was unterscheidet Eingriffs- von Leistungsverwaltung?
Die Eingriffsverwaltung ordnet hoheitlich Rechte von Bürgern, während die Leistungsverwaltung Leistungen der Daseinsvorsorge gewährt und für das Zusammenleben essenziell ist.
Warum sind Kommunen rechtlich selbstständig?
Kommunen sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts rechtlich selbstständig, um Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln zu können.
- Arbeit zitieren
- Andreas Jordan (Autor:in), 2018, Die unterschiedlichen Verwaltungsebenen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Sozialverwaltung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/429027