Der Begriff der Mehrmütterorganschaft ist geeignet, bei dem unbefangenen Hörer Erstaunen auszulösen. Während „Organschaft“ trotz Unbekanntheit sofort als Terminus technicus erkannt wird und somit eine Klärung möglich erscheinen muß, so stößt die Vorstellung von Mehrmutterschaft als einer mehrfachen Abstammung auf sprachliche und biologisch-naturwissenschaftliche Grenzen.
Die Paradoxie löst sich aber auf, wenn der wirtschaftlich-rechtliche Zusammenhang deutlich wird: Mit dem Institut der Organschaft anerkennt das deutsche Steuerrech Die formale Beachtung der rechtlichen Vielheit von Unternehmen wird zugunsten einer gewissen wirtschaftlichen Einheitsbetrachtung aufgehoben. Abhängigkeiten haben eine enorm praktische Bedeutung im Wirtschaftsleben. Circa 75% aller deutschen Aktiengesellschaften und etwa die Hälfte aller Gesellschaften mit beschränkter Haftung stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis. Im Rahmen der Mehrmütterorganschaft stellt sich nun die Frage, ob Gemeinschaftsunternehmen mehrerer Beteiligter zu diesen Beteiligten ebenfalls in einem Organschaftsverhältnis stehen können. Mehrmutterschaft bezeichnet also eine besondere, mehrfache, gleichzei¬tige Abhängigkeit durch Eingliederung eines Unternehmens zu anderen Unternehmen.
Die Organschaft und mit ihr der Sonderfall der Mehrmütterorganschaft hat weitreichende steuerliche Folgen für die betroffenen Unternehmen.
In dieser Arbeit wird zunächst der allgemeine Begriff der Organschaft abstrakt nach seinem Herkommen untersucht. Hiernach wird der Sonderfall der Mehrmütterorganschaft in den Mittelpunkt der Bearbeitung gerückt werden. Dabei wird eine theoretische, von der derzeitigen Steuerrechtslage losgelöste Betrachtung, unter Einbeziehung der konzerngesellschaftsrechtlichen Grundlagen und der Lehre von den mehrfachen Abhängigkeiten, der Darstellung der historischen Entwicklung und schließlich der Vorstellung der gegenwärtigen Gesetzeslage in KStG, GewStG und UStG vorangehen. Diese wird zu diskutieren sein, insbesondere ob de lege lata eine zufriedenstellende Regelung besteht oder nicht.
Inhaltsverzeichnis
1. Teil: Einleitung
2. Teil: Mehrmütterorganschaft
A. Organschaft
I. Grundsatz der Individualbesteuerung
II. Begriff der Organschaft
III. Historische Entwicklung
B. Mehrmütterorganschaft
I. Mehrmütterschaft im Konzerngesellschaftsrecht
1. Mehrmütterherrschaft
2. Lehre von den mehrfachen Abhängigkeiten
3. Voraussetzungen der Mehrmütterherrschaft
4. Mütter als direkte Beherrschungssubjekte
5. Ergebnis
II. Mehrmütterschaft im Steuerrecht
1. Ablehnung der Mehrmütterorganschaft überholt
2. Willensbildungs-GbR als Herrschaftssubjekt - Rspr. des BFH bis zum 9.6.1999
3. Mütter als direkte Herrschaftssubjekte der Mehrmütterorganschaft – BFH vom 9.6.1999
4. Stellungnahme
5. Zwischenergebnis
III. Gesetzeslage
1. Körperschaftsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz
a. Voraussetzungen der Organschaft
aa. Organträger
bb. Organgesellschaft
cc. Finanzielle Eingliederung
dd. Gewinnabführungsvertrag
b. Hindernisse für die Mehrmütterorganschaft
aa. Gewinnabführung an ein einziges Unternehmen
bb. Gewerbliche Tätigkeit des Organträgers
cc. Finanzielle Eingliederung durch die Personengesellschaft selbst
dd. Ergebnis
c. Problematik der rückwirkenden Regelung der Mehrmütterorganschaft
aa. Vertrauensschutz aus Rechtsstaatprinzip
bb. Art. 14 GG Eigentum
cc. Art. 12 GG Berufsfreiheit
dd. Art. 9 GG Vereinigungsfreiheit
ee. Art. 2 Abs. 1 GG – Allgemeine Handlungsfreiheit
ff. Art. 3 Abs. 1 GG – Belastungsgleicheit
gg. Ergebnis
2. Umsatzsteuergesetz
a. Voraussetzungen der Organschaft
aa. Organträger
bb. Organgesellschaft
cc. Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse
dd. Finanzielle Eingliederung
ee. Wirtschaftliche Eingliederung
ff. Organisatorische Eingliederung
b. Hindernis für die Mehrmütterorganschaft im UStG
aa. Stellungnahme
bb. Ergebnis
IV. Alternativen zur Mehrmütterorganschaft
1. Grundsätzliche Alternativen zur Organschaft
2. Alternativen de lege lata für die Mehrmütterorganschaft
V. Diskussion
3. Teil: Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die steuerliche Zulässigkeit der Mehrmütterorganschaft unter Berücksichtigung der konzerngesellschaftsrechtlichen Entwicklungen und der jüngsten Gesetzesänderungen. Dabei steht die Forschungsfrage im Vordergrund, inwieweit Gemeinschaftsunternehmen bei mehreren beteiligten Muttergesellschaften steuerlich als Organschaft behandelt werden können und ob die gesetzliche Abschaffung dieses Instituts samt der rückwirkenden Regelungen verfassungsrechtlich haltbar ist.
- Konzerngesellschaftsrechtliche Grundlagen der Mehrmütterherrschaft
- Steuerrechtliche Analyse der Organschaft und ihrer Voraussetzungen
- Diskussion des BFH-Urteils zur Mehrmütterorganschaft
- Verfassungsrechtliche Prüfung der rückwirkenden Gesetzesänderungen
- Evaluation von Alternativgestaltungen zur Mehrmütterorganschaft
Auszug aus dem Buch
3. Mütter als direkte Herrschaftssubjekte der Mehrmütterorganschaft – BFH vom 9.6.1999
Mit dieser Auffassung brach der Bundesfinanzhof mit seinem zur Gewerbesteuer ergangenen Urteil vom 9.6.1999. In Anwendung der Lehre von der mehrfachen Abhängigkeit seien die Beteiligungen der Mütter an dem nachgeschalteten Gemeinschaftsunternehmen direkt den Müttern zuzurechnen. Organschaft bestehe direkt mit den Müttern. In der Folge seien die den Müttern anteilig zuzurechnenden Gewerbeerträge einheitlich und gesondert festzustellen. Dieses Ergebnis sei direkt auch auf die Körperschaftsteuer zu übertragen. In concreto bedürfe es keiner Willensbildungs-GbR, auch steuerlich seien die am Gemeinschaftsunternehmen beteiligten Unternehmer als herrschend anzusehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Teil: Einleitung: Einführung in die Problematik der Mehrmütterorganschaft und Definition des Forschungsgegenstands vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Einheitsbetrachtung.
2. Teil: Mehrmütterorganschaft: Detaillierte Untersuchung der konzerngesellschaftsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Voraussetzungen und der gesetzlichen Behandlung der Mehrmütterorganschaft.
3. Teil: Zusammenfassung: Zentrale Erkenntnisse über die Unzulässigkeit der Mehrmütterorganschaft nach geltender Gesetzeslage und Bewertung der verfassungsrechtlichen Aspekte.
Schlüsselwörter
Mehrmütterorganschaft, Organschaft, Konzernsteuerrecht, Gemeinschaftsunternehmen, Mehrmütterherrschaft, BFH, Ergebnisabführungsvertrag, Willensbildungs-GbR, steuerliche Einheit, Rückwirkung, Verfassungsrecht, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Abhängigkeitsverhältnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Einordnung der sogenannten Mehrmütterorganschaft, bei der ein Unternehmen nicht nur von einer, sondern von mehreren Muttergesellschaften beherrscht wird.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die zentralen Felder sind das Konzernrecht, das deutsche Ertragsteuerrecht (Körperschaft- und Gewerbesteuer), das Umsatzsteuerrecht sowie verfassungsrechtliche Aspekte der Gesetzesrückwirkung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob die Mehrmütterorganschaft nach aktueller Rechtslage möglich ist und ob die gesetzlichen Maßnahmen zu ihrer Abschaffung sowie deren Rückwirkung verfassungsrechtlich zulässig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die gesellschaftsrechtliche Lehren mit der aktuellen Rechtsprechung (insbesondere des BFH) und der herrschenden Gesetzeslage im Steuerrecht abgleicht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Mehrmütterkonzepts im Gesellschaftsrecht, die Analyse der steuerrechtlichen Anerkennung (Organschaft), die Prüfung der aktuellen Gesetzeslage nach den Reformen sowie eine verfassungsrechtliche Würdigung der Rückwirkung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Mehrmütterorganschaft, Organschaft, Konzernsteuerrecht, Willensbildungs-GbR und die verfassungsrechtliche Problematik der Gesetzesrückwirkung.
Warum war die Zwischenschaltung einer Willensbildungs-GbR früher relevant?
Früher wurde die GbR als notwendiges Herrschaftssubjekt angesehen, um die gemeinsame Beherrschung durch mehrere Mütter für die Organschaft steuerlich fassbar zu machen.
Wie bewertet der Autor die rückwirkende Abschaffung der Mehrmütterorganschaft?
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Neuregelung zwar fiskalisch motiviert und für Betroffene unangenehm ist, aber verfassungsrechtlich aufgrund der fehlenden Verletzung schutzwürdigen Vertrauens haltbar bleibt.
- Quote paper
- Laurens Nothdurft (Author), 2005, Die Mehrmütterorganschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42913