Kindesmisshandlung ist keine neuartige Erscheinung. Man kann sie weit in den Jahren zurückverfolgen. Jeder von uns kennt diesbezüglich Geschichten aus früheren Zeiten. Selbst meine Großeltern lernten noch den Rohrstock in der Schule kennen und wussten auch von anderen Kindern, die zu ihrer Zeit von den Eltern mit einem Riemen gepeinigt wurden. Gehorsam war zu jener Zeit noch eines der Erziehungsziele und dieses wurde oftmals mit Züchtigung erreicht.
In der heutigen Zeit stehen andere Erziehungsziele an erster Stelle und auch dem Kind an sich wird eine andere Bedeutung beigemessen. Ihm werden Rechte zugesprochen. Trotzdem erreichen uns immer wieder entsetzliche Bilder und Nachrichten von Kindern, die (fast) verhungert sind, die tagelang allein in der elterlichen Wohnung verharren mussten, die Narben von Peitschen, Zigaretten und anderen Gegenständen offenbaren, sowie Hämatome am ganzen Körper besitzen. Ich habe nie verstanden, wie manche Eltern ihren Kindern solch schreckliche Dinge antun können. Noch unverständlicher ist es mir, seitdem ich selbst Mutter bin und jeden Tag mit einem wunderbaren Lachen seitens meiner kleinen Tochter begrüßt werde. Sicherlich ist es nicht immer leicht, doch das rechtfertigt keine Misshandlung, egal in welcher Form.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Prolog
2. Einleitung
3. Begriffserklärung
3.1 Gewalt
3.2 Häusliche Gewalt
3.3 Familie – Bedeutung und Funktion
3.4 Kindesmisshandlung
3.4.1 Körperliche Misshandlung
3.4.2 Emotionale Misshandlung
3.4.3 Vernachlässigung
3.2.4 Sexueller Missbrauch
4. Von der Ohrfeige hin zu Knochenbrüchen
4.1 „Ein Klaps hat noch keinem geschadet“ – rechtlicher Stand
4.2 Innerfamiliäre Gewalt an Kindern – Statistik
5. Ursachen für körperliche Gewalt
5.1 Erklärungsansätze
5.1.1 Das psychopathologische Erklärungsmodell
5.1.2 Psychodynamische Erklärungsmodelle
5.1.3 Soziologische Erklärungsmodelle
5.1.4 Das sozial-situationale Erklärungsmodell
5.2 Risikofaktoren
6. Medizinisch diagnostizierbare Schädigungen
6.1 Hautschädigungen
6.2 Schädelhirntraumata
6.3 Innere Verletzungen
6.4 Frakturen
6.5 Münchhausen-Syndrom-by-proxy
7. Tod durch körperliche Misshandlung
8. Folgen für überlebende Misshandlungskinder
8.1 Folgen für das Kindes- und Jugendalter
8.2 Folgen für das Erwachsenenalter
9. Hilfsmaßnahmen
10. Prävention
11. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Sind so kleine Hände, wirong>Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Familienausschnitte
Abbildung 2: Unterernährung und Anzeichen körperlicher Misshandlung
Abbildung 3: Typische Verteilungsmuster von Hämatomen und Verbrennungen bei Misshandlung und Unfällen
Abbildung 4: Hämatome im unteren Bauchraum eines Kleinkindes
Abbildung 5: Scharfe Konturen zwischen un- und verbrannter Haut, keine Spritzverbrennungen à gewalttätiges Eintauchen des Fußes eines 3 Monate alten Säuglings
Abbildung 6: Entstehungsmechanismus des Schütteltraumas
Abbildung 7: Verheilende Rippenfrakturen mit fortgeschrittener Kallusbildung bei einem 6 Monate altem Kind, das aufgrund einer anderen Misshandlung verstarb
Abbildung 8: Tödlicher Stress
1. Prolog
Kinder
[...]
2. Einleitung
Kindesmisshandlung ist keine neuartige Erscheinung. Man kann sie weit in den Jahren zurückverfolgen. Jeder von uns kennt diesbezüglich Geschichten aus früheren Zeiten. Selbst meine Großeltern lernten noch den Rohrstock in der Schule kennen und wussten auch von anderen Kindern, die zu ihrer Zeit von den Eltern mit einem Riemen gepeinigt wurden. Gehorsam war zu jener Zeit noch eines der Erziehungsziele und dieses wurde oftmals mit Züchtigung erreicht.
In der heutigen Zeit stehen andere Erziehungsziele an erster Stelle und auch dem Kind an sich wird eine andere Bedeutung beigemessen. Ihm werden Rechte zugesprochen. Trotzdem erreichen uns immer wieder entsetzliche Bilder und Nachrichten von Kindern, die (fast) verhungert sind, die tagelang allein in der elterlichen Wohnung verharren mussten, die Narben von Peitschen, Zigaretten und anderen Gegenständen offenbaren, sowie Hämatome am ganzen Körper besitzen. Ich habe nie verstanden, wie manche Eltern ihren Kindern solch schreckliche Dinge antun können. Noch unverständlicher ist es mir, seitdem ich selbst Mutter bin und jeden Tag mit einem wunderbaren Lachen seitens meiner kleinen Tochter begrüßt werde. Sicherlich ist es nicht immer leicht, doch das rechtfertigt keine Misshandlung, egal in welcher Form.
Mein eigentliches Ziel dieser Arbeit war es Antworten und Erklärungen zu bekommen, warum Eltern ihre Kinder schlagen. Doch schon bei der Sichtung erster Bücher erschrak ich über das eigentliche Ausmaß an körperlichen Misshandlungstaten. Nie hätte ich gedacht, was Babys und Kinder alles erleiden müssen, auf was für furchtbare Ideen manche Eltern kommen. Ich möchte zwar immer noch Antworten, doch mein jetziges Ziel ist es einen Überblick über die Arten der Kindesmisshandlung zu geben und vor allem die körperlichen Formen mit ihrer Symptomatik und den Folgen für die Kinder genau darzustellen, um auch andere Menschen, die nicht davon betroffen sind oder waren, darauf aufmerksam zu machen. Ich werde außerdem die rechtliche Verankerung aufweisen, um zu verdeutlichen, welche Rechte ein Kind in Deutschland hat und ausgewählte Hilfsmaßnahmen für diese Kinder bei Rechtsverletzung erläutern.
Durch diesen breiten Überblick hoffe ich, dass Außenstehenden die Augen geöffnet werden können, dass sich mal eine Person mehr bei Verdacht auf Kindesmisshandlung getraut etwas dagegen zu unternehmen und dass durch geeignete Präventivmaßnahmen, welche ich auch vorstellen werde, anderen Kindern schon im Vorfeld geholfen werden kann.
3. Begriffserklärung
Dieses Kapitel soll die Hauptbegriffe meiner Arbeit allgemein verständlich machen. Eine etwaige Vorstellung dieser Begriffe hat ein jeder von uns, wenn er sie hört oder liest, doch diese können enorme Unterschiede in ihrem Gehalt beinhalten. Manche Menschen haben auch gar eine falsche bzw. nicht ausreichende Auffassung dieser Begrifflichkeiten. Um Probleme im Umgang und der Verwendung dieser Wörter zu vermeiden, möchte ich sie allgemeingültig darstellen und ausformulieren, welchen Standpunkt ich in dieser Arbeit vertrete.
3.1 Gewalt
Gewalt ist ein Phänomen, „… das je nach gesellschaftlichen Wertvorstellungen und kulturellen Einflüssen unterschiedlich definiert wird.“ (Myss 2004: 1) Auch die Fülle der verschiedenen Gewaltbetrachtungen sowie die Sichtweise der Gewalt – ob als Opfer, Täter oder Zuschauer - lässt keine einheitliche Definition zu.
Eindeutig ist vielleicht nur, dass Gewalt verletzt, gegebenenfalls sogar tötet, vielfältige Varianten der Zerstörung hervorbringt und Opfer dabei entstehen (vgl. Heitmeyer/Hagan 2002: 16). Hört man das Wort „Gewalt“, so wird oft an eine aktive Handlung gedacht, wo entweder der Körper einer anderen Person absichtlich verletzt oder geschädigt wird oder aber Gegenstände zerstört werden. Doch das allein reicht noch nicht aus, um das breite Ausmaß von Gewalt zu erfassen. Diese Betrachtung reduziert Gewalt auf die Anwendung von physischen Kräften (vgl. Heitmeyer et al. 1992: 49; Imbrusch 2002: 31) und erfährt somit eine Beschränkung. Andere als Gewalt erfahrene Handlungen sowie neuere Formen von Gewalt wie z. B. Sitzblockaden (vgl. Heitmeyer/Hagan 2002: 16) bleiben so außen vor, es findet eine Untererfassung von Gewalt statt (vgl. Popp 1997 zit. nach Lamnek 2002: 1379).
Doch was ist nun Gewalt? Wir wissen: Gewalt hat Täter und Opfer. Gewalt kann spontan an beliebig oder geplant an ausgesuchten Opfern entstehen. Sie kann durch einen einzelnen Menschen oder durch eine Gruppe ausgeübt werden. Sie kann sich über einen kurzen aber auch über einen langen Zeitraum ereignen. Sie kann im Sport genauso stattfinden wie im Straßenverkehr oder aber in der Familie und wird national wie international, politisch
wie unpolitisch verübt (vgl. Imbusch 2002: 26). Sie hat ein unendliches Ausmaß und diverse Ausdrucksmöglichkeiten. „Die Vielfältigkeit sozialer Situationen und politischer Auseinandersetzungen als Gewalt macht es also unmöglich, auch nur ansatzweise alle Varianten der Gewalt zu beschreiben, zumal der brutale Erfindungsreichtum von Individuen, Kollektiven und staatlichen Akteuren zur Schädigung anderer Menschen und Gruppen kaum begrenzt zu sein scheint.“ (Heitmeyer/Hagan 2002: 16) Zusätzlich erschweren ähnlich verwendete Wörter wie beispielsweise: Zwang, Aggression, Konflikt, etc. den präzisen Gebrauch von Gewalt (vgl. Imbusch 2002: 27).
Oft verwechselt oder aber zumindest in Verbindung gebracht wird Gewalt auch mit dem Wort Macht. „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ (Weber 1984: 89) Diese Durchsetzung kann sicherlich mit gewalttätigen Mitteln einhergehen, erzwingt diese jedoch nicht. Dagegen ist Gewaltausübung immer auch eine Form der Machtausübung, denn „Gewalt kann nur ausüben, …, wer Macht über andere hat.“ (Theunert 1995: 12)
Godenzi (1996: 36) schreibt, dass „… letztlich alle Handlungen oder Strukturen, die Menschen daran hindern, ihr Entwicklungs- und Realisierungspotenzial in freier Entscheidung zu entfalten, mit dem Begriff ‚Gewalt’ zu umfassen versucht [werden].“ Eine umfangreiche Definition, die sich jedoch nur auf Gewalt an Personen stützt und m. E. nach nicht klar darstellt, wie diese aussieht.
Um nun Gewalt in all ihren Möglichkeiten zu erfassen und deutlich darzustellen, finde ich es erleichternd, wenn der Begriff unterteilt wird. In der Literatur wird das jedoch recht unterschiedlich zergliedert. Theunert (1995: 9) teilt in personale Gewalt, welche physische und psychische Gewalt gegen andere Menschen beinhaltet, und in strukturelle Gewalt, welche durch gewalthafte Lebensbedingungen der Gesellschaft gekennzeichnet ist.
Bei Imbrusch (2002: 38 - 41) findet man dagegen mehrere Unterteilungen. Zunächst macht er auf die metaphorischen Begriffsbildungen unter Einschluss von Gewalt aufmerksam, die nichts mit realer Gewaltausübung zu tun haben. Gemeint sind bildhafte Umschreibungen von Phänomenen, Eindrücken oder Zuständen, die als Naturgewalten, gewaltige Ereignisse oder überwältigende Eindrücke geschildert werden.
Ein wie ich finde interessanter Gesichtspunkt unter „Gewalt“. Ich würde wohl kaum daran denken, Gewalt mit etwas Positiven in Verbindung zu bringen. Anhand dieser metaphorischen Umschreibungen lässt sich schon bildhaft ersehen, wie viel Macht in ihnen steckt.
Imbrusch (2002: 38 f.) kommt dann zum Kern der Gewalt: der direkten physischen, welche auf Schädigung, Verletzung oder gar Tötung einer anderen Person abzielt. Weiter erläutert er die psychische Gewalt, die die Seele, den Geist oder die Psyche eines Menschen verletzt. Dies kann mit Worten, Gebärden, Bildern, Symbolen oder dem Entzug von Lebensnotwenigkeiten einhergehen. Beide Arten sind Teil der direkten personalen Gewalt.
Die institutionelle Gewalt, die Imbrusch (2002: 39) als nächstes beschreibt, meint die Verfügungsgewalt des Staates, welche durch physische Sanktionen gestützt ist. Also eine zunächst ordnungsstiftende Funktion der Gewalt, die von Polizei, Geheimdiensten und dem Militär ausgeführt wird, die aber bei diversen Einsätzen schon gezeigt hat, wie schnell die Grenzen dabei verschwimmen.
Imbrusch (2002: 39) beruft sich bei seiner nächsten Unterteilung von Gewalt auf Johan Galtung (1975), der den Begriff der strukturellen Gewalt prägte. Strukturelle Gewalt versucht „jene Arten der Gewalt zu fassen, die aus systematischen Strukturen resultieren und sich in vielfältigen Formen anonymer Massenverelendung und weltweiten Massensterben aufgrund ungleicher Lebenschancen niederschlagen.“ (Imbrusch 2002: 39) Dabei gibt es keinen direkten Täter, wie bei der personalen Gewalt. Es ist also eine indirekte Form und liegt laut Galtung immer dann vor „wenn Menschen so beeinflußt werden, daß ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung.“ (Galtung 1975 zit. nach Imbrusch 2002: 39 f.) Der Begriff Gewalt erfährt somit eine Entgrenzung, da die strukturelle Gewalt auch Armut, Unterdrückung und Entfremdung beinhaltet.
Ein weiterer Teil der Gewalt nach Imbrusch (2002: 40) ist die kulturelle bzw. symbolische Gewalt, welche verschiedene Bedeutungsinhalte hat. Diese Form der Gewalt will zum einen falsche Handlungen aussehen lassen, als wären sie richtig oder bedenkenlos. Dies geschieht oft unter dem Deckmantel von Religion, Ideologie, Sprache, Kunst und Wissenschaft. Zum anderen versucht sie, in Begriffen oder Symbolen eingelagerte Gewalt zu beschönigen. Ein weiteres Verständnis geht dahin, symbolische Gewalt als sprachlich vermittelte Gewalt zu verstehen, welche z. B. Beleidigungen, Verleumdungen, Anschreien,
Missachtungen, etc. beinhaltet.
Für mich persönlich nicht ganz einleuchtend, warum Imbrusch diese Untergliederung entworfen hat, denn für mich ist das psychische Gewalt, also ein Teil der personalen Gewalt.
Imbrusch (2002: 41) beschreibt dann weiter die ritualisierte Gewalt, die häufig in spezifischen Subkulturen anzutreffen ist. Hierbei ist Gewalt ein Ritual und „gehört einfach dazu“. Das zeigt sich z. B. bei bestimmten Sportarten, Sexualpraktiken des Sadomasochismus aber auch bei diversen Konzerten so, wo der Pogo getanzt wird, was eigentlich mehr ein Schupsen, Rangeln und in die Beine treten ist, als ein harmonisches Bewegen zur Musik.
Einen weiteren Gewaltbegriff erfährt man bei Heitmeyer et al. mit „politischer Gewalt“, welche auf Änderungen im politischen Bereich abzielt. Die Mittel dafür können direkte physische Gewalt wie Erschießungen oder Androhung von Gewalt wie bei einer Geiselnahme sein. Ziele dafür sind Personen genauso wie Objekte (Bsp. Angriff auf das World Trade Center). Politische Gewalt kann regional auf kleiner Ebene zwischen zwei Stadtteilen genauso aufkommen wie national (Bürgerkrieg) und international (Weltkrieg). Sie kann aber auch, wie man das z. B. von gewalttätigen Demonstrationen kennt, zwischen Bürger/n und dem Staat ablaufen. Die verursachten Schäden politischer Gewalt können in ihrer Intensität, Anzahl der Opfer, materiellen Schaden, etc. total unterschiedlich ausfallen. (vgl. Heitmeyer et al. 1992: 246)
Wie nun schon ersichtlicher wurde, kann sich Gewalt verschieden äußern und unterschiedlichen Schaden anrichten. Sie ist jedoch nicht unbegrenzt steigerungsfähig. Ihre äußerste Grenze ist die Tötung. Damit einher geht das „Bewusstsein des Todes“, einmal im Sinne der eigenen Sterblichkeit und zum anderen im Bewusstsein des Töten-Könnens. Ein Gewaltakt, der nicht mehr überbietbar ist und absolute Gewalt vermittelt. (vgl. Popitz 1992: 52 f.)
Diese Aufgliederung des Begriffes Gewalt zeigt auf, wo überall Gewalt drin steckt, von wem sie ausgeübt wird und wie weit sie gehen kann. Auch andere Kriterien wie z. B. die Art der Einwirkung, die Motivationslage, die juristische Legaldefinition, etc. (vgl. Lamnek 2002: 1379) wären zur Unterscheidung des Gewaltbegriffs noch möglich, doch sie belegen nur weiterhin, wie umfangreich der Oberbegriff Gewalt doch ist und was es für Schwierigkeiten bereitet, diesen eindeutig zu definieren.
Für mich persönliche beinhaltet personale Gewalt physische und psychische Schädigungen. In meiner Arbeit konzentriere ich mich jedoch hauptsächlich auf die körperliche Gewalt an Kindern durch die Eltern oder anderen Obhutspflichtigen, welche letztendlich neben den physischen Schädigungen auch psychische verursachen kann, auch wenn bei der körperlichen Misshandlung nicht direkt darauf abgezielt wird.
3.2 Häusliche Gewalt
Familiäre oder auch häusliche Gewalt ist eine Form der Gewalt, die sich - wie der Name es schon sagt - auf einen bestimmten Bereich erstreckt, nämlich der Familie. Ähnlich wie bei dem Begriff der Gewalt gibt es auch bei der Definition der häuslichen Gewalt Schwierigkeiten. Häusliche Gewalt kann wie der Gewaltbegriff eng oder weit gefasst werden.
Eng gefasste Definitionen beschränken sich auch hier auf die Anwendung physischer Gewalt. Dagegen bedeutet weit gefasst, dass jeglicher Akt, der dem Opfer schadet, familiäre Gewalt ist. Das würde bedeuten, dass neben körperlichen Angriffen auch die Androhung dieser, Aggression und Missbrauch auf psychischer Ebene, sexuelle Übergriffe sowie deren Androhung, Vernachlässigung und auch den anderen beherrschen wollende Verhaltensweisen mit eingeschlossen sind. (vgl. Gelles 2002: 1044)
Beherrschende Verhaltensweisen können mit sozialer Isolation, Kontaktverbot, Verbot der Erwerbstätigkeit und Entzug des Haushaltsgeldes einhergehen. Außerdem kann der Täter um seine Position zu stärken und die Ressourcen des Opfers zu schwächen und zu verletzen auch Tierquälerei und Sachbeschädigung anwenden (vgl. Heynen 2003: 1).
Häusliche Gewalt ist demnach immer personale Gewalt. Anhand der Akte, die gerade beschrieben wurden, ist ersichtlich, dass diese nicht nur die Eltern gegenüber ihren Kindern ausüben. Häusliche Gewalt kann auch zwischen anderen Familienmitgliedern stattfinden. Oft betrifft das neben den Kindern die Frauen und die Alten in der Familie. Aber auch Männer leiden manchmal unter gewalttätigen Frauen. Frauen sind also zunehmend auch Täter und nicht nur Opfer. Innerfamiliäre Gewalt umfasst außerdem Gewalt an den Eltern ausgeübt durch die eigenen Kinder, Gewalt zwischen den Geschwistern, die über das Maß normaler Streitigkeiten hinausgehen, sowie Gewalt, die durch nähere Verwandte oder einen neuen Lebengefährten geschieht.
Mein Schwerpunkt in dieser Arbeit liegt jedoch nur auf der innerfamiliären Gewalt an den Kindern durch ihre Eltern oder andere Obhutspflichtige.
3.3 Familie – Bedeutung und Funktion
„Die Familie wird als eine der ältesten … Formen menschlichen Zusammenlebens bezeichnet, …“ (Textor 1993a: 9). Doch sie hat sich im Laufe der Jahre stark in ihren Erscheinungsformen verändert. Das typische Bild von Familie war und ist sicherlich oftmals noch die Klein- bzw. Kernfamilie, in der Mann und Frau (für immer) verheiratet sind und mit mindestens einem Kind gemeinsam einen Haushalt bilden (vgl. Segalen 1990: 33, 206; Hill/Kopp 1995: 11; Belardi et al. 1980: 149). Würde dieses Idealbild als Definition herhalten, so wären viel andere – heutzutage alltägliche - Lebensformen von der Kennzeichnung „Familie“ ausgeschlossen (vgl. Hill/Kopp 1995: 11).
In Deutschland lebt ferner nur noch eine Minderheit in diesem Modell als Familie zusammen (vgl. Bertram 1995: 14) obwohl es von den meisten angestrebt wird (vgl. Singly 1995: 118). Heutzutage existieren genügend unterschiedliche Lebensformen, die jeweils auch als „Familie“ bezeichnet werden und mit der Kernfamilie nicht mehr allzu viel gemeinsam haben: Eltern ohne Trauschein, homosexuelle Paare mit Kindern, familiäres Leben in verschiedenen Haushalten, Pflegefamilien, Adoptivfamilien, Fortsetzungsfamilien, alleinerziehende Eltern, Partnerschaften, wo jeder Partner seine eigenen Kinder mit in die Beziehung bringt – so genannte Patchwork-Familien, SOS-Kinderdorffamilien, etc. (vgl. Petzold 2004)
Die Ursachen dafür liegen in unterschiedlichen Tatsachen begründet: längere Lebenszeit, mehr Möglichkeiten und Chancen für jeden Einzelnen, Verhütung, Änderungen der Gesetze, Emanzipation der Frau, Geburtenrückgang, erhöhte Scheidungszahlen, etc. um nur einige zu nennen.
Die Sozialpolitik sieht Familie im weitesten Sinne als Gruppe von Menschen, die miteinander verwandt, verschwägert oder verheiratet sind. Die sogenannte Verwandtschaft. In der engen Bedeutung von Familie wird sie als soziale Gruppe verstanden, die aus Elternpaar oder einem Elternteil und einem oder mehreren Kindern besteht. In dieser engen Sicht wird noch einmal zwischen vollständiger Familie (verheiratetes Elternpaar mit ihren ledigen Kindern) und unvollständigen Familien (alleinerziehende Mutter bzw. Vater mit Kind)
unterschieden (vgl. Lampert 1998: 331).
Eine recht einfache und nachvollziehbare Erklärung für Familie, wobei es mir zu wenig über die Beziehungen der Mitglieder aussagt. Verwandtschaft klingt meistens nicht sehr innig. Außerdem finde ich es nicht mehr zeitgemäß nur bei verheirateten Eltern von „voll-ständigen“ Familien zu sprechen. Davon abgesehen klingt vollständig auch, als wenn damit „alles gut“ für die Kinder wäre und „unvollständig“ klingt, als müssten die Kinder dadurch einen Mangel erfahren. Dabei kann man doch schon nachlesen, dass es für Kinder alleinerziehender Eltern nicht schlechter sein muss, sie beispielsweise sogar schneller selbstständig werden als Kinder aus „vollständigen“ Familien.
Aus der Sicht der Individuen differenzieren Hill & Kopp (1995: 12) die Familienmitgliedschaft in 2 Kernfamilien: Abstammungs- oder Herkunftsfamilie und die später selbst gegründete Zeugungsfamilie. Verwandte im gemeinsamen Haushalt fassen sie (1995: 14) unter „erweiterter Familie“ zusammen, welche in mindestens 2 verschiedenen Formen auftreten kann: 1. die Drei-Generationen-Familie und 2. die Großfamilie.
Ich sehe diese Beschreibung von Familie etwas kritisch. Schließlich meint Zeugungsfamilie sicherlich auch die „Zeugung“ eigener Nachkommen. Mir stellt sich dabei die Frage, wo neu entstandene Familien mit schon vorhandenen Kindern eingeordnet würden. Auch bin ich mir nicht sicher, ob Familien mit adoptierten oder Pflegekindern ihren Platz hierbei finden würden. Des Weiteren werden zur erweiterten Familie nur Mitglieder gezählt, die mit im Haushalt wohnen, wie z. B. die Schwiegereltern von väterlicher Seite. Die Frage, ob die Schwiegereltern mütterlicherseits, die nicht mit im Haushalt wohnen, nicht zur (erweiterten) Familie gehören, drängt sich mir dabei auf. Wenn dem so ist, als was würde man sie dann bezeichnen?
Schließlich wird unter Familie oft mehr als nur die Familie, die zusammen einen Haushalt bewohnt, verstanden. Geschwister, Großeltern, Urgroßeltern, manchmal werden sogar Tanten und Onkels dazu gezählt. Wie weit das letztlich reicht, ist bei jeder Familie - deren einzelner Mitglieder und ihrem Verständnis davon - unterschiedlich. Wie Mitterauer (1979: 83) schon schrieb: „Unter ‚Familie’ versteht man gängig einesteils einen Verwandtschaftszusammenhang nicht gemeinsam lebender Personen – etwa wenn man von einem ’Familientreffen’ spricht -, andernteils den engen Kreis der ständig zusammenlebenden ‚Haushaltsfamilie’.“
Der Begriff Haushaltsfamilie taucht auch bei Bertram (1995: 184) auf. Er kennzeichnet wie Mitterauer Haushaltsfamilie als Personen, die gemeinsam einen Haushalt teilen und ihre Beziehungen über ein Generationsverhältnis definieren. Dabei müssen das aber nicht zwangsläufig beide Eltern mit ihren Kindern sein. Laut Bertram bildet auch die alleinerziehende Mutter mit ihrer Tochter im gemeinsamen Haushalt eine Haushaltsfamilie, die neben Lampert (vgl. S. 8) auch Godenzi (1996: 41) als „unvollständige Familie“ umreißt.
Ausreichend ist diese Unterteilung in Haushaltsfamilie jedoch auch nicht um Familie zu erklären, denn heutzutage gibt es auch Familien, die nicht ständig zusammen in einem Haushalt leben (vgl. Petzold 2004). Allseits bekannt sind Wochenend-Familien, die durch Montage-Arbeit oder verschiedene Wohnorte - und somit auch verschiedener Haushalte - zustande kommen. Außerdem würde Familie dann auch nur solange auf Eltern und ihre Kinder zutreffen, wie sie gemeinsam in einem Haushalt wohnen (vgl. Godenzi 1996: 41).
Abbildung 1: Familienausschnitte
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle: Beck-Gernsheim 1998: 51 f.)
Ebenfalls ändert sich durch Scheidung die Familienkonstellation und jedes Mitglied zählt dann für sich nur bestimmte Personen zur Familie. Die Kinder, die Kontakt zu Mutter und Vater haben sicherlich beide Elternteile, doch die geschiedene Frau gewiss nicht mehr den Ex-Partner und umgekehrt. Dies verdeutlicht, dass es „die Familie“ für alle gleichsam nicht mehr gibt, sondern von Person zu Person verschiedene Familienbilder, Einzelausschnitte und variierende Perspektiven. (vgl. Beck-Gernsheim 1998: 48 f.)
Diese Ausführungen verdeutlichen, dass Familie kein feststehender und für alle Menschen gleichsam bedeutender Begriff ist. Deswegen würde ich auch eine Neudefinition des Begriffs Familie im Sinne von Nyer et al. unterstützen, die den Vorschlag „wahrgenommener Familie“ machen, um subjektives Empfinden auf wissenschaftliches Verständnis zu bringen (vgl. Nyer et al. 1991 zit. nach Petzold 2004).
Für mich selbst ist Familie ein Begriff, den ich ähnlich wie die Baumringe erklären würde. Den engsten bzw. kleinsten Kreis der Familie bilden zurzeit meine Tochter und ich selbst. Der nächste Kreis der Familie wird durch meine Schwester, meine Mutter und ihren Lebensgefährten sowie meinen Großeltern gebildet, zu denen ich auch regelmäßige Kontakte pflege. Der letzte Kreis schließt bei mir alle anderen Verwandten ein, wie Onkel/s, Tante/n und Cousin/s, mit denen ich nur selten zusammentreffe. Ein insgesamt sehr subjektives Bild von Familie, welches aber nachvollziehbar ist und den Vorschlag von Nyer et al. verdeutlicht.
Solche Familienringe bestehen sicherlich bei jedem Menschen, doch wer welchem Kreis zugeordnet wird und wie viele Kreise es jeweils sind, ist ganz unterschiedlich und individuell. Es verdeutlicht auch, dass Familie abhängig von den Beziehungen und den entgegengebrachten Gefühlen ist. Nur verwandtschaftliche Verbindung oder gemeinsamer Haushalt machen nicht zwingend eine Familie aus, auch wenn sie natürlich eine Rolle spielen.
Deswegen würde ich persönlich den Begriff der Familie, in enge, nahe stehende und rein verwandtschaftliche Familie teilen. Wie ich finde, eine zeitgemäße Unterteilung, welche unabhängig vom Geschlecht in der Paarbeziehung, der Haushaltsgemeinschaft und dem Verwandtschaftsgrad ist und welche auch ständige Veränderung in den familiären Strukturen zulässt. Wer welchem Teil zugeordnet würde, läge an jedem selbst und würde außerdem dem Vorschlag der „wahrgenommenen Familie“ nahe kommen.
Allgemein verständlich wäre aber sicherlich, wenn mit „eng“ eine Partnerschaft mit Kind/ern – welche noch keine eigene Familie gegründet haben - gemeint wäre, auch wenn sie vielleicht nicht (immer) einen Haushalt teilen und auch nicht zwingend beide die leiblichen Eltern sind, sowie die Ein-Eltern-Familien. „Nahe stehend“ meint dann alle die Familienmitglieder, die einem nahe stehen, d. h. zu denen man auch emotionale Beziehungen pflegt und die „rein verwandtschaftliche Familie“ würden die Verwandten darstellen, die man selten bis gar nicht sieht und zu denen man auch nicht wirklich eine tiefgreifende Beziehung hat.
Auch wenn es keine allgemeingültige Definition von Familie gibt (vgl. Beck-Gernsheim 1998: 48) und Familie auch ständig Wandel bzw. Veränderungen unterworfen ist, so haben die vorangegangen Ausführungen doch ein gewisses Bild von Familie vermittelt. Wie auch immer die Konstellation einer Familie sein mag, bestimmte Funktionen sollte sie erfüllen. „Diese Funktionen beziehen sich auf individuelle, familiale und gesellschaftliche Ebenen.“ (Textor 1993b: 2.Teil) Die wichtigsten Funktionen sind: Reproduktion bzw. die generative Funktion, Sozialisation bzw. die Erziehungsfunktion, Regeneration bzw. die Erholungsfunktion, Platzierungsfunktion sowie die Haushaltsfunktion.
Die Reproduktionsfunktion soll den Nachwuchs sichern und somit den Erhalt der Gesellschaft garantieren (vgl. Lampert 1998: 331; Familienbericht 1979 zit. nach Andersen/Woyke 1993: 151). Die Sozialisation der Kinder beinhaltet u. a. die familiäre Erziehung dieser durch die Vermittlung von sozialen Normen und Werten, erwünschten und unerwünschten Verhaltensweisen, kulturellen Gegebenheiten und dem Vorleben sozialer Rollen (vgl. Demmer et al. 2005). Die Regeneration der einzelnen Familienmitglieder wird durch die Versorgung dieser und den Erholungsmöglichkeiten in einer Familie gewährleistet (vgl. Lampert 1998: 332). Dazu zählen verschiedenste Aktivitäten wie beispielsweise Urlaub oder Feiern, um außerfamiliären Stress abzubauen (vgl. Hermanns/Hille 1987: 74; Familienbericht 1979 zit. nach Andersen/Woyke 1993: 151), aber m. E. nach auch ein liebevoller Umgang untereinander, wo man sich gegenseitig zuhört, füreinander da ist und Schwierigkeiten gemeinsam angeht. Die Platzierungsfunktion, die allgemein den Status in Beruf, Freizeit und Politik (vgl. Hermanns/Hille 1987: 74) zuweist, meint im Sinne der Bedeutung für die Kinder in „erster Linie die Verantwortung der Eltern für die schulische
und berufliche Entwicklung ihrer Kinder“ (Familienbericht 1979 zit. nach Andersen/Woyke 1993: 151). Die letzte zu erfüllende Hauptfunktion hat die Familie mit der Haushaltsfunktion. Damit ist „die wirtschaftliche Versorgung der Familienmitglieder durch Sicherung der Wohnung und der Führung eines Haushaltes [gemeint].“ (Familienbericht 1975 zit. nach Belardi et al. 1980: 149) Ein solcher Rahmen ist notwendig, damit überhaupt die Funktionen einer Familie ausgeführt werden können (vgl. Familienbericht 1979 zit. nach Andersen/Woyke 1993: 151).
Funktionen, die zeigen, dass Familie eigentlich ein geschützter Raum sein sollte, der Kindern zugute kommt. Der ihnen Rückzug, Erholung aber auch Förderung und Aktivitäten bietet. Familie sollte dazu da sein, den Kindern zu zeigen, wie man in unserer Gesellschaft (oder in anderen) miteinander lebt und umgeht. Die Familie sollte dafür Bürde tragen, dass die Kinder angemessen versorgt werden, auf ihre Bedürfnisse eingegangen wird und sie ihrem Alter entsprechend gefördert werden. Und das wichtigste: Kinder sollten eigentlich mit dem Gefühl „geliebt zu werden“ aufwachsen, denn der Hospitalismus bei Babys hat schon gezeigt, dass bloße Versorgung nicht ausreicht, um zu überleben. Anregung und Zuwendung ist das Wichtigste für heranwachsende Kinder und die sollte vor allem in der eigenen Familie geboten werden. Doch leider ist das nicht immer der Fall, wie die nachfolgenden Kapitel erläutern werden.
3.4 Kindesmisshandlung
Die Misshandlung an Kindern stellt eine ganz spezielle Form der Gewalt an Kindern dar. Doch auch hier ist es schwierig, eine absolute Definition von Kindesmisshandlung zu formulieren, denn durch berufsgruppenspezifische Wahrnehmungs- und Handlungsperspektiven wird Kindesmisshandlung mal als Abweichung, Straftat oder soziales Problem verstanden (vgl. Kinderschutz-Zentrum 2000: 23).
Auch werden bei der Definition von Kindesmisshandlung, ähnlich wie bei der von Gewalt und häuslicher Gewalt, 2 Sichtweisen unterschieden. Das sind zum einen enge Misshandlungsbegriffe, die in der Regel nur Fälle umfassen, wo das Kind körperlich verletzt wird. Zum anderen weiter gefasste Misshandlungsbegriffe, welche Handlungen und Unterlassungen mit einschließen, die nicht unbedingt körperliche oder seelische Schädigungen bei
Kindern verursachen. Beispiele dafür sind: häufiges Schimpfen, Bestrafung mit Liebesentzug oder Ignorieren. (vgl. Engfer 1998: 961)
Wolff beschreibt Kindesmisshandlung als unmittelbaren Handlungszusammenhang. Bei diesem geschehen durch nicht zufällige bewusste und unbewusste gewaltsame körperliche und seelische Schädigung in Familien und Institutionen, Verletzungen und Entwicklungshemmungen, welche das Wohl und die Rechte des Kindes beeinträchtigem oder bedrohen. Sogar der Tod kann dadurch eintreten (vgl. Wolff 1983: 22).
Der Aspekt der Unterlassung der angemessenen Sorge - und die damit einhergehende Vernachlässigung - die sowohl Eltern als auch das Pflegepersonal in Institutionen den Kindern gegenüber haben, wird dabei jedoch nicht mit aufgegriffen.
Allumfassender klingt daher folgende Definition des Kinderschutz-Zentrums (2000: 26): „Kindesmisshandlung ist ein das Wohl und die Rechte eines Kindes (nach Maßgabe gesellschaftlicher geltender Normen und begründeter professioneller Einschätzung) beeinträchtigendes Verhalten oder Handeln bzw. ein Unterlassen einer angemessenen Sorge durch Eltern oder andere Personen in Familien und Institutionen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Heimen oder Kliniken), das zu nicht-zufälligen, erheblichen Verletzungen, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und/oder Entwicklungsgefährdungen eines Kindes führt, die die Hilfe und eventuell das Eingreifen von Jugendhilfe-Einrichtungen in die Rechte der Inhaber der elterlichen Sorge im Interesse der Sicherung der Bedürfnisse und des Wohles eines Kindes notwenig machen.“ (Kinderschutz-Zentrum 2000: 26)
Auch wenn man in der Fachpraxis die nachfolgenden 4 Formen der Kindesmisshandlung unterscheidet, so kommen sie jeweils im Leben der betroffenen Kinder selten allein vor. Es ist immer ein Gemisch, denn wer sein Kind schlägt, der vernachlässigt einerseits das Wohl des Kindes sowie seine Rechte und andererseits kann es auch gleichzeitig zu emotionalen Schädigungen kommen, wenn das Kind vermittelt bekommt, es sei nicht liebenswert oder seine Leistung nicht ausreicht, weshalb es möglicherweise auch die Schläge bekommt.
3.4.1 Körperliche Misshandlung
Die körperliche Form der Misshandlung ist die am einfachsten feststellbare, da oftmals sichtbare Spuren erkennbar sind. Formulieren lässt es sich wie folgt: körperliche Misshandlungen an Kindern sind alle nicht zufälligen Verletzungen eines Kindes, die durch gewaltsame körperliche Übergriffe seitens der Eltern oder anderen Obhutspflichtigen zustande kommen.
Diese Übergriffe können Schläge mit der bloßen Hand sowie mit Gegenständen wie Teppichausklopfern, Gürteln, Stöcken etc. sein. Des Weiteren zählen Tritte, Bisse, starkes Festhalten, Würgen und Verletzungen durch Waffen oder heiße Substanzen dazu. Auch die (vielleicht unbeabsichtigte) Vergiftung ist ein körperlicher Übergriff und muss mit erwähnt werden.
Diese Eingriffe, in die körperliche Gesundheit des Kindes, können zu erheblichen Verletzungen führen. Diese reichen von Blutergüssen, Würgemalen und Biss-Spuren über Prellungen, Schädel- und Knochenbrüchen bis hin zu inneren Verletzungen und Verbrennungen. „… in welchem Ausmaß eine bestimmte Gewalthandlung schädlich ist, hängt u. a. vom Alter und – damit verknüpft – von der Empfindlichkeit des Kindes ab“ (Amelang/Krüger 1995: 16).
Werden erhebliche Verletzungen beim Kind verzögert oder gar zu spät ärztlich vorgestellt und liegen unschlüssige Unfallhypothesen sowie unterschiedliche alte Verletzungen beim Kind vor, so kann man auch recht oft von Kindesmisshandlung ausgehen (vgl. Kinderschutz-Zentrum 2000: 28).
3.4.2 Emotionale Misshandlung
„Die wohl am schwersten faßbare Form von Kindesmißhandlung wird durch Begriffe wie „Psychische Mißhandlung“, „Seelische Grausamkeit“ oder auch „Emotionale Mißhandlung“ umrissen [und ist Mittelpunkt jeder Misshandlungsform]“ (Amelang/Krüger 1995: 17). Doch sie kann auch für sich allein stehen und beinhaltet dann hauptsächlich affektive und kognitive Gesichtspunkte der Gewalt gegen Kinder.
Doch wo fängt sie an und wie kann man sie erkennen? Die körperliche Misshandlung hinterlässt meistens sofort sichtbare Anzeichen für die Tat, doch bei der emotionalen ist das nicht der Fall. Die Anhaltspunkte, die auf eine seelische Grausamkeit hinweisen könnten, sind nicht „frisch“ sondern die Folge monate- gar jahrelanger Tortur.
Emotionale Misshandlung beinhaltet elterliche Handlungen und Verhaltensweisen, die ungeeignet und unzureichend im Umgang mit dem eigenen Kind sind. Die Palette der Handlungen dabei ist enorm. Die eine Seite psychischer Misshandlungen reicht von Beschimpfungen, Drohungen, Einschüchterungen über Isolation, Einsperren, Herabsetzen, Überforderungen bis hin zu Verweigerung liebenswerter Zuwendung und Unterstützung, durch die Eltern. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn für den Ideenreichtum mancher Eltern gibt es keine Grenzen. Dem betreffenden Kind wird durch diese und weitere Handlungen zu verstehen gegeben, dass die Eltern es nicht lieben, es ablehnen oder es ungewollt ist. Sie vermitteln ihm weiterhin, dass es wertlos ist, nur Fehler hat und zu nichts zu gebrauchen ist, was letztendlich die Persönlichkeitsentwicklung stark schädigt. „Eine andere Seite des psychischen Missbrauchs äußert sich in Überbehütung und Überfürsorge. Die betroffenen Kinder haben wenig Chancen, selbstständig zu werden“ (Tschöpe-Scheffler/Niermann 2002: 13).
Zuviel Liebe, Fürsorge und Sicherheit kann das Kind in seiner Entwicklung genauso hemmen wie zuwenig davon. Auf das geeignete Maß kommt es an. Und auch ist nicht jedes Verbot oder jedes Ignorieren des Kindes emotionale Misshandlung dessen. Erziehungsmaßnahmen müssen sein, damit das Kind lernt in unserer Gesellschaft mit zu leben und später allein auch zu überleben. Doch verletzen, demütigen oder setzen Erziehungsmaßnahmen die Persönlichkeit und Würde eines Kindes herab und hemmen seine Entwicklung so ist das psychische Gewalt und somit emotionale Misshandlung (vgl. Tschöpe-Scheffler/Niermann 2002: 11 f.).
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