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Die mutmaßliche Einwilligung im Gesundheitswesen

Title: Die mutmaßliche Einwilligung im Gesundheitswesen

Seminar Paper , 2017 , 26 Pages , Grade: 14

Autor:in: Constantin Tiedge (Author)

Law - Miscellaneous
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Summary Excerpt Details

Zu den Grundsätzen einer zivilisierten Rechtsordnung gehört, dass dem Willen eines Menschen auch dann bestmöglich entsprochen wird, wenn er selbst nicht (mehr) die Fähigkeit besitzt, seine Einwilligung zu Eingriffen in seine Rechtsgüter zu erteilen. Dahinter steht in erster Linie das Konzept der Privatautonomie als Ausfluss der in Art 2 I GG verankerten allgemeinen Handlungsfreiheit, die auch dann Beachtung finden soll, wenn sie nicht ausgeübt werden kann.

Man denke an die dringend notwendige Operation eines Bewusstlosen am Unfallort, ohne die dieser verstirbt oder bleibende gesundheitliche Schäden erleidet. In Fällen wie diesen liegt regelmäßig keine im Voraus erteilte rechtfertigende (oder tatbestandsausschließende) Einwilligung vor. Nichtsdestotrotz würde in der absoluten Mehrheit der Fälle das Unfallopfer der Behandlung zustimmen, wäre es dazu in der Lage. Dieses Szenario verdeutlicht, dass es einer Regelung zur Erreichung der höchstmöglichen Übereinstimmung des hypothetischen Willens des Nichteinwilligungsfähigen mit Eingriffen in seine Rechtsgüter bedarf. Aus diesem Grund entwickelte die Rechtsprechung das nun gewohnheitsrechtlich anerkannte Institut der mutmaßlichen Einwilligung, erstmals als solches benannt von Mezger.

Danach bleibt straflos, wer unter bestimmten Voraussetzungen in Übereinstimmung mit dem gemutmaßten Willen in ein Rechtsgut des Einwilligungsunfähigen eingreift. Einigkeit herrscht hier insbesondere darüber, dass der im Interesse des Betroffenen Handelnde auch dann straflos bleibt, wenn sich die von ihm korrekt angestellten Überlegungen zum mutmaßlichen Willen und der darauf bauende Rechtsgutseingriff im Nachhinein als nicht deckungsgleich mit dem tatsächlichen Willen des Betroffenen herausstellen. Der mutmaßliche Wille wird immer ex ante festgestellt. Das Verzichten auf eine rechtfertigend wirkende Genehmigung ähnlich § 184 BGB lässt sich damit begründen, dass es unbillig ist, jemandem der zum Wohl des Betroffenen handelt, das Risiko aufzuerlegen, aus einem unvorhersehbaren, in der Person des nicht Ansprechbaren liegenden Grund, strafrechtlich verfolgt zu werden. Gäbe es eine solche Regelung, würden regelmäßig sinnvolle (und erwünschte) Hilfeleistungen unterlassen aus der Sorge, zufällig nicht den Willen des Betroffenen zu treffen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG UND GRUNDLEGENDES

B. DIE VORAUSSETZUNGEN DER MUTMAßLICHEN EINWILLIGUNG

B.I. MUTMAßLICHER WILLE ODER MANGELNDES INTERESSE

B.I.1. Handeln im Willen des Betroffenen

B.I.2. Handeln bei mangelndem Interesse des Betroffenen

B.II. FEHLEN DES TATSÄCHLICHEN WILLENS

B.II.1. Nichteinholbarkeit des tatsächlichen Willens

B.II.2. Medizinisch indizierter Verzicht auf Aufklärung

B.III. PFLICHTGEMÄßE PRÜFUNG

B.IV. SUBJEKTIVES RECHTFERTIGUNGSELEMENT

C. ABGRENZUNG ZUR HYPOTHETISCHEN SOWIE ZUR TATSÄCHLICHEN EINWILLIGUNG

D. DIE RECHTSNATUR DER MUTMAßLICHEN EINWILLIGUNG

D.I. GESCHÄFTSFÜHRUNG OHNE AUFTRAG (§§ 677FF. BGB)

D.II. FALL DES RECHTFERTIGENDEN NOTSTANDES (§34 STGB)

D.III. EIGENSTÄNDIGER RECHTFERTIGUNGSGRUND

D.IV. STELLUNGNAHME

F. ANWENDUNGSBEREICHE DER MUTMAßLICHEN EINWILLIGUNG IM GESUNDHEITSWESEN

F. I. DER ÄRZTLICHE HEILEINGRIFF

F.I.1 Operationserweiterung

F.I.2. Noteingriffe

F.II. BEHANDLUNGSABBRUCH

G. IRRTÜMER

H. FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die dogmatischen Grundlagen sowie die spezifischen Anwendungsfelder der mutmaßlichen Einwilligung im Gesundheitswesen, mit dem Ziel, die Voraussetzungen und Grenzen dieses Rechtfertigungsgrundes unter Wahrung der Patientenautonomie präzise zu definieren.

  • Dogmatische Herleitung der mutmaßlichen Einwilligung (GoA, Notstand oder eigenständiger Grund)
  • Voraussetzungen der mutmaßlichen Einwilligung bei einwilligungsunfähigen Patienten
  • Problematik der Operationserweiterung und ärztlicher Aufklärungspflichten
  • Umgang mit Suizidfällen und lebensrettenden Maßnahmen
  • Herausforderungen beim Behandlungsabbruch und dem "in dubio pro vita"-Grundsatz

Auszug aus dem Buch

A. Einleitung und Grundlegendes

Zu den Grundsätzen einer zivilisierten Rechtsordnung gehört, dass dem Willen eines Menschen auch dann bestmöglich entsprochen wird, wenn er selbst nicht (mehr) die Fähigkeit besitzt, seine Einwilligung zu Eingriffen in seine Rechtsgüter zu erteilen. Dahinter steht in erster Linie das Konzept der Privatautonomie als Ausfluss der in Art 2 I GG verankerten allgemeinen Handlungsfreiheit, die auch dann Beachtung finden soll, wenn sie nicht ausgeübt werden kann.

Man denke an die dringend notwendige Operation eines Bewusstlosen am Unfallort, ohne die dieser verstirbt oder bleibende gesundheitliche Schäden erleidet. In Fällen wie diesen liegt regelmäßig keine im Voraus erteilte rechtfertigende (oder tatbestandsausschließende) Einwilligung vor. Nichtsdestotrotz würde in der absoluten Mehrheit der Fälle das Unfallopfer der Behandlung zustimmen, wäre es dazu in der Lage. Dieses Szenario verdeutlicht, dass es einer Regelung zur Erreichung der höchstmöglichen Übereinstimmung des hypothetischen Willens des Nichteinwilligungsfähigen mit Eingriffen in seine Rechtsgüter bedarf. Aus diesem Grund entwickelte die Rechtsprechung das nun gewohnheitsrechtlich anerkannte Institut der mutmaßlichen Einwilligung, erstmals als solches benannt von Mezger.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG UND GRUNDLEGENDES: Einführung in die rechtstheoretische Notwendigkeit des Instituts der mutmaßlichen Einwilligung als Ausdruck der Privatautonomie bei Handlungsunfähigkeit.

B. DIE VORAUSSETZUNGEN DER MUTMAßLICHEN EINWILLIGUNG: Analyse der Kriterien wie Unmöglichkeit der Einholung einer tatsächlichen Einwilligung, Dringlichkeit und Pflicht zur Orientierung am hypothetischen Willen.

C. ABGRENZUNG ZUR HYPOTHETISCHEN SOWIE ZUR TATSÄCHLICHEN EINWILLIGUNG: Differenzierung zwischen mutmaßlicher Einwilligung und anderen Rechtfertigungsgründen, insbesondere der tatsächlichen oder hypothetischen Einwilligung.

D. DIE RECHTSNATUR DER MUTMAßLICHEN EINWILLIGUNG: Kritische Untersuchung der drei Hauptansätze zur dogmatischen Einordnung als Geschäftsführung ohne Auftrag, Notstand oder eigenständiger Rechtfertigungsgrund.

F. ANWENDUNGSBEREICHE DER MUTMAßLICHEN EINWILLIGUNG IM GESUNDHEITSWESEN: Anwendung des Rechtfertigungsgrundes auf spezifische medizinische Konstellationen wie Operationserweiterungen, Noteingriffe und den Behandlungsabbruch.

G. IRRTÜMER: Erörterung der strafrechtlichen Folgen bei Fehlern in der Annahme der Voraussetzungen oder Grenzen der mutmaßlichen Einwilligung.

H. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung, dass die mutmaßliche Einwilligung als eigenständiger Rechtfertigungsgrund primär an der Patientenautonomie auszurichten ist.

Schlüsselwörter

Mutmaßliche Einwilligung, Medizinstrafrecht, Patientenautonomie, Arztstrafrecht, Operationserweiterung, Behandlungsabbruch, Einwilligungsunfähigkeit, Therapeutisches Privileg, Rechtfertigungsgrund, Hypothetischer Wille, Geschäftsführung ohne Auftrag, Rechtfertigender Notstand, in dubio pro vita, Selbstbestimmungsrecht, Noteingriffe

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und der dogmatischen Einordnung der mutmaßlichen Einwilligung im Kontext des Gesundheitswesens und des Medizinstrafrechts.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung zur tatsächlichen Einwilligung, die dogmatische Herleitung des Rechtfertigungsgrundes sowie die Anwendung auf medizinische Notfälle und Lebensende-Entscheidungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Komplexität der mutmaßlichen Einwilligung zu analysieren und aufzuzeigen, wie diese unter strikter Wahrung der Patientenautonomie in der medizinischen Praxis legitimiert werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die Analyse juristischer Fachliteratur, aktueller Rechtsprechung sowie die dogmatische Auseinandersetzung mit verschiedenen Lehrmeinungen zum Strafrecht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil behandelt detailliert die Voraussetzungen der mutmaßlichen Einwilligung, ihre Rechtsnatur, die Abgrenzung zu anderen Instituten sowie ihre spezifische Anwendung bei ärztlichen Heileingriffen und beim Behandlungsabbruch.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie Patientenautonomie, mutmaßliche Einwilligung, Medizinstrafrecht, Behandlungsabbruch und Rechtfertigungsgrund definieren.

Warum lehnt der Autor die "pflichtgemäße Prüfung" als Tatbestandsmerkmal ab?

Der Autor argumentiert, dass die Belastung des Arztes mit einer objektiven Prüfungspflicht in akuten Notfallsituationen unpraktikabel ist und vom subjektiven Rechtfertigungselement, dem Willen, das Beste für den Patienten zu tun, ablenkt.

Wie positioniert sich die Arbeit zum "in dubio pro vita"-Grundsatz?

Die Arbeit kritisiert eine starre Anwendung des Grundsatzes bei irreversiblem Bewusstseinsverlust, da dies die individuellen Wertvorstellungen und die Autonomie des Betroffenen missachten könne.

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Details

Title
Die mutmaßliche Einwilligung im Gesundheitswesen
College
Bucerius Law School in Hamburg
Grade
14
Author
Constantin Tiedge (Author)
Publication Year
2017
Pages
26
Catalog Number
V430238
ISBN (eBook)
9783668736740
ISBN (Book)
9783668736757
Language
German
Tags
einwilligung gesundheitswesen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Constantin Tiedge (Author), 2017, Die mutmaßliche Einwilligung im Gesundheitswesen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/430238
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