Die ASEAN auf dem Weg zu einem regionalen Menschenrechtsmechanismus?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Asien und die Menschenrechte
1. Asiatisch-westliche Wertedebatten
2. Regional oder subregional?

III. Menschenrechtsinitiativen innerhalb der ASEAN
1. ASEAN Track I
2. ASEAN Track II/III
2.1. ASEAN Inter-Parliamentary Organization (AIPO)
2.2. ASEAN- ISIS
2.3. Working Group for an ASEAN Human Rights Mechanism
2.4. Entwurf für eine philippinische Erklärung der Menschenrechte
2.5. Initiativen anderer NGOs
3. Schlußfolgerungen: Die ASEAN auf dem Weg zu einem eigenen Menschenrechtsmechanismus

IV. Bibliografie

I. Einleitung

In Süd- und Nordamerika gibt es die Interamerikanische Menschenrechtskommission und den Interamerikanischen Menschengerichtshof , Europa hat seine eigene Menschenrechts-kommission und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und auch die afrikanischen Länder haben eine Commission on Human and Peoples´ Rights eingerichtet. Die asiatisch- pazifische Region, ist somit die einzige Region dieser Welt, die über keinen regionalen, intergouvernamentalen Menschenrechtsmechanismus verfügt.[1]

Der Frage, warum dies so ist und inwieweit es nicht doch Bemühungen um einen asiatischen Menschenrechtsmechanismus gibt, soll hier nachgegangen werden. Man kommt dabei nicht umhin, kurz die unterschiedlichen Werte und Sichtweisen der westlichen und der asiatischen Staaten, die in verschiedenen Auseinandersetzungen über das Thema Menschenrechte zum Ausdruck kamen, in einem einleitenden Teil zu erläutern. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, ist es empfehlenswert, sich auf eine Subregion Asiens zu beschränken. Die ASEAN (Association of South East Asian Nations) ist hier das am besten geeignete Beispiel, da sie die stärkste politische und wirtschaftliche Kooperation in Asien ausgebildet hat und in ihr die meisten Initiativen für die Einrichtung eines Menschenrechtsmechanismus zu finden sind. Das Kapitel III beschreibt verschiedene Initiativen auf den unterschiedlichen Ebenen der ASEAN. Bewußt wird hier zwischen Track One/Two und Three unterschieden, um im Schlußfolgerungsteil feststellen zu können, auf welcher Ebene das Ziel der Einrichtung eines Menschenrechtsmechanismus am effektivsten verfolgt werden kann. Nach Haas bietet die Ebene der Epistemischen Gemeinschaften, d.h. Track Two ein ideales Forum für die Behandlung kritischer Themen.[2] Ob das auch für die Menschenrechte in der ASEAN zutrifft soll ausführlich besprochen werden. In den Schlußfolgerungen wird zwar hauptsächlich der Frage nachgegangen, ob die Initiativen innerhalb der ASEAN zur Errichtung eines Menschenrechtsmechanismus ernst gemeint sind oder nur zur Abwehr westlicher Kritik dienen und ob sie somit zum Erfolg führen können, es werden aber auch weitere Vermutungen darüber angestellt, wie dieser Menschenrechtsmechanismus in seiner Verwirklichung aussehen könnte. Jack Donnelly bietet hier mit seiner Typologie verschiedenartiger Menschenrechtsregime ein Raster, dass bei der Einordnung eines potentiellen ASEAN- Menschenrechtsmechanismus herangezogen werden kann. Er unterteilt die Menschenrechtsregime in „declatory regimes“, „promotional regimes“, „implementation regimes“ und „enforcement regimes“. Die schwächste Form stellt das „declatory regime“ dar. Es beinhaltet zwar internationale Normen, aber keine bindenden internationalen Entscheidungen. Die nächste Stufe, das „promotional regime“, legt den internationalen Austausch von Informationen fest und ist bemüht, internationale Standards national zu verankern. Das „implementation regime“ geht mit Überwachungsmechanismen und Politik- koordination zwar einen Schritt weiter, bleibt aber noch völlig unter nationaler Kontrolle. Und Zuletzt nach Donnelly die stärkste Variante eines Menschenrechtsregimes: das „enforcement regime“. Es fordert vom Unterzeichner, sich an bindende internationale Entscheidungen zu halten und sich den internationalen Kontrollmechanismen zu unterstellen.[3]

II. Asien und die Menschenrechte

1. Asiatisch-westliche Wertedebatten

Seit Ende der 80er des vergangenen Jahrhunderts findet auch in Asien eine verstärkte Beschäftigung mit den Menschenrechten statt. Timmermann unterscheidet zwei verschiedenen „Generationen“ von Wertedebatten[4], die jedoch eine Zeit lang parallel geführt wurden.

Die erste asiatische Wertedebatte begann Ende der 80er und lief Mitte der 90er aus. Sie wurde zwischen den südostasiatischen und den westlichen Eliten geführt. Vor allem die politischen Eliten autoritärer Staaten, wie Singapur und Malaysia hatten ein Interesse, sich in der Diskussion zu behaupten und ihr jeweiliges Regime zu legitimieren. Es war eine interregionale Debatte über die Qualität und Wirkungskraft verschiedener Entwicklungsmodelle. Die asiatische Seite wehrte sich gegen das Aufzwingen des westlichen Verständnisses von Demokratie und Menschenrechten. Sie führte Argumente wie den Sittenverfall, den starken Individualismus mit der Folge hoher Kriminalitätsraten und das übertriebene Konsumverhalten in westlichen Staaten ins Feld. Mit der „zunehmenden westlichen Dekadenz“ wurden die aufsteigenden Wirtschaften Asiens verglichen. Nur mit „asiatischen Werten“ sei dieser Aufschwung möglich. Die Gemeinschaft zu schützen, auch auf Kosten der Freiheit und der Rechte des Individuums, wurde als eines der Elemente der asiatischen Kultur genannt. Den sozioökonomischen Menschenrechten wurde somit der Vorrang vor allen anderen individuellen Rechten gegeben. Die Verletzung der politischen Rechte wurde mit der Erreichung eines besseren Lebensstandards gerechtfertigt. Bis zur Asienkrise, durch die diese Argumente größtenteils zunichte gemacht wurden, verbaten sich asiatische Eliten jegliche Kritik an ihrer Politik als Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Sie sahen im universalistischen Menschenrechtsverständnis eine Art kulturellen Imperialismus des Westen.

Auf intraregionaler Ebene entwickelte sich im Zuge der Vorbereitungen auf die Weltmenschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen in Wien 1993 eine ganz andere Art der Diskussion. Diese „zweite Generation“ der Wertedebatte wurde v.a. von Nichtregierungsorganisationen, Akademia, Mitgliedern parlamentarischer Ausschüsse und individueller Regierungsmitglieder in nichtoffizieller Mission geführt. Inhaltlich spielte die Abschlußerklärung von Wien[5] eine wichtige Rolle. Die Universalität und Gleichgewichtung aller Menschenrechte wird in dieser Erklärung unterstrichen. Auch fordert sie die Einrichtung regionaler Menschenrechtsmechanismen. Diese neue Art der Auseinandersetzung mit den Menschenrechten wird durch die Veränderung der politischen Lage in einigen Ländern der Region erleichtert.[6] Die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in den politischen Dialog nimmt zu und stellt einen informellen Rahmen für eine kompromißlosere Beschäftigung mit den Menschenrechten. Politisch-bürgerliche Rechte werden zusehends mit ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechten verknüpft. Internationale Menschenrechtsstandards wurden auch für Asien zum Vorbild. Jedoch legen die asiatischen Akteure Wert darauf, dass nationale Unterschiede in der geschichtlichen Entwicklung sowie in der politischen, sozialen und kulturellen Realität bei der Umsetzung von Menschenrechtsstandards berücksichtigt werden. Die Formulierung aus der Präambel der „Human Rights Declaration by the ASEAN Inter-Parlamentary Organization (AIPO)“ ist beispielhaft für die Forderung nach der Einbeziehung nationaler Realitäten in die Menschenrechtsdiskussion:

„Whereas, the peoples of ASEAN accept that human rights exist in a dynamic and evolving context and that each country has inherent historical experiences, and changing economic, social, political and cultural realities and value system which should be taken into account;...“[7]

2. Regional oder subregional?

Auch wenn die oben besprochenen Wertedebatten v.a. von den südostasiatischen authoritären Regimen geführt wurden, bezogen und beziehen sie sich doch immer auf die gesamte asiatische Region. Auch der Abschlußbericht der Wiener Konferenz gibt dem Wunsch Ausdruck, regionale Menschenrechtsmechanismen zu schaffen. Bedeutet das nun die Schaffung eines gesamtasiatischen Menschenrechtsmechanismus? Was wäre mit Asien gemeint? Asien ist in kultureller, politischer oder geographischer Hinsicht kaum als eine einzige Region definierbar. Es reicht von Kleinasien bis zu den entlegensten Pazifikinseln und die kulturellen und religiösen Unterschiede sind entsprechend groß. Tang formuliert dieses unmögliche Vorhaben so: „An approach which considers the whole of Asia as one region for the purpose of international human rights is unrealistic“.[8] An anderer Stelle wird darauf verwiesen, daß keine gesamtasiatischen Strukturen und Institutionen existieren, auf die ein solcher Menschenrechtsmechanismus aufgebaut werden könnte.

[...]


[1] Vgl.: Sidney Jones (1996): Regional Institutions for Protecting Human Rights in Asia, in: Australien Journal of International Affairs, Vol. 50 (3), S. 269

[2] Vgl.: Peter M. Haas (1992): Introduction: epistemic communities and international policy coordination, in: International Organization, Vol 46 (1), S. 1ff

[3] Vgl.: Jack Donnelly (1989): Universal Human Rights in Theory and Practice, Ithaca/NY, Cornell University Press, S. 206

[4] Vgl.: Martina Timmermann (2001): Regionale Identitätsbildung in Südostasien? Auf dem Weg zu einem ASEAN-Menschenrechtsmechanismus, in: Südostasien aktuell, Juli 2001, S. 388ff

[5] Vgl.: Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights: The World Conference on Human Rights 14.-25. Juni 1993. Vienna Declaration and Programme of action, http://www.unhchr.ch/huridocda/huridoca.nsf/(symbol)/A.CONF.157.23.En?opendocument

[6] Zu Menschenrechten und Demokratie vgl.: Sidney Jones (1996): Regional Institutions for Protecting Human Rights in Asia, in: Australien Journal of International Affairs, Vol. 50 (3), S. 275 oder Kenneth Christie (1995): Regime Security and Human Rights in Southeast Asia, in: Political Studies , Vol. 63, S. 213ff

[7] ASEAN Inter-Parliamentary Organization (AIPO): Human Rights Declaration by the ASEAN Inter-Parliamentary Organization, in: http://www.rwgmechanism.com/aipo.html

[8] James T. H. Tang (1995): Towards an alternative approach to international human rights protection in the Asia-Pacific region, in: James T.H.Tang: Human Rights and International Relations in the Asia-Pacific, London 1995, S. 191

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Details

Titel
Die ASEAN auf dem Weg zu einem regionalen Menschenrechtsmechanismus?
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
24
Katalognummer
V43137
ISBN (eBook)
9783638410083
Dateigröße
595 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ASEAN, Menschenrechtsmechanismus
Arbeit zitieren
Désirée Kleiner (Autor:in), 2002, Die ASEAN auf dem Weg zu einem regionalen Menschenrechtsmechanismus?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43137

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