In Süd- und Nordamerika gibt es die Interamerikanische Menschenrechtskommission und den Interamerikanischen Menschengerichtshof , Europa hat seine eigene Menschenrechtskommission und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und auch die afrikanischen Länder haben eine Commission on Human and Peoples´ Rights eingerichtet. Die asiatisch- pazifische Region, ist somit die einzige Region dieser Welt, die über keinen regionalen, intergouvernamentalen Menschenrechtsmechanismus verfügt.
Der Frage, warum dies so ist und inwieweit es nicht doch Bemühungen um einen asiatischen Menschenrechtsmechanismus gibt, soll hier nachgegangen werden. Man kommt dabei nicht umhin, kurz die unterschiedlichen Werte und Sichtweisen der westlichen und der asiatischen Staaten, die in verschiedenen Auseinandersetzungen über das Thema Menschenrechte zum Ausdruck kamen, in einem einleitenden Teil zu erläutern. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, ist es empfehlenswert, sich auf eine Subregion Asiens zu beschränken. Die ASEAN (Association of South East Asian Nations) ist hier das am besten geeignete Beispiel, da sie die stärkste politische und wirtschaftliche Kooperation in Asien ausgebildet hat und in ihr die meisten Initiativen für die Einrichtung eines Menschenrechtsmechanismus zu finden sind. Das Kapitel III beschreibt verschiedene Initiativen auf den unterschiedlichen Ebenen der ASEAN. Bewußt wird hier zwischen Track One/Two und Three unterschieden, um im Schlußfolgerungsteil feststellen zu können, auf welcher Ebene das Ziel der Einrichtung eines Menschenrechtsmechanismus am effektivsten verfolgt werden kann. Nach Haas bietet die Ebene der Epistemischen Gemeinschaften, d.h. Track Two ein ideales Forum für die Behandlung kritischer Themen. Ob das auch für die Menschenrechte in der ASEAN zutrifft soll ausführlich besprochen werden. In den Schlußfolgerungen wird zwar hauptsächlich der Frage nachgegangen, ob die Initiativen innerhalb der ASEAN zur Errichtung eines Menschenrechtsmechanismus ernst gemeint sind oder nur zur Abwehr westlicher Kritik dienen und ob sie somit zum Erfolg führen können, es werden aber auch weitere Vermutungen darüber angestellt, wie dieser Menschenrechtsmechanismus in seiner Verwirklichung aussehen könnte. Jack Donnelly bietet hier mit seiner Typologie verschiedenartiger Menschenrechtsregime ein Raster, dass bei der Einordnung eines potentiellen ASEAN- Menschenrechtsmechanismus herangezogen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Asien und die Menschenrechte
1. Asiatisch-westliche Wertedebatten
2. Regional oder subregional?
III. Menschenrechtsinitiativen innerhalb der ASEAN
1. ASEAN Track I
2. ASEAN Track II/III
2.1. ASEAN Inter-Parliamentary Organization (AIPO)
2.2. ASEAN- ISIS
2.3. Working Group for an ASEAN Human Rights Mechanism
2.4. Entwurf für eine philippinische Erklärung der Menschenrechte
2.5. Initiativen anderer NGOs
3. Schlußfolgerungen: Die ASEAN auf dem Weg zu einem eigenen Menschenrechtsmechanismus
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Bemühungen zur Etablierung eines regionalen Menschenrechtsmechanismus innerhalb der ASEAN und analysiert, auf welchen Ebenen sowie mit welchen Strategien diese Bestrebungen verfolgt werden. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob diese Initiativen ernsthafte politische Vorhaben zur Standardsetzung darstellen oder primär der Abwehr westlicher Kritik dienen.
- Analyse der asiatisch-westlichen Wertedebatten im Menschenrechtskontext.
- Unterscheidung und Bewertung der Kooperationsebenen (Track I, II und III).
- Evaluation spezifischer Initiativen wie AIPO, ASEAN-ISIS und der Working Group for an ASEAN Human Rights Mechanism.
- Diskussion des Einflusses nationaler Menschenrechtskommissionen auf den regionalen Dialog.
- Typologische Einordnung potenzieller ASEAN-Menschenrechtsregime nach Jack Donnelly.
Auszug aus dem Buch
2.1. ASEAN Inter-Parliamentary Organization (AIPO)
Die ASEAN Inter-Parliamentary Organization wurde 1977 in Manila gegründet. Das Ziel der fünf Gründungsmitglieder, der Parlamente Indonesiens, Malaysias, der Philippinen, Singapurs und Thailands, war es, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten der ASEAN- Länder zu fördern und somit die ASEAN als Ganzes zu stärken. Im Zuge der Erweiterung der ASEAN kamen die Parlamente von Kambodscha, Laos und Vietnam als Mitglieder hinzu. Da Brunei und Myanmar über kein legislatives Organ verfügen räumte man ihnen einen besonderen Beobachterstatus in der Organisation ein. Einmal im Jahr findet die Generalversammlung der AIPO abwechselnd in den verschiedenen ASEAN- Staaten statt. Sie bietet auch die Möglichkeit zu Dialogen mit anderen Gesprächspartnern, namentlich mit den Parlamenten Australiens, Kanadas, Chinas, Japans, Südkoreas, Neuseelands, Papua Neuguineas, Rußlands und der EU.
Auch im Bezug auf die Menschenrechte existiert ein Dialog innerhalb der AIPO. Frucht dieses Dialogs ist die „Human Rights Declaration by the ASEAN Inter-Parliamentary Organization (AIPO)“, die auf der 14. Vollversammlung der AIPO 1993 in Kuala Lumpur beschlossen wurde. Schon in ihrer Präambel fallen einige Stellen auf, die von der Universellen Erklärung der Menschrechte der UNO auf eine sehr asiatische Art und Weise abweichen. Argumente, die in der Menschenrechtsdebatte mit dem Westen vorgebracht wurden, finden sich hier wieder. So wird festgestellt, daß die Rechte des Individuums und die Rechte der Gemeinschaft in einem Gleichgewichtsverhältniss zueinander stehen sollen. Auch auf die Beachtung nationaler Geschichte und Realität bei der Bewertung der Menschenrechtslage wird wert gelegt. Im ersten Teil der Erklärung, Artikel 1 bis einschließlich Artikel 6, werden die Grundprinzipien behandelt. Nochmals wird die Balance zwischen den Rechten des Individuums und den Pflichten desselben gegenüber der Gemeinschaft betont.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Problematik ein, warum der asiatisch-pazifische Raum über keinen regionalen Menschenrechtsmechanismus verfügt, und setzt den Fokus auf die ASEAN als Untersuchungsgegenstand.
II. Asien und die Menschenrechte: Hier werden die theoretischen Grundlagen der asiatisch-westlichen Wertedebatten beleuchtet und die Relevanz der subregionalen Ebene gegenüber einem gesamtasiatischen Ansatz diskutiert.
III. Menschenrechtsinitiativen innerhalb der ASEAN: Das Kapitel analysiert detailliert die verschiedenen Initiativen auf unterschiedlichen Ebenen (Track I bis Track III) und deren Beitrag zur regionalen Menschenrechtspolitik.
Schlußfolgerungen: Die ASEAN auf dem Weg zu einem eigenen Menschenrechtsmechanismus: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Chancen und Hindernisse für eine erfolgreiche Etablierung eines solchen Mechanismus innerhalb der ASEAN.
Schlüsselwörter
ASEAN, Menschenrechte, Menschenrechtsmechanismus, Wertedebatte, Track Two, Epistemische Gemeinschaften, Nichteinmischungsprinzip, AIPO, ASEAN-ISIS, Working Group, internationale Standards, regionale Kooperation, Souveränität, Philippinische Erklärung, zivilgesellschaftliche Akteure
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob und wie die ASEAN auf dem Weg zu einem regionalen Mechanismus zur Sicherung und Überwachung von Menschenrechten vorankommt.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder umfassen die Debatte um universelle versus asiatische Werte, die Rolle von NGOs und epistemischen Gemeinschaften sowie die offizielle ASEAN-Politik zur Nichteinmischung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Status quo der Menschenrechtsinitiativen in der ASEAN zu erfassen und die Effektivität verschiedener Kooperationsebenen zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer politikwissenschaftlichen Analyse von Dokumenten, Konferenzergebnissen und der wissenschaftlichen Literatur zu regionalen Institutionen in Asien.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil differenziert zwischen Track I (Regierungsebene), Track II (epistemische Gemeinschaften wie ASEAN-ISIS) und Track III (NGOs), um deren Einflussmöglichkeiten auf Menschenrechtsfragen zu untersuchen.
Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie regionale Identitätsbildung, Menschenrechtsmanagement, Track-Diplomatie und die ASEAN-spezifische Auslegung von Menschenrechten charakterisieren.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen Track II und Track III?
Track II umfasst transnationale epistemische Gemeinschaften von Experten, während Track III als Sammelbegriff für zivilgesellschaftliche NGOs ohne direkten Regierungszugang fungiert.
Welche Rolle spielt die philippinische Initiative?
Der "Entwurf für eine philippinische Erklärung der Menschenrechte" dient als wichtiges Vorbild, da er versucht, universelle Menschenrechte mit nationaler Realität und asiatischen Werten zu harmonisieren.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle von AIPO?
AIPO fungiert als Forum, das zwar menschenrechtsrelevante Erklärungen hervorbringt, jedoch in seiner Präambel und inhaltlichen Ausrichtung nationale Gesetze und das Souveränitätsprinzip betont.
Was ist das Haupthindernis für einen ASEAN-Menschenrechtsmechanismus?
Das größte Hindernis bleibt das strikte Festhalten der ASEAN-Staaten am Prinzip der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten, was die Umsetzung bindender internationaler Menschenrechtsstandards erschwert.
- Quote paper
- Désirée Kleiner (Author), 2002, Die ASEAN auf dem Weg zu einem regionalen Menschenrechtsmechanismus?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43137