In der Schlussphase der Beitrittsverhandlungen zur EU-Osterweiterung gab es noch allerhand Probleme, insbesondere EU-Förderungsgelder galt es für die zukünftigen EU-Mitglieder zu ergattern. Für die Tschechische Republik kam allerdings noch ein weiteres, vermeintlich vergessenes Thema hervor:
Die Beneš-Dekrete. Tschechische Parlamentswahlen, Österreichische Nationalratswahl und Deutsche Bundestagswahl mit einem bayerischen Kanzlerkandidaten waren prädestiniert um dieses Thema in den Mittelpunkt zu rücken, wohl nicht wegen der Sache an sich, eher um Wählerstimmen zu gewinnen.
Dabei ist das Thema selbst nicht unbedeutend für die spezielle Wertegemeinschaft Europäische Union - es geht darum herauszufinden, ob die Beneš-Dekrete, jedenfalls jene die in die Kategorie Menschenrechte eingeordnet werden können, mit EU-Recht und mit der wohl zukünftigen EU-Verfassung vereinbar sind, oder ob für die Tschechische Regierung hier noch Handlungsbedarf besteht um sich – auch wenn mittlerweile EU-Mitglied – dem EU-Recht anzugleichen.
Im Folgenden wird zunächst die Entstehung der Beneš-Dekrete nachgezeichnet, die relevanten Dekrete und ihre damaligen Folgen werden vorgestellt. Anschließend werden die Positonen der Beneš-Dekretskontrahenten aufgeführt, um dann ausführlich die Argumentationskette des wohl letztlich für das EU-Parlament entscheidende EU-Gutachten, dass, durch Professor Frowein, Professor Bernitz und Lord Kingsland, im Auftrag des Europäischen Parlaments erstellt wurde, zu erläutern.
Zum Abschluss ist noch ein Kommentar über die Diskussion angefügt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Historischer Hintergrund
1.1. Entstehung der Beneš-Dekrete
1.2. Relevante Dekrete
2. Positionen
3. Aktuelles EU-Gutachten
3.1. Professor Frowein
3.2. Professor Bernitz
3.3. Lord Kingsland
Kommentar / Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der sogenannten Beneš-Dekrete mit dem geltenden EU-Recht im Kontext des EU-Beitritts der Tschechischen Republik. Ziel ist es, auf Basis eines vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebenen Gutachtens zu klären, ob die historischen Dekrete, die unter anderem Enteignungen und Staatsbürgerschaftsentzüge betrafen, ein rechtliches Hindernis für die Integration Tschechiens in die Europäische Union darstellen.
- Historische Genese der Beneš-Dekrete zwischen 1940 und 1945
- Analyse der verschiedenen Kategorien von Dekreten (Eigentumsfragen, Staatsbürgerschaft, Strafrecht)
- Gegenüberstellung der politischen Positionen von Vertriebenenverbänden und der tschechischen Regierung
- Wissenschaftliche Bewertung durch Frowein, Bernitz und Kingsland zur EU-Rechtstauglichkeit
- Diskussion über die Rolle der historischen Verantwortung und Versöhnung im europäischen Einigungsprozess
Auszug aus dem Buch
1.1. Entstehung der Beneš-Dekrete
Die Beneš-Dekrete verdanken ihren Namen den am 18. Mai 1884 geborenen Edvard Beneš, dieser war nach dem Ende des Ersten Weltkriegs zunächst tschechoslowakischer Außenminister, bevor er 1935 zum Präsidenten gewählt wurde. Nach dem Zustandekommen des Münchener Abkommen vom 30.9.1938 zwischen Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien, dass eine Abtretung der von deutschen bewohnten tschechoslowakischen Gebiete (insbesondere das Sudetenland) an das deutsche Reich bestimmte, ohne dass Vertreter der Tschechoslowakei teilnehmen durften, trat Edvard Beneš am 5.10.1938 von seinem Amt zurück und emigrierte mit vielen anderen der tschechoslowakischen politischen Elite nach London, noch bevor die Rest-Tschechei am 15.3.1939 von deutschen Truppen besetzt und zum “Protektorat Böhmen und Mähren” umstrukturiert wurde. Der slowakische Teil wurde hierbei in einen deutschen Satellitenstaat umgestaltet, der südslowakische Teil an Ungarn abgegeben.
Die tschechischen Exilpolitiker gründeten nicht nur eine eigene Militärtruppe, sondern auch einen Nationalausschuss und eine provisorische Regierung unter Leitung von Edvard Beneš, die sich Kontakte nach Tschechien hinein erarbeitete. Gleichzeitig bemühte man sich darum, bei den Alliierten offiziell als Exilregierung anerkannt zu werden, am 15. Oktober 1940 wurde dieses Ziel erreicht.
Als Beneš-Dekrete werden zunächst alle Rechtsnormen bezeichnet, die zwischen 1940 und 1945 durch den Präsidenten Beneš im Exil erlassen wurden, nachdem die emigrierte politische Elite – die den Großteil des tschechischen Volkes widerspiegelte, da sie aus nahezu allen politischen Spektren stammte – jene Gesetze vorbereitet hatte. Die Bezeichnung “Dekret“ stammt von der Verfassungsnot her, da eigentlich kein tschechischer Staat mehr existierte.
Nach Kriegsende, dem Einmarsch der sowjetischen Truppen, wurde am 4. April 1945 ein Regierungsprogramm verkündet, dass vorher mit Moskau ausgearbeitet worden war. Im Oktober wurde ein provisorisches Parlament gewählt, dass im März 1946 nachträglich alle 143 in den Jahren von 1940 bis 1945 erlassenen Dekrete bestätigte, viele von Ihnen bedeuteten große Veränderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Beneš verweigerte im Mai 1948 die Unterschrift unter eine neue kommunistische Verfassung und trat am 2. Juni 1948 zurück, er verstarb am 3. September 1948.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der Beneš-Dekrete als politisches Streitthema im Kontext der EU-Osterweiterung und Vorstellung der methodischen Herangehensweise der Arbeit.
1. Historischer Hintergrund: Darstellung der Entstehungsgeschichte der Dekrete im Exil sowie der relevanten Rechtsnormen bezüglich Eigentum, Staatsbürgerschaft und Strafrecht.
2. Positionen: Analyse der konträren politischen Interessen der Vertriebenenverbände, der bayerischen und österreichischen Regierung sowie der tschechischen Seite.
3. Aktuelles EU-Gutachten: Detaillierte Erläuterung der juristischen Argumentationsketten der Experten Frowein, Bernitz und Kingsland bezüglich der EU-Konformität der Dekrete.
Kommentar / Fazit: Kritische Reflexion der Gutachten und Plädoyer für einen zukunftsorientierten Versöhnungsansatz statt ständiger juristischer Konfrontation.
Schlüsselwörter
Beneš-Dekrete, EU-Beitritt, Tschechische Republik, Völkerrecht, Enteignung, Staatsbürgerschaft, EU-Gutachten, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Vertrauensschutz, Historische Aufarbeitung, Sudetendeutsche Landsmannschaft, Restitutionsgesetz, EU-Osterweiterung, Versöhnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die juristische und politische Kontroverse um die Beneš-Dekrete und deren Bedeutung für die EU-Rechtstauglichkeit der Tschechischen Republik vor ihrem Beitritt zur Europäischen Union.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen die historische Entstehung der Dekrete, die Eigentums- und Enteignungsfragen, den Entzug der Staatsbürgerschaft sowie die strafrechtlichen Aspekte der Nachkriegszeit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Argumentationskette eines offiziellen Gutachtens des Europäischen Parlaments nachzuvollziehen, um zu beurteilen, ob die Dekrete den Beitritt Tschechiens zur EU rechtlich blockieren könnten.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer deskriptiven Analyse von Primär- und Sekundärquellen, insbesondere der rechtlichen Gutachten renommierter Völkerrechtler.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Einordnung, die Darstellung politischer Positionen der beteiligten Akteure und die detaillierte juristische Bewertung der einzelnen Dekretkategorien durch die beauftragten Experten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind Beneš-Dekrete, EU-Beitritt, Völkerrecht, Rechtsstaatlichkeit und die deutsch-tschechische Aussöhnung.
Warum spielt die deutsch-tschechische Erklärung von 1997 eine so große Rolle für die Gutachter?
Die Erklärung wird als völkerrechtliche Abmachung gewertet, in der beide Seiten auf weitere Reparationsansprüche verzichten, was die juristische Argumentation für den Bestand der Dekrete maßgeblich stützt.
Welches Fazit ziehen die Gutachter im Hinblick auf den EU-Beitritt?
Alle drei Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die Beneš-Dekrete kein Hindernis für den EU-Beitritt darstellen, da das EU-Recht keine rückwirkende Geltung auf diese historischen Ereignisse entfaltet.
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- Daniel Michel (Author), 2004, Die Beneš-Dekrete - Positionen zur EU-Rechtstauglichkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43175