Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Fragestellung
1.2. Gang der Untersuchung
2. Theoretische Grundlagen zur Immobilieninvestition
2.1. Begriffliche Abgrenzung
2.1.1. Immobilie
2.1.2. Wohnimmobilie
2.2. Investments von Privatanlegern in Eigentumswohnungen
2.2.1. Kaufpreis und Kaufnebenkosten
2.2.2. Mieteinnahme und Steuervergünstigung
2.2.3. Bewirtschaftungskosten
2.2.3.1. Umlagefähige Betriebskosten
2.2.3.2. Nicht umlagefähige Betriebskosten
2.2.4. Finanzierung
2.2.5. Kennzahlen
2.2.5.1. Mietrendite
2.2.5.2. Cashflow
2.3. Niedrigzinspolitk
2.3.1. Hintergrund
2.3.2. Vor- und Nachteile in der Immobilienwirtschaft
3. Empirische Erhebung zum Thema Anlageimmobilien
3.1. Methodik
3.2. Auswertung der Ergebnisse des Fragebogens
3.3. Handlungsempfehlung
3.4. Kritische Würdigung
4. Schlussbetrachtung
4.1. Fazit
4.2. Ausblick
Quellen- und Literaturverzeichnis
Literaturquellen
Internetquellen
Anhang
Anlage 1: Fragebogen „Lohnt sich noch der Immobilienkauf?“
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 2.1: Preisentwicklung in HH aus LBS Immobilienmarktatlas
Abb. 3.1: Auswertung Frage
Abb. 3.2: Auswertung Frage
Abb. 3.3: Auswertung Frage
Abb. 3.4: Auswertung Frage
Abb. 3.5: Auswertung Frage
Abb. 3.6: Auswertung Frage
Abb. 3.7: Auswertung Frage
Abb. 3.8: Auswertung Frage
Abb. 3.9: Auswertung Frage
Abb. 3.10: Auswertung Frage
Abb. 3.11: Auswertung Frage
Abb. 3.12: Auswertung Frage
Abb. 3.13: Auswertung Frage
Abb. 3.14: Auswertung Frage
Abb. 3.15: Auswertung Frage
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2.1: Immobilienarten
Tabelle 2.2: Kaufnebenkosten
Tabelle 2.3: Begrifflichkeiten der Miete
Tabelle 2.4: Bewirtschaftungskosten
Tabelle 2.5: Cashflow Übersicht
1. Einleitung
Im Rahmen des zweiten Semesters sollen Studierende eine Hausarbeit im Fach Un- ternehmensführung erstellen. Die Auseinandersetzung mit einem frei ausgewählten Thema und das zielführende Ergebnis ausgehend einer Problem-/Fragestellung stehen im Vordergrund.
1.1. Fragestellung
Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) veranlasst deutsche Sparer zu Sorge über ihr Privatvermögen, das bislang gesichert schien. Im- mer mehr Anleger wollen daher lieber ihr Geld in reale Sachwerte wie die Immobilie investieren, um die Unsicherheiten der Finanzmärkte zu umgehen. Die aktuell niedri- gen Zinsen machen eine günstige Immobilienfinanzierung möglich und wirken sich wie ein Katalysator auf die Immobilienmärkte aus. Ziel der EZB ist es Unternehmen oder private Anleger durch Investitionskredite oder Konsumkredite anzuregen, Geld auszu- geben und so die Konjunktur in einer Volkswirtschaft positiv zu beeinflussen.1 Die Im- mobilientransaktionen steigen seit 2009 an und bleiben auf ein hohen Niveau.2 Trotz mangelnder Kenntnisse legen viele Anleger ihr Geld in „Betongold“ an und wissen da- bei nicht, welche Potentiale sie mit der Investition ergreifen könnten. Außerdem unter- schätzen viele Anleger, welche Unruhen und Bewegungen der Immobilienmarkt mit sich bringt.
Außerdem zeigt die aktuelle demographische Entwicklung in Deutschland an, dass die Menschen hierzulande immer älter werden. Viele Arbeitnehmer zweifeln an, ob die ge- setzliche Rente ausreicht. Daher ist ein Haus oder Eigentumswohnung als zusätzliche Altersvorsorge bei vielen Anlegern eine immer größer werdende Motivation, in Immobi- lien zu investieren.3
Es stellt sich die Frage, ob sich der Immobilienkauf noch lohnt, da die Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt. Insbesondere werden auf die Einflussfaktoren einer Anlageimmobilie eingegangen, um die Frage abschließend beantworten zu können.
1.2. Gang der Untersuchung
Der Aufbau dieser Hausarbeit stellt sich wie folgt dar: Im Anschluss auf die Einleitung folgt das zweite Kapitel und schafft die theoretischen Grundlagen zur Beantwortung der in der Einleitung formulierten Fragestellung.
Zu Beginn des Hauptteils erfolgt eine Abgrenzung des Begriffs „Immobilien“ sowie eine Beschreibung der „Wohnimmobilie“. Ferner wird die Direktinvestition einer Anlageim- mobilie beleuchtet. Hierbei werden die zusammenhängenden Faktoren Gesamtinvesti- tionskosten, Miete, Steuern, Rücklagen, Finanzierung und relevante Investitionskenn- zahlen erläutert. Im dritten Teil des zweiten Kapitels wird die aktuelle Niedrigzinspolitik näher betrachtet und auf die Hintergründe der EZB sowie die damit eingehenden Vor- und Nachteile eingegangen.
Das dritte Kapitel gibt die durchgeführte empirische Erhebung in Form einer Online- Umfrage wieder. Am Anfang wird die Methodik und der in der Umfrage verwendete Fragebogen beschrieben. Im Anschluss wird die Auswertung der Umfrageergebnisse dargestellt und in Form einer Handlungsempfehlung kommentiert. Im letzten Abschnitt des dritten Kapitels erfolgt die kritische Würdigung der Empirischen Erhebung.
Abschließend erfolgt im vierten Kapitel eine Schlussbetrachtung dieser wissenschaftlichen Arbeit. Es wird in Bezug auf den Arbeitstitel inhaltlich zusammengefasst und ein Fazit gezogen. Darauffolgend wird ein Ausblick gegeben, wie sich der Immobilienmarkt für private Anleger voraussichtlich entwickeln wird.
2. Theoretische Grundlagen zur Immobilieninvestition
2.1. Begriffliche Abgrenzung
Um die Kernfrage „Lohnt sich der Immobilienkauf noch?“ beantworten zu können, werden nachfolgend die Begriffe „Immobilie“ sowie die Unterkategorie „Wohnimmobilie“ näher betrachtet. Die im Folgenden thematisierte Immobilieninvestition, grenzt sich auf die direkte Investition auf Eigentumswohnungen ein.
2.1.1. Immobilie
Der Begriff „Immobilie“ bezeichnet ein räumlich unbewegliches Sachgut, welches mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. Gemeint ist ein Bauwerk wie z.B. ein Gebäude, Haus, Wohnung etc. und deren Zubehör.4
Aus juristischer Sicht hat der Begriff „Immobilie“ keine Bedeutung. In Gesetzestexten werden Immobilien im Rahmen von Grundstücken erwähnt und sind in Grundbücher- dokumentiert. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsver- hältnisse geregelt sind.5 Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert den Begriff „Grundstück“ als ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, das im Grundbuch eingetragen ist. Hierzu zählen auch alle darauf befindlichen Gebäuden bzw. alle Ge- genstände, die fest mit dem Grund und Boden verbunden sind.6 In der Praxis werden Immobilien in ihrer Art und Funktion unterschieden. Es gibt Büroimmobilien, Industrie- und Logistikimmobilien, Wohnimmobilien, Einzelhandelsimmobilien, Hotels und Betrei- berimmobilien wie z.B. Senioren- oder Studentenwohnheime. Außerdem gibt es noch die Sonderimmobilien, welches sich in ihrem Zweck auf eine Funktion beschränken.7
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2.1: Immobilienarten
2.1.2. Wohnimmobilie
Wohnimmobilien umfassen Objekte, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Hierzu zählen Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen oder Eigentumswohnungen.
Eine wesentliche Abgrenzung zu den anderen Immobilienarten und insbesondere zu Gewerbeimmobilien, stellt der Vertragszweck dar. Die Nutzung der Mieträume zu Wohnzwecken ist durch das BGB reglementiert. Der soziale Schutz des Mieters ge- genüber der Willkür des Vermieters steht im Vordergrund. Die Mietpreisgestaltung bei Wohnimmobilien ist gesetzlich eingeschränkt. So gilt z.B. die viel diskutierte „Miet- preisbremse“ nur für gewisse Wohnimmobilien. Ein Gewerberaummietvertrag kann zwischen den Vertragspartnern frei gestaltet werden. Das Gewerbemietrecht geht von einem Kräftegleichgewicht der Parteien aus8. Außerdem gibt es zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien verschiedene Besteuerungsgrundlagen und werden je nach Nut- zungsart nach unterschiedlichen Grundsteuermesszahlen berechnet. Des Weiteren herrscht bei gewerblichen Mietverträgen in Bezug auf die Betriebskostenumlage weit- gehende Vertragsfreiheit. In einem Wohnraummietvertrag sind die Betriebskosten in der Betriebskostenverordnung gesetzlich bestimmt.
2.2. Investments von Privatanlegern in Eigentumswohnungen
Im Fokus dieser wissenschaftlichen Arbeit steht die private Direktinvestition in Eigen- tumswohnungen. Direktinvestitionen werden im Fachjargon auch als „Asset-Deal“ be- zeichnet. Indirekte Investitionen wie z.B. Beteiligungen an offenen Immobilienfonds werden nicht aufgeführt. Der „Asset-Deal" hat zur Folge, dass Anleger - mit einer Ein- tragung in das Grundbuch - Eigentümer der Immobilie bzw. Eigentumswohnung wird. Der Anleger erhält nun die Erträge aus der Vermietung. Neben den Vorteilen des Ei- gentums gehen auch Verpflichtungen hervor. Der Anleger wird außerdem Teil der Wohnungseigentumsgesellschaft (WEG). Die Gemeinschaft verpflichtet eine Hausver- waltung zu beauftragen, falls die Verwaltung nicht selbst übernommen wird, um für die laufende Instandhaltung des Gebäudes zu sorgen. Gefahrenquellen müssen rechtzei- tig erkannt und beseitigt werden. So muss z.B. für ausreichende Beleuchtung im Trep- penhaus gesorgt sein. Oder die Salzstreuung im Winter muss ordnungsgemäß durch- geführt werden.9
2.2.1. Kaufpreis und Kaufnebenkosten
Der Kaufpreis bezeichnet den reinen Betrag bzw. den Nettokaufpreis für die Eigentumswohnung und den damit verbundenen Grundstücksanteil.
Die Kaufnebenkosten umfassen die anfänglichen Aufwendungen, die damit verbunden sind, um die Eigentumswohnung zu erwerben. Hierzu zählen Makler-, und Notarkosten, Gebühren hinsichtlich der Grundbucheintragung sowie die Grunderwerbssteuer. Letztere Kostenstelle wird von den Bundesländern unterschiedlich hoch ausgelegt. In der nachfolgenden Tabelle sind die ungefähren durchschnittlichen Prozentwerte der Kaufnebenkosten in Bezug auf den Kaufpreis dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2.2: Kaufnebenkosten
In der Praxis betragen die Kaufnebenkosten je nach Region bis zu 15%. Die Summe aus Nettokaufpreis und Kaufnebenkosten ist als Gesamtinvestitionskosten (GIK) zu bezeichnen und stellt die Grundlage in der Renditenberechnung, welches unter 2.2.5Kennzahlen näher beschrieben wird.
2.2.2. Mieteinnahme und Steuervergünstigung
Aus Sicht des Eigentümers bezeichnet die Miete die monatliche Einnahme aus der Vermietung und Verpachtung. Die Miete berechnet sich aus der Multiplikation der Wohnfläche und dem Mietzins pro Quadratmeter (m2 ). Im Folgenden werden sämtliche Begriffe bezüglich der Miete näher beschrieben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2.3: Begrifflichkeiten der Miete
Die Begriffe umlagefähige Betriebskosten und Bewirtschaftungskosten werden im Folgenden Kapitel 2.2.3 Bewirtschaftungskosten näher beschrieben.
Die Eigentumswohnung als Kapitalanlage generiert neben Mieteinnahmen, auch Steu- ervergünstigungen in Form der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (Af A). Dieses Instrument der Steuervergünstigung kann die Rendite erhöhen. Die Af A basiert auf der Annahme, dass sich eine Immobilie mit der Zeit abnutzt und am Ende der Nutzungs- dauer wertlos ist. Absetzbare Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen die Kaufnebenkosten und anfängliche Investitionskosten. Grundlage ist daher die Gesamt- investitionskosten (GIK), welches jährlich linear abgeschrieben wird. Immobilien, die ab dem Jahr 1925 errichtet worden sind, gilt ein jährlicher Abschreibungssatz i.H.v 2%. Bauwerke, die vor 1925 errichtet worden sind, werden mit 2,5% p.a. abgeschrieben. Erwirbt der Anleger nun eine Eigentumswohnung, wird nicht nur das Gebäude, son- dern auch der Grund und Boden gekauft, auf dem das Gebäude steht. Steuerlich wird nur der Gebäudewert abgeschrieben.10 Da der Gesetzgeber ausgeht, dass ein Grund- stück nicht wie ein Gebäude über die Jahre an Wert verliert, wird die Abnutzung von Grundstücken nicht berücksichtigt. In der Regel sollte im Kaufvertrag der Grundstücks- anteil mit aufgeführt sein. Falls das nicht der Fall sein sollte, ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen, mithilfe eines Berechnungstools der Grund- stücksanteil zu errechnen.11
2.2.3. Bewirtschaftungskosten
Die Bewirtschaftungskosten sind alle laufenden Kosten, die zur Unterhaltung und In- standhaltung der Eigentumswohnung entstehen. Bezeichnet werden diese auch als „Betriebskosten“ oder umgangssprachlich als „Nebenkosten“. Diese sind für die Woh- nungswirtschaft in §2 der Betriebskostenverordnung (Betr KV) gesetzlich geregelt.
2.2.3.1. Umlagefähige Betriebskosten
Kostenpositionen die monatlich oder jährlich wiederkehrend anfallen, sind i.d.R. auf den Mieter umlegbar. Als Beispiel für eine umlegbare Betriebskostenart ist die Grundsteuer zu nennen. Sie stellt eine laufende öffentliche Last des Grundstücks dar.12 Die umlegbaren Betriebskosten sind als durchlaufender Posten zu betrachten und wirken sich nicht in der Investitionsberechnung aus.
2.2.3.2. Nicht umlagefähige Betriebskosten
Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, das Mietausfallwagnis oder sonstige Kosten, die nicht wiederkehrend sind, können nicht auf den Mieter umgelegt werden.13 Die nicht umlegbaren Betriebskosten werden in der Renditeberechnung unter Kapitel 2.2.5 berücksichtigt, da sie die Rendite reduzieren. Der kalkulatorische Mietausfall oder auch „Mietausfallwagnis“ bezeichnet, ist ein prozentualer Teil der Mieteinnahmen, bei dem ausgegangen werden muss, dass dieser Teil des Mietzinses entfällt.14 Es gibt verschiedene Gründe bezüglich des Mietausfalls, z.B. weil der Leerstand nach dem Auszug nicht vermietet werden kann, oder weil der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. 2% bis 5% der Mieteinnahmen ausgehend der Warmmiete, gelten als Richtwert für das Mietausfallwagnis.
Außerdem hat der Eigentümer einen monatlichen Betrag an die WEG zu zahlen. Das wird als Hausgeld bezeichnet und wird u.a. für die Hausverwaltung und Instandhaltungsrücklage verwendet. Letzteres soll die Liquidität gewähren, um notwendig werdende Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen anzugehen. Es gibt keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Festlegung der Beitragshöhe.
In der Praxis liegen die Instandhaltungsrücklage zwischen 8 und 14 € pro Quadratme- ter.15 Dies ist gesondert zu trennen, von der Instandhaltungsrücklage, die der Eigentümer für seine eigenen Mietfläche einkalkuliert. Auf der nachfolgenden Tabelle sind einige Betriebskostenpositionen in Bezug auf die Umlegbarkeit gegenübergestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2.4: Bewirtschaftungskosten
2.2.4. Finanzierung
Um eine Eigentumswohnung zu kaufen, wird in den meisten Fällen eine Finanzierung mit einer Bank abgeschlossen. Die Bank vergibt ein Darlehen und sichert sich mit der Eintragung einer Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs ab. In der Regel wird ein Annuitätendarlehen gewährt. Das ist eine Finanzierungsart, in dem die mtl. Rate konstant bleibt. Der Zinsbetrag wird im Verlauf des Darlehens reduziert. Der effektive Tilgungsbetrag steigt über die Jahre. Die mtl. Rate wird als Kapitaldienst bezeichnet und senkt wie die Bewirtschaftungskosten den Cashflow.
2.2.5. Kennzahlen
In der Immobilieninvestition sind Kennzahlen ein wesentlicher Parameter für die Kaufentscheidung und geben Informationen über die Wirtschaftlichkeit der Anlageimmobilie wieder. Im Folgenden wird die Mietrendite und der Cashflow beleuchtet.
2.2.5.1. Mietrendite
Die Mietrendite stellt den Jahresertrag einer Geldanlage in Prozent dar. Um die Miet- rendite berechnen zu können, muss zunächst zwischen der Brutto- und Nettomietren- dite unterschieden werden. Die Bruttomietrendite setzt den Kaufpreis ins Verhältnis zu dem Jahresrohertrag. Die Nettomietrendite setzt die Gesamtinvestitionskosten ins Ver- hältnis zu dem Jahresreinertrag und ist somit aussagekräftiger als die Bruttomietrendi- te. Je nach Lage wird eine Nettomietrendite erst ab 4 bis 5% als sinnvoll betrachtet.16 Aufgrund der Berechnungsgrundlage ausgehend im ersten Investitionsjahr, wird auch von der Anfangsrendite gesprochen. Darüber hinaus gibt es weitere relevante Kenn- zahlen wie z.B. die Eigenkapitalrendite oder die Objektrendite. Aufgrund des begrenz- ten Rahmens der Hausarbeit, werden weitere Renditeberechnungen nicht näher ein- gegangen.
2.2.5.2. Cashflow
Der Cashflow gibt den Zahlungsstrom der Eigentumswohnung wieder. Hierbei sind der operative Cashflow und der Cashflow nach Steuern zu unterscheiden.
Der operative Cashflow besteht aus den Mieteinnahmen abzüglich der monatlichen Bewirtschaftungskosten und dem Kapitaldienst. Ein positiver Cashflow ist als Mittel- oder Geldzufluss zu bezeichnen. Im Falle eines negativen Cashflows ist von einem Mittel- oder Geldabfluss die Rede. Der monatliche Cashflow nach Steuern bezeichnet wie der Name schon aussagt, den operativen Cashflow abzüglich der berechneten Steuer. Als Besteuerungsgrundlage zählen alle Kosten, die nicht von der Steuer ab- setzbar sind. Die Summe wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz multipliziert. An- schließend wird der Steuerbetrag von dem operativen Cashflow subtrahiert. Im Falle einer sinnvollen Investition, sollte der Cashflow nach Steuern stets über 0 € liegen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2.5: CashflowÜbersicht
2.3. Niedrigzinspolitk
2.3.1. Hintergrund
Leitzinsen geben laut finanzen.de an, unter welchen Bedingungen sich Kreditinstitute bei Noten- und Zentralbanken Geld leihen können. Ziel ist es, die Inflation einzudäm- men und das Wirtschaftswachstum voranzutreiben.17 Im Mai 2013 senkte die EZB den Leitzins auf historisch niedrige 0,5%. Das hat zur Folge, dass die Rentabilität von klas- sischen Kapitalanlagen wie Staatsanleihen oder Geldanleihen sinken. So geben z.B. Tagesgeldkonten weniger als 1% Zinsen her. Die Niedrigzinspolitik soll vor allem die Wirtschaftsproduktivität der südeuropäischen Staaten wie z.B. Griechenland, Portugal oder Spanien steigern. Dort ist die Arbeitslosigkeit aktuell besonders hoch und zum Teil höher als 25%. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die sinkenden Kreditzinsen die Wirtschaft ankurbeln soll, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen.18
2.3.2. Vor- und Nachteile in der Immobilienwirtschaft
Ein wesentlicher Vorteil in Bezug auf die Niedrigzinspolitik sind die aktuell günstigen Konditionen zur Aufnahme eines Darlehens.
Der Nachteil geht aus der stetig wachsenden Nachfrage an Immobilien hervor. Das hat zur Folge, dass Immobilien zu einem höheren Preis verkauft werden, als ihr tatsächli- cher Wert ist. Laut der Bundesbank sind die Immobilienpreise in den Großstädten um 35% überbewertet. Eine weitere Ursache liegt zum Teil an den deutlichen Mieterhö- hungen.19
In der nachfolgenden Abbildung ist die Preisentwicklung der Eigentumswohnungen in der Metropolregion Hamburg dargestellt. Seit 2010 ist ein deutlicher Zuwachs in Bezug auf die Kaufpreisentwicklung €/m2 zu erkennen. Besonders ist der rasche Anstieg zwischen den Jahren 2012 und 2017 anzumerken. Somit ist aus der Quelle der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein/Hamburg ein kausaler Zusammenhang zwischen der Leitzinsentwicklung der EZB und der Kaufpreisentwicklung der Eigentumswohnung in der Metropolregion Hamburg erkennbar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2.1: Preisentwicklung in HH aus LBS Immobilienmarktatlas 2017220
Der Kaufpreis einer Eigentumswohnung ist innerhalb von zehn Jahren von 2.012 € (2017) auf 3.965 € (2017) angestiegen. Das entspricht einem Anstieg um 97,07%. Im Jahr 2013 als der Leitzins auf historisch 0,5% gesunken wurde, betrug der durchschnittliche Kaufpreis einer Eigentumswohnung ca. 3.000 €. In Bezug auf den Endwert im Jahr 2017, entspricht das einem Anstieg um 32,17%.
[...]
1 Vgl. o.V.: Niedrigzinspolitik, auf http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20164/niedrigzinspolitik [Abruf am 19.02.2018].
2 o.V.: Entwicklung des Transaktionsvolumens am Immobilien-Investmentmarkt, auf: https://de.statista.com/statistik/ daten/studie/190256/umfrage/transaktionsvolumen-auf-dem-immobilienmarkt-seit-2004/ [Abruf am 19.02.2018].
3 Bone-Winkel S.: Besonderheiten der Eigentumswohnung, in: Immobilienökonomie - Band 1 - Betriebswirtschaftliche Grundlagen, München 52016, S. 15-16.
4 o.V.: Immobilie, auf: http://www.immobilienmakler-werden.net/lexikon/immobilie.html [Abruf am 15.02.2018].
5 Vgl. o.V.: Grundbuch, auf: https://www.immonet.de/service/grundbuch.html [Abruf am 20.02.2018].
6 § 94 Abs. 2 S. 1. Var. BGB.
8 Vgl. Hundt, D.: Abgrenzung und Unterschiede: Gewerbe- / Wohnraummietvertrag, auf: http://www.mietrecht.org/ge- werbe/abgrenzung-und-unterschiede-gewerbe-wohnraummietvertrag/ [Abruf am 15.02.2018].
9 Czycholl, H: Diese Pflichten sollten Hausbesitzer beachten, auf: https://www.welt.de/finanzen/immobilien/arti- cle151926446/Diese-Pflichten-sollten-Hausbesitzer-beachten.html [Abruf am 19.02.2018].
10 o.V.: Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude, auf: https://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/ immobilien-kaufen-verkaufen/kaufpreisaufteilung-von-grundstueck-und-gebaeude [Abruf am 16.02.2018].
11 o.V.: Kaufpreisaufteilung, auf: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/ Steuerarten/Einkommenssteuer/2017-03-01-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html [Abruf am 16.02.2018].
12 Naus, I.: Umlagefähige Nebenkosten: Das dürfen Vermieter abrechnen, auf: https://ratgeber.immowelt.de/a/umlage- faehige-nebenkosten-das-duerfen-vermieter-abrechnen.html [Abruf am 16.02.2018].
13 Stürmer, Koch: Mietrecht für Vermieter von A-Z, München 42013, S. 41.
14 Hundt, D.: Mietausfallwagnis, auf: https://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mietausfallwagnis/ [Abruf am 16.02.2018].
15 Vgl. Sailer, Grabener, Matzen: Das Immobilienlexikon, Kiel 10.Aufl. 2016, S. 555.
16 Louis, L.: Wie viel Rendite eine Immobilie bringen sollte, auf: https://www.gevestor.de/details/wie-viel-rendite-eine- immobilie-bringen-sollte-631194.html [Abruf am 20.02.2018].
17 Vgl. o.V. https://www.finanzen.net/leitzins/ [Abruf am 20.02.2018].
18 Vgl. Koch, Schulte: https://www.derwesten.de/wirtschaft/die-vor-und-nachteile-der-zinssenkung-durch-die-ezb- id7910517.html [Abruf am 20.02.2018].
19 Vgl. o.V. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bundesbank-warnt-immobilienpreise-in-grossstaedten-um-35-pro- zent-ueberbewertet/20978348.html [Abruf am 20.02.2018].
20 Schramm, H.: LBS Immobilienmarktatlas 2017, Kiel 2017, S.17.